4. März 2015
Letzten Samstag habe ich mir die derzeit in Berlin gastierende Ausstellung des Hauses der Geschichte zur RAF angesehen. Unter den Exponaten war auch ein Faxausdruck aus den 1970ern mit dem damals geheimen täglichen „Lagebericht Innere Sicherheit“. Bis heute existiert eine Rundmail der Sicherheitsbehörden über aktuelle Infos rund um Terrorismus und Organisierte Kriminalität, deren Inhalt und Empfängerkreis der Geheimhaltung unterliegen.
Bislang gab es offenbar keine oder etwas laxe Richtlinien, was da so verbreitet werden darf. Das habe ich inzwischen geändert. Ja, ich. ;)
Die Rundmail konnte nämlich bislang dazu missbraucht werden, um behördeninterne Informationen an die Presse zu lancieren und die Quelle zu anonymisieren. Denn investigative Magazine haben nun einmal einen guten Freund bei der Polizei oder im Geheimdienst, der ihnen eine Kopie durchsticht, und bei dem geheimen wie vermutlich dreistelligen Empfängerkreis kann man Leaks kaum rückverfolgen.
Nachdem der Lagebericht im Oktober 2012 dazu missbraucht wurde, um halbgare Behördeninterna über einen Piraten an den SPIEGEL zu spiegeln, haben wir den Bundesdatenschutzbeauftragten in Marsch gesetzt. Nach zwei Jahren hat er – inzwischen eine sie – den Verantwortlichen auf die Finger geklopft. Infolgedessen wurden nunmehr die redaktionellen Richtlinien für den Lagebericht Innere Sicherheit verschärft.
Auf presserechtlichen Terz gegen den SPIEGEL hatten wir übrigens bewusst verzichtet, denn mein Mandant, ein Pirat der ersten Stunde, achtet die Pressefreiheit fundamental. Die ganze Geschichte meines terroristischen Mandanten habe ich auf Telepolis erzählt. In einer Gastrolle: Kollege Udo Vetter. ;)
admin •
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3. März 2015
Am Mittwoch debattiert ein Ausschuss des Bundestags über die gebotene Abschaffung des eigenartigen Leistungsschutzrechts für Presseverleger. U. a. der Kollege Thomas Stadler wird dort als Sachverständiger auftreten. Bereits im Dezember hatte eine Expertenrunde zu diesem Thema u.a. mit meinem früheren Chef Prof. Dr. Hoeren stattgefunden.
Auch der Landtag von Nordrhein-Westfalen wird sich am 12.03.2015 mit dem Thema im Rahmen eines Fraktionsantrags zur Abschaffung des LSR beschäftigen. Dazu habe ich eine Stellungnahme als Sachverständiger eingereicht.
admin •
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27. Februar 2015
Ich beteilige mich ja nur selten am BILD-Bashing, weil durch einseitige Dämonisierung eines Blatts andere Medien verharmlost werden. Nur, weil anderswo die Sätze länger sind, sind sie nicht besser.
Doch die aktuelle Anti-Griechenland-Kampagne nimmt Formen an, die man nur noch Hetze nennen kann. Das ist eine Verrohung der Sitten in der deutschen Presselandschaft, die ich vor dem „Stoppt Putin jetzt!“-Cover des SPIEGEL nicht für möglich gehalten hätte. Offenbar erleben wir gerade eine kulturelle Rückentwicklung. Der Deutsche Journalisten Verband hofft noch auf Einsicht.
Ich finde es ja selten dreist, dass uns ausgerechnet Belá Anda etwas über Finanzen erzählen will. Der machte jahrelang für den AWD von Carsten Marschmeyer den Grüßaugust, wo man parasitär sowohl den Beratungsopfern als auch dem eigenen Personal das Geld aus der Tasche fingerte.
24. Februar 2015
In „House of Cards“ versucht ein investigativer Reporter, einen Politiker durch Einsatz eines USB-Sticks auszuspionieren. Diesen will er in einem Rechenzentrum heimlich anbringen, stellt sich dabei jedoch so dilletantisch an, dass er sich dabei erwischen lässt, zumal seine Aktion verraten war, bevor sie begann. Täuschung in real life ist halt nicht jedermanns Sache …
Nun hat sich ein ähnlicher Fall in der Taz-Redaktion ereignet. So versuchte ein Taz-Mitarbeiter, einen USB-Keylogger verschwinden zu lassen. Die Taz schreibt in eigener Sache:
Am späten Vormittag versucht sich die Praktikantin am betroffenen Rechner einzuloggen. Wieder ein Problem. Allerdings ist der Rechner nicht komplett stillgelegt, wie es die EDV geplant hatte. Also macht sich ein Mitarbeiter daran, der Praktikantin einen anderen Rechner hinzustellen und einzurichten.
