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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Der geheimnisvolle Brief des Uwe Barschel

In den letzten Jahren habe ich mich mehrfach mit dem Barschel-Fall befasst. U. a. traf ich diesen Sommer in Lübeck den leitenden Oberstaatsanwalt a. D. Heinrich Wille, der in den 1990er Jahren die spektakulären wie umstrittenen Ermittlungen durchsetzte und mir für einen auf seinem Buch basierenden Beitrag viele Fragen beantwortete.

Von den vielen Puzzle-Stücken dieses Rätsels hatte ich eines unkritisch verworfen und mich auf das einhellige Urteil der Journalisten verlassen: Den angeblich vom MfS gefälschten Brief, den Barschel scheinbar am Tag nach seinem Rücktritt an den „Parteifreund“ Stoltenberg schrieb und für sein Angebot einer Übernahme der alleinigen Schuld eine Existenzsicherung forderte. Hierzu stellte er ein kurzfristiges Ultimatum, das mit seiner Aussage vor dem Untersuchungsausschuss hätte enden sollen. Einen Tag des Ablaufs wurde er unter denkbar mysteriösen Umständen aufgefunden.

Der 1988 mit einer Echtheitsprüfung beauftragte forensische Sprachwissenschaftler Raimund Drommel glaubt auch heute nicht an eine Fälschung. Eine sprachpsychologisch überzeugende Inszenierung eines vierseitigen Briefes ohne Textproben aus privater Korrespondenz hält er für nahezu ausgeschlossen. Interessant ist, dass das nur als Fotokopie erhaltene Dokument kein Eingangsstempel ziert – einen solchen hätte ein Geheimdienst insbesondere auf einer Fotokopie ungleich leichter fälschen können, als die geschriebene Sprache einer anderen Person überzeugend zu simulieren. Drommels von der Politik unerwünschten Ergebnisse wurden in der kriminalistischen Fachpresse nicht infrage gestellt. Letztes Jahr verteidigte er seine Analyse in seinem Buch „Der Code des Bösen“.

Drommels Ausführungen inspirierten mich zu einer Recherche zum angeblich gefälschten Barschel-Brief.

PS: Anlässlich des 25. Todestages liest Drommel aus seinem Buch am 11.Oktober, 19.30 Uhr in der Buchhandlung Schiller, Festungstraße 21A  97631 Bad Königshofen.

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Autor:
admin
Datum:
9. Oktober 2012 um 11:22
Category:
Allgemein,Beweise,Medienmanipulation,Politik,PR,Strafrecht,Verdachtsberichterstattung,Zeugen
Tags:
 
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