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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


30. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (19) Klehr ./. Youtube

Weil die Mitschrift zum Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube etwas lang war, hier noch einmal die Highlights:

Es ging bei der Zeugeneinvernahme um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre. Gehört wurden die Witwe eines Klehr-Patienten und eine ehemalige Klehr-Mitarbeiterin, die beide den Vorwurf bestätigten.

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „Dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

(…)
Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

(…)

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese, die seien ja manchmal witzig. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Der Klehr-Anwalt hat angekündigt, beweisen zu wollen, dass Dr. Nikolaus Klehr am fraglichen Tag in Salzburg gewesen sei. Vermutlich benennt er die gleichen Zeugen, die er auch dafür benennt, dass seine Methode wirksam sei.

Ob vorliegend die Zeuginnen wahrheitsgemäß aussagten, kann ich nicht beurteilen. Ich mache mir allerdings die Wertung der Zeugin Frau S. zu Eigen, der zufolge „Otto“ deutlich komischer als der ostfriesische Anwalt ist (jedenfalls freiwillig).

29. Oktober 2012

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (18) Klehr ./. Youtube

Beweistermin in Sachen Klehr ./. Youtube

„Krebsarzt“ Herr D. Nikolaus Klehr hatte dem ZDF durch das für seine Unfehlbarkeit bekannte Landgericht Hamburg verbieten lassen, durch das erneute Ausstrahlen eines WISO-Beitrags über seine „Krebsheilkünste“ sein allgemeines Persönlichkeitsrecht zu verletzen.

In diesem Beitrag geht es um einen angeblich unwahren Eindruck, Herr Dr. Nikolaus Klehr würde Eigenblutpräparate aus seiner Münchner Praxis an Patienten herausgeben, was er anscheinend wohl gar nicht darf. Außerdem findet er es schlimm, das belanglose Szenen an seinem Empfangstresen sowie im Besprechungszimmer mit versteckter Kamera gedreht und gezeigt wurden, obwohl diese stumm und verpixelt sind.

Herr Dr. Nikolaus Klehr hatte auch mir verbieten lassen, sein allgemeines Persönlichkeitsrecht durch einen von Unbekannt bei Youtube eingestellten Mitschnitt des ZDF-Beitrags auf diesem Blog zu verletzen.

Herr Dr. Nikloaus Klehr untersagte auch Youtube (Google-Konzern) die Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Auch dem Bayrischen Rundfunk ließ Herr Dr. Nikolaus Klehr Persönlichkeitsrechtsverletzungen in einem anderen Beitrag untersagen.

Die Verbote waren unter dem damaligen Vorsitzenden Richter Herrn Buske sowie seiner Nachfolgerin Frau Käfer erlassen worden, die dem Klehr-Anwalt aus der Hand fraßen.

Während mir seinerzeit die Käfer-Kammer keine Zeugeneinvernahme der Zeugin Bachmair gönnte, wurde dies dem ZDF gestattet. Und auch Youtube lud Frau Bachmair aus München vor, sowie eine weitere Zeugin, Frau S., die beim ehrenwerten Herrn Dr. Nikolaus Klehr gearbeitet hatte.

Zum Beweistermin am 26.10.2012 hatte sich auch Herr Dr. Nikolaus Klehr von Bayern nach Hamburg in den Saal 335 begeben. Den Vorsitz führte Frau Richterin Dr. Mittler, die fähigste Richterin, die mir Hamburg bekannt ist, und auf der meine ganzen Hoffnungen ruhen, dass die Pressekammer die Vorgaben aus Karlsruhe zum Grundrecht auf Meinungsfreiheit umsetzen und die Perversion der Buske-Jahre korrigieren wird. Google war wie gewohnt in Mannschaftsstärke angereist, auch Dr. Klehr ließ sich von zwei Anwälten (nicht) helfen. Die Fragen stellte hauptsächlich Richterin Frau Dr. Ellerbrock, die offensichtlich Berichterstatterin war. Ich selbst saß direkt hinter dem Team Klehr, dessen Sponsor offenbar stinksauer darüber war, dass jemand genau das mittippte, was er wohl aus dem Internet beseitigen wollte.

Ob die Zeuginnen die Wahrheit sagen, mag das Gericht beurteilen. Ich distanziere mich daher sicherheitshalber vom Inhalt der Zeugenaussagen und mache mir diese nicht zu eigen. Bestimmt ist alles in Wirklichkeit ganz anders. Herr Dr. Nikloaus Klehr wird uns schon noch seine Version auftischen. Auf Anraten seines Anwalts war er nach dem Prozesstermin allerdings nicht zu einem Gespräch mit mir bereit.

Es ging in erster Linie um die Frage, ob Klehr-Patienten Eigenblutpräparate aus dessen Münchner Praxis nach Hause gegeben werden. Die nachfolgende Mitschrift ist kein Wortprotokoll, was nur einem Stenographen möglich wäre.

 

Zeugin Frau Bachmair

Frau Bachmairs Ehemann war an Krebs erkrankt und hoffte auf Lebensrettung durch die Klehr-Methode. Diese besteht darin, dass Eigenblut abgenommen und in irgendeiner Weise gegen Krebs „trainiert“ wird. Dann wird das „trainierte“ Blut dem Patienten zurückgespritzt. Seit über 20 Jahren ist kein von der Wissenschaft akzeptierter Fall bekannt, in dem die Klehr-Methode funktioniert hätte. Die Beweise für seine „Heilerfolge“, die mir aus einem anderen Fall, den Dr. Klehr gegen einen jemanden führt, den er für den Betreiber von „Esowatch“ (heute „Psiram“) hält, wären unfreiwillig komisch, wäre das Thema nicht so ernst. Dr. Klehr verdient an der letzten Hoffnung von Krebspatienten im letzten Stadium seit zwei Jahrzehnten ein Vermögen, an dem nicht zuletzt auch die ehrenwerten Anwälte partizipieren.

Zeugin Frau Bachmair: Ich brachte meinen Mann in die Münchner Praxis, an die Rezeption. Klehr war Mittwochs immer anwesend. Klehr hat die Ampullen überreicht. Mein Mann wurde abgeholt von der Sprechstundenhilfe zur Behandlung. Das war 2006, im September. Ich sollte die Ampullen in einer Kühltasche transportieren und dann in den Gefrierschrank legen. Die Ampullen befanden sich in einer quadratischen Schachtel. Auf den Ampullen stand der Name meines Mannes „A. Bachmair“.

