wir hatten dieses Jahr bereits das Vergnügen, als ihr ohne Sinn und Verstand behauptet hattet, das Internet würde euch eurer literarischen Künste beraubmordkopieren. Gestern nun sah ich über mein GEZ-auslösendes neuartiges Rundfunkempfangsgerät den „Kieler Tatort“ – und der war schon auf handwerklicher Ebene kriminell schlecht geschrieben.
Das Ableben des Herrn Barschel würde einem qualifizierten Autor, der ein Minimum recherchiert, beliebig viele Ansätze bieten. Selbst Trashfilmer Uwe Boll hatte das Thema schon 1993 verwurstet, die Idee ist also alles andere als originell. Aber der Boll ist anscheinend halbwegs beim Thema geblieben (nein, Boll-Filme sehe ich grundsätzlich nicht an).
Ihr Versager aber habt das Thema verfehlt und zwei eindimensionale Gegenwartsstorys über „Sabine Christiansen“ und „Guido Westerwelle“ eingewoben, lauter wirre Handlungsstränge eröffnet, und wirklich beschissene – BESCHISSENE – Dialoge geschrieben. Anscheinend hatten eure Schauspieler dann auch keine so rechte Lust, etwas anderes zu machen, als laienhaft Texte aufzusagen.
Aber wie kommt ihr auf die grottige Idee, ausgerechnet den Hochstapler Ostrowsky im Tatort aufzuwerten? War mein Text über diesen Vogel denn wirklich so schwer zu finden?
Und bei so viel Einfalt wundert es mich nicht, wenn ihr dann Nöte von Drehbuchautoren mit Filesharing erklären wollt. Macht doch mal lieber eine Story über Drehbuchkriminalität – etwa beim Verticken von Tatort-Drehbüchern durch NDR-Leute.
Als ich die Vorschau zum kommenden „Tatort“ sah, hatte ich ein Déjà-vu. Dort geht es nämlich um einen ermordeten Enthüllungsjournalist, der kurz vor der Aufklärung der Barschel-Affäre steht und von einem Schriftsteller berichtet wird^, der damals in Genf verwickelt war.
„Ich habe jedes Verständnis für kritische Nachfragen.“
sagt Sebastian Knauer, jener STERN-Reporter, der vor 25 Jahren am 11.10. im Genfer Hotel Beau Rivage in ein fremdes Hotelzimmer eindrang. Warum Knauer überhaupt die Tür öffnete, obwohl ein „Bitte nicht stören“-Schild an der Klinke hing und auf sein Klopfen niemand herein bat, ist schon irgendwie seltsam. „Hausfriedensbruch“ ist auch in der Schweiz eine Straftat.
Drinnen fand er Aufzeichnungen des Herrn Barschel, die er mal eben ausspionierte und abfotografierte. Wie weit professionelle Journalisten gehen, ist bemerkenswert. Warum er auf die Idee kam und sich die Freiheit nahm, dann auch die Badezimmertüre zu öffnen und damit einen weiteren Privatbereich zu verletzen, ist seltsam, denn was hat ein politischer Journalist in einem fremden Badezimmer zu suchen?
Dass Knauer dann seinen sensationellen Fund fotografierte und der STERN dieses würdelose Foto abdruckte, hat man dann später beim Presserat kontrovers diskutiert. Definitiv allerdings war ab dem Fund der Leiche Interesse der Öffentlichkeit vorhanden, auch der Presserat sah dies so.
Für mich rätselhaft ist die Tatsache, dass die Notizen Barschels über Robert Roloff wie auf dem Präsentierteller im Hotelzimmer lagen und durch den STERN-Reporter sofort zum Bestandteil der Story wurden. Die Polizei hätte die Notizen vermutlich aus ermittlungstaktischen Gründen zurückgehalten. Selbst die Anhänger der schwer vorstellbaren Suizid-These gehen inzwischen davon aus, dass Barschel mindestens einen Sterbehelfer gehabt haben muss. Warum dieser zwar Spuren beseitigte, etwa das Whiskey-Fläschchen ausspülte oder eine Weinflasche verschwinden ließ, aber die „Visitenkarte“ von Roloff hinterließ, ist unverständlich.
