16. März 2015
Die Resistenz, die Vizekanzler Sigmar „Siggi Pop“ Gabriel gegen die Argumente gegen Vorratsdatenspeicherung an den Tag legt, ist schon bemerkenswert. Der Kollege Stadler verweist zutreffend auf die Mythen u.a. über den bislang nicht nachgewiesenen Nutzen der Vorratsdatenspeicherung.
Die Gefahren der Vorratsdatenspeicherungen hingegen sind evidenzbasiert. „Wo ein Tro ist, da sammeln sich die Schweine“, hatten immerhin die Verfassungsrichter kommentiert, als sie die von ihnen zu Recht verbotene Vorratsdatenspeicherung verhandelten. Wer auf die Rechtschaffenheit unserer Behörden vertraut, möge sich kurz in Erinnerung führen, dass der heutige Außenminister Steinmeier einst dem BND erlaubte, die massenhaft aufgefangenen Daten an die NSA weiterzuleiten – die Wirtschaftspionage auch gegen Deutschland betreibt.
Wie die Geschichte zeigt, haben auch Geheimdienstler immer wieder zur verbotenen Frucht gegriffen und Informationen an ihre Parteispezis durchgestochen. Die Daten werden verwendet werden, wenn jemand einen Nutzen daraus ziehen kann. Allein die Verkehrsdaten der Geheimdienstaufseher machen sie erpressbar:
- Einer hatte Stress mit seiner Frau und soll handgreiflich geworden sein. Das wäre etwa bei einem denkbaren Anruf im Frauenhaus für Dritte erkennbar.
- Einer lud sich Bilder von kleinen Jungs herunter und hinterließ dabei Spuren.
- Einer kaufte regelmäßig die Droge Crystal Meth, was durch Telekommunikation oder Abgleich von Bewegungsprofilen der Handys sichtbar wird.
Und das sind immerhin „Geheimdienstspezialisten“, denen eigentlich Grundkenntnisse in konspirativem Verhalten zuzutrauen gewesen wären. Wie nachlässig selbst oberste Sicherheitsbehörden mit dienstlichen Informationen hantieren, habe ich neulich durch den Missbrauch des Lageberichts Innere Sicherheit nachgewiesen, bei dem das Bundesinnenministerium zulasten der Piraten in den Wahlkampf eingriff.
Die Vorratsdatenspeicherung ist eine Büchse der Pandora, die zum Missbrauch einlädt. Jeder hat etwas zu verbergen oder ist seinen Angehörigen und Freunden zur Diskretion verpflichtet. Demgegenüber verliert eine totalüberwachte Gesellschaft an Lebensqualität.
Zur Erinnerung: Die Vorratsdatenspeicherung wurde jüngst auch von den NRW-Grünen mitgetragen. Nicht an den Worten, sondern an den Tagen werde ich messen, wer meine Wählerstimme bekommt. Janusköpfige Parteien wie die SPD (Maaß/Gabriel) und die Grünen haben keine Chance.
4. März 2015
Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.
Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)
Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.
Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.
Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)
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26. Februar 2015
Diese im Dezember auf arte gelaufene Doku berichtet eindrucksvoll über US-Bürger, die in ihrer Eigenschaft als CIA-, NSA- und State Department-Mitarbeiter Rückgrat bewiesen und nicht mitlaufen wollten, als sie erkannten, dass die gegen „feindliche“ Länder und Terroristen entwickelten Instrumente heimlich gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt werden.
Heute nun tun sich im NSA-Ausschuss des Bundestags weitere Abgründe auf, siehe Liveblog von netzpolitik.org. Unsere Politiker und Geheimdienste nehmen nahezu hemmungslos Zugriff auf unsere Telekommunikation, etwa von der BND-Anlage in Schöningen aus, deren Bewandtnis in den Snowden-Dokumenten nur als „das Geheimnis“ bezeichnet wird.
Mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zu tun. Es wird Zeit, dass auch mal in der Geheimdienst-Community die Selbstachtung aufbringt und an die Öffentlichkeit geht. Es reicht langsam.
