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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


8. Januar 2010

Journalistische Alt-68erin mit Eigentumswohnung(en)

Nachdem Kai Diekmanns Anwälte neulich kräftig daneben gehauen hatten, wurde nun seine Kollegin Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, in ähnlicher Weise blamiert. Frau Fehrle, die mal früher bei der TAZ gewesen war, scheint zur Pressefreiheit inzwischen ein eher professionelles Verhältnis zu pflegen.

Dem Berliner „MieterMagazin“ sowie der Zeitung „junge welt“ war vom Landgericht Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden, über die Journalistin, die auch Bauherrin ist, in identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion durften in Berichten und Kommentaren zu den Immobilienangelegenheiten genannt werden. Das hatte der Autor deshalb getan, weil Frau Fehrle in einem Kommentar Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und Vermögenssteuern, so der Autor, scharf kritisiert habe.

Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt hatten allerdings bzgl. der jungen welt die falsche juristische Person belangt. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Die peinlich gewordene Klage war jedoch inzwischen zurückgezogen worden.

„Sicherlich“: Psychologischer Erklärungsversuch für Polizeifehler soll Beleidigung sein

Eine Islam-Wissenschaftlerin machte sich Gedanken über die psychologischen Abläufe eines Polizisten, der Scheiße gebaut hatte. Nachdem eine ägyptische Frau im Gerichtssaal erstochen wurde, schoss der nämlich nicht etwa auf den Attentäter, sondern auf den ebenfalls ägyptischen Ehemann der sterbenden Frau, den er am Bein traf.

Nun hatte eine Islam-Wissenschaftlerin gegenüber einem iranischen Radiosender die Vermutung geäußert,

diesem Fehlschuss könne ein rassistischer Subtext zugrunde liegen. In einem Interview mit einem iranischen Radiosender verwendete sie dabei das Wort „sicherlich“;

Manche Leute glauben, das Wörtchen „sicherlich“ signalisiere eine Meinungsäußerung, welche vom Grundgesetz geschützt sei. In Nürnberg sieht man in so etwas wohl im Gegenteil die Bekräftigung einer Tatsachenbehauptung. Auch sogenannte „innere Tatsachen“ wie Überzeugungen und Motive gelten als prinzipiell nachprüfbare Tatsachen, welche der Äußernde beweisen muss.

Der Polizist hatte natürlich nichts besseres zu tun, als sich gegen diese Verdachtsäußerung zu wehren. Wahrscheinlich war er gar nicht ausländerfeindlich, sondern hatte einfach was gegen Beine. Wenn Bayern äußerungsrechtliche Probleme haben, ist normalerweise das Landgericht Hamburg zuständig. Doch die königlich bayrische Justiz fackelte nichte lange rum und schickte der Islam-Wissenschaftlerin wegen ihrer erschröcklichen Meinungsäußerung gleich mal einen Strafbefehl.

Positiv ist anzumerken, dass der Polizist diesmal nicht geschossen hat.

7. Januar 2010

Bloggender Prozesshansel: Falscher Kläger, Ausschlussfrist verpatzt

Da bekommt der Kai Diekmann in letzter Zeit kostenlosen Rechtsrat von mir, trotzdem verlässt er sich lieber auf seine Berliner Rechtsberater. Die TAZ kommentiert mitleidig u.a.:

Zu dem  Beitrag auf taz.de  “Bild zahlt für Sarrazin-Interview” vom 16.11.2009, in dem wir berichtet hatten, dass der Springer-Verlag Lettre ein Vergleichsangebot von 30.000 EU gemacht hätte, hatten Kai Diekmanns Anwälte beim Landgericht Berlin eine Gegendarstellung beantragt. Das Landgericht lehnte diese ab, weil Diekmann von der Meldung nicht betroffen sei. Daraufhin beantragten dieselben Anwälte eine Gegendarstellung für den Axel Springer Verlag. Dies wurde vom Landgericht erneut abgelehnt, weil der Axel Springer Verlag die Gegendarstellung nicht unverzüglich angemeldet und so die Frist versäumt hatte. Die Kosten für diesen Anfängerfehler: 3.000.- €. (more…)

Krawallblogger erfährt Streisand-Effekt – verdient?

Bernd Höcker, Betreiber einer Querulantenseite GEZ-kritischen Website sowie Buchautor im Eigenverlag, konnte eine Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg erfolgreich in einen PR-Coup umwandeln: Nach der Piratenpartei solidarisiert sich sogar DIE ZEIT mit dem Krawallblogger und bezieht sich dabei auf eine Pressemeldung der Piratenpartei, die allerdings wesentliche Umstände unterschlägt.

