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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


4. Februar 2011

Scherz-Verlag ruft Christoph Maria Herbsts „Traumschiff-Buch“ zurück

Mit großem Tamtam war das Buch des Stromberg-Darstellers Christoph Maria Herbst erschienen, der mit einer Gastrolle auf dem ZDF-Traumschiff geehrt wurde, dieses Abenteuer aber nicht genoss und seine spöttischen Mails an die Heimatfront zu einem Bashing Book recyclte.

Auf meinen Bahnfahrten zum Landgericht Hamburg las ich diesen Januar im Bahn-Magazin eine ausgiebige Leseprobe und war erstaunt, welchen Mut zur Häßlichkeit Produzent Rademann hatte, der es ausdrücklich als Ehre empfunden hätte, in dem Buch vorzukommen. Denn der Spott über Rademann war sogar für meinen Geschmack ein wenig, na sagen wir mal, geschmacklos. Aber gut geschrieben, das schon … ;)

Nun hat sich doch jemand gefunden, der in dem Buch offenbar eine Persönlichkeitsrechtsverletzung erspäht hat. Die Erstauflage wird gerade zurückgerufen, eine neue Auflage wird kommende Woche in geschwärzter Form zu haben sein. Wenn also die Neuauflage draußen ist, können wir ja reengeneeren, wer sich denn da wohl auf den Schlips getreten fühlte.

Was mich wundert, ist, dass bei einem solchen Buch, dass ja zu Unterhaltungszwecken und nicht aus journalistischen oder politischen Motiven geschrieben wurde, Künstler und Verlag die Problemstellen nicht im Vorhinein abgeklärt haben. Der Verlag heißt übrigens „Scherz“ (kein Witz!).

Übrigens macht Christoph Maria Herbst auch Hörbücher: BGB: Das Beste aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch

3. Februar 2011

Schwenn haut schon wieder auf die Kacke – Schwarzer wird Zeugin der Verteidigung

Durch einen geschickten Schachzug hat Kachelmanns Starverteidiger Schwenn das Klima im Gerichtssaal bereinigt und Alice Schwarzer ab sofort auf den Flur gesetzt. Denn Schwenn hat Schwarzer lässig zur Zeugin ausgerechnet der Verteidigung (!) gemacht … Schwarzer soll aussagen, dass sie einen Klönschnack mit einem streitbaren Gutachter hatte.

„Es wird sich die Einbindung der Zeugin Schwarzer und anderer Gleichgesinnter in dem öffentlichen Feldzug gegen Herrn Kachelmann erweisen.“

Die BILD-Zeitung muss sich nun einen anderen Boulevard-Star holen. Vielleicht Richterin Barbara Salesch?

Kondom des Grauens – Julian Assanges Strafakte im Netz

Nachdem im Netz auf geheimnisvolle Weise die Akten des Strafermittlungsverfahrens gegen Julian Assange inklusive Foto eines angeblich von ihm benutzten Präservativs aufgetaucht sind – zufällig einen Tag nach der Nominierung von WikiLeaks für den Friedensnobelpreis – wird der Fall langsam interessant.

Die Akten können eigentlich nur durch die Behörden oder die beteiligten Anwälte in Verkehr gebracht worden sein. Die beiden Frauen werden von einem Rechtsanwalt namens Claes Gustaf Borgström vertreten. Der Mann ist nicht irgendwer: Er ist nicht nur ein Politiker der schwedischen Sozis, sondern teilt sich die Kanzlei mit Thomas Lennart Bodström – einem ehemaligen schwedischen Justizminister.

Solche intimen Beziehungen zu Regierung und Justizapparat dürften denn auch äußerst zweckmäßig sein, wenn man ein bereits zweimal eingestelltes Verfahren wieder zum Laufen bringen will. Ob seinen Mandantinnen wirklich so viel daran liegt, ihr Sexualleben in der Öffentlichkeit weltweit auszubreiten? Dass sie sich etwa mit einem Herrn eingelassen haben, der Fragen der Körperpflege geringschätzt?