24. Februar 2015
In „House of Cards“ versucht ein investigativer Reporter, einen Politiker durch Einsatz eines USB-Sticks auszuspionieren. Diesen will er in einem Rechenzentrum heimlich anbringen, stellt sich dabei jedoch so dilletantisch an, dass er sich dabei erwischen lässt, zumal seine Aktion verraten war, bevor sie begann. Täuschung in real life ist halt nicht jedermanns Sache …
Nun hat sich ein ähnlicher Fall in der Taz-Redaktion ereignet. So versuchte ein Taz-Mitarbeiter, einen USB-Keylogger verschwinden zu lassen. Die Taz schreibt in eigener Sache:
Am späten Vormittag versucht sich die Praktikantin am betroffenen Rechner einzuloggen. Wieder ein Problem. Allerdings ist der Rechner nicht komplett stillgelegt, wie es die EDV geplant hatte. Also macht sich ein Mitarbeiter daran, der Praktikantin einen anderen Rechner hinzustellen und einzurichten.
Während er daran arbeitet, beobachten mehrere Mitarbeiter, wie ein taz-Angestellter seine Zeitung über die Rückseite des betroffenen Rechners hält und den Keylogger entnimmt. Er habe nur einen USB-Stick herausgezogen, sagt der Erwischte laut Augen- und Ohrenzeugen. Der EDV-Mitarbeiter nimmt ihm den Stick ab. Gemeinsam gehen sie in die EDV. Es ist zwölf Uhr. Der Kollege äußert sich nicht weiter, geht auf die Toilette, dann an seinen Arbeitsplatz. Auch gegenüber dem herbeigerufenen Abteilungsleiter und einem Mitglied der Geschäftsführung sagt er nichts zu den Vorwürfen. Der Kollege verlässt die taz.
Es wäre vermutlich schwierig gewesen, einen USB-Stick einem Täter zuzuordnen. Im Fachjorgon nennen Strafrechtler so etwa „ungeschicktes Nachtatverhalten“.
Zur Rechtslage habe ich gestern bei Telepolis geschrieben: „Befugtes Spionieren“.
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14. Februar 2015
Der Sender Astro-TV, der die Bevölkerung mit Informationen über die Auswirkung der Konstellation von Planeten und Sternen auf unseren Alltag versorgt, hatte offenbar sein eigenes Horoskop nicht gelesen. So wurden die Macher gutgläubig von einem gefälschten Clown infiltriert. Der „Clown“ gehörte in Wirklichkeit zu den subversiven Performance-Künstlern von Peng! und war auf der Mission, die Astro-TV-Zuschauer über möglichen Nepp aufzuklären. Daher schlug er dem Moderator ein Ei über den Kopf und nutzte die Live-Sendung zu einer Warnung vor Schwächen des Informationsangebots. Das Ergebnis ist auf www.astrotv.rip dokumentiert.
Statt der Sterne befragte Astro-TV nun einen Rechtsanwalt, der eine esoterische Abmahnung schickte:
Sie haben einen Ihrer Aktivisten bzw. Sympathisanten in einer Sendung von Astro TV unter Vorspiegelung einer falschen Identität auftreten lassen. Der Auftritt des angeblichen “Zauberers” endete damit, dass über dem Moderator von “AstroTV” ein rohes Ei vergossen wurde. Dieser Vorgang erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung.
Die Bewertung des Sachverhalts als „Hausfriedensbruch“ oder „Sachbeschädigung“ sollte man vielleicht mal bei Gelegenheit mit einem Pendel überprüfen. Die aus meiner Sicht fehlerhafte Einordnung eines Clowns als Zauberer lässt auch insoweit auf Bildungslücken schließen.
Mehr Glück hatte der Kollege mit dem Auffinden von § 87 UrhG, der einem Sendeunternehmen das ausschließlichr Recht an seinem noch so belanglosen Material zubilligt. Die Clowns verweigern allerdings den Coteau vor dem Abmahner. Eine Nutzung des Beitrags könnte als urheberrechtliches Zitat, Enthüllungsjournalismus oder Kunst gerechtfertigt sein, falls Jupiter im dritten Haus steht und der richtige Aszendent gefunden wird. Ein irdisches Gericht wird den Fall allerdings nur klären, wenn den Astrologen der Nachweis gelingt, dass Peng! Betreiber der Website ist.
Nicht zielführend wird jedenfalls das Anliegen der anoymen Website sein, die Landesmedienanstalt zum Entzug der Sendeerlaubnis zu bewegen. Solange die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, wird auch das Geschäft mit irrationalen Angeboten legal bleiben. Ich finde es allerdings immer wieder irritierend, wenn diejenigen, die großzügig Meinungsfreiheit für sich selbst beanspruchen, andere ausgerechnet zensieren wollen. Zur Meinungsfreiheit gehört nun einmal auch das Recht, Unsinn zu verbreiten. Bei Zensur, liebe Clowns, hört für mich der Spaß so ein kleines bisschen auf.
admin •
11:30 •
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5. Februar 2015
Der Deutsche Bundestag hatte Ende letzten Jahres den Antrag
abgelehnt, die USA aufzufordern, den Bericht über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständigund ungeschwärzt übermitteln. Die Koalition der Christdemokraten und der Sozialdemokraten vermochte mit dem folgenden
Antrag der Fraktion der Grünen offenbar nichts anzufangen:
I.