Gericht: Wurde Ihnen gesagt, was in den Ampullen drin ist?

Zeugin Frau Bachmair: Mir wurde gesagt, Eigenblut meines Mannes. … Ich sollte es ihm dann verabreichen. Handwarm in der Spritze aufziehen und in die Haut, in die Bauchfalte.

Gericht: Ist die Spritze auch übergeben worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, die habe ich selbst in der Apotheke besorgt.

Gericht: Wie war der Behandlungsablauf vorgesehen? Sind die Ampullen schon im ersten Termin überreicht worden?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, in der zweiten Woche …. Zyklus … Auf alle Fälle Mittwoch, zwei Zyklen waren vorbei.

Sollte ich zuhause verabreichen. Zuerst habe ich täglich meinen Mann vorbei gebracht, dann jede Woche mittwochs. Die Ampullen wurden nur einmal übergeben. Am 30. waren wir zum Gespräch, Klehr hatte „mehr Lebensfreude“ versprochen, man solle sofort mit der Behandlung anfangen, man solle keine Zeit verlieren.

Ich habe nur zwei von 30 oder 35 Ampullen gespitzt, weil es ihm so schlecht ging, dass er mich angefleht hat, ich soll sie ihm nicht mehr geben. Ein paar habe ich zur Analyse weitergegeben, 20 Stück habe ich noch. Prof. Freund aus Rostock hat sich welche abholen lassen und untersucht.

Gericht: Wie ist ihr Verhältnis zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Es sind sechs Jahre vergangen. Ich wurde beschimpft von Dr. Klehr, hätte mich nicht um meinen Mann gekümmert, die Ehe wäre zerrüttet, ich wäre nur auf das Erbe meines Mannes aus. Stand in den Anwaltsschreiben.

Gericht: Auch Gerichtsverfahren?

Zeugin Frau Bachmair: Ja.

Gericht: Die Verfahren sind abgeschlossen?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe eine neue Klage bekommen wegen Schadensersatzansprüchen.

(…)

Das erste Gespräch fand im Beisein meiner Tochter statt: Klehr behauptete dass die Kassen das übernehmen, das wurde auch vor Gericht wiederholt, steht in einem Protokoll – dem war nicht so.

[Anmerkung Kompa: Auch im Esowatch-Prozess ging Herr Dr. Nikolaus Klehr gegen die Behauptung vor, seine Methode würde nicht von den Kassen bezahlt. Soweit im Prozess bekannt wurde, lehnen jedoch alle Kassen seine Methode ab, jedenfalls im letzten Jahrzehnt.]

Habe erstmal auf Herausgabe der Krankenakten geklagt, dann auf Rückzahlung der Behandlungskosten. Dann bin ich halt sauer geworden.

Gericht: Wie ist das ausgegangen?

Zeugin Frau Bachmair: Für mich gut.

Nach dem Diktat der Aussage auf Band rührt sich erstmals der Klehr-Anwalt:

Klehr-Anwalt: Mir fehlt der Satz: „dann bin ich halt sauer geworden“

Zeugin Frau Bachmair: Das sagt man so Bayern. Was soll ich denn sonst sagen?

(…)

Zeugin Frau Bachmair: Das begleitet mich mein ganzes Leben, wahrscheinlich.

Gericht: Wer hat die Ampullen gegeben?

Zeugin Frau Bachmair: Dr. Klehr persönlich. Hatte gesagt, ich soll die Kühltasche mitbringen. Soll in Gefrierschrank. Soll drauf achten, dass die nicht abtauen.

Die Vorsitzende: Können Sie noch sagen, wann Sie zum ersten mal aufgefordert wurden? Gab es so eine Art Erstgespräch?

Zeugin Frau Bachmair: Am 30., da war es noch nicht ersichtlich, dass ich das spritzen soll. An weitere Anweisungen kann ich mich nicht mehr erinnern.

Die Vorsitzende: Können Sie sich noch an ihre Reaktion erinnern?

Zeugin Frau Bachmair: Mulmiges Gefühl, keine Krankenschwester, macht man doch nicht, einem geliebten Menschen eine Spritze zu setzen. Wollte meinem Mann helfen. Zwickmühle.

Google-Anwalt: Können Sie uns erklären, wie sich Klehr gegen die Herausgabe der Akten gewehrt hat?

Zeugin Frau Bachmair: Er verteidigte sich mit dem „Arztgeheimnis“. Habe die Krankenakten heute noch nicht. Es sind zwei Urteile gegen ihn ergangen. Hätte die Akten herausgaben müssen. Tat er nicht. Aufgrund dessen ist er zur Rückzahlung der Behandlungskosten verurteilt worden.

Klehr-Anwalt: Der wievielte Besuch in der Praxis war es, als Ihnen die Ampullen mitgegeben wurden?

Zeugin Frau Bachmair: …. Muss Mittwoch der dritten Woche gewesen sein.

Klehr-Anwalt: Mittwoch Vormittag oder abends?

Zeugin Frau Bachmair: Vormittags.

Klehr-Anwalt: Wenn ich Ihnen vorhalte, dass Herr Dr. Klehr …. in Salzburg war , …

Zeugin Frau Bachmair: Er war immer mittwochs in der Münchner Praxis. 10 Uhr oder so.

Klehr-Anwalt: Die Bitte, die Kühltasche mitzunehmen: Wurde die Ihnen am Telefon oder in der Praxis mitgeteilt, von einem Arzt oder sonstigem Personal?

Zeugin Frau Bachmair: Persönlich in der Praxis. Bin mir nicht mehr sicher, wer diese Bitte …. Ein Arzt war es nicht.

Klehr-Anwalt: Vormittag ist was anderes als 10 Uhr. 13. September, darüber gibt es auch Aufzeichnungen. …. Ihr Mann hat an diesem Tag Infusionen erhalten, erst danach kam Dr. Klehr hinzu. Infusion von jemand anderes, dann Behandlung. Diese Behandlung hätte mindestens gedauert bis 14.30 Uhr. Bleiben Sie bei ihrer Aussage, dass Klehr vormittags ….

