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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


14. Mai 2010

Von einem, der auszog, von BILD Schadensersatz zu erhalten …

Während Unterlassungsverfügungen gegen die Presse relativ leicht zu bekommen ist, tun sich die Gerichte schwer, wenn sich jemand an einer Zeitung finanziell gesund stoßen will. Wie sehr ein solcher Prozess zeitlich und wirtschaftlich aus dem Ruder laufen kann, zeigt der seit fünf Jahren andauernde Prozess gegen den Axel Springer-Verlag wegen einer unappetitlichen, aber boulevardesk brauchbaren Story der BILD-Zeitung über eine Belanglosigkeit im Rotlichtviertel von Bangkok, deren Wahrheitsgehalt nicht überbewertet werden sollte.

Wie sich der kaputte Fall entwickelte und was es dem Kläger (nicht) gebracht hat, weiß unser Mann in Hamburg.

19. April 2010

Prinzessin Charlotte im Himmel der Liebe – ohne Text, aber mit Fotos!

Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.

Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.

Via telemedicus.

5. März 2010

Foto im Gerichtssaal: Buske zeigt sein Gesicht!

Ganz schnell klicken, bevor die Hamburger Pressekammer in eigener Sache eine einstweilige Verfügung erlässt! Auf einem der Bilder kann man die drei Richter in Action sehen, darunter auch den sagenumwobenen Herr Buske, dessen Löwenmähne von weitem wie eine Perücke eines englischen Lordrichters aussieht … ;-)

Wie man dem Bericht entnehmen kann, hat die Hamburger Pressekammer zwei Stunden lang Zeugen vernommen. Normalerweise wird die Einvernahme von präsenten Zeugen im Widerspruchsverfahren zu einstweiligen Verfügungen dort immer aus irgendwelchen Gründen abgelehnt. Ein bekannter Gerichtsbeobachter behauptete mal sogar, das hätte er nie erlebt. Ich auch nicht. Diesen Monat habe ich in Hamburg einen Termin, bei dem Zeugen in Manschaftsstärke anreisen werden. Trotzdem haben die unsere Sache nur auf eine Viertelstunde terminiert. Vor Gericht sind alle gleich, manche halt gleicher.

19. Februar 2010

Jauch will Verfassungsbeschwerde einlegen

Herr Jauch, der RTL-Zuschauern bekannt ist, weil er Fragen abliest, die ihm andere aufgeschrieben haben, kriegt den Hals nicht voll. Der Mensch, der ständig vor irgendwelchen Kameras rumhängt, ist sauer, weil jemand bei seiner Hochzeit geknippst hat. Dass man sowas unterlassen sollte, ist klar. Aber hat der Mann wirklich Anspruch auf eine Geldentschädigung (vulgo „Schmerzensgeld“)? Für 130.000,- Euro will der Multimillionär gelitten haben.

Nein, sagt der BGH.

Promi-Presseanwalt Dr. S. ist sich nicht zu schade, das Bundesverfassungsgericht mit diesem Schmonz zu belästigen. Naja, er argumentiert auch aus Lizenzanalogie („ungerechtfertigte Bereicherung“). Das könnte interessant werden. Beim Rätselheft hatte der BGH dem unfreiwilligen Coverboy Cash zugesprochen.

10. Februar 2010

Internetarchive: Auch SPIEGEL online muss nicht flöhen

Zwei als Mörder von Walter Sedlmyer verurteilte Serienkläger in Sachen Presserecht müssen es hinnehmen, dass auch SPIEGEL online Artikel mit deren Klarnamen und sogar deren Bilder im Archiv weiterhin veröffentlichen darf.

Damit stellte der BGH erneut klar, dass er mit den seltsamen Rechtsauffassung des Land nichts anfangen kann. SPIEGEL online jubelt. Die hatten allerdings eine beachtliche Kriegskasse, um dieses für die Meinungsfreiheit wichtige Urteil durchzusetzen. Kleine Blogger können sich das nur im Ausnahmefall leisten. Genau die wurden aber ebenfalls von den beiden Kläger und ihrem umtriebigen Anwalt angegangen.

9. Februar 2010

Zwei Sekunden zuviel

Wie nicht anders zu erwarten ging beim entsorgten Vater auch die Berufung in die Wicken.

29. Januar 2010

Nachbarschafts-Fernsehen für lau

Wie der NDR meldet, gibt es ein Datenschutzproblem mit unverschlüsselt sendenden Überwachungskameras. Mit einem weniger als 100,- Euro kostenden Empfänger können die Bilder bis zu einem halben Kilometer weit eingefangen werden.

