Ein sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung „verhöhnt“ haben soll. Hört, hört!
Doch am Landgericht Hamburg entwickelt sich im Bezug auf Berichterstattung über einstweilige Verfügungen gerade eine Posse, über die noch zu berichten sein wird … ;-)
Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)
Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.
Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.
Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.
Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.
„Die Durchführung der mündlichen Verhandlung im hiesigen Nachverfahren dient aus Klägersicht (Dirk Kessemeier, Anmerkung der Redaktion) voraussichtlich allein dazu, medienwirksam eine weitere Taschenpfändung über 20 Mio., so wie bereits in Flensburg geschehen, durchführen zu lassen oder auf andere Art und Weise, jedenfalls unter Mithilfe mehr oder weniger willfähriger Presse derart unsauber über den Beklagten (Marco Hahn, Anm. d. Red.) Bericht zu erstatten, dass es sodann mühelos gelingt, mittels einstweiliger Verfügung die weitere Berichterstattung zu unterbinden, dass aber natürlich erst, nachdem – bedauerlicherweise – die angreifbare Berichterstattung durch die Presse veröffentlicht war.“
Bislang war mir der SHZ-Verlag vor allem dadurch aufgefallen, dass er politischen Parteien außerhalb des etablierten Spektrums nur widerwillig Aufmerksamkeit schenken mochte. Nun scheinen sie, ihren Presseauftrag ernst zu nehmen und wagen sich auf die insoweit gefährlichste Spielfläche: das Landgericht Hamburg.
UPDATE: 324 O 568/09 Maco Hahn gege Kessemeier wurde abgewiesen.
Habe gerade einen interessanten Vortrag der Enthüllungsjournalistin Petra Reski besucht, die aus Ihren Büchern über die italienische – auch Deutschland höchst aktive – Mafia berichtete. Dabei wies Reski auf die obskure Beziehung zwischen der Kirche und der Mafia hin, die man in Süditalien nicht als Widerspruch sieht. Im Gegenteil: Der bayerische Oberhirte in Rom verwehrt zwar Geschiedenen die Kommunion, wettert gegen Homosexuelle (ohne Talar) und hat lustige Ansichten über Verhütung. Aber gegen die Mafia hat Benedikt der Viertelvorzwölfte bislang nicht eine Silbe gesagt. Denn Kirche und Mafia machen seit Mitte des 19. Jahrhunderts (Vereinigung von Nord- und Süditalien) gemeinsame Sache: Negierung des italienischen Staates.
Auch, wenn es sich pittoresk anhört, so ist die Mafia durch und durch katholisch, sodass ihr ein Fundament wegbrechen könnte, wenn Protektion und Kooperation durch die kirchlichen Würden- und Überweisungsträger aufhören würde. Ebenso verhält es sich mit der organisierten Kriminalität und Politik: Was Reski mit am meisten schockiert hatte, war die Tatsache, dass in Germania Teile ihres Buches verboten wurden. Eine Äußerung betraf einen Politiker. Na, sowas?
Vor zwei Jahren musste ich mich mit den Herrschaften rumschlagen, die einen schlechten Ruf bekamen, weil man sie strafrechtlich als Mörder des Volksschauspielers Walter S. verurteilte. Nachdem diese Leute auf PKH-Basis allerhand Medienunternehmen im Namen des Persönlichkeitsrechts verulkt hatten, hatte der BGH ein Einsehen und beendete diese Farce. Nun versuchen es die Ex-Knackis beim Bundesverfassungsgericht.
Eine monegassisch-hannoveranische Prinzessin hatte sich bei öffentlichen Veranstaltungen gezeigten etwa bei einer Benefizgala im Pariser Centre Pompidou. Einen Bericht, sie sei mit ihrem Freund unterwegs, ließ sie den Normalsterblichen erfolgreich verbieten. Die heute 23 jährige junge Dame bzw. ihre Geschwisterlein hatten wir in Hamburg ausgiebig durch ihre Pubertät begleitet, wo sie fernab der Kameras behütet aufwachsen sollte.
Doch das Prinzesschen wollte auch die Fotos verbieten lassen – obwohl diese auf einer öffentlichen Veranstaltungen geknipst worden waren. Der Klage von Durchlaucht nahm sich das Berliner Kammergericht an, doch wie die Süddeutsche Zeitung meldet, hob der BGH das Urteil letzte Woche auf.
Was müssen wir heute auf SPIEGEL online für häßliche Dinge lesen? Peter Alexander, der sich der Dienste des wohl prominentesten deutschen Medienanwalts Prof. P. bediente, scheint über die erzielten Ergebnisse nicht glücklich zu sein.
Mit dem Verhältnis zwischen Anwalt zu Ex-Mandanten ist das so eine Sache. Der Ex-Mandant darf kräftig austeilen, während der Anwalt gegen die Schweigepflicht verstoßen könnte, wenn er sich angemessen zu verteidigen versucht. „Der Mandant von heute ist der Feind von morgen“ wird jungen Anwälten eingebläut. Was die nach Ansicht von Peter Alexander „völlig unverhältnismäßig hoch angesetzten Gegenstandswerte“ betrifft, so hat sich Alexander ja auf Angreifersache mitgetragen, wollte sie seinem Gegner zumuten, letzteres in offenbar unsicherer Sache. Da es u.a. um Schmerzensgeld/Geldentschädigung im sechsstelligen Bereich ging, sage ich da nur eins: Gier frisst Hirn.