Zeugin Frau Bachmair: Er war da. Kann mich an die Uhrzeit nicht erinnern, habe ihn vormittags vorbeigebracht, unsere Tochter hat ihn nachher abgeholt. Bleibe dabei, dass mir Klehr die Ampullen persönlich gegeben hat. Ich sollte schnellstmöglich nach Hause fahren, damit die Ampullen nicht auftauen.

Klehr-Anwalt: Sie haben Ihren Kalender dabei. Was steht da drin am 13.?

Zeugin Frau Bachmair: „Ampullen bekommen“!

Klehr-Anwalt: Da steht erst „Spritzen“!

Zeugin Frau Bachmair: Waren aber Ampullen gemeint! Bin kein Arzt.

Klehr-Anwalt: Darf ich mal sehen?

Klehr-Anwalt grapscht in Richtung Kalender, Zeugin zieht diesen entrüstet weg.

Zeugin Frau Bachmair: Na! Ist mein Kalender!!!

Klehr-Anwalt: Das Erstgespräch: Mit wem wurde das geführt?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Mann, meine Tochter und ich.

Klehr-Anwalt: Ist im Anschluss noch jemand dabei gewesen?

Zeugin Frau Bachmair: Da wurde die Behandlung begonnen. Habe mit Tochter zu Mittag gegessen. Haben ihn dann abgeholt.

Klehr-Anwalt: Wer hat ihren Mann behandelt?

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe. Infusion. Hat aber erst nicht geklappt. Musste dann bereinigt werden.

Klehr-Anwalt: War kein Arzt dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Klehr-Anwalt: Warum kam Ihr Mann zu Dr. Klehr?

Zeugin Frau Bachmair: Wir wollten das, die Tochter hatte das erfahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie in den Rechtsstreitigkeiten Herrn Dr. Klehr von der Verschwiegenheit entbunden?

Zeugin Frau Bachmair: Mein Anwalt hat das alles gemacht.

Klehr-Anwalt: Entbinden sie Klehr hier von der Verschwiegenheit?

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler interveniert: Das kommt etwas unverhofft.

Klehr-Anwalt: Aber Herr Klehr ist heute hier!

Die Vorsitzende Richterin Dr. Mittler – spitz: Haben wir ihn denn persönlich geladen???

(…)

Klehr-Anwalt: Wie viele Ampullen hatte Prof. Freund abholen lassen?

Zeugin Frau Bachmair: Weiß ich nicht genau. Habe einen Abholschein da.

Klehr-Anwalt: Steht da eine Anzahl drauf?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. 29.08.2011 sind die abgeholt worden. Kann nicht sagen, wie viele.

Klehr-Anwalt: Dass Herr Freund die untersucht hat, wissen wie woher?

Zeugin Frau Bachmair: Von Frau Gürkov.

Klehr-Anwalt: Wir sind die in Kontakt gekommen.

Zeugin Frau Bachmair: Frau Gürkov hat sich über meinen Anwalt an mich gewendet. Frühjahr 2011.

Klehr-Anwalt: In den Prozessen, die Sie geführt haben, haben Sie etwas dazu gesagt, wer Ihren Mann behandelt hatte?

Zeugin Frau Bachmair: War nicht dabei gewesen.

Klehr-Anwalt: Haben Sie etwas dazu gesagt?

Zeugin Frau Bachmair: (…)

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen. Der Rest am Richtertisch reagiert ungehalten.

Zeugin Frau Bachmair: … Bei der Behandlung selbst war ich nicht anwesend. Kann nicht sagen, was da gemacht wurde. Ich meine, dass Herr Klehr in der Praxis war, nicht aber, dass er auch bei der Behandlung anwesend war.

Klehr-Anwalt versucht wieder, der Zeugin Äußerungen in den Mund zu legen.

Zeugin Frau Bachmair: Beim ersten Gespräch war er dabei. Ob er bei den anderen Behandlungen dabei war, weiß ich nicht.

Klehr-Anwalt: Hat es Vergleichsgespräche gegeben?

Protest von den Google-Anwälten, weil das Beweisthema verlassen wird.

Zeugin Frau Bachmair: Keine Vergleichsgespräche. Habe Vergleichsangebot abgelehnt. Bin nicht drauf eingegangen. Hatte die Kosten auch schon zurückerstattet bekommen. Habe Angebot erhalten, ich bekäme die Kosten, wenn ich den Mund halte. Gespräch zwischen den Anwälten. Anwalt hat mir gesagt, dass Klehr ein Gespräch mit mir sucht. Habe gesagt: „Nein!“

Komme mir vor wie eine Angeklagte.

Die Vorsitzende: Nein, sollen Sie nicht. Kenne das Gefühl. Ich habe auch schon mal ausgesagt. Blöde Situation.

Klehr-Anwalt: Die Zeugin Frau S. – kennen Sie die?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe einmal telefonisch mit ihr gesprochen. Lief über Frau Gürrkov. Habe Flugangst. Bin mit ihr im Auto gefahren.

Klehr-Anwalt: Haben Sie sich mit Frau S. über die Sache unterhalten?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Habe ihr die Ampullen gezeigt. Sie hatte mich ja abgeholt.

Klehr-Anwalt: Duzen Sie sie oder siezen Sie sie?

Zeugin Frau Bachmair: Haben gestern ein Bier miteinander getrunken. Duzen uns jetzt. Wir wissen, weswegen wir hier sind. Haben aber nicht konkret über unsere Aussagen gesprochen.

Klehr-Anwalt zum Gericht: Darf Herr Dr. Klehr selbst fragen, oder muss ich Sprachrohr sein?

Leichtes Entsetzen am Richtertisch. Die Vorsitzende: Nur wirkliche Fragen.

Dr. Klehr: Sie sagen, dass Ihr Mann so schwach war … Ging es ihm irgendwann einmal besser?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Dr. Klehr: Ist er mal alleine gekommen?

Zeugin Frau Bachmair: Nein. Konnte ja nicht allein Autofahren. Sie wissen ja, dass es auch nicht so einfach war mit den Parkplätzen war.