Der Deutsche Bundestag verurteilt Folter. Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden (vgl. Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) und Artikel 3 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)).
II.
Der Deutsche Bundestag begrüßt die vom Geheimdienstausschuss des Senats der Vereinten Staaten von Amerika durchgeführte Aufklärung der Foltervorwürfe gegen die CIA.
III.
Der Deutsche Bundestag ersucht die zuständigen Stellen in den USA, ihm den Bericht des Geheimdienstausschusses des Senats über das Inhaftierungs- und Verhörprogramm der CIA vollständig und ungeschwärzt zu übermitteln.
IV.
Der Deutsche Bundestag versichert, dass er etwaige Maßgaben der Vereinigten Staaten zur Geheimhaltung beachten wird und den Bericht – wenn von den USA gewünscht – nur in seiner Geheimschutzstelle zugänglich machen wird.
V.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, das unter III. genannte Ersuchen sowie die unter IV. genannte Versicherung den Vereinigten Staaten von Amerika zu übermitteln.
Regierungssprecher Seibert referierte in der
gestrigen Pressekonferenz, der US-Präsident hätte das jetzt verboten, und damit gut. Im Dezember hatte das deutsche Folteropfer dem letzten in Berlin ernst zu nehmenden Journalisten Tilo Jung ein
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target="_blank">bemerkenswertes Interview gegeben. Die damals zuständige Bundesregierung hatte Kurnaz trotz Kenntnis in seinem Folterlager auf Guantánamo sitzen lassen und stattdessen bei Verhören mit dem US-Geheimdienst kooperiert.
4. Februar 2015
Da die USA schon niemanden einsperren, der Gefangene foltert, hatten sie stattdedessen John Kiriakou eingesperrt, dessen Leaks den Folterskandal öffentlich machten. Obamas Wahlversprechen, sich für Whistleblower einzusetzen, hat er eher eigenwillig eingehalten.
Heute wurde Kiriakou entlassen. Für die Medien scheint das kein Thema zu sein.
Bundesjustizminister Maas zeigt dem Wahlvolk, was für ein harter Hund er ist und bringt uns die 240.(?) Verschärfung der Sicherheitsgesetze dieser Republik. Wir sind inzwischen wieder sehr nahe beim Verdachtsstrafrecht. Sofern Terroristen uns die Freiheit nehmen wollten, scheinen sie zu gewinnen.
Eine nüchterne Bilanz allerdings besagt, dass der bushig-obamige „War on Terror“ absolut kontraproduktiv war. Statt den provozierten Terror zu vervielfachen, wäre es die politisch ungleich größere Leistung, bei der Ursache anzusetzen.
Dass derartige Gesetze kommen, ist auch ein gutes Stück weit Medienversagen. Die tatsächliche Bedrohung durch Terror steht in keinem Verhältnis zur medialen Darstellung. Deutlich dringender wären Gesetze gegen Lobbyismus und Politikerkorruption. DAS wäre mal ein Sicherheitsgesetz …
19. Januar 2015
Im letzten Jahrhundert haben wir in Deutschland eine Auswahl an totalitären Systemen durchgemacht, in denen Meinungs- und Demonstratinsfreiheit keinen allzu hohen Stellenwert genoss. Der Wert der Demonstrationsfreiheit ist kaum zu überschätzen, waren es doch friedliche Demonstrationen, die 1989 sogar den Kalten Krieg beendeten.
Ich halte es daher für sehr wichtig, dass der Staat das Demonstrationsrecht aus Artikel 8 Grundgesetz garantiert. Meinungsfreiheit ist allerdings nur dann gewährleistet, wenn ich Meinungskundgaben toleriere, die ich eigentlich nicht hören will. Daher sollte sich der Staat auch gegenüber unpopulären Meinungen so neutral wie möglich verhalten. Gerade unsympathischen Zeitgenossen sollte man ruhig ein Podium lassen, auf dem sie sich blamieren.
