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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


18. August 2014

Funktioniert der Medienpluralismus im Ukraine-Konflikt?

 

Ich mache mir gerade große Sorgen um unsere Medienlandschaft. Nach der Erfahrung mit der Propaganda des Dritten Reiches leisten wir uns einen teuren öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der staatsfern ein breites Spektrum an politischen Perspektiven garantieren soll. Die Freiheit der Presse wird nur durch Vielfalt von Meinungen und Medien verwirklicht.

Dennoch liefert uns die politische Presse nur einen bemerkenswert selektiven Ausschnitt aus der Realität, der meistens der atlantischen Sichtweise entspricht. Zwar hat vermutlich kein Journalist einen Propagandabefehl, aber wer vom von den Leitwölfen vorgegebenen Narrativ abweicht, läuft Gefahr, anzuecken oder als Verschwörungstheoretiker gebranntmarkt zu werden. Das ist nicht gut für Karriere oder soziale Position. Die wenigsten Journalisten verdienen ernsthaft Geld; wer eine Familie ernähren kann, der überlegt es sich zweimal, was er so schreibt – und was nicht.

Mit Peter Scholl-Latour haben wir einen unbequemen wie kompetenten Mahner verloren, dessen Stimme im Ukraine-Konflikt leider fehlen wird. Ein paar Leute bewahren sich einen kritischen Geist. So kritisiert etwa Promi-Philosoph Richard David Precht eine „Mobilmachung in den deutschen Medien“ – in einer österreichischen Publikation. Auch der Kollege Peter Vonnahme, vormals Richter am Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, ist von dem Umgang der Medien mit dem Absturz von MH 17 befremdet.

Der Journalist Mathias Bröckers, der seinerzeit in der taz die selbstironische Seite „Die Wahrheit“ einrichtete, hat in den letzten Jahren viele Kollegen in Recherche ausgebildet, also der Kunst, Propaganda von Fakten zu trennen. Da seine Bücher häufig eine vom Narrativ abweichende Interpretation politischer Ereignisse bieten, gab es vor Jahren diverse Versuche, ihn mundtot zu machen, gegen die er sich in Extremfällen presserechtlich erfolgreich wehrte. Sein aktuelles Buch „Wir sind die Guten – Ansichten eines Putinverstehers oder wie uns die Medien manipulieren“, das mit Redaktionsschluss Ende Juli noch jüngste Entwiklungen berücksichtigen konnte, zeigt eine erstaulich einseitige Berichterstattung unserer Qualitätsmedien auf.

Besonders spannend an Bröckers Buch finde ich das Auseinanderdriften vom in den professionellen Medien gepflegten Narrativ und den Informationen, die sich über Socal Media verbreiten. Bereits das Einstiegskapitel, online bei TELEPOLIS, hat es in sich. Ich konnte das Buch vorab lesen und habe vieles über die Hintergründe des Konflikts erfahren, was man in unseren Qualitätsmedien nicht oder nur selten serviert bekommt. Wussten Sie, dass Frau Timoschenkos Karriere als professionelle Raubkopiererin begann?

6. August 2014

Affiger Urheber

 

Die Internet-Community hat gerade Spaß an einem Rechtsstreit um die Urheberrechte an einem Selfie, das ein Affe selbst ausgelöst hat.

Wikimedia argumentiert, da der Affe den Auslöser gedrückt habe, besitze dieser auch die Rechte an seinen Selbstportraits, es gebe also keinen menschlichen Urheber.

Die englischsprachigen Wikipedia-Leute weigern sich, das Bild zu löschen. Weitere Einzelheiten hat der Dayly Telegraph.

Lichtbildwerk?

Nach deutscher Rechtskonzeption können nur Menschen Urheber eines Kunstwerks nach § 2 UrhG sein. Vorliegend hat aber der Affe selbst auf den Auslöser gedrückt. Eine „persönlich geistige Schöpfung“ wird der Affe nicht reklamieren können.

Lichtbild?

Es könnte jedoch Leistungsschutz am Lichtild nach § 72 UrhG bestehen, also an künstlerisch uninspirierter Knipserei. Auch der Lichtbildner muss seine Leistung grundsätzlich „persönlich“ erbringen. Erforderlich ist ein „minimaler Gestaltungsspielraum“, innerhalb dessen der Lichtbildner tätig wird. Ein solcher kann auch im Aufstellen automatischer Kameras liegen.