Dr. Klehr pöbelt, die Vorsitzende geht dazwischen.

Dr. Klehr: …. hat kein Arzt festgestellt, so habe ich das verstanden.

Zeugin Frau Bachmair: Sprechstundenhilfe.

Dr. Klehr: Wer hat Blut abgenommen?

Die Vorsitzende interveniert: Es ging um Infusionen, nicht um Blutabnahme.

Dr. Klehr will erklären, doch die Richter wissen, was eine Infusion ist.

Die Vorsitzende: Die Zeugin hat von Infusion gesprochen, nicht von Blutabnahme

Dr. Klehr: Reinigen ist Sache eines Arztes. Sie haben gesagt, dass keine Behandlungsunterlagen herausgegeben wurden. Bleiben Sie dabei?

Zeugin Frau Bachmair: Ich habe keine.

Google-Anwalt: Es ging um VOLLständige Herausgabe. Falsch Suggestivfrage.

Die Vorsitzende vorwurfsvoll zum Klehr-Anwalt: Ich glaube, dass die Zeugin eben sehr eindeutig geantwortet hat.

Dr. Klehr: Haben Sie die Quittungen der Spritzen und der Nadeln noch?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, könnte man in der Apotheke nachfragen.

Dr. Klehr: Welche Größe wissen sie auch nicht?

Zeugin Frau Bachmair: Nein.

Google-Anwalt: Ergänzungsfrage: Kann es sein, dass die Zeugin ihren Mann nur mal bis zur Türschwelle begleitet?

Zeugin Frau Bachmair: Nein, mein Mann war so schwach, dass ich ihn immer bis zur Rezeption gebracht habe.

Die Vorsitzende: Vielen dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben.

Klehr-Anwalt: Schwierigkeit des Dr. Klehr, sein Recht auf rechtliches Gehör wahrzunehmen. Hätte vorgeladen werden sollen.

Die Vorsitzende tröstet den Klehranwalt.

 

Zeugin Frau S.

Die Zeugin ist medizinische Fachangestellte

Gericht: Es geht um die Frage, ob man bei Dr. Klehr Ampullen mitbekommen hat

Zeugin Frau S.: Ist richtig so.

Die Vorsitzende: Woher haben Sie Ihre Erkenntnisse?

Zeugin Frau S.: Am 13. Oktober habe ich mit dem Arbeitsverhältnis begonnen. Die Einarbeitung war anders, als ich es aus anderen Praxen kenne. Wenig Information. Wenn ich Patienten gefragt habe, wie Behandlung abläuft: erst Behandlung in der Praxis, etwa eine Woche, dann Spritzen mitgegeben zum Selberspritzen, weil sich die Hausärzte weigern. Habe einmal einen Patienten gefragt, was er mache, darauf sagte er, er warte auf die Ampullen.

Die Vorsitzende: Sie haben bei den Patienten selbst nachgefragt?

Zeugin Frau S.: Ja, bei den Patienten. Kommt man ins Gespräch, Patienten haben Redebedarf.

(…)

Zeugin Frau S.: Wollte den Patienten verabschieden, nach seinen Infusionen, darauf sagt er „nein, nein, ich muss noch auf Ampullen warten. Habe die tiefgekülten Ampullen gesehen.

Frau Dr. Fokke hat gefragt; „Wer hat warme Hände?“, so dass man die aufwärmen könnte.

Gericht: Infusionen und Ampullen spritzen sind unterschiedliche Vorgänge?

Zeugin Frau S.: Ja Infusionen intravenös, Ampullen subkutan/intramuskulär.

Die Vorsitzende: Haben sie gesehen, dass Ampullen übergeben wurden?

Zeugin Frau S.: Nein, immer wenn Dr. Klehr im Zimmer war. Habe solche gestern bei Frau Bachmair gesehen.

Gericht: Wie sahen die genauso aus?

Zeugin Frau S.: Ja, 1:1, haargenau. Diese Aufkleber, Beschriftungen, das gleiche graue Styroporkästchen …

Klehr-Anwalt: Ihre Aussage: „Zimmer des Herrn Dr. Klehr“, oder „Zimmer von Dr. Klehr“?

Zeugin Frau S.: Ich wollte sagen, in den Räumlichkeiten des Dr. Klehr. Wollte damit nicht zum Ausdruck bringen, dass Ar. klehr persönlich die Übergabe gemacht habe.

Gericht: …. Klehr hat mir am 17.11. zum 19.11. gekündigt. (…) Klage vor dem Arbeitsgericht … Frau Klehr hat dann …. wurde so geregelt.

Gericht: Kündigung wurde also akzeptiert.

Zeugin Frau S.: Zum Ablauf von zwei Wochen. 1.12.2010

Gericht: Der 17. war Ihr letzter Arbeitstag.

Zeugin Frau S.: Ja. Sollte am anderen Tag nicht mehr kommen.

(…)

Zeugin Frau S.: Dr. Klehr meinte, ich passe nicht in diese Praxis. Hatte mir dort auch nicht gefallen, Kündigung war mir ganz recht. Es gab keine Streitigkeiten. Kam mit Frau (…) überhaupt nicht klar.

Gericht: Können Sie sich noch an bestimmte Patienten erinnern?

Zeugin Frau S.: Weiß die Namen nicht mehr außer einem. Weiß auch nicht, ob ich das hier sagen darf. Ein Patient, der relativ oft da war und auch in der Zeit, in der ich da gewesen bin, ist verstorben. Waren mindestens drei. Bei dem einen Patienten weiß ich den Namen noch.

(…)

Zeugin Frau S.: 6, dann 7 Behandlungszimmer. Wurden mindestens 6 oder 7 Patienten am Tag behandelt, Minimum.

(…) Eine Patientin wurde phasenweise auch in Salzburg behandelt und hat dort Ampullen bekommen. Wenn ein Patient auch dort behandelt wurde, bekam er auch dort die Ampullen. Umgekehrt habe ich das nicht mitbekommen. Diese Behandlung gibt es in Salzburg und in München. Frau Dr. Fokke ist meistens dreimal sehr kurzfristig nach Salzburg beordert worden. Ob das mit den Ampullen zu tun hatte, kann ich nicht sagen.

Klehr-Anwalt: Wann ist Klehr gekommen?

Zeugin Frau S.: Meistens am Mittwoch mittags. Mein Arbeitsbeginn war 14 Uhr. Mal war er schon da oder kam kurz darauf.

Klehr-Anwalt: Misslich für uns, dass Sie sich nicht an die drei Patienten erinnern. Wie alt war der jüngere Patient.

Zeugin Frau S.: Warum ist des wichtig?

(streit, ob die Zeugin aussagen darf). S weigert sich unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflichten. Die Verhandlung wird unterbrochen, damit die Richter über über einen Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. über mögliche Strafbarkeit der Zeugin im Falle der Aussage von Patientennamen beraten können. Auch der Betrieb des Klägers Klehr ist betroffen.

Dr. Nikolaus Klehr nutzt die Verhandlungspause zu einem Gespräch mit Herrn Rolf Schälike, den Klehr ebenfalls verklagt. Die beiden Herren hatten offenbar zuvor telefoniert und gehen für die Situation bemerkenswert freundlich miteinander um.

Nach Wiedereintritt verkündet das Gericht, dass es keine Namen von Patienten hören will.

Zeugin Frau S.: In der Praxis wurde ohne Handschuhe gearbeitet. Grober Hygienemangel. An meinen anderen Stellen wurde immer mit Handschuhen gearbeitet.

Der Klehr-Anwalt versucht, der Zeugin einen Strick daraus zu drehen, dass der Name auf den Ampullen mit „Bachm.“ statt „Bachmair“ abgekürzt wurde. In der nachfolgenden ca. Viertelstunde versucht der Klehr-Anwalt, die Zeugin zu diskreditieren, gibt ihr die Schuld für die Beendigung des Arbeitsverhätnisses zu geben usw. Der Klehr-Anwalt stellt lauter (aus meiner Sicht) Suggestivfragen, die das Gericht gewähren lässt. Als er laut wird, geht das Gericht dazwischen. Die Zeugin verwahrte sich schließlich dagegen, dass der Klehr-Anwalt ihren bayrischen Dialekt nachäffte. Der Klehr-Anwalt versucht seinen Faux Pas mit dem Hinweis zu relativieren, er wäre Ostfriese. Auch „Otto“ sei Ostfriese. Die Zeugin findet Otto deutlich komischer als den Klehr-Anwalt. Immer wieder versuchen der Klehr-Anwalt und Klehr persönlich, statt einer reinen Zeugenbefragung zu plädieren.

Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass wohl noch weitere Zeugen vernommen und man sich wohl wieder sehe.

Meine Frage an Klehr persönlich, ob er den Vorwurf hinsichtlich fehlender Handschuhe dementieren wolle, wird durch Intervention des tüchtigen Klehr-Anwalts untersagt, der kategorisch von Gesprächen mit mir abrät. Eine Stellungnahme zu den weiteren Zeugenaussagen, zu denen ich ihn gerne befragt hätte, wurde also verweigert. Gerne darf er mir seine Sicht der Dinge zum Zwecke einer Gegendarstellung zusenden, wenn er mag.

15. Oktober 2012

BGH: Entertainerin musste Verdachtsberichterstattung über Krankheit dulden

Der Bundesgerichtshof hat ein Verbot der Berliner Gerichte aufgehoben, welches die Wiederholung der in der Öffentlichkeit bekannten wahren Tatsache untersagte, eine Entertainerin sei durch Krankheit aus ihrer Karriere herausgerissen worden. Verboten wurde ursprünglich:

„Unwillkürlich denkt man an einen Parallelfall – an G. K. (47). (…) Die prominente Kölner Schauspielerin wurde vor genau einem Jahr von heute auf morgen aus ihrer Tournee „Wer Sahne will, muss Kühe schütteln“ herausgerissen. Die Erklärung über ihre Erkrankung war ebenso dürftig (…). Schweigen. Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren. Zunächst hieß es, K.`s Tournee werde im Herbst 2008 fortgesetzt, doch dann wurden alle Termine abgesagt. Und fortan war von der Schauspielerin nichts mehr zu hören.
So etwas ist immer höchst beunruhigend. Bis heute weiß man nichts über ihren Gesundheitszustand. G. K. trat vor keine Kamera mehr – sie ist wie vom Erdboden verschluckt (…). Werden wir auf sie warten müssen wie auf G. K.?“

Auch eine wahre Darstellung kann das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, insbesondere wenn die Privatsphäre betroffen ist. Zur Privatsphäre – auch einer Person des öffentlichen Interesses – gehört grundsätzlich die eigene Erkrankung, wobei Ausnahmen allenfalls bei einem besonderen Personenkreis wie beispielsweise wichtigen Politikern, Wirtschaftsführern oder Staatsoberhäuptern bestehen können. Bei der Abwägung sind bei der Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem legitimen Berichtsinteresse der Öffentlichkeit kommt es insbesondere darauf an, ob der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung sind, sowie auf das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung.

Konkret führt der BGH (VI ZR 291/10) aus:

Im Streitfall beschränkte sich die Berichterstattung der Beklagten im Verhältnis zur Klägerin auf die Wiedergabe der damals in der Öffentlichkeit längst bekannten wahren Tatsache, dass die Klägerin im Januar 2008 ihre Tournee krankheitsbedingt abbrechen musste („Schwer erkrankt, mehr war nicht zu erfahren“), sie entgegen einer Ankündigung im Herbst 2008 nicht wie – der aufgenommen hat und seither – ohne weitere Informationen an die Öffentlichkeit gelangen zu lassen – „von der Bildfläche verschwunden ist“. Es wurden keinerlei konkrete Aussagen zu Art und Ursache der Erkrankung der Klägerin gemacht, vielmehr wurde sogar ausdrücklich mitgeteilt, dass man nichts über ihren Gesundheitszustand wisse. Aus den Umständen wurde lediglich die – naheliegende – Schlussfolgerung gezogen, dass die Erkrankung vermutlich schwer sein muss („So etwas ist immer höchst beunruhigend“).