Oder ob das Ganze nicht etwa doch politische Hintergrund hat? Frau Ardin war ja einmal bekanntlich nach Kuba gereist, um dort – als sei sie von den USA bestellt – über Menschenrechte zu schreiben. Da mag Kuba, das sich durchgehend im Visier der US-Geheimdienste befand, so seine Probleme haben. Doch wenn man sich die medizinische und soziale Versorgung in Kuba vor Augen führt, würde manch ein US-Amerikaner, der nicht in den Geldadel geboren wurde, im Tausch seine Menschenrechte wohl relativieren wollen … Frau Ardin hätte in der Gegenwart überzeugendere Themen für Unmenschlichkeit finden können.

Was mich ja am meisten fasziniert, ist die Sammelleidenschaft beider Frauen für benutzte Präservative. Sammeln eigentlich alle Schwedinnen die Lümmeltüten, etwa als Trophäen? Oder werden die wiederverwendet? Oder handelt es sich gar um zwei besonders perfide Fälle von Samenraub?

2. Februar 2011

Zur Internetzensur in Ägypten

Die CCC-Leute von „Alternativlos“ haben einen interessanten Podcast zum Thema Internet und Revolution in Ägypten etc. gemacht. Hörenswert wie unterhaltsam!

Eine Gruppe namens Telecomix versucht in Kooperation mit der Piratenpartei, die Internet-Zensur in Ägypten zu umgehen. Inzwischen wird gemeldet, Ägypten sei wieder online. Na dann: Herzlich willkommen zurück!

1. Februar 2011

Klagst du noch, oder versteuerst du schon?

Das globalisierend versteuernde Unternehmen mit schwedischem Image, das Möbelkäufer in Bastler zu verwandeln pflegt, reagiert sehr sensibel, wenn man sich für seine Geschäfte interessiert. Nachdem der Herausgeber des Düsseldorfer Branchendienstverlages ‚markt intern‘ sogar eine Strafanzeige erstattete, war Schluss mit lustig. Die Ikeaner beantragten eine einstweilige Verfügung, mit der verboten werden sollte:

„Dies wären rund 350 Mio. Euro an Steuern, die am Fiskus irgendwie vorbeigeschmuggelt werden,“ … „Wie es oben steht, ist der, der eine Steuerverkürzung betreibt, indem er unrichtige oder unvollständige Angaben macht, ein Steuerhinterzieher und mit einer Freiheitsstrafe zu verurteilen. Das von Frontal21 aufgedeckte Ikea-System erweckt nach ‚mi‘-Sicht klar den Veracht.“

In der ersten Instanz ist der Verbotswunsch am LG Düsseldorf gescheitert, Berufung ist eingelegt.

30. Januar 2011

„Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“

Jürgen Grässlin, Deutschands wohl hartnäckigster Rüstungskritiker, der häufig sein Recht auf Meinungsfreiheit in Karlsruhe einfordern musste, hat mich gebeten, folgende Pressemitteilung zu veröffentlichen:

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK),
Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL)
und RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)
vom 30. Januar 2011

++ Friedensorganisationen kritisieren „aktuelle Verdoppelung der Waffenexporte an das diktatorische Regime in Ägypten“ ++
++ „Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“ ++
++ Grässlin und Russmann fordern „sofortigen Rüstungsexportstopp für Ägypten und alle anderen menschenrechtsverletzenden Staaten“ ++

Frankfurt / Freiburg / Stuttgart. In Ägypten ist seit dem Jahr 1981 die Notstandsgesetzgebung ununterbrochen in Kraft, die Menschenrechtslage katastrophal.[#1] Mit der Waffengewalt staatlicher Sicherheitskräfte, die selbst massiv an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, konnte sich das diktatorische Regime in Kairo drei Jahrzehnte lang an der Macht halten. Derzeit riskieren Ägypterinnen und Ägyptern ihr Leben, indem sie ihren Protest gegen das diktatorische Regime unter Hosni Mubarak öffentlich artikulieren. Ägyptische Polizisten schießen auf weit überwiegend friedliche Demonstranten, mehr als hundert Menschen sind bereits ums Leben gekommen.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, „der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“.[#2] Erklärungen wie diese „wirken heuchlerisch angesichts der Tatsache, dass Deutschland zu den Hauptwaffenlieferanten der diktatorischen Machthaber in Ägypten zählt“, sagte Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Der Freiburger Rüstungsexperte warf der Bundesregierung vor, dass sie 2009 gegenüber dem Vorjahr „mehr als eine Verdoppelung der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an Ägypten genehmigt“ habe. So sei der Genehmigungswert von 33,6 Millionen Euro (2008) auf 77,5 Millionen Euro (2009) „dramatisch gesteigert worden“.

