Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, nimmt das Landgericht Hamburg nunmehr erst ab Kenntnis eines Forenbetreibers eine Haftung für schmähende Inhalte an (Urteil v. 16.09.2009 – Az.: 325 O 243/09). Wer ein Forum bzw. Blog betreibt, muss nicht Tag und Nacht darüber wachen, dass jemand Unbekanntes einen Mitmenschen mit der unfeinen Bezeichnung für das Gesäß bedenkt. Ab Kenntnis sollte er den Unflat dann aber schleunigst löschen.
Die Zivilkammer 25 des Landgerichts schloss sich somit (endlich) der Rechtsmeinung des insoweit umgestimmten hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und der anderer Oberlandesgerichte an. Letztes Jahr war es mir nicht gelungen, die in Pressesachen etc. federführend zuständige Zivilkammer 24 unter Leitung eines gewissen Richter Buske vom Irrsinn einer unwissentlichen Haftung eines Forenbetreibers für User Generated Content zu überzeugen. In der Sache habe ich eine Verfassungsbeschwerde laufen.
Ungleich bekannter war das Problem digitaler Kuckuckseier seinerzeit durch den Blogger-Kollegen Stefan Niggemeier geworden. Apropos Niggemeier: In seiner Parodie auf private Blogs hat BILD-Chef Kai Diekmann wieder alle Register gezogen, um sich als unreifer Proll zu inszenieren, indem er schulmeisterlich gegen Niggemeier pöbelt. Noch 64 Tage, dann haben wir es hinter uns …
Da dachte unsereins schon, das real-satirische Potential des presserechtlichen Phallus Diekmann sei inzwischen erschlafft, da hagelt es eine neue einstweilige Verfügung des mit dem Diekmannschen Organ seit Jahren befassten Landgerichts Berlin.
Christian Bommarius, leitender Redakteur der Berliner Zeitung, war von Nachwuchs-Satiriker Diekmann scherzhaft als möglicher Protagonist der monumentalen Plastik von Peter Lenk „verdächtigt“ worden, denn Diekmann hatte anfangs bestritten, der Dargestellte zu sein. So entglitt dem gegelten BILD-Chefredakteur folgender pennälerhafte Unflat:
„Wer ist Phall? …bleiben nach meinem Dafürhalten nur noch …Christian Bommarius, Sexexperte der Berliner Zeitung, der sich so gerne in einschlägigen Kleinanzeigen (,naturgeile Nymphen’, ,megaheiße Citymäuse’) vertieft“.
Dem war auch ein Bildnis des Geschmähten beigefügt.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll die Spitze gegen den Amtskollegen von der B.Z. eine Vergeltung für einen bereits Jahre zurückliegenden kritischen Beitrag über die Arbeitsmethoden der BILD sein.
Die Unterstellung des inzwischen Satire-affinen, Bommarius vertiefe sich in schlüpfrige Anzeigen – die sich übrigens in ähnlicher Form bei BILD bisweilen auf der Titelseite finden lassen – fand Bommarius dann offenbar nicht ganz so witzig. Prompt wurde Diekmanns Blog wieder um etliche Zentimeter kastriert. Diekmann wird insoweit eine Vorrat von 16 Metern nachgesagt … ;-)
Während man manchen Beiträgen aus seinem Blog ja einen gewissen Witz nicht absprechen kann, ist fiktionale Satire bisher nicht die Stärke Diekmanns gewesen. Man erinnere sich an die Plattheit, diverse Leute als Aliens zu klassifizieren. Hier nochmal als Anregung die weitaus gelungenere Umsetzung des gleichen Themas durch Kabarettist Günther Butzko:
UPDATE:
Der in Sachen BILD belesenere Blog-Kollege Niggemeier weist auf den Originalbeitrag von Bommarius hin, auf den Diekmann mit seinen Formulierungen offenbar angespielt hatte.
Für diejenigen, die noch nicht von Diekmanns Schwanz die Schnauze voll haben – also BILDlich gesprochen, meine ich – für solche Kunstfreunde habe ich die jüngste Wendung des Phallus bei Telepolis.de pornographiert.