Während er daran arbeitet, beobachten mehrere Mitarbeiter, wie ein taz-Angestellter seine Zeitung über die Rückseite des betroffenen Rechners hält und den Keylogger entnimmt. Er habe nur einen USB-Stick herausgezogen, sagt der Erwischte laut Augen- und Ohrenzeugen. Der EDV-Mitarbeiter nimmt ihm den Stick ab. Gemeinsam gehen sie in die EDV. Es ist zwölf Uhr. Der Kollege äußert sich nicht weiter, geht auf die Toilette, dann an seinen Arbeitsplatz. Auch gegenüber dem herbeigerufenen Abteilungsleiter und einem Mitglied der Geschäftsführung sagt er nichts zu den Vorwürfen. Der Kollege verlässt die taz.
Es wäre vermutlich schwierig gewesen, einen USB-Stick einem Täter zuzuordnen. Im Fachjorgon nennen Strafrechtler so etwa „ungeschicktes Nachtatverhalten“.
Zur Rechtslage habe ich gestern bei Telepolis geschrieben: „Befugtes Spionieren“.
admin •
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22. Februar 2015
Immer, wenn ich auf einen Beitrag von BILD verlinke, empört sich reflexartig irgendein selbsternannter Tugendwächter oder zitiert gar Max Goldt. Bei Verlinkung von SPIEGEL Online (mitverantwortet von Ex-BILD-Mann Nikolaus Blome) eigenartigerweise noch nie. Freunde, mal ganz unter uns: Abgesehen von der Satzlänge sehe ich keinen, aber wirklich gar keinen Unterschied zwischen den beiden Medien. Beispiel gefällig?
Der heutige SPON-Ukraine-Beitrag hat folgende Überschrift und Dachzeilen:
Ukraine-Krise: Die fehlerhafte Revolution
Ein Jahr nach den Schüssen auf dem Maidan ist es Zeit für eine Bilanz: Kiew und der Westen haben es dem russischen Aggressor zu leicht gemacht. Ihre Fehler spielten dem Kreml in die Hände.
Na, was bleibt wohl hängen? Insbesondere bei den wohl meisten Lesern, die nur die Überschriften lesen und die anschließende Buchstabenwüste meiden? Richtig: Putin war der Aggressor der Schüsse auf dem Maidan. Und natürlich Profiteur.
Zum Mitmeißeln: Bei den Schüssen auf dem Maidan schossen unbekannte Sniper auf beide Parteien. Ein Jahr später deutet vieles darauf hin, dass dies zur taktischen Destabilisierung geschah. Das scheint SPON aber nicht zu interessieren. Falscher Gegner.
Putin dürfte das geringste Interesse an der Destabilisierung der Ukraine und damit der Krim gehabt haben. Was SPON da betreibt, ist schlichtweg Kriegstreiberei. Und jeder, der SPON gegenüber BILD verharmlost, trägt dazu bei.
(Bild: Hier geklaut.)
19. Februar 2015
Prinz Ernst August von Hannover musste wahrscheinlich heute erst einmal zur Beruhigung eine rauchen gehen, als er vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erfuhr. Der nämlich hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestätigt, der auch werbetreibenden Unternehmen die Ausübung der Meinungs- und Satirefreiheit zubilligt. Auch Herr Bohlen wurde in Straßbourg nicht der gesuchte Super-Kläger.
Diese Ernst-August-Entscheidung war neben der Sixt-Entscheidung richtungsweisend etwa für Corporate Magazines, die trotz Werbecharakter pressemäßig auch über Prominente berichten dürfen. Die Grenze dürfte da erreicht sein, wo man erwarten darf, dass sich ein Prominenter typischerweise nur gegen Geld auf eine Zusammenarbeit einlassen würde.
Ursprünglich hatte Hannover in Hamburg Erfolg, wo man dem privilegierten Superreichen sogar noch Geld in den Rachen warf. Aber Straßbourg liegt nun einmal näher an Karlsruhe. Bemerkenswert ist, welche Lebenserwartung man benötigt, bis eine Äußerung in Europa rechtssicher getätigt werden darf: 15 Jahre. Die allerdings könnte durch Zigarettengenuss verkürzt werden.
Bilder: British American Tobacco (Germany) GmbH
admin •
17:24 •
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18. Februar 2015
Schon länger fragte ich mich, wie viel Reibach der Wikipedia-Fotograf Herr Dirk Vorderstraße mit seinen nachträglichen Lizenzforderungen für CC-Bilder so erwirtschaftet hat. Seine großzügigen Investitionen in aussichtsarme Prozesse gegen mich und einen Mitstreiter ließen auf einen gewissen Neureichtum schließen. Nun hat uns Herr Dirk Vorderstraße im Rahmen eines weiteren bislang gescheiterten Verfügungsantrags fröhlich mitgeteilt, was er mit seinem Geschäftsmodell so im Jahr umsetzt.
Ich frage mich, was den Kollegen Herrn Arno Lampmann von der Kanzlei Lampmann & Haberkamm & Rosenbaum geritten haben mag, derartige sensible Informationen ausgerechnet den Gegnern seines Mandanten zu liefern. Die Zahl liegt nämlich deutlich über der für die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer gültigen Höchstsumme von 17.500,- €. Diesen Status aber hatte Herr Vorderstraße bis Mitte 2014 beansprucht, als ich ihn sanft auf gewissen Ungereimtheiten hinwies. Auch an die IHK zahlt der selbsternannte Profi-Fotograf nun offenbar Mitgliedsbeiträge.