(…) Die Grenze zu einer unzulässigen Presseberichterstattung wurde im Streitfall – entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts – auch nicht dadurch überschritten, dass die Berichterstattung über die Erkrankung der Klägerin im Zusammenhang mit einem Bericht über einen aktuellen Fall einer schweren Erkrankung einer bekannten Sportmoderatorin erfolgte und – wie das Berufungsgericht meint – sich daraus kein neues Berichterstattungsinteresse herleiten lasse. Für die Wortberichterstattung als solche gilt der durch Art. 5 GG gewährleistete Grundsatz der freien Berichterstattung, wobei dem Persönlichkeitsschutz im Rahmen der auch dort erforderlichen Abwägung nicht schon deshalb regelmäßig der Vorrang gebührt, weil eine weder unwahre noch ehrenrührige Berichterstattung bloße Belanglosigkeiten über eine prominente Person zum Gegenstand hat, ohne einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung zu leisten. Abgesehen davon hatte die von der Klägerin beanstandete Berichterstattung über ihre Person nicht bloße Belanglosigkeiten zum Gegenstand, sondern diente auch der Unterrichtung der interessierten Öffentlichkeit und ihrer „Fangemeinde“ darüber, dass es ein Jahr nach ihrer Erkrankung und Tourneeabsage immer noch keinerlei Informationen über ihren Gesundheitszustand und eine mögliche Rückkehr in ihren Beruf gab. Dadurch konnte die Berichterstattung einen Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung über die Informationspolitik beliebter Künstler leisten, die sich nach einer plötzlichen Erkrankung völlig aus der Öffentlichkeit zurückziehen und ihr besorgtes Publikum über ihr weiteres Schicksal im Ungewissen lassen.

Sicher wird man einem Menschen – auch einem Prominenten – sein Recht auf Privatsphäre zubilligen wollen. Niemand wird freiwillig krank. Aber wenn man sich über wahre Tatsachen einer Prominenten, die aus unbekannten Gründen ihre Präsenz unterbricht, sich nicht mehr wie in der inkriminierten Weise unterhalten darf, dann ist unklar, wie Pressefreiheit denn nach dem Konzept der Berliner Gerichte verwirklicht werden soll. Das dachte sich auch der VI. Senat des BGH. Das sind übrigens die Leute, die regelmäßig Urteile aus Hamburg aufheben.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin letztes Jahr – also während des Prozesses – ihre Krankheit auch selbst öffentlich gemacht.

16. September 2012

Heribert Prantl sucht den Shitstorm

Der bislang von mir hoch geschätzte Herausgeber der Süddeutschen Zeitung, Heribert Prantl, hat entdeckt, dass das Internet ein böser Ort ist. In einem aktuellen Beitrag macht er das Internet für die Verbreitung der offenbar von Wulffs Parteifreunden 2006 lancierten Gerüchte über das angebliche Vorleben der gegenwärtig mediensuchenden Bettina Wulff verantwortlich und äußert auch sonst interessante Ansichten.

Hier die schönsten Zitate:

  • „Simitis akzeptiert es nicht, wenn die neue Informationstechnologie mit der Meinungsfreiheit einfach gleichgesetzt wird – wie dies die Grünen und die Piraten tun.“
  • „Es ist mit dem Internet ähnlich wie mit dem Auto: Man kann sich damit das Leben wunderbar erleichtern, man kann damit aber auch Leute totfahren.“
  • „Für das Internet gibt es noch kaum Regeln.“
  • „Wer vergisst? Wie vergisst er? Das geht im Internet nicht so leicht.“
  • „Die Hetzer im Internet sind und bleiben meist anonym.“
  • „Warum? Weil Konzerne wie Google riesige Maschinerien gegen das Recht auf Vergessen geworden sind.“
  • „Das bisherige Internetrecht verdient nicht einmal das Wort Recht.“

Als Rechtsanwalt, der häufig Blogger mit seriösen Anliegen vor Gericht vertritt, sehe ich mich außerstande, auf diesen wirren Amoklauf sachlich zu reagieren. Ich verweise stattdessen auf meine Internetrechtsgeschichte „Von Links und rechtsfreien Räumen“.

Nachtrag: Prantl hat aufs falsche Pferd gesetzt.

10. September 2012

Google und die Netzneutralität

Gegenwärtig wehrt sich die vormalige 1st Lady gegen Google, weil sie sich durch die Funktion beeinträchtigt sieht, die automatisch weitere Suchwörter anbietet. Diese Vorschläge stammen von anderen Nutzern, die zuvor nach einer solchen Kombination gegoogelt haben (was dezent daran erinnern sollte, dass Google uns beobachtet). Soweit bekannt, gab es bislang fünf erfolglose Versuche anderer Kläger, diese Autovervollständigungsfunktion untersagen zu lassen. Die aktuelle Klage liegt allerdings etwas anders, so dass ich mich mit Prognosen lieber zurückhalte. In Sachen Haftung pflegt das Landgericht Hamburg bekanntlich sehr eigenwillige Ansichten. Am Landgericht Frankfurt war bereits ein Versuch erfolgreich.

Die Information, dass die anderen Nutzer diese Kombination gesucht haben, ist für sich genommen (vermutlich) nicht unwahr. Persönlichkeitsrechtlich gesehen ist vorliegend allerdings problematisch, dass auf diese Weise Sachverhalte unterhalb der Gürtellinie ventiliert werden, was nach deutschem Presserecht grundsätzlich unzulässig ist. Das in den prüden USA beheimatete Google filtert übrigens ohnehin gewisse Inhalte auch aus dieser Funktion aus.

Ein weiteres Problem liegt darin, dass nun einmal auch Google anfällig für Manipulation ist. Aufgeweckte Hacker könnten Google mit inszenierten Suchanfragen bombardieren und auf diese Weise Menschen und Firmen in Misskredit bringen.

Es stellt sich daher für Google die politische Frage, ob, wo und ab welcher Schwelle in die Suchalgorithmen eingegriffen werden darf, kann oder soll. Auch, wenn es im Einzelfall weh tun mag: Rechtspolitisch kann die Antwort nur lauten: Netzneutralität. Alles andere führt uns in illusionäre orwellsche Welten. Ein „Informationsministerium“ wäre das Letzte, was die Menschheit weiterbringt.

8. September 2012

Wulff, B. ./. Jauch, G.