Während ich es gut finde, wenn Privatleute und Unternehmen in der Ablehnung von widerwärtigen Meinungen ein Zeichen setzen, indem sie etwa die Außenbeleuchtung abschalten, habe ich Bauchschmerzen, wenn öffentliche oder von der öffentlichen Hand kontrollierte Einrichtungen darüber befinden, welche Demonstration im Licht stattfinden dürfen und welche in den Schatten gestellt werden.
2009 etwa war es unpopulär und vom Staat unerwünscht, für die Internetfreiheit zu demonstrieren. Wer sich gegen das Zugangserschwerungsgesetz aussprach, wurde von der Regierungspropaganda als Befürworter von Kinderpornographie denunziert. Wer gegen den Überwachungsstaat eintritt, wird vermutlich bald zum „Terroristenversteher“ ausgerufen. Soll der Staat jetzt darüber bestimmen, wer erwünschter Demonstrant ist und wer stört?
Nunmehr wurde eine (verständlicherweise) unerwünschte Demonstration wegen einer Anschlagsdrohung verhindert. Anders als bei Licht- und Schattenspielereien geht es hier um eine Gefahrprävention für die Allgemeinheit, von der nicht nur die Provozierer, sondern auch Passanten, provozierte Gegendemonstranten und dienstverpflichtet Polizeibeamte betroffen sind. Ob die Gefahr wirklich konkret ist, wissen nur die Beteiligten. Ich würde auf ein bellende Hunde wetten, die bekanntlich nicht beißen.
Ab sofort also kann man Demonstrationen mit einer angeblichen Bedrohung abschalten. In Zeiten des Linksterrorismus wollte sich die „wehrafte Demokratie“ nicht von Terroristen erpressen und kalkulierbar machen lassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese harte Linie der Politik in der Schleyer-Entscheidung ausdrücklich gebilligt. Die Terrorhysterie vor Islamisten hingegen scheint nicht ungelegen zu kommen.
Der Abbau von Bürgerrechten geschieht schleichend, aber effizient. In Spanien etwa müssen Demonstranten mit Bußgeldern von bis zu 600.000,- € und hierzu eingeschleusten Agents Provocateurs rechnen.
17. Januar 2015
Das Landgericht Köln hat dem Axel Springer Verlag per einstweiliger Verfügung untersagt, das Video mit der Attacke gegen einen Paparazzo weiterhin online zu stellen. Grönemeyer will sich gegen aufdringliches Fotografieren verbal und wohl auch mit einer temperamentvollen Gestik seiner Tasche gewehrt haben.
Filmaufnahmen im öffentlichen Raum muss man grundsätzlich hinnehmen, während das öffentlich-zur-Schau-stellen und Verbreiten der Aufnahmen gegen den Willen des Abgebildeten nur bei einem hinreichen anerkennenswertem Berichtsinteresse der Öffentlichkeit zulässig ist. Die private Anwensenheit auf einem Flughafen alleine ist kein insoweit erforderliches zeitgeschichtliches Ereignis.
Ein solches sehen Springers Juristen offenbar in der Tatsache, dass Grönemeyer ausgeflippt ist und sich nicht sozialadäquat benommen habe. Grönemeyers Anwalt hält dagegen und spricht von einer Notwehrsituation. Die Grenze zwischen Notwehr und Selbstjustiz verläuft allerdings fließend.
Richtig ist, dass man die Privatsphäre im Internetzeitalter effizient nur durch Datenvermeidung schützen kann, wozu Einschüchtern, Verprügeln oder Exekutieren des Fotografen einen nachvollziehbaren Beitrag darstellen können. Grundsätzlich sieht die Rechtsordnung bei §§ 22ff KunstUrhG jedoch ein geordnetes Zivilverfahren vor. Auch hätte Grönemeyer etwa das Flughafenpersonal bitten können, das Hausrecht wahrzunehmen, wenn er sich belästigt fühlt. Dem Flughafenbetreiber billigen Gerichte sogar die Rechte an Fotomaterial zu, das auf dessen Grundstück aufgenommen wurde.
Springer hat angekündigt, den Rechtsweg auszuschöpfen.
Die in London und Berlin ansässigen Parteien kabbeln sich am Landgericht Köln. Die Anwendung des „fliegenden Gerichtsstands“ nach § 32 ZPO ist vorliegend schon deshalb sachgerecht, weil sich der Vorfall am Flughafen Köln ereignete. Plakativer kann man den fliegenden Gerichtsstand kaum veranschaulichen … ;)