Das Aufstellen einer Fotovorrichtung alleine reicht nicht – etwa beim Paßbildautomaten ist der Abgebildete der Lichtbildner, der den Vorgang steuert (vgl. Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 1997, Rn 646). Der Vorgang muss allerdings willensgesteuert sein, was etwa beim Auslösen eines Blitzers der Verkehrsüberwachung nicht der Fall ist.

Vorliegend soll der Affe sich spontan die Kamera gegriffen und ausgelöst haben. Weder wusste der Affe, dass das Geräusch ein Foto auslöst noch wird der Besitzer des Fotoapparats dieses Verhalten geplant haben. Damit könnten nach deutschem Urheberrecht weder Affe noch Fotoapparatbesitzer Leistungsschutz an dem Bild beanspruchen. Auch ein Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nach § 22 KunstUrhG ist für Tiere bislang nicht vorgesehen.

Obwohl Affen eigentlich nicht klagebefugt sind, sieht man sie häufig als Prozessparteien, vor allem am Landgericht Hamburg.

Die Spenden der Hurenwanderer gehen an das Tucholsky-Museum

 

Wie gestern das OLG Köln entschied, darf der Verlag Voland & Quist für das  aktuelle Werk von Julius Fischer weiterhin den Titel „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ benutzen. Der Verlag der mittelalterlichen Mitbewerberin „Wanderhure“ hatte das Nachsehen, da der Titel selbst Kunst sei und vorliegend die Kunstfreiheit vor Markenfreiheit gehe („Wanderhuren müssen sich Revier teilen“).

Die vom Verlag eingesammelten Spendengelder gehen wie geplant an das Kurt-Tucholsky-Museum in Rheinsberg.

Az.: OLG Düsseldorf, I-20 U 63/14

7. Juni 2014

Verfalldatum für Nackedeis?

Die Schauspielerin Corinna Drews brachte es 1986 zu einer gewissen Bekanntheit in „Kir Royal“, wo sie ausgerechnet ein Starlet spielte, das von einem Klatschreporter berühmt gemacht werden wollte. Dreimal posierte sie auf dem Titel des Anatomie-Fachmagazins „Playboy“, wo sie ihr Gesicht und andere Körperteile in die Kamera schwenkte (bei Interesse bitte selber googeln …). Erstmals hatte sie 1981 für das Fachblatt blank gezogen und darüber informiert, ihr Sport seien Männer.

33 Jahre später war dem gereiften Nackedei die Aktion irgendwie peinlich, was deshalb verwunderlich ist, weil sie das peinlichste machte, was man tun kann: In eine RTL-Containercampwasweißichprollshow zu gehen. Sauer wurde Frau Drews, als eine für BILDberichterstattung bekannte Boulevardzeitung dieses Ereignis mit einem historischen Playboyfoto von 1981 illustrierte. Sie zog vor das Landgericht München, wo sie anders als aus der Show nicht bei der ersten Gelegenheit rausflog, und begehrte Unterlassung. Und Geld hätte sie dafür natürlich auch gerne.

Grundsätzlich ist eine nach § 22 KunstUrhG erforderliche Einwilligungserklärung in das Verbreiten und Zur-Schau-Stellen eines Portraitfotos unwiderruflich. Ob man beim Foto bekleidet war oder nicht, spielt normalerweise keine Rolle. Anders als etwa im Urheberrecht gibt es kein „Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung“. Andernfalls wäre jedes Foto, auf dem jemand erkennbar ist, mit unkalkulierbaren Rechtsunsicherheiten belastet. Der Playboy hatte damit grundsätzlich das zeitlich unbegrenzte Recht zur Auswertung erworben, soweit nichts anderes vereinbart war. Möglicherweise war der Verlag sogar zur Weiterlizenzierung berechtigt.

Gerichte legen den Umfang von Einwilligungserklärungen nach § 22 KunstUrhG allerdings einschränkend aus. Wer etwa gefilmt wird, muss eine ungefähre Vorstellung haben, wofür die Aufnahmen verwendet werden. Zur klassischen Frage, welche Rechte einem Nacktmodell zustehen, das inzwischen zur Tugend gefunden hat und nur noch züchtig bekleidet durch den Blätterwald rauschen will, gibt es nur wenig bekannte Entscheidungen, weil in solchen Fällen meist Vergleiche geschlossen werden.