Besonders pikant: In einem Fall stieß der NDR bei seiner Testfahrt sogar auf die Übertragung einer Kamera im Eingang eines Bordells.

Das dürfte ein kleines Problem mit § 201a StGB bedeuten. Wenn sich das letztere unter sparsamen Verbrauchern rumspricht, werden gewisse Filesharing-Fälle wohl demnächst schlagartig zurückgehen …

26. Januar 2010

Recht am eigenen Bild: RTL will mal wieder eine „Extra“-Wurst

RTL ist ja nicht ganz unbekannt für seinen laxen Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Derzeit laufen zwei Berufungsverhandlungen am OLG Düsseldorf:

Die „Arztserie“ wurde hier durch RTL fortgesetzt: Mal wieder wurde in einer Arztpraxis „versteckte Kamera“ gespielt. (War RTL nicht mal für Doktorspielchen zuständig?) Da gehört die aber nun mal nicht hin, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist eine kulturelle Errungenschaft, gegen die prinzipiell nichts einzuwenden ist. Wird es missbraucht, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, nicht aber für voyeuristische RTLümmel. Da hilft auch keine heiße Luft von wegen „Pressefreiheit“. Denn die kommt auch ohne dumme Gesichter aus. Was zu sagen ist, darf gesagt werden.

Im anderen Fall geht es um die Verdachtsberichterstattung, bei der ein später freigesprochener Mann beim angeblichen Drogenschmuggeln gezeigt und namentlich genannt wurde. Sein eingeklagtes „Honorar“ von 15.000,- Euro mag RTL ihm nicht gönnen. Natürlich behaupten die wieder das Vorliegen einer Einwilligung, weil der Gefilmte nicht widersprochen habe. Nun ja: Da das Filmen grundsätzlich zustimmungsfrei ist, sondern nur das Verbreiten, darf man im Gegenteil erwarten, dass sich die RTLümmel um die Einräumung entsprechender Bildnisrechte zu bemühen hätten. Doch die wecken natürlich keine schlafenden Hunde, ist doch den Wenigsten das sehr weit gehende Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG bekannt. Es ist Sache des Verbreiters, dem Gefilmten die ungefähre Verwendung der Bilder vor Augen zu führen.

Eine gute Frage ist, warum die Herrschaften als Eingangsinstanz nicht das Landgericht Hamburg gewählt haben, das auch in der Frage der Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG eine für Kläger sehr ansprechende Auffassung hat. Vielleicht, weil in Hamburg vergleichsweise geringer Schadensersatz für solche Fälle ausgeworfen wird.

22. Januar 2010

Mandantin siegt, Anwalt verliert

Promi-Anwalt Dr. S. könnte sich eigentlich freuen: Die Wedel-Autobiographie mit den ungalanten Kolportagen des Regisseurs über Frau Elsner wird vom Verlag zurückgezogen.

Außerdem sah sich Talkmaster Frank Plasberg veranlasst, eine Live-Show zu unterbrechen:

„Darf ich Sie an dieser Stelle einfach mal unterbrechen“, unterbrach Plasberg Wedel und trug Stellungnahmen der Bank und der genannten Vermögensverwalter vor. Die Vermögensverwalter „bezeichnen Sie (in einer Strafanzeige) als notorischen Lügner“, las Plasberg dem Regisseur vor und erklärte: „Unser Justiziariat hat uns geraten, die vorliegenden einstweiligen Verfügungen dann einzuführen, wenn Herr Wedel seine Vorwürfe gegen Bank und Vermögensverwalter in der Live-Sendung wiederholt.“

Sich mit der Finanzwirtschaft anzulegen ist nicht ganz ungefährlich … Elsners Anwalt betreut betreut übrigens auch solche sympathischen Firmen wie Sal. Oppenheim, die seeeeeeehr empfindlich sind.

Der gute Dr. S. hatte trotzdem gestern einen schlechten Tag: Wie Pressekammer-Blogger und Anwaltsfresser Rolf Schälike im Blog seines Blogger-Kollegen Kai Diekmann bekannt gab, ist Dr. S. mit seinen Versuchen, den ungeliebten Vertreter der „Pseudoöffentlichkeit“ in eigener Sache juristisch einzuschüchtern, allein gestern in der Berliner Pressekammer dreimal gescheitert! Und auch Kollege E. soll in eigener Sache nach seinen Siegen über Diekmann nun gegen die Süddeutsche Zeitung siegreich in Sachen Recht am eigenen Bild gewesen sein.

UPDATE:

Es wird offenbar eine geschwärzte Neuauflage des Wedel-Buches geben.

19. Januar 2010

Diekmann: Blogger der 100.000,- Euro?

Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).

Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …