Richter- und Answaltsschreck Rolf Schälike („Buskeismus.de“) zieht in seinem Pressejustiz-kritischen Blog eine positive Jahresbilanz. Rein persönlich hat er allen Grund dazu, denn er zählt nunmehr 75 abgewehrte juristische Angriffe auf seine Website. Nachdem er anfänglich an gegnerische Anwälte viel Lehrgeld hatte zahlen müssen, drehte er den Spieß um und konnte den Saldo an festgesetzten Anwaltskosten dieses Jahr ausgleichen. Hier nun seine Bilanz:
2010 – ein gutes Jahr für die Äußerungsfreiheit
„Rechtsgeschichte soll 2009 geschrieben werden,“ hatte ich Ende 2008 in einer Weihnachtskarte an Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz geschrieben und bekam Recht. Die Weihnachtskarte wurde Gegenstand eines bis heute nicht beendeten Rechtsstreites. Auch Rechtsgeschichte wurde geschrieben.
Trotzdem habe ich nur teilweise Recht behalten. 2009 dürfte zwar seit Beginn der Aufzeichnung von Wetterdaten das Jahr gewesen sein, in dem die meisten einstweiligen Verfügungen auf mich niederprasselten, wirklich Rechtsgeschichte wurde dann aber erst 2010 geschrieben, obwohl Ende 2009 die Wende zu erkennen war. Mit dem BGH, Urteil vom 22.09.2009 – VI ZR 19/08 obsiegte der Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin gegen Daimler AG und deren ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp.
Das Bundesverfassungsgericht ist in einer Reihe von Entscheidungen den ausufernden Verboten wegen einer angeblichen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes 2010 relativ konsequent entgegengetreten. Es hat den BVerfG-Beschluss Gen-Milch 1 BvR 1890/08 vom 09.09.10 gegeben, der zumindest die Anwendung der Stolpe Entscheidung auf Ausnahmefälle reduzierte. Der BGH hat in seinen „Archiv Entscheidungen“ – VI ZR 243/08 v. 08.02.10 das Internet von der Verpflichtung befreit, alte Artikel immer wieder neu überprüften zu müssen und damit auch Geschäftsmodellen von Anwälten, die an der Vertretung verurteilter Mörder verdienten, den Boden entzogen. Der BGH hat in der Fraport Entscheidung VI ZR 36/07 v. 03.02.10 den Bereich der geschützten Meinungsäußerung ausgedehnt. Sumpf an Lügen, Täuschung, Vertuschung, Vetternwirtschaft, Polit-Kumpanei und Korruption dürfen als Meinung geäußert werden. Insgesamt werden Verbotsanträge häufiger zurückgewiesen. Auch Promis mussten Federn lassen.
Ich freue mich, dass auch mein wissenschaftliches Projekt dazu sein Schäflein beigetragen hat. Es steht fest
– dass meine Forschungsarbeiten und die damit zusammenhängende Berichterstattung kein Cyber-Stalking ist,
– die wahrheitsgemässe Berichterstattung über Rechtsanwälte mit deren Namensnennung regelmäßig nicht verboten werden kann,
– die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen mit Namensnennung der Anwälte und Parteien in vielen Fällen als zulässig angesehen worden ist, was im Jahre 2009 noch verboten worden war,
– die Wiedergabe eines Antragschriftsatzes eines Rechtsanwaltes als Teil einer gerichtlichen Entscheidung verletzt weder das Urheber- noch das Persönlichkeitsrecht,
– Berliner Anwälte können keine Reisekosten zurückerstattet bekommen, wenn diese gegen mich als Hamburger in Köln klagen, das Instrument des fliegenden Gerichtsstandes missbrauchend,
– der bekannter XXXXanwalt und XXXX Dr. Christian Schertz fühlte sich bemüßigt, fünf mal die Pressekammer des Landgerichtes Berlin wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, weil diese ihre Rechtsprechung geändert hat.
Auch mein Rechtsanwalt Eberhard Reinecke schrieb Rechtsgeschichte und ließ den Kläger, Rechtsanwalt Dr. Christian Schertz auf der Strecke: BVerfG 1 BvR 2477/08 vom 18.02.10.
Ich wünsche allen treuen Lesern und Zensoren meiner Seite ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr, in dem jetzt schon sieben Termine mit Zensurbegehren feststehen.
Die erste Verhandlung im neuen Jahr ist am 12.01.11 beim OLG Hamburg. Die Kanzlei Schertz hatte beim LG Hamburg verloren und hofft, in der Berufung das Verbot zu erhalten, den Lebenslauf ihres Chefs nicht im Frame aufrufen zu dürfen, um diesen zu kommentieren. Az. 5 U 89/09
Am nächsten Tag, Donnerstag, den 13.01.11 versucht Rechtsanwalt Dr. Schertz um 11:30 sein Glück bei Mauck vom LG Berlin in der Sache 27 549/09 und möchte u.a. 20.000,00 Schmerzensgeld für meine Weihnachtsgeschichte aus dem Jahre 2008.
Eine Woche später am 20.01.11 liegen gleich drei Verfahren an – 27 O 624/09, 27 O 787/09 und 27 O 665/09. Die Zensurverfahren beginnen um 11:00.
Na ja, dann gibt es noch eine Klage gegen meine Buskeismus-Zeitung, die Richter Schulz vom LG Hamburg an sich gerissen hat, um um 13:30 zu zensieren oder auch nicht – 325 O 217/10.
Mein ehemaliger Rechtsanwalt Helmuth Jipp, mit dem ich vor Jahren nur verloren habe, versucht es am 16.03.11 um 10:10 beim Landgericht Köln im s.g. Phychopathen-Prozess mir aufzuzeigen, wie der Rechtsstaat funktioniert. Az. 28 O 840/10.
Ich kann nur hoffen und beten, dass einige dieser Prozesse die Zahl der schönen Entscheidungen erhöhen. Nun glaube ich nicht an Gott, weil es diesen leider nicht gibt. Zu meinen Göttern gehören die Kläger, meine Anwälte, die Zensurrichter und der Zufall. Selbstverständlich gibt es noch ein paar andere, die Gott mit mir spielen.
Das Duo Schälike/Schertz wird uns also auch im neuen Jahr weiter erheitern!
Der Kollege Prof. Schweizer hat die aktuellen Urteile aus Frankreich und Deutschland (Bild, Text), mit denen die Monegassen gegen die BUNTE unterlegen sind, im Volltext eingstellt.
Selbst wenn man davon ausgehen wollte, dass einzelne Äußerungen in dem beanstandeten, Artikel den Bereich der Privatsphäre der Klägerin tangieren, ist zu berücksichtigen, dass sich auf ein Recht, nicht gegen seinen Willen zum Objekt bestimmter medialer, die selbst gewählte Öffentlichkeit verbreiternder Erörterung gemacht zu werden, jedenfalls derjenige Grundrechtsträger nicht berufen kann, der sich in freier Entscheidung gerade der Medienöffentlichkeit aussetzt, indem er Veranstaltungen besucht, die – aus welchem Grund auch immer – erkennbar auf ein so großes Interesse von Teilen der Öffentlichkeit stoßen, dass mit einer Berichterstattung durch die Medien gerechnet werden muss.
So isses. Prinzessinnen sind nun einmal dazu da, dass über sie in Klatschblättern berichtet wird. Eine andere Funktion haben sie (zum Glück) nicht.
Auch, wenn Sie die Monegassen genauso wenig interessieren sollten, wie mich, so sollte man wissen, was die Berliner Gerichte alles zu Unrecht verboten hatten. Das Landgericht hat die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, unter Bezugnahme auf die Klägerin das Folgende zu verbreiten:
„Party-Prinzessin Charlotte“;
„Sie war wie eine neue Sonne, um die alle anderen Gäste kreisten… „;
„Charlotte ist die neue Party-Sonne“;
„Adieu – stille, kleine Charlotte, ihr mediterranes Temperament bricht offenbar durch:…“
„Mit wehendem Haar erinnert sie auf dem Dancefloor an Mama Caroline in deren besten Zeiten in den Nachtklubs ‚Jimmi’z‘, ‚Maxim’s‘, ‚Regine‘ und ‚Club 56‘. Damals hatte Caroline – ob mit Philippe Junot oder Guillermo Vilas – die Ausgehszene zwischen Monte Carlo, Paris und New York geprägt.“;
“ … die ‚Prinzessin außer Rand und Band‘.“;
„Charlotte ist in ihrer Clique die Sonne, um die sich alle anderen drehen.“;
„Genau ein Jahr ist es her, dass die Literaturstudentin Charlotte beim Rosenball ihr Debüt gab.“;
„Die Welt war damals schon entzückt: Sie gab das Bild eines schüchternen, bescheidenen jungen Mädchens ab. Mit einem charmant hochgesteckten Pferdeschwanz sagte sie ihrer Kindheit Adieu. Hatte sogar diesen schüchternen Lady Di-Blick. Den Kopf bescheiden gesenkt, die Augen weit offen, (…)“;
„Dagegen jetzt, zwölf Monate später, was für ein Kontrast! So viel ist passiert in diesem Jahr. Charlotte ist eingeschert in die High Society. Sie scheint dem Kokon ihrer Kindheit entschlüpft zu sein, ein strahlender Schmetterling hat sich entpuppt. Sie ist hineingewachsen in eine Gesellschaft, in der einerseits strenge Regeln gelten, andererseits einige wenige in ihren Kreisen sich das Recht nehmen, über diesen Regeln zu stehen.“;
„Heute spielt Charlotte wie selbstverständlich ihre neue Rolle als strahlender Gesellschaftsmittelpunkt. Wie selbstverständlich trägt sie die großen Roben von Chanel und plaudert mit ihrer Freundin Eugenie über den neusten Klatsch aus der jungen Society.“;
„Charlotte verkörpert mit ihrer unglaublichen Grazie den ‚Pedigree‘, den Adel, der nicht mal einen Titel braucht, um edel zu sein. ( … ) Aber mal ehrlich: Wer ist mehr Prinzessin vom Anblick her – die Windsor-Girls, die gern auf Pferden sitzen, oder Charlotte, die auf dem Rosenball tanzt?“;
„Es muss die Grimaldi-DNA sein, die ihr Blut erhitzt. Charlotte lernt nach einer behüteten Kindheit gerade was Neues: „die Leichtigkeit des Seins“. Und damit sie nicht wie im Roman von Milan Kundera „unerträglich leicht“ wird, kann sich Charlotte auf ihre kluge Mutter verlassen. Die hatte schon Pierre und Andrea Blei in die Partyschuhe gekippt, indem sie die Söhne auf strapaziöse Charityreisen nach Asien und Afrika schickte. Caroline weiss, dass sich auch die schönsten Schmetterlinge die Flügel verbrennen können! Charlotte wird das nicht passieren.“
Der Kollege Schweitzer weist auf eine interessante Entscheidung der Hamburger Pressekammer hin. Hat sich jemand missverständlich geäußert, so kann er durch einen Zusatz die richtige Deutung für die Zukunft klarstellen. Bislang musste man stur eine Unterlassungserklärung abgeben bzw. sich zur Unterlassung verurteilen lassen.
Die ist insbesondere für die Frage interessant, inwiefern Abmahnungen, die auf Unterlassung abzielen, erstattungsfähig sind. Das dürfte einigen Kollegen in Hamburg und Berlin den Tag versauen …
Am Landgerichd Schduaged schdreided si oi ehrenwerdr Undernehmr mid oim S21-Gegnr, dr nedd in „mafiöse Schdrukdure verschdriggd“ soi will. Zumindesch will r nedd, dess man des so sagd.
Vergleiche mid „organisierdr Kriminalidäd“ und d Bezeichnung „kriminell“ odr „Bedrug“ werde je no Einzelfall endschiede. Sogar im schöne Hamburg werde solche Ausdrügge im gischdige Moiungskambf manchmol erlaubd.
Mal sehe, was d Schduagedr mache. Die vom Äußernde gsehene „Verflechdunge zwische Bahn, Landesregierung, Banke und Bauwirdschafd“ würd sichr jede überrasche, weiß doch jedr, wie wirdschafdlich „Schduaged 21“ soi wird. 20 Minuade frühr vo Ulm no Schduaged! Noi, isch des gil, hajo, so isch des!
Wusschdet Sie, dess d Säle vom Oberlandesgerichds Schduaged zum Teil diefergelegd sind, gell?
Herr Silbereisen, der gerne Volksmusiker ansagt, hatte gegen einen Internetdienst eine Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der über das schwarze Schaf aus Silbereisens Mischpoke berichtet hatte. Weil der Maulkorbempfänger über diese Zensur in seinem Blog berichtete, versuchte der prinzlich vertretene TV-Star, nachzutreten und Ordnungsgelder zu erwirken.
