Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. September 2009

Schäuble außer Rand und Band

Schäuble stellt die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste infrage. Hierzu mein heutiger Artikel auf Telepolis.

Wenn man sich einem Innenminister unterwerfen muss, der das Einsperren von Menschen nicht als Folter bewertet, dann erscheint das folgende Propagandavideo der Piratenpartei nur stilistisch als polemisch.

17. September 2009

Kein Witz: Schäuble will parlamentarisches Kontrollgremium abschaffen!!!

Selbst der argwöhnischste Verschwörungstheoretiker hat bis heute noch nie die absurde Theorie verbreitet, dass konservative Politiker, die viiiiiiiiiiel zu verbergen haben, das parlamentarische Kontrollgremium abschaffen wollten.

Doch genau das fordert Herr Schäuble jetzt sogar öffentlich. Damit stellt er das Parlament als Souverän in Frage.

Ich besitze alle am Markt befindlichen Bücher über den BND und kenne mit dem Thema vertraute Journalisten. Die Herrschaften aus Pullach haben in sechs Jahrzehnten bewiesen, dass sie sich um Recht und Gesetz nicht scheren, parlamentarische Ausschüsse belügen und außerdem nur einen Bruchteil ihrer Kosten wert sind. (Die Beteiligung beim Waffenschieben, die sich auf das Steueraufkommen auswirkt, ist in diese Bilanz eingerechnet.)

Meine gestrige Frage, ob hier einige Politiker einen Polizeistaat wollen, dürfte nunmehr beantwortet sein.

16. September 2009

Haben wir wieder eine politische Polizei?

Ich möchte gerne jedem Juristen dringend ans Herz legen, diesen Bericht eines verhinderten Teilnehmers der Demonstration „Freiheit statt Angst“ über seine Festnahme und die anschließende Behandlung durch die Berliner Polizei durchzulesen. Tun Sie es bitte jetzt!

Ich persönlich kann nicht glauben, dass so etwas im Jahre 2009 möglich ist. Irgendwas läuft gerade verdammt schief.

Wir leben in Zeiten, in denen die Polizei den Besitz eines CD-Rohlings wegen des hierdurch(!) begründeten Verdachts auf urheberrechtliche Straftaten zum Anlass für eine Hausdurchsuchung nimmt, wo man ggf. die Früchte vom verbotenen Baum erntet. Sogar das Setzen eines Links kann inzwischen eine Hausdurchsuchung auslösen – sogar das bloße Anklicken eines Links oder eine falsche E-Mail-Adresse.

In Frankreich stellt man derzeit das Filmen von Polizisten unter Strafe – etwa bei Gewaltexzessen, wie wir es gerade in Berlin erlebt haben. Und auch dieses archaische Hadopi-Gesetz, mit dem man vom Internet amputiert werden soll, wird dort demnächst Realität.

Irritiert hat es mich, dass sich selbst etablierte Kabarettisten wie Diether Nuhr erstaunlich weit unter ihr Niveau begeben, wenn gegen digitale Bürgerrechtler polemisiert werden muss („keine Partei für zivilisierte Wähler“, wie er auf seiner Homepage schreibt). Auch er sitzt offenbar der Legende der KiPo-Industrie auf.

Ich selbst hatte es für mich ausgeschlossen, einer politischen Partei beizutreten, da dort vornehmlich Selbstoptimierer Macht aufteilen. In Zeiten, in denen die hart erkämpften Bürgerrechte und die Kommunikationsfreiheiten des Internets durch dreisteste Polemik beschnitten werden, und Politiker unverblümt ihr Herrschaftswissen wahren, kann man es sich nicht mehr leisten, unpolitisch zu sein und die öffentliche Meinungsbildung an Internet-phobe Versager zu delegieren.

Ich bewerte die Piratenpartei weniger als Partei denn als Bürgerrechtsbewegung. Ich halte es für eine Schande, dass man sich 20 Jahre nach Ende des totalitären DDR-Systems zur Gewährleistung der Grundrechte wieder in Bürgerrechtsbewegungen organisieren muss.

Gestern Abend bin ich den Piraten beigetreten.

13. September 2009

Entwackelte Version des neuen „Zapruder-Films“

Die Medienkompetenz liegt eindeutig bei der Generation Pirat! Respekt!

FAS09: Private Fahndungsfotos – zulässig?

Der Vorfall mit dem Prügelpolizisten bei der Demo „Freiheit statt Angst“ schlägt hohe Wellen – und beschert der Demo „Freiheit statt Angst“ endlich die gewünschte PR. In wunderbar anschaulicher Weise demonstriert die Berliner Polizei, dass man unseren Volksvertretern nicht blind vertrauen kann. Bei allem Respekt für den harten und oftmals undankbaren Arbeitsalltag der Polizei und die ganz überwiegend soliden Polizisten, so ist eine Kette nun mal nur so stark, wie ihr schwächstes Glied. Was für willkürliche Gewalt gilt, das gilt für „Kavaliersdelikte“ wie Datenmissbrauch erst recht. Und nachdem die Polizei bei der Demo entgegen ihrem Versprechen gefilmt hatte, filmten die Datenschützer eben zurück. Nun haben findige Blogger aus dem Film zwei „Fahndungsfotos“ herausdestilliert und ins Netz gestellt. Dies wirft die Frage nach dem Recht am eigenen Bild auf. Darf man die Polizisten einfach so identifizierend abbilden?