Nunmehr kam insofern „Bewegung“ in den Fall, als dass ein Haar gefunden wurde, welches auf die DNA-Struktur des letzten Barschel-Gastes schließen ließe – wäre es nicht aus unerklärlichen Umständen dieses Jahr(!) aus dem Besitz der Staatsanwaltschaft Lübeck verschwunden. „Schlamperei“ erscheint bei einem so spektakulären Fall, bei dem es 1987 bereits genug Ermittlungspannen gegeben hatte, als nur schwer vorstellbar. Es darf bezweifelt werden, dass der nicht mehr existierende südafrikanische Geheimdienst oder die damals lebenden Iraner um Achmed Khomeini heute einen derart weit reichenden Arm in deutsche Behörden hätten. Damit kommen eigentlich nur noch Hintermänner in Deutschland oder dessen Partnerdienste in Betracht. Irgendwie unangenehm …
In den letzten Jahren habe ich mich mehrfach mit dem Barschel-Fall befasst. U. a. traf ich diesen Sommer in Lübeck den leitenden Oberstaatsanwalt a. D. Heinrich Wille, der in den 1990er Jahren die spektakulären wie umstrittenen Ermittlungen durchsetzte und mir für einen auf seinem Buch basierenden Beitrag viele Fragen beantwortete.
Von den vielen Puzzle-Stücken dieses Rätsels hatte ich eines unkritisch verworfen und mich auf das einhellige Urteil der Journalisten verlassen: Den angeblich vom MfS gefälschten Brief, den Barschel scheinbar am Tag nach seinem Rücktritt an den „Parteifreund“ Stoltenberg schrieb und für sein Angebot einer Übernahme der alleinigen Schuld eine Existenzsicherung forderte. Hierzu stellte er ein kurzfristiges Ultimatum, das mit seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss hätte enden sollen. Einen Tag des Ablaufs wurde er unter denkbar mysteriösen Umständen aufgefunden.
Der 1988 mit einer Echtheitsprüfung beauftragte forensische Sprachwissenschaftler Raimund Drommel glaubt auch heute nicht an eine Fälschung. Eine sprachpsychologisch überzeugende Inszenierung eines vierseitigen Briefes ohne Textproben aus privater Korrespondenz hält er für nahezu ausgeschlossen. Interessant ist, dass das nur als Fotokopie erhaltene Dokument kein Eingangsstempel ziert – einen solchen hätte ein Geheimdienst insbesondere auf einer Fotokopie ungleich leichter fälschen können, als die geschriebene Sprache einer anderen Person überzeugend zu simulieren. Drommels von der Politik unerwünschten Ergebnisse wurden in der kriminalistischen Fachpresse nicht infrage gestellt. Letztes Jahr verteidigte er seine Analyse in seinem Buch „Der Code des Bösen“.
Drommels Ausführungen inspirierten mich zu einer Recherche zum angeblich gefälschten Barschel-Brief.
PS: Anlässlich des 25. Todestages liest Drommel aus seinem Buch am 11.Oktober, 19.30 Uhr in der Buchhandlung Schiller, Festungstraße 21A 97631 Bad Königshofen.
Die ARAG bietet für 9,90 € einen Rechtsschutz in Sachen Internet – inklusive „Rufretter-Service“. War es bisher für Privatpersonen unerschwinglich, den im Internet beschmutzten eigenen Ruf oder sich selbst gegen Cybermobbing zu verteidigen, tritt nun die ARAG mit einer neuen Angebot auf den Plan. Auch umgekehrt will die ARAG Bloggern und Forennutzern helfen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit adäquat zu nutzen, was zum finanziellen Risiko werden kann.