Das Landgericht München nun entschied der Süddeutschen Zeitung zufolge, die zu Be­ginn der 1980er Jahre erklärte Einwilligung Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotostrecke Anfang der Achtzigerjahre gelte nicht auch für eine Bildveröffentlichung 2014. Zumal keinerlei Zusammenhang zwischen der seinerzeitigen Veröffentlichung und dem umstrittenen Bericht bestehe. Die bloße Assoziation, Dschungelcamper entblößten sich regelmäßig im wörtlichen oder übertragenen Sinne, ließen sie nicht gelten. Ebenso wenig käme es darauf an, dass die Zeitung eine Lizenz beim Playboy erworben hätte.

Unverkennbar schwingt bei dieser Sicht die Caroline-Entscheidung mit, die bei unfreiwilliger Bildberichterstattung stets einen konkreten Anlassbezug fordert. Die Münchner Richter gingen offenbar so weit, dass man es nach 33 Jahren nicht mehr hinnehmen müsse, mit einer Jugendsünde konfrontiert zu werden. Dem zufolge hätte die Zeitung selbst dann keine lizenzierten Bilder verwenden dürfen, wenn sie inhaltlich über das Fotoshooting von 1981 berichtet hätte. Konsequenterweise dürfte nun nicht einmal der Playboy die Aufnahmen von Frau Drews aus dem Archiv wieder ins Blatt holen. Wenn das Urteil Schule macht, wird die Zweitverwertung älterer Nacktaufnahmen ein medienrechtliches Risiko.

Nun möchte Frau Drews in einer weiteren Klage auch noch Geld für die Reaktualisierung sehen. Das halte ich für optimistisch, aber nicht für ausgeschlossen.

Der Zeitungsverlag könnte allerdings versuchen, im Gegenteil sogar selbst von Frau Drews Geld zu verlangen, nämlich Schadensersatz. Denn etwa auch ein launischer Künstler, der sein Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung geltend macht, muss für seine Eigenwilligkeit den Inhaber eines Nutzungsrechts „angemessen entschädigen“, § 42 Abs. 3 UrhG . Allerdings hat das Landgericht München offenbar die Einwilligung als von vorneherein beschränkte ausgelegt. Bei dieser Konstruktion aber wäre nicht einmal ein Widerruf nötig, wobei unter uns Pfarrerstöchtern wohl eher anzunehmen ist, dass Frau Drews der Gedanke nachträglich kam.

Ich wäre nicht überrascht, wenn der Verlag diese Sache durch die Instanzen treibt. Möglicherweise handelt es sich bei dem Fotoshooting durchaus um ein zeitgeschichtliches Ereignis, denn die B.Z. spricht immerhin vom „schönsten Busen der 80er“. Den mir bekannten Fotos nach zu urteilen könnte das hinkommen. Ich hoffe jedenfalls auf weitere aussagekräftige Abbildungen in den juristischen Fachzeitschriften. ;)

Eines allerdings ist sicher: Ab Montag wird jeder professionelle Aktfotograf seinen Models eine deutlich ausführlichere Einwilligungserklärung abfordern.

Ironie am Rande: Frau Drews ist inzwischen Textilunternehmerin. Da senden Nacktfotos eher die falsche Botschaft … ;)

Via Strafakte.

3. April 2014

Calling Constantin

 

Nachdem Constantin Film, die etwa die pädagogisch wertvollen Resident Evil-Filme produzieren, nun auf juristischem Wege beim EuGH Netzsperren durchgesetzt haben, habe ich die mal gefragt, ob das wirklich so alles Sinn macht. Die hatten aber keine Zeit für mich und verwiesen mich an die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Die waren so sportlich und haben mir zumindest einen Teil meiner Fragen beantwortet.

-> TELEPOLIS

2. April 2014

Filesharing im Sonderangebot

Schöne Entscheidungen der Amtsgerichte Bielefeld und Köln.

In Bielefeld schloss sich das Amtsgericht dem Trend an, Abmahnopfern mit Familie bei der Störerhaftung keine überspannten Überwachungspflichten aufzuerlegen. Der Bielefelder Kollege Ralf Petring kommentiert.