„Die Einzelgenehmigungen für ‚Kleinwaffen’ sind aufgrund der hohen Opferzahlen besonders folgenschwer“, so Jürgen Grässlin. Die für ihre rücksichtslose Vorgehensweise bekannte ägyptische Polizei verfüge über Maschinenpistolen des Typs MP5, entwickelt von Heckler & Koch in Oberndorf. Allein im Jahr 2009 habe Ägypten weitere 884 Maschinenpistolen und Bestandteile im Wert von 866.037 Euro erhalten.[#3]

„Die Machthaber in Kairo erhielten Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, militärische Landfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung“, erklärte Paul Russmann, Sprecher der Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL). Insgesamt sei „Ägypten mittlerweile sogar das bedeutendste Empfängerland in der Liste der aus Deutschland belieferten Entwicklungsländer“.

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) stufte Ägypten in ihrem Rüstungsexportbericht 2009 als „problematisches“ Empfängerland ein. Die dortige Menschenrechtssituation sei laut Bericht der beiden großen christlichen Kirchen „sehr schlecht“, die Gefahr der Unverträglichkeit von Rüstung und Entwicklung sei „groß“.[#4] „Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage hätte Ägypten unter Diktator Mubarak niemals Waffen aus Deutschland und anderen Ländern erhalten dürfen“, erklärte ORL-Sprecher Paul Russmann.

Grässlin und Russmann forderten die Bundesregierung auf, „mit sofortiger Wirkung einen Rüstungsexportstopp gegenüber Ägypten und allen anderen menschenrechtsverletzenden Staaten zu verhängen“.

Kontakt:
Jürgen Grässlin, Freiburg, Tel.: 0761-76 78 208, j.graesslin@gmx.de
Paul Russmann, Stuttgart, Tel.: 0176-28 04 45 23, orl-russmann@gaia.de

Websites:
Informationen über Rüstungsexporte siehe www.rib-ev.de (alle Rüstungsexportberichte), www.dfg-vk.de, www.juergengraesslin.com; Rüstungsexporte an Ägypten siehe auch
http://www.bicc.de/ruestungsexport/pdf/countries/2010_aegypten.pdf

Quellen:
#1 AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Ägypten, S. 67 ff.
#2 Focus Online vom 26.01.2011
#3 Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2008 (Rüstungsexportbericht 2008), S. 106
und Rüstungsexportbericht 2009, S. 15, 24, 34, 110
#4 GKKE-Rüstungsexportbericht 2009, Fachgruppe Rüstungsexporte, S. 40

„Heute ohne Bilder“-Show

Ruft man die ZDF-Satiresendung „Heute Show“ in der ZDF-Mediathek ab, so erscheinen ständig graue Bilder mit dem Hinweis, die ursprünglichen könnten aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden. Da scheint es ja ordentlich Arbeit in der ZDF-Rechtsabteilung zu geben. Irgendwann machen die eine reine Audio-Show …

Für mich als Internetkonsument mit „neuartigem Rundfunkempfangsgerät“, der  originärem TV schon lange entsagt, ist das natürlich besonders ärgerlich.

Das bei weitem größere Problem der Heute-Show ist allerdings, dass deren „Comedians“ nun einmal beim besten Willen nicht komisch sind, sieht man mal vom Running Gag „Gernot Haßknecht“ und ein paar sehr gelegentlichen Lichtblicken von Martin Sonneborn ab. Welke ist nun einmal kein Harald Schmidt oder Ingolf Lück. Und „Tina Hausten“ ist Galaxien von Anke Engelke entfernt. Bei solchen Aushilfscomedians sollte das ZDF meine Gebühren nicht über Gebühr verschwenden.