Gab es überhaupt eine Straftat?

Wie bereits berichtet, hatte Höcker über eine angebliche Straftat des NDR-Justiziariats berichtet und den NDR-Mann sogar wegen Urkundenunterdrückung angezeigt. Höcker ist der Meinung, der NDR-Mann habe einen Gebührenbescheid aus Gerichts-Akten verschwinden lassen. Ich kenne den Fall nicht im Detail, aber: (more…)

5. Januar 2010

Diekmanns Wikipedia-Kampagne floppt gnadenlos

Mein Wikipedia-Kritik-Kollege Kai Diekmann versuchte gestern, seine Blogleser zur Korrektur des Wikipedia-Artikels zum „TAZ-Dödel“ zu animieren. 24 Stunden nach Beginn der Aktion haben gerade einmal zwei Leute editiert, wobei das Werk des zweiten Autors sofort von einem Kleingärtner vom zuständigen Artikelbesitzer mit den Flüchen „WP:NPOV, WP:WEB, WP:Q“ belegt und revertiert wurde. Die marginale Ergänzung des ersten Autors, die überlebte, stammte von einem Wikipedia-Insider, der offenbar über hinreichend erforderlichen „Stallgeruch“ verfügt.

Der ebenfalls zur Korrektur ausgerufenen Beitrag über Kai Diekmann hat nicht einen einzigen Edit erhalten! Das wäre allerdings auch gestandenen Wikipedianern möglich gewesen, denn den hat irgend ein wohlmeinender Wikipedant halbgesperrt, sodass bereits Diekmanns Aufruf, die reziproke Weltinterpretation der Prawdapedia zu korrigieren, ein untauglicher Versuch war.

Was ist das nur für eine Welt, in welcher sich die Wikipedia ausgerechnet vom BILD-Chef das Verdikt der Lüge vorhalten lassen muss? ;-)

4. Januar 2010

Diekmann gewinnt 12 Trophäen des Deutschen Presserats!

Neuer Rekord für Kai Diekmann! BILD online zieht mit BILD print gleich! Beide Publikationen erwirtschafteten 2009 jeweils sechs mal Rügen vom Deutschen Presserat. Dabei beanspruchen sie zusammen einen stolzen Anteil von 20% 40% am Gesamtaufkommen der insgesamt 30 ausgesprochenen Rügen. Herzlichen Glückwunsch!

Update:

Wie mich inzwischen ein Leser wissen ließ, sind 12 Rügen nach neuester Forschung 40% von 30 Rügen.

Übrigens beherrschen 6 von 10 Deutschen keine Prozentrechnung. Das sind umgerechnet mehr als 80%!

Folgen haben diese Rügen nicht wirklich. Die müssen die Meldung mit den Rügen gerade einmal irgendwo zwischen Anzeigen für Klingeltöne und Stöhntelefonnummern abdrucken. Wenn Diekmann die Jungs vom Presserat auf einer Berliner Party trifft, gibt er ihnen vermutlich lässig einen aus, man macht ein paar joviale Witze und die Sache hat sich.

Nicht zuletzt, weil der Deutsche Presserat inzwischen auch online-Publikationen berügt, haben sich die Beschwerden um 70 Prozent auf rund 1250 gesteigert. Sie möchten auch mal motzen? Bitte sehr!

Unzulässige Namensnennung bei Verdachtsberichterstattung durch Krawallblogger

Dieses Wochenende machte ein Verfahren des NDR-Justiziars gegen einen GEZ-Kritiker die Runde, der nunmehr das Ende der Meinungs- und Pressefreiheit ausruft. Der Betreffende, der durchweg mit dem Kompliment „Journalist“ bedacht wird, wehrte sich dagegen, dass ihm der Justiziar des NDR verbieten lassen wollte, dessen Namen in seiner Berichterstattung zu verwenden.

Die meisten mir bekannten Websites beließen es bei dieser leider etwas vorschnellen wie ärgerlicherweise lückenhaften Sachverhaltsdarstellung. Man hatte dem Kritiker nämlich nicht etwa seine Berichterstattung als solche verboten, sondern lediglich die Nennung eines bestimmten Namens.

Und auch das nicht von ungefähr: Der NDR-Justiziar hatte nicht etwa Anstoß an Kritik lediglich an seiner Arbeit genommen, sondern hatte einen weit gewichtigeren Anlass, gegen den Kritiker vorzugehen, der in den Websites überwiegend unterschlagen wurde. So hatte der NDR-Mann nach Jahren des Tolerierens beantragt, dem Kritiker zu verbieten,

b) über die vom Beklagten gegen den Kläger im Juni 2008 erstattete Anzeige wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung bzw. Beihilfe und Anstiftung hierzu sowie das anschließende Ermittlungsverfahren zu berichten und/oder Schriftstücke aus diesem Verfahren zu veröffentlichen und/oder in der Strafanzeige erhobenen Vorwürfe erneut zu verbreiten.

