Der Kollege Nümann von der Kanzlei Nümann und Lang, welche sich um das Urheberrecht gegen die bösen Filesharer verdient macht, hatte sich in erster Instanz erfolgreich gegen einen Artikel gewehrt, in dem u.a. auch sein Namen erwähnt wurde. Dem Landgericht Köln hatte er auf die Nase gebunden, dass schändliche Überlegungen zu Massenabmahnern mit ihm verbunden würden. Das sah das OLG Köln anders. Nümann ist nicht der erste Massenabmahner, der an einer Einzelabmahnung gescheitert ist … ;-)
Herr Andreas Donauer lässt durch die Kanzlei Nümann + Lang Abmahnungen versenden bezüglich des Lieds So a schena Dag · Beitrag · It-Recht-Blog
[…] An dieser Stelle möchten wir auf einen Beitrag aus dem Weblog des Kollegen RA Markus Kompa verweise… […]
#1 Pingback vom 27. Januar 2011 um 14:24