Über zweieinhalb Jahre hatten sich die Herrschaften der BILD-Zeitung auf die Zunge gebissen, bis sie mit einem Gerücht mit einer Fallhöhe, die kein Boulevardjournalist toppen könnte, endlich ihr Papier verkaufsfördernd bedrucken konnten. Bereits im Sommer 2010 hatte BILD einen Testballon gestartet und das Tattoo von Bettina Wulff skandalisiert – was absolut lächerlich war, denn damals habe ich bei meinen Berlin-Besuchen so gut wie keine Frau unter 40 gesehen, die kein Tattoo trug. Da mir das Getuschel damals bereits bekannt war, war für mich offensichtlich, dass es sich bei der albernen und daher journalistisch nicht veranlassten „Tattoo-Story“ um Säbelrasseln gehandelt haben dürfte. Presserechtlich spielen zwei Aspekte eine Rolle:

Das Thematisieren von Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie – unabhängig ob wahr oder nicht – ist grundsätzlich kein zulässiger Berichtsgegenstand. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Angelegenheit politische Dimensionen erreicht. So hätte über Clintons Affäre mit einer Praktikantin originär in Deutschland eher nicht berichtet werden dürfen, der sich entwickelnde Skandal darüber war jedoch zulässiger Berichtsgegenstand und ließ auch Informationen über Details der präsidialen Organpflege zu, die im Starr-Report nachzulesen sind. Unabhängig von der juristischen Dimension praktizieren alle großen Verlage den Ehrenkodex, dass über sehr privaten Angelegenheiten von Politikern und deren Angehörigen nicht berichtet wird. In der Bonner Republik wussten die Redaktionen von etlichen Seitensprüngen, in der Presse erschien damals nie etwas darüber. Allenfalls über Willy Brandt konnte man zwischen den Zeilen lesen. Auch bei Seehofer usw. waren es nicht die Journalisten, sondern die Büchsenspanner in der eigenen Partei. BILD selbst hatte sich in Sachen Wulff streng an diesen Ehrenkodex gehalten, allerdings machten jedoch Erzählungen die Runde, BILD habe da etwas aus dem Vorleben der Präsidentengattin, was Wulff wohl als „Partyvergangenheit“ abtat.

Der zweite juristische Aspekt betrifft die Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattung. Man darf nicht einfach Gerüchte ins Blaue hinein kolportieren, auch bloße Andeutungen müssen sich Betroffene nicht bieten lassen. Um einen Verdacht presserechtlich zulässig äußern zu können, muss man ein Mindestmaß an Anhaltstatsachen aufbieten. Gegenwärtig (also in Hamburg) sind die Anforderung an Verdachtsberichterstattung so hoch, dass man rechtssicher praktisch fast nur noch über rechtskräftig verurteilte Straftäter schreiben könnte (und das auch nur innerhalb eines halben Jahres nach Rechtskraft). Wenn also ein Medium nicht mindestens verlässliche Zeugen aufbieten kann, die einen entsprechenden Verdacht substantiieren, sind solche Storys tabu. Hinzu kommt, dass bei Sachverhalten unterhalb der Gürtellinie nicht nur Verbote ausgesprochen werden, sondern für Betroffene auch fette Entschädigung in Geld angesagt ist. Solche hat es zugunsten von Frau Wulff offenbar gegeben.

Nun sind die Dämme anscheinend gebrochen, denn etliche Zeitungen halten es offensichtlich für einen zulässigen Berichtsgegenstand, über den juristischen Kampf von Frau Wulff gegen Medienhäuser und Blogger zu berichten, welche die Gerüchte aufgegriffen haben. Wer in derartigen Angelegenheiten klagt, stellt faktisch eine gewisse Öffentlichkeit her. Dies ist aber nicht ganz zu vergleichen mit der freiwilligen Selbstöffnung privater Angelegenheiten wie Homestorys und öffentlichen Lebensbeichten. Die Gerichtsberichterstattung wurde insbesondere durch Hamburger Judikate in den letzten Jahren sehr erschwert.

Medienrechtlich darf man sich auf die Schlacht des Jahres zwischen Frau Wulff und Herrn Jauch freuen. Jauch ist nämlich selbst als einer der aggressivsten Kläger in Sachen Presserecht überhaupt bekannt. Wer juristischen Stress nicht zu schätzen weiß, ist gut beraten, „Frau Jauch“ oder deren Kinder als nicht existent zu betrachten und über Jauch nur das zu berichten, was dieser dem Bildschirm anbietet. Dass nun ausgerechnet gegen Jauch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gerichtet wird, ist daher besonders delikat. Ähnlich unverschämt wie Jauch agierte eigentlich nur noch Dieter Bohlen, der mit seinem Buch etlichen Menschen an die Wäsche ging, selbst aber zutreffende Berichte über die Schwangerschaft seiner Freundin verbieten ließ. (In einem von mir betreuten Fall hatte ich Bohlen das letztes Jahr abgewöhnt.)

Ich erlaube mir noch zwei persönliche Bemerkungen:

Ich vertrete einige Mandantinnen, die ihre Attraktivität selbstbestimmt und ohne Notlage beruflich einsetzen und dafür anständig honoriert werden. Es gibt keinen Anlass, diese Frauen geringer zu schätzen als andere Menschen. Und sie haben auch einen legitimen Anspruch darauf, die typischerweise zeitlich begrenzte Episode ihres Lebens privat zu halten.

Zum andern möchte ich festhalten, dass mir Frau Wulff in dem Moment, als ihr Gatte zurückgetreten ist, mit ihrer Haltung unheimlich imponiert hat. Andere Politiker-Frauen hätten diesen Termin mit Sicherheit nicht wahrgenommen – insbesondere „Frau Jauch“ traue ich eine solche Charakterleistung nicht zu. Herr Wulff mag als eine tragische Gestalt in die Geschichte eingehen, um seine Gattin allerdings ist er zu beneiden.

30. August 2012

Morgen kommt der Papst doch nicht nach Hamburg

Morgen wird voraussichtlich die Vorsitzende Frau Käfer in der Zivilkammer 24 den päpstlichen Gesandten empfangen. Nachdem man sich in der Kantine mit dem freitäglichen Fisch gestärkt hat, wird man um 13.30 Uhr ein Stockwerk tiefer über die Provokationsprofis des Titanic-Magazins zu Gericht sitzen.

