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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Das Lied vom Persönlichkeitsrecht eines Volksmusikmoderators

Wie berichtet, fand es ein Moderator für TV-Shows mit volkstümlichen Barden nicht schön, dass sein Name im Zusammenhang mit seinem Neffen fiel, welcher der Familie gar Schande bereitet hatte.

Nunmehr haben die geschätzten Richter vom Landgericht Hamburg dem Bardenkönig Recht zugesprochen: Der Journalist Hubert Denk, Herausgeber des Passauer Magazins „Bürgerblick“, darf nicht mehr auf das Verwandtschaftverhältnis hinweisen.

Vielleicht sollte der Volksmusik-Moderator mal eine Sängerin namens Barbra Streisand einladen …

« Verdachtsberichterstattung bzgl. angeblichem kommunistischen Saboteur verboten – Deutschland sucht den Deutschland-Star – oder eher nicht … »

2 Comments

  1. Verhöhnung einer einstweiligen Verfügung » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] sensibler Volksmusikmoderator hatte einen Ordnungsmittelantrag beantragt, weil ein Journalist eine einstweilige Verfügung […]

    #1 Pingback vom 26. April 2010 um 13:24

  2. Florian Silbereisens rostige Verwandtschaft » Rechtsanwalt Markus Kompa

    […] ansagt, hatte gegen einen Internetdienst eine Unterlassungsverfügung erwirkt, weil der über das schwarze Schaf aus Silbereisens Mischpoke berichtet hatte. Weil der Maulkorbempfänger über diese Zensur in seinem Blog berichtete, […]

    #2 Pingback vom 25. November 2010 um 11:28

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