Den Vogel ab schoss aber das Amtsgericht Köln, das selbst bei einem aktuellen Musikalbum die heiße Luft aus den grotesk überhöhten Forderungen und Streitwerten ließ.

Fefes Blog ./. re Fefes Blog

 

Der Psychologe Linus Neumann, Doyen der deutschen Trollforschung, stellte für eine Studie vor Jahren eine Trollfalle auf. Als Honeypot für die Krakeler richtete er einen Feed der Inhalte von Fefes Blog ein. Fefe betreibt als Ästhet sein Blog als kommentarfreie Verkündungsplattform, sodass Linus den hierdurch aufgestauten Mitteilungsdruck auf sein Studienblog re Fefes Blog ausleiten konnte, wo das Material eifrig beforscht wurde. Nachdem die Trollkommentar-Datenbank bemerkenswerte Ausmaße annahm und damit repräsentative Auswertung erlaubte, war es an der Zeit, das re Fefe-Blog würdig zu beenden.

Ein bloßes Abschalten hätten jedoch die Trolle nicht verstanden und als Zensur bewertet. Zudem konnte niemand voraussagen, wie die Trolle auf einen kalten Entzug reagieren würden. Um sich aus der Schusslinie zu nehmen, bat mich Linus um einen anwaltlichen False Flag-Angriff in Form einer 1.April-Abmahnung, die gegenüber den Trollen das Abschalten „erklärte“. Fefe war natürlich eingeweiht und einverstanden.

Die Empörungswelle begann in den frühen Morgenstunden und beinhaltete definitiv abmahnfähige Äußerungen … ;) Einige durchschauten den Aprilscherz, andere solidarisierten sich mit Linus. Der lässigste Kommentar lautete

Chuck Norris kommentiert bei Fefe.

Hier ein paar Reaktionen ;) :

30. März 2014

Urheberrecht: Im Schatten der Zauberer …

 

Nunmehr gewann der amerikanische Zauberkünster Teller einen Plagiatsprozess gegen einen belgischen Kollegen, der sich von Tellers  von Teller hatte „Shadows“ inspirieren lassen, sich bei seiner Hommage jedoch dabei „dem Original mit großem Respekt genähert“ hatte, wie man so sagt. (more…)

27. März 2014

Medienrechtler happy über EuGH-Urteil

 

Heute ist ein großer Tag für die Zunft der Medienrechtler: Was Uschi von der Leyen nicht schaffte, dürfen künftig Richter Buske & Co.: Netzsperren verfügen.

27. Februar 2014

Piratenpartei leitet die Selbstzerstörung ein

 

Letztes Jahr hatte ich schon einmal für „Schweinchen Babe“-Synchronsprecherin Anne Helm die Kohlen aus dem Feuer geholt, nachdem sie Mist gebaut hatte. Wenn sie aktuell Hilfe braucht, etwa bei der Durchsetzung von Polizeischutz oder der Organisation konspirativer Unterkunft, helfe ich gerne. Und auch vor angreifenden Nazi-Idioten würde ich sie im Rahmen meiner Möglichkeiten schützen. Nicht allerdings würde ich eine Demo von gerade einmal 11 armseligen Neonazi-Elendsgestalten durch Aufmerksamkeit und Negativ-PR aufwerten wollen. Ich halte es mit den Grünen Neukölln, die nichts davon halten, Stichwortgeber für Nazis zu spielen. Die Berliner Piraten allerdings scheinen zur eigenen Profilierung Nazis dringend zu benötigen.

Eine andere Frage ist die Politikerin Anne Helm. Die hat zwar inzwischen eingeräumt, dass die Aktion in Dresden wohl nicht ganz das Gelbe vom Ei war, will sonst aber keine Konsequenzen ziehen. Wäre sie eine gute Politikerin, hätte sie das Unausweichliche bereits letzte Woche getan und ihrer Partei eine krasse Zerreißprobe und ihren Buddies Interessenkonflikte erspart. Ob Anne Helm doch noch ihren Verzicht auf die Annahme eines Mandats im EU-Parlament erklärt, ist inzwischen egal, denn einen EU-Wahlkampf der Piraten wird es diesmal nicht geben.