Falls es wirklich eine TAZ-Diekmann-Party geben sollte, könnte das lustig werden, denn inzwischen hat bloggin‘ Kai ja zu Satire eine deutlich liberalere Einstellung entwickelt. Vielleicht spielen Henschel, Bröckers und Diekmann den TAZ-Werbespot nach, den BILD lange hatte verbieten lassen …
UPDATE:
Das neue Berliner Wahrzeichen, das übrigend bereits eine Touristen-Attraktion sein soll, wird nun international gerühmt. Ob Diekmann darauf bestehen wird, dass es beim nächsten Länderspiel beflaggt wird? ;-)
Protagonisten sind alte Bekannte, nämlich der empfindliche Herr Schrempp sowie dessen Anwalt Dr. S., der sich mit Schälike seit Jahren gerichtliche Gefechte liefert, weil er sich durch die Gerichtsberichterstattung belästigt fühlt. Gegenseite ist BILD online.
Für mich absolut unglaublich ist die Tatsache, dass Rechtsanwalt S. ein Begehren auf Gegendarstellung selbst unterzeichnet hat – das muss aber laut Pressegesetzen jeweils der Betroffene. So kann man etwa in Schertz/Götting/Seitz (2008) unter § 48 Randnummer 51, 52 (Seitz) nachlesen:
„In Pressesachen nicht erfahrene Anwälte achten zum Teil nicht hinreichend auf die Einhaltung der Formalien. Das kann zur Abweisung eines gerichtlichen Antrags führen. Die Gegendarstellung muss vor dem Gang zum Gericht beim Betroffenen konkret geltend gemacht werden. (..)
Die Gegendarstellung muss vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.“
Eine rechtsgeschäftliche (ungleich gesetzliche wie Erziehungsberechtigte usw.) Vertretung kommt Seitz zufolge nur bei Vorlage einer Originalvollmacht infrage. Für die erforderliche Vorlage von Gegendarstellungsbegehren und ggf. Originalvollmacht dürfte nicht einmal ein Fax den Anforderungen genügen.
Wie häufig, wenn Kollege S. aufläuft, ging es mal wieder temperamentvoll zu. Genutzt hat es ihm nichts.
Unser lieber Kollege, der DigiProtect-Massenabmahner Herr Dr. Udo Kornmeier, kann auch individuell abmahnen: Heute hat Kornmeier den Kollegen Stadler abgemahnt, weil dieser so hässliche Dinge über ihn sagt. Ob das wirklich eine gute Idee gewesen war?
So, wie ich Stadlers Posting verstehe, liegt das Problem darin, dass DigiProtect/Kornmeier eine Zahlung X geltend machen und als Druckmittel hierzu die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht stellen, die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Betrag >X generieren würde. Das bedeutet, dass Stadlers Aussage, Kornmeier mache Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend, tatsächlich falsch, weil ungenau wäre.
Nur: Worauf begründet sich dann die „Zahlungseinladung“ für den Betrag X? Anders gefragt: Darf ein Anwalt von einem Abgemahnten unter Drohgebärden eigentlich Kostenübernahme aus etwas anderem als aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen?
Ich kann es nicht völlig ausschließen, dass man mit solchen Spitzfindigkeiten bei einem mir ans Herz gewachsenen Landgericht im Großraum Norddeutschland sogar durchkommen würde. Aber ich fürchte, dass man sich selbst da mit der Bedeutung des Wörtchens „wertneutral“ auseinandersetzen wird. Was den Klassiker, nämlich eine Qualifikation eines Handelns als „Betrug“ betrifft, würde ein entsprechendes Urteil vermutlich kaum abseits des Sievekingplatzes Bestand haben. Denn inzwischen hat sich die obergerichtliche Verfestigung zum umgangssprachlichen Gebrauch von juristischen Fachtermini wie „Betrug“ verfestigt, was mitunter sogar an der Alster respektiert wird.
Ich hoffe allerdings, dass der Kollege Kornmeier nicht nur blufft, sondern die Sache gerichtlich durchzieht – stärkere Publicity kann Stadler nämlich kaum bekommen.
Interviews mit dem Konzernkritiker Grässlin sind immer eine riskante Sache, denn die von ihm thematisierten Manager sind sehr empfindlich und bemühen offensiv einschlägig bekannte Kanzleien.
