Schöne Entscheidungen der Amtsgerichte Bielefeld und Köln.
In Bielefeld schloss sich das Amtsgericht dem Trend an, Abmahnopfern mit Familie bei der Störerhaftung keine überspannten Überwachungspflichten aufzuerlegen. Der Bielefelder Kollege Ralf Petring kommentiert.
Den Vogel ab schoss aber das Amtsgericht Köln, das selbst bei einem aktuellen Musikalbum die heiße Luft aus den grotesk überhöhten Forderungen und Streitwerten ließ.