Wie der Kollege Dr. Bahr mitteilt, nimmt das Landgericht Hamburg nunmehr erst ab Kenntnis eines Forenbetreibers eine Haftung für schmähende Inhalte an (Urteil v. 16.09.2009 – Az.: 325 O 243/09). Wer ein Forum bzw. Blog betreibt, muss nicht Tag und Nacht darüber wachen, dass jemand Unbekanntes einen Mitmenschen mit der unfeinen Bezeichnung für das Gesäß bedenkt. Ab Kenntnis sollte er den Unflat dann aber schleunigst löschen.
Die Zivilkammer 25 des Landgerichts schloss sich somit (endlich) der Rechtsmeinung des insoweit umgestimmten hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg und der anderer Oberlandesgerichte an. Letztes Jahr war es mir nicht gelungen, die in Pressesachen etc. federführend zuständige Zivilkammer 24 unter Leitung eines gewissen Richter Buske vom Irrsinn einer unwissentlichen Haftung eines Forenbetreibers für User Generated Content zu überzeugen. In der Sache habe ich eine Verfassungsbeschwerde laufen.
Ungleich bekannter war das Problem digitaler Kuckuckseier seinerzeit durch den Blogger-Kollegen Stefan Niggemeier geworden. Apropos Niggemeier: In seiner Parodie auf private Blogs hat BILD-Chef Kai Diekmann wieder alle Register gezogen, um sich als unreifer Proll zu inszenieren, indem er schulmeisterlich gegen Niggemeier pöbelt. Noch 64 Tage, dann haben wir es hinter uns …