Chefredakteur Leo Fischer will mit der gesamten Redaktion zur Verhandlung an der mündlichen Verhandlung als „Beobachter“ teilnehmen und vor der Verhandlung symbolisch an den Michel zu ketten. Außerdem planen Politiker der Partei „Die Partei“ einen Mittelaltermarkt mit Jongleuren, Tanzbären und einem Pranger.

Das Kölner Domradio vermeldet 175 Beschwerden beim Deutschen Presserat. Schwach, da geht doch bestimmt noch mehr!

BRAEKING: Papst zieht zurück!

15. August 2012

Käfer-Problem

Dr. Klehr hatte wegen der Kosten für seine Abmahnung wegen des Youtube-Videos letztes Jahr am Amtsgericht Hamburg Klage auf Zahlung von knapp 600,- € erhoben. Da es in der Sache aber gewisse Zweifel an der Rechtmäßigkeit gibt und diese in einem laufenden Hauptsacheverfahren überprüft wird, hatten wir wegen Vorgreiflichkeit ein Ruhen des Verfahrens angeregt. Aus heiterem Himmel hat das Amtsgericht Hamburg nun ohne mündliche Verhandlung entschieden, dass die Abmahnung rechtmäßig gewesen sei. Toll.

Zwischenzeitlich war das ZDF am Landgericht Hamburg gegen die ursprünglich von Richter Buske auch gegen das ZDF erlassene einstweilige Verfügung vorgegangen. Obwohl das ZDF einen der besten Medienanwälte überhaupt aufbot, blieb die Käfer-Kammer hart, denn das Verteidigen von erst einmal erlassenen einstweiligen Verfügungen wird von der Pressekammer als pädagogischer Auftrag gesehen. Die machen da übrigens nicht einmal einen Hehl aus ihrer „Tradition“, wie es dort Anwälte häufig ganz offen aussprechen, ohne von der Richterbank den Hauch eines Protestes zu hören. Obwohl kein mir bekannter Fachmann ernsthafte Zweifel hat, dass der ZDF-Beitrag rechtmäßig war und spätestens in Karlsruhe erlaubt werden wird, mutet die Käfer-Kammer dem ZDF, Youtube und meiner Wenigkeit diese hanebüchene Farce zu.

Was Frau Käfers Vorgänger Herrn Buske betrifft, so kann ich über ihn persönlich nichts Negatives sagen. Trotz meiner gelegentlich temperamentvollen Kritik an seinen nicht nachvollziehbaren Urteilen hatte er sich auf professioneller Ebene keine Blöße gegeben und mir jedenfalls nie eine Flanke für Befangenheitsgesuche geboten. Frau Käfer hingegen tut gegenwärtig Dinge, über die man einfach nur noch staunen kann. Ein andermal dazu mehr.

10. August 2012

Klehr ./. Kompa: Herr Buske will es richten

In Kulturnationen hat sich der Brauch etabliert, dass niemand in eigener Sache Richter sein darf, auch nicht bei sonstigen Interessenkonflikten wie Befangenheit. Nach § 41 Abs. 6 ZPO ist ein Richter sogar „ausgeschlossen“ bei der Überprüfung von

Sachen, in denen er in einem früheren Rechtszug oder im schiedsrichterlichen Verfahren bei dem Erlass der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt hat.

Dieser Ausschluss gilt auch dann, wenn ein Richter eine einstweilige Verfügung erlassen hat, zwischenzeitlich in die Berufungsinstanz befördert wurde und das basierend auf seiner Verfügung in der Hauptsache ergangene Urteil überprüfen müsste – so jedenfalls die wohl überwiegende Ansicht. Anders in Hamburg, wo mein Lieblingsrichter Herr Buske sich derzeit anschickt, die Berufung über Frau Käfers Schandurteil in Sachen Klehr ./. Kompa zu leiten. Die ursprüngliche einstweilige Verfügung hatte Buske selbst erlassen, ohne meine Schutzschrift ernsthaft zu würdigen.

Der ehrenwerte Senatsvorsitzende, der die Zivilkammer 24 und seine aus ebendieser stammenden Senatsbeisitzer jahrelang eingenordet hat, wird seine innovative Youtube-Video-Haftung vermutlich eher nicht aufheben wollen. Darauf, dass er das herzliche Verhältnis zur Kammervorsitzenden Richterin Frau Käfer trüben würde, wird man wohl nicht wetten wollen. Denn diese hatten nicht nur seine eigene Rechtsprechung treu bestätigt, vielmehr verbindet beide die gemeinsame Produktion sehr eigenartiger Urteile wie (heute definitiv unzulässige) Haftung für User Generated Content, ohne dass ein Seitenbetreiber hiervon Kenntnis haben könnte usw..

Wie berichtet, geht Klehr wegen dem Video in gleicher Sache sowohl gegen das ZDF als auch gegen Youtube vor. Bei deren Prozessen allerdings hat Frau Käfer eine wichtige Zeugin geladen, was sie uns abgeschlagen hatte.

1. August 2012

DNA-Analyse kein Anlass für neue Ermittlungen im Fall Barschel

Anlässlich der aktuellen DNA-Analyse von Haaren, die seinerzeit am Tatort von Uwe Barschels Ableben sichergestellt wurden, habe ich mich gestern erneut mit L’OStA a.D. Wille unterhalten, der in den 90er Jahren die Ermittlungen leitete. Vor zwei Wochen hatte ich sein Buch analysiert und kommentiert. Das Gespräch entspricht im Wesentlichen diesem aktuellen FOCUS-Interview. Erwartungsgemäß sieht die StA Lübeck keinen Anlass, aufgrund der DNA-Spur die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Gestern hatte ich auf TELEPOLIS kurz kommentiert. Es wäre nicht überraschend, wenn die Haare vom spanischen Zimmermädchen stammen.

Die Barschel-Berichterstattung insgesamt ist ein Lehrstück in Sachen Journalismus. Irritierend finde ich, dass selbst Qualitätsmedien uns noch heute einen Suizid verkaufen wollen, was beim besten Willen nicht mit der Spurenlage in Einklang zu bringen ist.