Keine Ausnahme aufgrund von Versammlung

Grundsätzlich zählt die Rechtsprechung auch Polizisten bei ihrer Arbeit zu „Teilnehmern einer Demonstration“, sodass die Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG für Versammlungen und Aufzüge etc. greift. Diese Ausnahme gibt es deshalb, weil man andernfalls kaum Personenmehrheiten abbilden könnte, denn wer kann schon alle Teilnehmer individuell nach ihrer Erlaubnis fragen? Doch die Fahndungsfotos, die beim Anlass einer Versammlung gemacht wurden, individualisieren nun diese beiden Polizisten. Damit wird jeweils nicht mehr eine Personenmehrheit abgebildet. Damit scheidet diese Ausnahme aus.

Personen der Zeitgeschichte?

Die beiden Polizisten könnten jedoch Personen der Zeitgeschichte nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG sein. Hierfür spricht das breite mediale Interesse, das der Vorfall auch in den etablierten Medien findet und der Umstand, wie sehr die beiden das Misstrauen gegen die Obrigkeit im Sinne der Organisatoren der Demo unfreiwillig beweisen.

Prangerwirkung

Doch die Nutzung der Bildnisse in Form eines Fahndungsplakats stellt die Polizisten an einen virtuellen Pranger. Und Prangerwirkung ist ein Zauberwort, dass etwa Richter Buske besonders gerne verwendet. Denn die Interessen an der Verbreitung sind nach § 23 Abs. KunstUrhG immer auch mit den „berechtigten Interessen“ der Betroffenen abzuwägen. Die Verbreitung des Fahndungsaufrufs ist also juristisch nicht ohne Risiko. Was die Richter in solchen Fällen zulassen, und was sie verbieten, ist selbst für Kenner der Pressekammern nur schwierig vorauszusagen.

Praxisrelevanz

Eine pragmatisch relevantere Frage wäre allerdings, ob die beiden Polizisten gegen die Fotos vorgehen werden. Da sie möglicherweise sehr schnell begreifen werden, dass mit dem ccc nicht zu spaßen ist und ins Netz entsendete Informationen nicht reversibel sind, wäre es ungleich sinnvoller, sich eine neue Frisur wachsen zu lassen, als zum Anwalt zu rennen.

Präventive Beschlagnahme

Der Fall wird allerdings das allgemeine Bewusstsein für das Zurück-Fotografieren stärken und die – rechtlich höchst anfechtbare – Praxis begünstigen, der zufolge Polizisten, die sich fotografiert fühlen, Fotografen vor Ort zur Löschung der Bilder zwingen. Trotz eigentlich fehlender Rechtsgrundlage machen derzeit Gerichte präventive Beschlagnahmungen mit. Normalerweise ist die Anfertigung von Fotografien im öffentlichen Raum zulässig, erst die Verbreitung oder die unmittelbar drohende Gefahr einer Verbreitung könnte Maßnahmen rechtfertigen. Künftig werden Polizisten wohl sehr viel schneller Kameras bzw. Handys mit Kamerafunktion einkassieren wollen. Die Antwort hierauf wird sein, dass Demonstranten dann eben verdeckt filmen – oder eben parallel in so großen Scharen, dass die Polizisten nicht nachkommen werden, zumal die Bilder schnell ins Netz gefunkt werden können.

UPDATE:

Im Lawblog gibt es inzwischen die langerwartete Stellungnahme der Polizei – und Anzeichen, dass diese wohl etwas unglaubwürdig ist.

3. September 2009

Kommt Zensursula mit ihrem PR-Gag durch?

Was auch immer von der Leyen-Uschi zu halten ist, ihre Spindoktors verstehen ihren Job. Definitiv. Beim Zauberwort „Kinderpornographie“ ist bei der Diskussion jeder Anflug von Sachlichkeit illusorisch, denn die muss man ja „mit allen Mitteln“ bekämpfen. Wie ich in persönlichen Gesprächen immer wieder die Erfahrung machen muss, fehlt da selbst intelligenten Menschen die erforderliche Flexibilität, um den in der Sache völlig sinnlosen Wahlkampfgag zu verstehen. Wie eigentlich immer bringt es Volker Pispers auf den Punkt.

Wer sachliche Informationen zum Thema sucht, findet beim Kollegen Udo Vetter, der als Strafverteidiger die tatsächliche Praxis aus vielen spezifischen Fällen kennt, belastbares Material.

1. September 2009

Operation Ursula – Stadtguerilla 2.0

Es ist wieder soweit! Der bewaffnete Kampf gegen die da oben hat begonnen! Erster Terrorist war ein Wasserbomben-Attentäter, der eine heuchelnde CDU-Demagogin zu erlegen versuchte. Der gestrige Attentäter wählte eine Waffe im Stile von Paintball, während die Partei der Ministerin ja echte Bomben bevorzugt. Gut, dass der Mann nicht mit seinen Schuhen geworfen hat.

Mädchen, langsam wird es Zeit, dass Du in einen ernsthaften Dialog mit der Internet-Generation eintrittst, bevor die Dinge eskalieren. Vielleicht muss Tom Cruise in den einigen Jahren wieder einen Film über gescheiterte politische Bombenattentäter machen: „Operation Walküre II“.

31. August 2009

Streisand-Effekt via Bundesverfassungsgericht

Ein Häftling schrieb einen unflätigen Brief aus seiner Zelle, der wegen den enthaltenen Beleidigungen von der Postkontrolle zurückgehalten wurde. Rechtsweg und Verfassungsbeschwerde hiergegen blieben zwar erfolglos – wer aber den Brief lesen möchte, kann dies nun an prominenter Stelle tun …

Streisand-Effekt at its best!

28. August 2009

Prof. Albrecht redet Klartext

Ohne Kommentar.

25. August 2009

Werde ich jetzt auch gesondert überwacht?

Gestern hatte ich mich despektierlich über den BND geäußert. Bin mal gespannt, ob ich jetzt speziell überwacht werde. Soll ja vorkommen …