So hatte Piech etwa Teile dieses Interviews per einstweiliger Verfügung vom – Überraschung! – Landgericht Hamburg untersagen lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich jedoch in der mündlichen Verhandlung mit den jüngsten Entscheidungen des BGH auseinandersetzen, der Grässlin in der Sache mit Schrempp eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit attestierte und auch beim Willemsen über Markwort-Interview die Meinungsfreiheit weiter fasste, als die Leute vom Sievekingplatz. Die Hanseaten sind mit dem Kurs des BGH offensichtlich alles andere als glücklich, scheinen ihn aber erstaunlicherweise zu respektieren.
Wie der ehrenamtliche Stenograph der Hamburger Pressegerichte berichtet, wird/wurde die einstweilige Verfügung „höchstwahrscheinlich“ (größtenteils?) aufgehoben. Gut so.
DER SPIEGEL hatte behauptet, die Linkspolitikerin Ulla Jelpke hätte sich despektierlich über Hartz 4-Empfänger geäußert, diese als „Hartzies“ bezeichnet. Dies wurde ihr nun von einem „Kammergericht Hamburg“ untersagt. (Gemeint ist offensichtlich die Pressekammer Hamburg, ein Kammergericht gibt es nur in Berlin.)
Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.
Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.
Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.
EINSPRUCH, Herr Kollege.
Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.
DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.
IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.
Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.
Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …
Der Kollege E. hat dem Nachwuchs-Blogger Kai Diekmann mal wieder gezeigt, wer Chef im juristischen Ring ist. Ob das ein Gewinn für die Presse- und Satirefreiheit ist, darf bezweifelt werden, weshalb die Entscheidung, gegen die Abwehr-Polemik vorzugehen, natürlich zu Abzügen in der B-Note führt. Sie entspricht jedoch der Policy von Kollege E., sich nichts bieten zu lassen, war also absehbar. Und da der Kollege E. das Presserechtshandwerk wie kaum ein zweiter beherrscht, war er auch erfolgreich.
Das Landgericht Hamburg hatte der Frankfurter Rundschau verboten, über die geplante Namensänderung einer wegen Terrorismus verurteilten Person zu berichten. Bereits der Plan ohne Nennung des Namens ist der Hamburger Pressekammer zu viel der Pressefreiheit.
Mag das Verbot, über den Plan zur Namensänderung auch mal wieder überzogen sein, so stimme ich den Hamburger insoweit zu, als dass es keinen journalistisch seriösen Grund gibt, den neuen Namen rauszuposaunen. Zudem wäre das strategisch sehr ungeschickt: Zur Zeit klagen alle möglichen Knackis – meistens vertreten von einer ganz bestimmten Kanzlei – gegen Nennung ihres Namens, unter dem sie verurteilt wurden. Man will ja bei der Resozialisierung keinen schlechten Ruf durch die Tagespresse bekommen. Wenn diese in Hamburg erfolgreiche Rechtsprechung in den Instanzen hält, bedeutet dies, dass die ganzen Archive nachträglich anonymisiert werden müssten.
Nun könnte man aber Terroristen, Mördern und inhaftierten Rechtsanwälten, die Wert auf Diskretion legen, nahelegen, dann gefälligst ihren Namen zu ändern, anstatt den Chronisten das Leben schwer zu machen. Diese Leute sind es ja ohnehin häufig gewohnt, unter Tarnnamen zu leben. Eine obligatorische Namensänderung ist schon deshalb vernünftig, weil man im Zeitalter des internationalen Phänomens Internet keinen einmal bekannt gegebenen Namen wieder wirksam aus der Welt schaffen kann. Eine Umbenennung kann aber nur funktionieren, wenn die Presse usw. dann die Anonymität des neuen Namens respektiert.
Ich sehe auch kein ernsthaftes Bedürfnis, den Namen von entlassenen Straftätern preis zu geben. Die haben laut Gericht ihre Strafe abgesessen, sie stellen laut Sozialprognose keine Gefahr mehr dar und es ist nicht Aufgabe der Presse, solche Leute nach Jahrzehnten an den Pranger zu stellen. Strafe ist Sache des Staates. Man kann über diese Leute unter dem alten Namen berichten, das reicht für soliden Journalismus völlig aus.
Was der BILD-Kolumnist Nicolaus Fest jedoch schwadroniert, entbehrt jeden Kommentars und wäre ihm ein guter Anlass, sich selber einen neuen Namen zuzulegen.