Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Journalistische Alt-68erin mit Eigentumswohnung(en)

Nachdem Kai Diekmanns Anwälte neulich kräftig daneben gehauen hatten, wurde nun seine Kollegin Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung, in ähnlicher Weise blamiert. Frau Fehrle, die mal früher bei der TAZ gewesen war, scheint zur Pressefreiheit inzwischen ein eher professionelles Verhältnis zu pflegen.

Dem Berliner „MieterMagazin“ sowie der Zeitung „junge welt“ war vom Landgericht Berlin im Wege der einstweiligen Verfügung verboten worden, über die Journalistin, die auch Bauherrin ist, in identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion durften in Berichten und Kommentaren zu den Immobilienangelegenheiten genannt werden. Das hatte der Autor deshalb getan, weil Frau Fehrle in einem Kommentar Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und Vermögenssteuern, so der Autor, scharf kritisiert habe.

Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt hatten allerdings bzgl. der jungen welt die falsche juristische Person belangt. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Die peinlich gewordene Klage war jedoch inzwischen zurückgezogen worden.

« Neue Evangelikale mögen keine nackten Aliens – Diekmanns erneutes Koffer-Debakel hellgesehen! ;-) »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.