Herr Vorderstraße gibt die Summe mit „Tendenz steigend“ an, was ich für unwahrscheinlich halte, wenn sich die ersten Urteile zu vermeintlichen Lizenzansprüchen für Creative Commons-Lizenzen herumsprechen. Nach Rechtsauffassung des OLG Köln und des Kammergerichts Berlin steht einem Fotograf, der seine Lichtbilder unter CC BY 3.0-Lizenz kostenlos zur Verfügung stellt, auch bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen nichts zu. Der Marktwert für kostenlose Bilder liegt nun einmal bei Null.
Das beurteilen manche Gericht anders, allerdings bekommen Wikipedanten auch dort nicht annähernd die von ihnen stolz aufgerufenen Summen, die sie frech nach der (nicht für Amateure gemachten) Honorartabelle der Mittelstandsvereinigung Foto Marketing berechnen. Realistisch sind ca. 10%, Tendenz fallend. In Köln und Berlin derzeit 0%. Gerade heute musste ein Wikipedia-Fotograf den Münchner Gerichtssaal mit quasi leeren Taschen verlassen, denn der von ihm zu tragende Anteil an den Prozesskosten zehrte sein verbliebenes Lizenzansprüchlein wieder auf. Auch Dirk Vorderstraße hatte letztes Jahr am Amtsgericht Bochum draufgezahlt.
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15:24 •
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14. Februar 2015
Der Sender Astro-TV, der die Bevölkerung mit Informationen über die Auswirkung der Konstellation von Planeten und Sternen auf unseren Alltag versorgt, hatte offenbar sein eigenes Horoskop nicht gelesen. So wurden die Macher gutgläubig von einem gefälschten Clown infiltriert. Der „Clown“ gehörte in Wirklichkeit zu den subversiven Performance-Künstlern von Peng! und war auf der Mission, die Astro-TV-Zuschauer über möglichen Nepp aufzuklären. Daher schlug er dem Moderator ein Ei über den Kopf und nutzte die Live-Sendung zu einer Warnung vor Schwächen des Informationsangebots. Das Ergebnis ist auf www.astrotv.rip dokumentiert.
Statt der Sterne befragte Astro-TV nun einen Rechtsanwalt, der eine esoterische Abmahnung schickte:
Sie haben einen Ihrer Aktivisten bzw. Sympathisanten in einer Sendung von Astro TV unter Vorspiegelung einer falschen Identität auftreten lassen. Der Auftritt des angeblichen “Zauberers” endete damit, dass über dem Moderator von “AstroTV” ein rohes Ei vergossen wurde. Dieser Vorgang erfüllt den Tatbestand des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung.
Die Bewertung des Sachverhalts als „Hausfriedensbruch“ oder „Sachbeschädigung“ sollte man vielleicht mal bei Gelegenheit mit einem Pendel überprüfen. Die aus meiner Sicht fehlerhafte Einordnung eines Clowns als Zauberer lässt auch insoweit auf Bildungslücken schließen.
Mehr Glück hatte der Kollege mit dem Auffinden von § 87 UrhG, der einem Sendeunternehmen das ausschließlichr Recht an seinem noch so belanglosen Material zubilligt. Die Clowns verweigern allerdings den Coteau vor dem Abmahner. Eine Nutzung des Beitrags könnte als urheberrechtliches Zitat, Enthüllungsjournalismus oder Kunst gerechtfertigt sein, falls Jupiter im dritten Haus steht und der richtige Aszendent gefunden wird. Ein irdisches Gericht wird den Fall allerdings nur klären, wenn den Astrologen der Nachweis gelingt, dass Peng! Betreiber der Website ist.
Nicht zielführend wird jedenfalls das Anliegen der anoymen Website sein, die Landesmedienanstalt zum Entzug der Sendeerlaubnis zu bewegen. Solange die Religionsfreiheit grundgesetzlich geschützt ist, wird auch das Geschäft mit irrationalen Angeboten legal bleiben. Ich finde es allerdings immer wieder irritierend, wenn diejenigen, die großzügig Meinungsfreiheit für sich selbst beanspruchen, andere ausgerechnet zensieren wollen. Zur Meinungsfreiheit gehört nun einmal auch das Recht, Unsinn zu verbreiten. Bei Zensur, liebe Clowns, hört für mich der Spaß so ein kleines bisschen auf.
admin •
11:30 •
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10. Februar 2015
2009 wurden vom Bundestag die Netzsperren beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.
2010 haben die Länder das Kindernet beschlossen. Auf einmal fehlten Wahlstimmen.
Beide Gesetze sind heute in der Tonne.
Frankreich hat nun nach dem Reichstagsbrand Charlie Hebdo-Anschlag ein ähnlich abgeschottetes Internet wie Russland. Wir haben unser Netz noch, auch wenn wir es mit NSA & Co. teilen müssen. Weil wir Rückgrat gezeigt und ein kompromissloses Signal nach Berlin geschickt hatten.
admin •
13:16 •
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