Derzeit können sich nur vermögende Personen Rechtsstreite im Bereich des Persönlichkeitsrechts leisten, oder aber solche, die Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen. In den konventionellen Rechtsschutzversicherungen wird das Internetrecht überwiegend ausgeklammert. Sollten also künftig derartige Verfahren für Otto Normalverbraucher erschwinglich werden, dürfen sich die Gerichte auf „rechtsschutzversicherte Kläger“ gefasst machen, sprich: einen explosionsartigen Anstieg entsprechender Fälle. Mir soll es recht sein … ;-)
Für politische Fälle und anderes, das nicht dem privaten Bereich unterfällt, will die Versicherung jedoch nicht einspringen. Der dieses Jahr gegründete Verein „Speakers‘ Corner“, der entsprechende Prozesse gegen Feinde der Meinungsfreiheit finanzieren soll, wird also auch künftig noch gebraucht werden.
Passend zur aktuellen Renaissance der Verteufelung des Internets etwa durch Prantl und Friedrich hat die Gruppe Open-Site.org gerade eine eingängige Graphik im Propaganda-Stil über die Feinde des Internets ins Netz gestellt:
Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.
Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.
Die letzten Wochen hatte ich kaum Zeit fürs Bloggen, weil neben gehäuftem Arbeitsaufwand auch noch eine sehr spannende Recherche viel Zeit verschlang. So habe ich das Buch des leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille analysiert, der seinerzeit versuchte, den Fall „Uwe Barschel“ aufzuklären und dabei erstaunliche Erfahrungen mit Rechtsstaat und Medien machte. Ich habe u.a. Herrn Wille in Lübeck besucht und den Stand der Fachliteratur etc. ausgewertet. Wie meistens bei meinen Artikeln habe ich in den Links jede Menge Youtube-Videos verlinkt, auch wenn das in Reichweite des Landgerichts Hamburg riskant ist.
Der erste Teil, der den Gang der Ermittlungen skizziert, ist am Sonntag erschienen, der zweite Teil, der die damaligen Interessenlagen beleuchtet, folgt voraussichtlich am Montag. Zum Barschel-Fall hatte ich schon 2010 etwas geschrieben.
Medienrechtlich hatte der Fall auch eine gewisse Relevanz. So hatte seinerzeit die Satire-Zeitschrift Titanic 40.000,- EURO an Barschels Rivalen Björn Engholm zahlen müssen, weil sie Engholm in eine Badewanne montiert hatte. Und welches Gericht hatte es verboten und Geld verlangt? Richtig …
Gestern vor genau 79 Jahren wurde der schillernde Hellseher Erik Jan Hanussen ermordet. Hanussen hatte Anfang der 30er Jahre durch einen Gerichtsprozess internationale Aufmerksamkeit auf sich gezogen, weil ihn unzufriedene Hellseh-Kunden ihn im tschechischen Leitmeritz angezeigt hatten. Die deutsche Übersetzung des veralteten Paragraphen in der Anklageschrift lautete, der Täter habe den Schwachsinnausgenutzt. Hanussens Anwalt beantragte daraufhin, festzustellen, dass die Nebenkläger schwachsinnig seien.
Hanussens Anwalt war nicht weniger trickreich als sein berühmter Mandant. Auch presserechtlich gab es für ihn Arbeit. Insbesondere gelang Hanussen sogar ein Presse-Hack, in dem er einer kritischen Zeitung einen verriss über sich selbst zuspielte, diesen jedoch so codierte, dass er eine Spottbotschaft über die Redaktion ergab. Da Hanussen wusste, wie der Artikel gesetzt würde, plante er den Beitrag so, dass jeweils die ersten Worte einer Zeile in der Spalte herunter gelesen die Zeitung lächerlich machte.
Über Hanussen hatte ich mit Hilfe von dessen Biographen Dr. Wilfried Kugel vor vier Jahreneinen Beitrag bei Telepolis geschrieben. Kommenden Freitag halte ich um 20 Uhr im „café arte“ in Münster einen Experimentalvortrag über Hanussen und seine Fähigkeiten. Mir gelingen ja auch manchmal komische Dinge.