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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der Tod des Uwe Barschel

Die letzten Wochen hatte ich kaum Zeit fürs Bloggen, weil neben gehäuftem Arbeitsaufwand auch noch eine sehr spannende Recherche viel Zeit verschlang. So habe ich das Buch des leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille analysiert, der seinerzeit versuchte, den Fall „Uwe Barschel“ aufzuklären und dabei erstaunliche Erfahrungen mit Rechtsstaat und Medien machte. Ich habe u.a. Herrn Wille in Lübeck besucht und den Stand der Fachliteratur etc. ausgewertet.  Wie meistens bei meinen Artikeln habe ich in den Links jede Menge Youtube-Videos verlinkt, auch wenn das in Reichweite des Landgerichts Hamburg riskant ist.

Der erste Teil, der den Gang der Ermittlungen skizziert, ist am Sonntag erschienen, der zweite Teil, der die damaligen Interessenlagen beleuchtet, folgt voraussichtlich am Montag. Zum Barschel-Fall hatte ich schon 2010 etwas geschrieben.

Medienrechtlich hatte der Fall auch eine gewisse Relevanz. So hatte seinerzeit die Satire-Zeitschrift Titanic 40.000,- EURO an Barschels Rivalen Björn Engholm zahlen müssen, weil sie Engholm in eine Badewanne montiert hatte. Und welches Gericht hatte es verboten und Geld verlangt? Richtig …

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