Der spleenige Autor dieses Blogs interessiert sich nicht nur für Medien, sondern auch für Medien – also solche, die zwischen dem Diesseits und der Geisterwelt vermitteln können. Die historische Pressefehde von 1925 zwischen dem Spiritismus-Enthusiasten Sir Arthur Conan Doyle und dem manischen Antispiritisten Houdini ist anläßlich des aktuellen Sherlock Holmes-Films Thema meines aktuellen Artikels auf Telepolis. Er wird Sie begeistern! ;-)
Die nächste Geister-Geschichte erzählt Ihnen erst wieder Eisenberg. Also Lee Eisenberg, der das Drehbuch zu Ghostbusters III schreibt …
Wie berichtet, fand es ein Moderator für TV-Shows mit volkstümlichen Barden nicht schön, dass sein Name im Zusammenhang mit seinem Neffen fiel, welcher der Familie gar Schande bereitet hatte.
Nunmehr haben die geschätzten Richter vom Landgericht Hamburg dem Bardenkönig Recht zugesprochen: Der Journalist Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins „Bürgerblick“, darf nicht mehr auf das Verwandtschaftverhältnis hinweisen.
Vielleicht sollte der Volksmusik-Moderator mal eine Sängerin namens Barbra Streisand einladen …
Nunmehr hat das LG Berlin seine einstweilige Verfügung gegen Radio Bremen bestätigt. Die hatten einem damaligen DKP-Mann vorgeworfen, auf Reisen in der DDR die Kunst der Sabotage erlernt zu haben, um in der hochgeheimen DKP-Eliteeinheit „Gruppe Ralf Forster“ in Westdeutschland Partisanenaufträge durchzuführen.
Den umgekehrten Fall gab es auch. So formierte sich im westlichen Nachkriegsdeutschland bzw. Berlin die „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“, die auf dem Gebiet der DDR terroristische Anschläge allerdings nicht nur vorbereitete, sondern auch durchführte, etwa das Anzünden von Brücken und Sprengen von Eisenbahngleisen. Ein damaliges Mitglied war der damalige JU-Vorsitzende und spätere Innenminister und Verfassungsgerichtspräsident Ernst Benda.
RTL ist ja nicht ganz unbekannt für seinen laxen Umgang mit dem Recht am eigenen Bild. Derzeit laufen zwei Berufungsverhandlungen am OLG Düsseldorf:
Die „Arztserie“ wurde hier durch RTL fortgesetzt: Mal wieder wurde in einer Arztpraxis „versteckte Kamera“ gespielt. (War RTL nicht mal für Doktorspielchen zuständig?) Da gehört die aber nun mal nicht hin, das gesetzlich geschützte Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt ist eine kulturelle Errungenschaft, gegen die prinzipiell nichts einzuwenden ist. Wird es missbraucht, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft, nicht aber für voyeuristische RTLümmel. Da hilft auch keine heiße Luft von wegen „Pressefreiheit“. Denn die kommt auch ohne dumme Gesichter aus. Was zu sagen ist, darf gesagt werden.
Im anderen Fall geht es um die Verdachtsberichterstattung, bei der ein später freigesprochener Mann beim angeblichen Drogenschmuggeln gezeigt und namentlich genannt wurde. Sein eingeklagtes „Honorar“ von 15.000,- Euro mag RTL ihm nicht gönnen. Natürlich behaupten die wieder das Vorliegen einer Einwilligung, weil der Gefilmte nicht widersprochen habe. Nun ja: Da das Filmen grundsätzlich zustimmungsfrei ist, sondern nur das Verbreiten, darf man im Gegenteil erwarten, dass sich die RTLümmel um die Einräumung entsprechender Bildnisrechte zu bemühen hätten. Doch die wecken natürlich keine schlafenden Hunde, ist doch den Wenigsten das sehr weit gehende Recht am eigenen Bild aus § 22 KunstUrhG bekannt. Es ist Sache des Verbreiters, dem Gefilmten die ungefähre Verwendung der Bilder vor Augen zu führen.
Eine gute Frage ist, warum die Herrschaften als Eingangsinstanz nicht das Landgericht Hamburg gewählt haben, das auch in der Frage der Reichweite einer Einwilligung nach § 22 KunstUrhG eine für Kläger sehr ansprechende Auffassung hat. Vielleicht, weil in Hamburg vergleichsweise geringer Schadensersatz für solche Fälle ausgeworfen wird.
Seine Einladung, Buße zu tun, richtete er freilich nur gegen das sündige Blog, nicht aber gegen die ebenfalls lästernden Handelsblatter. Ist ja auch logisch: „Was ihr dem geringsten meiner Brüder getan habt, das habt ihr auch mir getan.“ Die Betonung liegt auf „geringstem“, die großen Brüder zählen nicht.
UPDATE (01.06.2010): Der Ungläubige hat mich gebeten, sein Zitat nicht mehr weiter zu verbreiten. Na gut!
Wenn hier und woanders von „Zensur“ die Rede ist, handelt es sich tatsächlich meistens um zivilrechtliche Unterlassungsansprüche, die im Ergebnis allerdings Zensur nahe kommen – schon deshalb, weil die seltsamen Verhältnisse am Landgericht Hamburg eine Schere im Kopf implizieren und vorauseilenden Gehorsam provozieren.