Der Kritiker hatte nämlich nicht nur über seinen Fall berichtet, sondern auch über seine These, der NDR-Mann habe Dokumente verschwinden lassen oder hierzu angestiftet.

Nun mag der Kritiker recht haben, oder auch nicht. Er soll sich auch ruhig eine Meinung erlauben. Nur: Wäre dieser Kritiker wirklich Journalist (was man bei einer unstrukturiert chaotischen Website mit Augenkrebs-förderndem „90er Jahre Design“ wie dieser hier vorsichtig bezweifeln darf), dann hätte er wissen müssen, dass die Rechtsprechung für die Verdachtsberichterstattung bzgl. des Vorwurfs von Straftaten anspruchsvolle Regeln aufgestellt hat.

Der Grund für diese Auflagen liegt darin, dass für einen Unverurteilten die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung gilt. Grundsätzlich hat niemand das Recht zum Rufmord. Medienmacht beinhaltet auch ein Minimum an Medienverantwortung.

Solange die Schuld nicht feststeht bzw. der Betreffende nicht aufgrund Interesse der Öffentlichkeit Medienaufmerksamkeit ertragen muss, hat er – und auch seine Familie, die mit seinem angeblichen Handeln identifiziert wird – grundsätzlich Anspruch, in Ruhe gelassen zu werden.

Wer über angebliche Straftaten öffentlich berichten will, ohne den Ausgang eines Strafverfahrens abzuwarten, muss

  1. gewichtige Anhaltspunkte aufbieten, die einen hinreichenden Verdacht begründen. Bloße Verdächtigungen, Argwohn oder Verschwörungstheorien reichen nicht aus. Auch die Stellung einer Anzeige macht einen bloßen Verdacht nicht stärker. Selbst ein bloßes Ermittlungsverfahren muss nicht notwendig ausreichen, denn dieses wird nur aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet und besagt genau gar nichts.
  2. den Namen des Verdächtigen anonymisieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Verdacht keine Straftat von erheblicher Bedeutung betrifft.

Wie die Erfahrung mit dem presserechtsfeindlichen Landgericht Hamburg lehrt, reichen nicht einmal Ermittlungsverfahren gegen praktisch überführte Wirtschaftsverbrecher aus, die in großem Stile Aktienkurse zu manipulieren pflegen. Die Rechtspraxis des Landgerichts Hamburg begünstigt einen Missbrauch des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zulasten der Meinungs-, Presse-, Kunst – und Wissenschaftsfreiheit und pervertiert damit Persönlichkeitsrecht. Manche Kenner der Hamburger Verhältnisse gelangen daher zu der überzogenen Schlussfolgerung, im Interesse der Meinungsfreiheit lieber ganz auf Persönlichkeitsrechte zu verzichten.

Grundsätzlich sind Persönlichkeitsrechte aber durchaus eine wichtige Sache.

Der GEZ-Kritiker allerdings wäre mit einiger Sicherheit auch an jedem anderen Gericht gescheitert. Seine Verdächtigungen sind mir zwar nicht im Detail bekannt, da sie gelöscht sind und archive.org nur eine begrenzte Orientierung ermöglicht. Aber wenn der Kritiker den NDR-Mann der Urkundenunterdrückung verdächtigt, muss er schon mehr bringen als

Doch erstmal der Reihe nach:

Am 25. Februar war ich beim Gericht und habe meine Akte vom NDR eingesehen. Was fehlte, war das Corpus delicti, also die eigentliche (Zwangs-)Anmeldung. Noch nicht einmal eine einfache Telefonnotiz war enthalten. Ich kann daraus nur zwei mögliche Alternativen schlussfolgern:

1. Entweder es wurde hier ein belastender Verwaltungsakt „einfach so“ nach mittelalterlicher Gutsherrenart in Gang gesetzt oder
2. Ein (unbekannter) Mitarbeiter des NDR hat mutmaßlich eine strafbare Urkundenunterdrückung gem. § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB begangen.

Das ist ein Schuss ins Blaue. Mehr nicht. Eine bloße Vermutung rechtfertigt noch keinen Rufmord. Selbst, wenn der Kritiker seinen bloßen Verdacht äußern möchte, dann muss er hierzu nicht den Namen des Verdächtigten nennen.