Mit der Eigenberichterstattung über Verbote ist das so eine Sache, bei der einige Feinheiten zu beachten sind. Hatte er auch beachtet, was selbst das Landgericht Hamburg und das hanseatische Oberste so sahen.
Dann aber hatte der Mann auch Berichterstattung anderer Medien über seinen Fall zitiert, was offenbar als Verstoß gegen den Tenor bewertet wurde. Nun wartet der Delinquent auf die Vollstreckung. Statt der üblicherweise angedrohten 250.000,- Euro wurden nur 350,- festgesetzt. Ein Schnäppchenpreis, für 350,- Euro darf man einmal Bushido illegal downloaden … Also mir wäre das Ausleben meiner Meinungsfreiheit über die Beschneidung derselben locker 350,- Euro wert. Anderen auch, deshalb gehen bei dem Blogger gerade Spenden ein. Silbereisen-Fans könnten die locker finanzieren: In dem sie Produkte solcher Zensurgeister im Kaufregal verschimmeln lassen. Ob das schwer fällt? Nun ja:
Über den Kollegen Rechtsanwalt und Notar Dr. Uwe Barschel, seinerzeit Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, gäbe es viel Unangenehmes zu sagen – doch aus dem Amt gekickt hatte ihn ausgerechnet eine SPIEGEL-Story, die auf Desinformation beruhte. Als das Doppelspiel Pfeiffers ruchbar wurde, war die Glaubwürdigkeit des Leitmediums schwer beschädigt worden. Auch beim SPIEGEL kochte man nur mit Wasser. Der Deutsche Presserat fand es nicht so tragisch.
Der STERN war es dann, der weitere Presserechtsgeschichte schrieb, als zwei seiner Leute in Barschels Hotelzimmer eindrangen und die Leiche fotografierten. Der erste Abdruck des Fotos wurde vom Deutschen Presserat als journalistisch legitim angesehen, nicht jedoch ein erneuter, wofür es eine Rüge gab.
Publizistisch interessant ist das kollektive Schweigen der deutschen Medien, die sich erstaunlich schnell auf die absurde Sprachregelung „Selbstmord“ einigten, was weder mit den Spuren in Einklang zu bringen ist, noch in der vorliegenden Weise psychologisch auch nur ansatzweise nachvollzogen werden kann: Ein so eitler, auf sein Bild in der Öffentlichkeit so sehr bedachter Politiker wie Barschel, der militärische Riten ehrte, hätte sich für einen Freitod zweifellos einen angemesseneren Rahmen gewählt als die bizarre Badewannenszene. Doch die Selbstmord-Version wurde allen Interessen am besten gerecht.
Als das Satire-Magazin TITANIC mit einer Fotomontage mit Barschels politischem Gegner Björn Engholm in der Badewanne titelte, waren 40.000,- DM Schadensersatz fällig. Der Spaß kostete an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten weitere 190.000,- DM. Der PR-Wert war unschätzbar.
Nachdem sich die Medien kürzlich für ein „Medium“ interessierten, nämlich eines, das Barschels Geist zu beschwören vorgab, hat sich ein seinerzeit mit der Materie befasster Toxikologe zu Wort gemeldet, der mit wissenschaftlichen Argumenten die selbst von prominenten Journalisten vertretene Selbstmordthese ins Reich der Fabeln verweist. Da dem betäubten Barschel offenbar rektal eine Substanz zugeführt wurde, dürfte auch der Notnagel „Sterbehilfe“ kaum zu halten sein, denn solch eine Methode wird schlicht und ergreifend nicht praktiziert. Der Putz im Blätterwald bröckelt langsam.
Gestern habe ich auf Telepolis den Stand der Forschung zusammengefasst.
Eine Monegassin, die auf öffentlichen Bällen tanzt, aber unbeobachtet bleiben möchte, scheiterte mit ihrem Begehr nach Diskretion am BGH. SPON meldet:
Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse „die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (…) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person“, urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.
Für Praktiker interessant ist, dass der Hamburger Anwalt der Monegassen für die unteren Instanzen offenbar nach Berlin gegangen war, statt das bewährte Gericht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Da solche Verfahren im Stadium einer einstweiligen Verfügung beginnen, kann es gut sein, dass eine solche etwa in Hamburg vergeblich versucht wurde und man es dann in Berlin erfolgreicher versucht hat.