Dagegen spricht bereits das unfassbare Verhalten der Spitzenkandidatin Julia Reda, die den dringenden Verdacht noch immer nicht ausgeräumt hat, einen digitalen Kettenhund auf parteiinterne Kritiker zu hetzen oder dieses zumindest zu billigen. Für Berliner Piraten ist es offenbar normal, kritische Parteikollegen mit kruden Nazis-Prangern in Misskredit zu bringen und „Listen“ von Gegnern zu führen. Reda war auf dem Ticket der „Jungen Piraten“ gereist, eine Art digitale Schlägerorganisation erstaunlich primitiver Zeitgenossen, die im Windschatten der Piraten eine Parallelstruktur aufgebaut hatten. Reda war zudem vom umstrittenen Landesverband Berlin protegiert worden, der sich nach seinem Statement vom letzten Sonntag außerhalb des Parteikonsens gestellt hatte. Kein Pirat, der noch eine Funken Selbstachtung hat, wird für diese verkorkste EU-Liste einen Finger krumm machen wollen. (Tut mir leid, Foti, Anke und Bruno.)

Die schwächste Figur in dieser Affäre machte leider der neue Piraten-Babo Thorsten Wirth, dem offenbar dessen Loyalität zu Gestalten aus dem radikalisierten Landesverband Berlin zum Verhängnis wurde. Der Bundesvorstand wäre gemäß § 8 der Bundessatzung verpflichtet gewesen, den Landesverband Berlin aufzufordern,

„die Einheit der Piratenpartei Deutschland zu sichern, sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen der Piratenpartei Deutschland richtet.“

Dass die Einheit der Partei beschädigt wurde, ist unübersehbar, hatten doch diverse Landesverbände eindringlich zum Einschreiten aufgefordert:

Demgegenüber steht das hummeldumme Statement des Landesverbands Berlin, der einerseits der Presse vorwarf, Helm die Tat ohne Grundlage anzulasten, sich aber andererseits darüber beklagte, dass ihr nackter Körper zur Schau gestellt werde. Schuld sei natürlich die CDU Neukölln …

Neben der offensichtlich verletzten Einheit der Partei sind im Landesverband Berlin etliche Grundsätze der Partei missachtet worden. Zudem hat der Landesverband Berlin dem Ansehen der Piraten 100 x mehr geschadet als alle anderen Landesverbände zusammen. Praktisch alle Quartalsirren, die der Glaubwürdigkeit der Piratenpartei schadeten, haben einen Berliner Hintergrund. Für die bislang ausbleibende Ermahnung durch den Vorstand habe ich genau 0 (in Worten: Null) Verständnis. Gegen eine Piratin, die eine Brandfackel an die russische Botschaft geworfen hatte und damit einen diplomatischen Zwischenfall geschaffen hat, ist offenbar nicht einmal eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet worden. In den letzten Tagen haben etliche Piraten die Partei verlassen, darunter auch viele Berliner, die sich den schrillen Landesverband über Jahre hinweg antaten, aber mit der zunehmenden Radikalisierung nichts anfangen können.

Da auch der Bundesvorstand das Zeitfenster zum Handeln verpasst und damit beim Kobayashi-Maru-Test durchgefallen ist, werden die kapitänslosen Piraten nun die Europawahlen und möglicherweise die gesamte Piratenpartei selbst versenken. Die Interessen der Piraten, vor allem deren Kernthemen, müssen im EU-Parlament die Parteien Bündnis90/Die Grünen und DieLinke vertreten. Da diese Parteien sich im Urheberrecht und bezüglich Überwachung unseren Standpunkten angenähert haben und über gute Fachleute verfügen, ist die Situation halbwegs erträglich.

Ich selbst werde diesmal für die Partei Die PARTEI Wahlkampf machen und mich scheckig lachen, wenn wir es tatsächlich schaffen, Martin Sonneborn ins Parlament zu hieven. Der PARTEI bin ich einen Tag nach der von Berliner Vollpfosten sabotierten Bundestagswahl eingetreten. Wenn schon Satire, dann bitte freiwillig. Und einen cooleren Kandidaten als den Spitzenkandidat der PARTEI haben die Piraten nun einmal nicht ansatzweise zu bieten. ;)