28. Januar 2011

Alice Schwarzers Umkehr(schlüsse)

Die medienrechtliche Schlacht um Kachelmanns angeblichen parallelen Heiratsversprechungen wird aus arithmetischer Sicht langsam interessant. So hatte der medienrechtliche beratene Kachelmann verlauten lassen:

„Ich habe noch nie zwei Frauen gleichzeitig die Ehe versprochen.“

„Ich habe weder 6 noch mehr Frauen die Ehe versprochen, insbesondere nicht 6 oder mehr Frauen, mit denen ich gleichzeitig eine Beziehung geführt haben soll.“

Nun drängt sich angesichts der eidgenössischen Präzision des Schweizers die Rückfrage auf, wie es sich denn mit 3 bis 5 Frauen mit einem gleichzeitigen Eheversprechen verhält.

Wesentlicherer Knackpunkt war offenbar die Frage, ob das angeblich versprochene gemeinsame Auswandern und Gründen einer Familie mit einem Eheversprechen gleichzusetzen sei, was streng juristisch nicht der Fall ist. Die Sicht der Feministin, auf die relevante Bedeutung der angeblichen Versprechungen abzustellen, ist in der Sache überzeugend, denn offenbar wäre keine der Frauen mit einem Konkubinat eines Rainer Langhans einverstanden gewesen, und die formale Eheschließung hat gesellschaftlich nun einmal an Bedeutung verloren.

Medienrechtlich jedoch können Umgangssprache und Verkürzung ein teurer Spaß werden. Zu warnen ist ausdrücklich vor dem Missverständnis, es gäbe hierzulande so etwas wie Meinungsfreiheit, wenn man es mit betuchten Leuten zu tun hat. Seit der Stolpe-Entscheidung ist öffentliches Äußern grob fahrlässig.

Medienprofi Schwarzer verwandelte die Niederlage publizistisch geschickt in eine Pseudoentschuldigung.

27. Januar 2011

„schillernder Plagiatsbegriff“ zieht nicht – Verfassungsrichter ./. Juraprof

In der Hamburger Pressekammer saß man zu Gericht über den Autor des Werkes „Das Wissenschaftsplagiat“ – einen Münchner Juraprofessoren. Der Jurist hatte in seinem Buch einen weiten Plagiatsbegriff definiert, der reichen sollte

vom Abschreiben bis zu fahrlässiger Unkenntnis des Forschungsstandes verwandt,

weiß Legal Tribune Online. Der Juraprofesor glaubte, der nicht gesetzlich definierte Begriff des Plagiats und die grundgesetzlich garantierte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit könnten ihn schützten.

Doch der Kläger, der nicht nur selbst Honorarprofessor, sondern auch Bundesverfassungsrichter ist, mochte nicht des Plagiats geziehen werden. Womöglich hat er in der Karlsruher Kantine von den Auslegungskünsten der Hamburger Pressekammer gehört, wo er mit Rubrum „c/o Bundesverfassungsgericht“ klagte: Die Hamburger wollten dem „schillernden Plagiatsbegriff“ denn auch nicht folgen und legten die Äußerung selbst aus. Die Äußerung enthalte nun einmal einen „Tatsachenkern“, der zu beweisen sei. Auch, wenn es Karlsruhe noch und nöcher in die Urteile schreibt, wird der Kontext am Sievekingplatz häufig ignoriert. Und auf die gebotene Abwägung mit der Meinungsfreiheit wartet man in Hamburg vergeblich, wie man in Karlsruhe sehr genau weiß.

Mehr Glück in Hamburg hatte der beklagte Juraprofessor bei einem anderen Plagiator, nämlich bei einem Anwalt, der seinen Namen wegen Resozialisierungsinteresse nicht lesen wollte. Das machen so ohne weiteres auch die Hamburger nicht mehr mit, seit man diese Masche in Karlsruhe „geSTOPPt“ hat.

25. Januar 2011

OLG Köln: Nümann unterliegt gegen Heise

Der Kollege Nümann von der Kanzlei Nümann und Lang, welche sich um das Urheberrecht gegen die bösen Filesharer verdient macht, hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen einen Artikel gewehrt, in dem u.a. auch sein Namen erwähnt wurde. Dem Landgericht Köln hatte er auf die Nase gebunden, dass schändliche Überlegungen zu Massenabmahnern mit ihm verbunden würden. Das sah das OLG Köln anders. Nümann ist nicht der erste Massenabmahner, der an einer Einzelabmahnung gescheitert ist … ;-)