Wer sich „Journalist“ nennen lässt, sollte über solche Minimalkenntnisse verfügen. Der Kritiker kann seinen Kampf gegen die GEZ genauso gut auch ohne Namensnennung seines erkorenen Gegners führen. Daran geht die Meinungsfreiheit nicht zugrunde.

Eine völlig andere Frage ist, ob die Prozesstaktik der Anwältin des Kritikers besonders überzeugend war. Da der Kritiker sich offenbar zu mehr Unterlassung verpflichtet hat, als die vom NDR-Mann beantragte Anonymisierung, kann man da so seine Zweifel haben.

30. Dezember 2009

Respekt, Kai Diekmann!

Langsam gerate ich ja in den Verdacht der Kumpanei mit BILD-Chef und Chef-Blogger Kai Diekmann, was mich bei meiner Klientel langfristig Sympathien kosten könnte. Aber dass er nun unter anderem meinen Wunsch erfüllte und sich videobloggend als Kiosk-Verkäufer guerillamäßig der BILD-Leserschaft stellte, war schon ziemlich sportlich. Respekt!

Am besten hat mir natürlich die Stelle mit der Kundin gefallen, die den BILD-Kauf verweigerte, „weil’s Schrott ist!“ ;-) Diekmanns Kommunikationsstrategie, vom reaktionären Buhmann zum coolen Kai zu mutieren, dürfte einen weiteren Schub erhalten. Mit seinem neuen Feindbild Christina „Ich war in Helmut Kohl verliebt“ Köhler dürfte er weitere Puspunkte sammeln.

Ich nutzte gestern Abend meinen Berlin-Besuch beim CCC-Kongress zu einem Abstecher in die Rudi Dutschke-Straße, um das Relief an der TAZ-Wand, das Kai und mich in den letzten Wochen so beschäftigt hatte, mal aus der Nähe in Augenschein zu nehmen. Die haben den Schriftzug „Friede sei mit euch allen!“ sogar beleuchtet.

Für Enthüllungsjournalist Kai wäre vielleicht dieser Vortrag beim CCC über weltweite Zensur interessant!

29. Dezember 2009

Berliner Krawallblogger povoziert Anwälte

Nachdem Kai Diekmann mich neulich ob einer öffentlichen Rechtsberatung als „Freund“ bezeichnet hat, sehe ich mich natürlich in der Verantwortung, unseren Bloggerkollegen vor den Anfeindungen der Juristenwelt in Schutz zu nehmen.

Heute ging Bloggin‘ Kai so weit, dass er den das Schreiben eines Anwalts, nämlich dem der Familienministerin, 1:1 ins Netz stellte.

Lieber Kai, hier haben die Blogger in zahlreichen Selbstversuchen herausgefunden, dass Produkte anwaltlicher Schreibkunst von deren Persönlichkeitsrechten geschützt werden (nachdem das Urheberrecht mangels intendiertem Kunstwerk nicht zog). Die Gerichte urteilen allerdings im Einzelfall unterschiedlich.

Allerdings soll man die Telefonnummern usw. nicht veröffentlichen, auch wenn die nicht geheim sind.

28. Dezember 2009

Starkes Programm beim Chaos Computer Club

Zur Zeit blogge ich vom „26C3„, der diesjährigen Convention des Chaos Computer Clubs in Berlin. Auch diesmal ist es den Veranstaltern gelungen, hochkarätige Redner und Beiträge ins Berliner Congress Center zu locken: Hacker, Netzaktivisten, Linguisten, Jura-Professoren usw.

26C3 ist keineswegs eine reine Nerd-Veranstaltungen, politische und kulturelle Themen nehmen hier einen breiten Spielraum ein. Gestern, am Tag 1, gab es mit dem Vortrag von Wikileaks bereits den ersten Höhepunkt. Den Stream möchte ich jedem nahelegen.

Gestern erklärte auch der bekannte Wikipedia-Admin „Hoch auf dem Baum“ das Checkuser-Verfahren, mit dem man Sockenpuppen identifizieren kann. Der Mann macht auch online einen sehr aufgeweckten Eindruck, den ich bekanntlich so manchen Wikipedia-Aktivisten abspreche. Als hier gestern jemand kurz die Relevanzdebatte ansprach, gab es eine sehr eindeutige Reaktion. Die Wikipedanten, die hier am Mittwoch zur Wikipedia-Debatte anreisen, sollten sich warm anziehen … ;-)

Gerade läuft ein hochinteressanter Vortrag einer amerikanischen Aktivistin über die Manipulationen bei den Wahlen dieses Jahrzehnts in den USA, bei denen insbesondere Wahlcomputer eine unrühmliche Rolle gespielt haben – sowie die Medien, welche hierüber nahezu kaum berichteten.