Nun gibt es tatsächlich einen Fall öffentlich-rechtlicher Zensur. Zwar keine Vorab-Zensur, denn das ist definitiv verboten. Jedoch wurde dem Provider einer Website, die zur Blockierung einer Demonstration von Freunden nationalen Gedankenguts in Dresden aufrief, eine Unterlassungsaufforderung aufgedrückt, so dass die Website nun so aussieht. Man streitet sich darüber, ob zu Straftaten aufgerufen wird. Öhm, tja … Ob die Blockade einer – ja immerhin die Meinungsfreiheit verwirklichenden – Demonstration sinnvoll ist, oder nicht, sei einmal dahingestellt.
Die Dresdner Polizei gab sich jedenfalls sogar die Blöße, Bundestagsabgeordnete fest zu nehmen – das mit der Indemnität von Abgeordneten hat sich wohl noch nicht überall rumgesprochen.
Was auch immer in deutschen Landen gegen die de-Domain verfügt werden mag, es braucht die Betreiber der com-Domain eher nicht zu interessieren. Da kann man nämlich deren Aufruf sehr schön nachlesen. Bleibt eigentlich nur, den Dresdner Behörden für ihren Werbebeitrag zu danken …
UPDATE: Zur juristischen Vertiefung verweise ich auf den Kollegen Rechtsanwalt Stadler.
Promi-Anwalt Dr. S. könnte sich eigentlich freuen: Die Wedel-Autobiographie mit den ungalanten Kolportagen des Regisseurs über Frau Elsner wird vom Verlag zurückgezogen.
Außerdem sah sich Talkmaster Frank Plasberg veranlasst, eine Live-Show zu unterbrechen:
„Darf ich Sie an dieser Stelle einfach mal unterbrechen“, unterbrach Plasberg Wedel und trug Stellungnahmen der Bank und der genannten Vermögensverwalter vor. Die Vermögensverwalter „bezeichnen Sie (in einer Strafanzeige) als notorischen Lügner“, las Plasberg dem Regisseur vor und erklärte: „Unser Justiziariat hat uns geraten, die vorliegenden einstweiligen Verfügungen dann einzuführen, wenn Herr Wedel seine Vorwürfe gegen Bank und Vermögensverwalter in der Live-Sendung wiederholt.“
Sich mit der Finanzwirtschaft anzulegen ist nicht ganz ungefährlich … Elsners Anwalt betreut betreut übrigens auch solche sympathischen Firmen wie Sal. Oppenheim, die seeeeeeehr empfindlich sind.
Der gute Dr. S. hatte trotzdem gestern einen schlechten Tag: Wie Pressekammer-Blogger und Anwaltsfresser Rolf Schälike im Blog seines Blogger-Kollegen Kai Diekmann bekannt gab, ist Dr. S. mit seinen Versuchen, den ungeliebten Vertreter der „Pseudoöffentlichkeit“ in eigener Sache juristisch einzuschüchtern, allein gestern in der Berliner Pressekammer dreimal gescheitert! Und auch Kollege E. soll in eigener Sache nach seinen Siegen über Diekmann nun gegen die Süddeutsche Zeitung siegreich in Sachen Recht am eigenen Bild gewesen sein.
Eine Hamburger Boulevardzeitung hatte über eine ernsthafte Erkrankung einer TV-Moderatorin geklagt. Das geht aber die Öffentlichkeit grundsätzlich nichts an, urteilte das Landgericht Hamburg und sprach der Klägerin eine Geldentschädigung iHv 25.000,- Euro zu.
Krankheiten fallen grundsätzlich in die Privatsphäre, bei Nichterkennbarkeit oder aus anderen Gründen kann sogar die Intimsphäre betroffen sein. Die Privatsphäre ist für die Presse grundsätzlich tabu, es sei denn, der Betreffende hätte dies selbst öffentlich gemacht oder es gäbe ein überragendes Berichtsinteresse der Öffentlichkeit, über dessen Vorliegen regelmäßig bei Gericht gestritten wird.
Eine Geldentschädigung – früher „Schmerzensgeld“ genannt – gibt es nur in Ausnahmefällen. Die von der Moderatorin verlangten 100.000,- Euro machte das Landgericht Hamburg nicht mit. Bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung haben die Gerichte einen großen Spielraum. Prozessual besteht die Besonderheit, dass Kläger solche Beträge nicht in der Klage beziffern müssen, sondern nur Vorschläge machen. Dies hat für die Prozesskosten Bedeutung, die nicht durch falsche Bescheidenheit bei der Klageforderung künstlich niedrig gehalten werden sollen.
Geldentschädigungen fallen im Presserecht nicht zuletzt deshalb relativ hoch aus, weil Verlage von Boulevardpresse kleinere Zahlungen aus der Portokasse begleichen und in ihre Berichterstattung einkalkulieren könnten.
Wie die TAZ meldet, taxiert der Medienrechtler, der sich um Diekmann’s Blog verdient macht, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten auf inzwischen über 50.000,- Euro – zzgl. den nun anfallenden 20.000,- Euro „Schmerzensgeld“ zzgl. weiterer ca. 5.000,- Euro Gerichts- und Anwaltskosten. Diekmanns Blog der 100 Tage hat demnach 75.000,- Euro an juristischen Kosten produziert (die Aliensache stand ja zumindest indirekt mit dem Blog in Zusammenhang).
Vielleicht schafft er es noch, in den letzten zwei Wochen die 100.000,- Euro voll zu kriegen, was einen würdiger Abschluss bieten würde. Schon jetzt dürfte er den unbeugsamen Gerichtsblogger Rolf Schälike mit den Gerichtskosten im Monatsdurchschnitt eingeholt haben. Bloggen ist ein teures Hobby …