Das ungebetene Veröffentlichen von E-Mails gehört zu den Graubereichen des IT-Persönlichkeitsrechts.
Die Kölner Landrichter hatten mal ein seltsames Judikat in die Welt gesetzt, in dem sie grundsätzlich jede Veröffentlichung einer E-Mail untersagten, sogar aufgedrängte, wobei der Hausherr sogar bekanntgegeben hatte, derartige Mails grundsätzlich zu veröffentlichen. Dieses krasse Fehlurteil ist allerdings nie rechtskräftig geworden, wird jedoch trotzdem häufig von findigen Anwälten angeführt.
Die extreme Gegenposition scheint ausgerechnet Blogger Stefan Niggemeier zu vertreten, der etwa nichts dabei findet, mit dem deutlich erkennbaren Wunsch nach Vertraulichkeit zugesandte E-Mails rauszuposaunen. Erstaunlich, hatte sich der Journalist doch einst als Tugendwächter des Persönlichkeitsrechts profiliert.
Im Mai diesen Jahres hatte sich das Landgericht Stuttgart einen Floh ins Ohr setzen lassen. Ein Kritiker der Schulmedizin hatte eine Rundmail an ca. 100 zum Teil anonyme Empfänger versandt und darin seine Ansichten zum Thema „Impfen“ kundgetan, die er allerdings ohnehin seit Jahren in der Öffentlichkeit verbreitete. Als wiederum ein Kritiker dieses Impfgegners aus dieser Rundmail zitierte, entdeckte der Impfgegner plötzlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht und ließ die Verbreitung seines eigenen Wortes verbieten. Der Kläger ist übrigens kein Arzt, der etwa Patientengeheimnisse schützen müsste, sondern gelernter Molkereifachmann, der eine neue Karriere als Missionar gegen die Schulmedizin begonnen hat.
Wie es zu dem in mehrfacher Hinsicht erstaunlichen Urteil des LG Stuttgart kam, kann ich nicht so recht beurteilen, weil ich den Fall erst in der Berufung auf den Tisch bekam. Vor und während der Verhandlung folgte mir das Oberlandesgericht Stuttgart, dass der Anwendungsbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegend nicht einmal betroffen war. Im Urteil hat man die Argumentation dann auf die Ebene der Abwägung verlagert, was an der Entscheidung allerdings nichts änderte: Wer an ihm persönlich unbekannte, sogar teilweise anonyme Leute Rundmails verschickt, diese nicht als vertraulich kennzeichnet und keine Inhalte verbreitet, die nicht aufgrund ihrer Natur etwa der Privat- oder Intimsphäre unterfallen, kann nicht den Schutz der „Privatsphäre“ beanspruchen. Betroffen ist vielmehr die Sozialsphäre, welche grundsätzlich und jedenfalls dann der öffentlichen Meinungsbildung offen steht, wenn die entsprechenden Informationen schon zuvor selbst bekannt gegeben waren. Der Kläger hatte u.a. sogar den Hinweis auf eine Powerpoint-Präsentation verbieten wollen, welche er auf seiner Homepage für jedermann zum Abruf bereithielt.
Will man in Schweden eine Unterlassung durchsetzen, so muss man selbst die Karten auf den Tisch legen. So bürgerlich wird man sich bei Königs allerdings kaum geben wollen. Anders im deutschen Presserecht: Da ist der Äußernde beweisbelastet, der Betroffene kann einfach bestreiten, sich dann feist zurücklehnen und genüsslich zusehen, wie ein Hamburger Richter daraus eine Unterlassungsverfügung zimmert. (Es hat schon einen Grund, warum etwa WikiLeaks u.a. schwedisches Presserecht in Anspruch nimmt.)
Speziell in Angelegenheiten des Herzens und der Prinzenrolle kommt es in Deutschland allerdings nicht einmal darauf an, ob etwas stimmt oder nicht: Die Intimsphäre ist hierzulande grundsätzlich vollumfänglich geschützt. Zudem besteht unter den großen Verlagen Konsens, die Seitensprünge von Politikern nicht zu thematisieren, was jedenfalls in der Bonner Republik durchgehalten wurde. Hätten Sie gedacht, dass Brandt und Strauß die gleiche Mätresse hatten? Und dass Sie so eine fette Story NICHT in der BILD-Zeitung finden würden?