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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Oktober 2011

100.000,- Euro Prozess- und Anwaltskosten gegen kritische Blogger

Seit ca. zwei Jahren prozessiert ein inzwischen ehemaliger Leiter einer therapeutischen Einrichtung Drogenkranker gegen kritische Blogbeiträge seiner ehemaligen Klienten und deren Unterstützer. Diese berichteten übereinstimmend Missstände, was dem Manne missfiel. Endlich schien er den richtigen Anwalt gefunden zu haben, der mit aller Härte und Unverhältnismäßigkeit gegen die Blogger – allesamt Hartz 4-Empfänger – vorging, etwa Rentenbezüge pfändete usw.. Der Therapeut hatte es abgelehnt, sich mit den Kritikern inhaltlich auseinanderzusetzen und verprasste stattdessen das Geld seines Arbeitgebers, der sich unter anderem durch Leistungsträger und Spendenvereine wie die „Aktion Mensch“ finanziert.

Der gute Mann hatte sich aber mit den falschen angelegt. Insbesondere meinem hauptsächlichen Mandanten ist die Meinungsfreiheit ein zu wertvolles Gut, als dass dieses kampflos aufgegeben werden könnte. Das hatte er schon den Zeugen Jehovas und der Scientology-Church demonstriert, und auch der wunderliche Therapeut, der übrigens allen Ernstes auch die Energiefeldtechnik propagiert und der Anthroposophie zugetan ist, wird meinen Mandanten nicht beirren. In der Presse stand nun zu lesen, dass unsere Gegenwehr die Kosten auf etwa 100.000,- Euro hochgetrieben hat. Schön, wenn man hört, dass die Arbeit gewürdigt wird! ;) Als Ertrag für seine Investition bekam der klagewütige Therapeut im wesentlichen nur den Streisand-Effekt.

Wie ein Therapeut seine Ex-Klienten, die ja drogengefährdet sind, dermaßen unter Druck setzen kann, will mir nicht in den Kopf. Seine kostspielige Prozessfreudigkeit wird demnächst vor dem Arbeitsgericht eine Rolle spielen, denn die neue Leitung seiner Einrichtung hat sich von der Spitzenkraft getrennt. Auch den Anwalt hat der der Energiefeld-Meister gewechselt und lässt sich nun dort bedienen, wo man auch das Persönlichkeitsrecht von Dr. Nikolaus Klehr und Ulrich Marseille pflegt. Ob es hilft?

12. Oktober 2011

Amerell: ungenaue Eigenberichtserstattung des DFB bleibt untersagt

Das Landgericht München I hat Herrn Amerell gegen den DFB Recht gegeben, derzufolge dieser sich seiner Siege nicht so brüsten darf, wie er es tat. Die Erfolge des DFB bezogen sich wohl auf Zivilverfahren, während es ja durchaus noch die Sportgerichte gibt. Ein Zivilverfahren ist demnach ja wohl zugunsten von Amerell ausgegangen.

Die eigene Wahrnehmung von juristischen Erfolgen geht immer mal wieder schief. Derzeit habe ich mit einem Quacksalber zu tun, der meinem Mandanten Gerichtsberichterstattung über ihn beim Landgericht Hamburg untersagte und dann selber bloggte:

„Wir haben rechtliche Schritte gegen die Autoren des Cyber-Stalkings eingeleitet und alle Verfahren vor den entsprechenden Instanzen eindeutig gewonnen. Die Gerichte haben unsere Rechtsposition und die Rechtmäßigkeit unseres Handelns eindeutig und klar bestätigt.“

Hatten die aber nicht. Im Gegenteil hatte sich der Wind gedreht. Daraufhin hat mein Mandant plötzlich ganz schnell sein eigenes Persönlichkeitsrecht entdeckt und das Landgericht Hamburg bemüht …

11. Oktober 2011

Störerhaftung des Nüburgring-Forums am OLG Köln

Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel‘ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:

Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)

Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.

Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

Niedersächsische Behörden zensieren Trojaner-kritisches Podcast

In Folge 19 des CCC-nahen Podcasts „Alternativlos“ besprachen Berliner Hacker den Bundestrojaner. Wie nun gemeldet wird, können Leute in niedersächsischen Behörden den Podcast anscheinend nicht hören, weil dieser als „Hate Speech“ gelabelt werde. Erinnert an die Zensur von WikiLeaks bei US-Behörden.

Ab Minute 18 wird es witzig!

9. Oktober 2011

Bundestrojaner

Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.

Sonntags-FAZ

Tagesschau

Telepolis

20 Jahre Drewermann-Zensur

Gestern vor 20 Jahren wurde dem Münsteraner Theologen Prof. Eugen Drewermann die Lehrerlaubnis entzogen, weil er etwa die Jungfrauengeburt oder die Himmelfahrt eher bildlich interpretierte denn als Tatsachenschilderung. Wie man heute weiß, war der Paderborner Bischof schon länger von Ratze, damals Chef der Glaubenskongregation (formally known as Heilige Inquisition) gegen den sturen Westfalen unter Druck gesetzt worden. Drewermann verglich den Bischof mit dem König im „Kleinen Prinz“, der nur die eine Seite seines Planeten kennt und glaubt, er lasse jeden Tag die Sonne aufgehen. Aus rechtlichen Gründen konnte Drewermann 1991 nicht mehr verbrannt werden, wie man es seinerzeit Giordano Bruno praktizierte, der an der Hölle zweifelte.

Die Drewermann-Farce präsentierte sich als eine Art gigantischer Streisand-Effekt. Hatte die Vatikan-Bande schon in Sachen Luther in Deutschland an Autorität eingebüßt, werden Ratze & Co. hierzulande seither nur noch von Unverbesserlichen ernst genommen.

5. Oktober 2011

Nochmal: Verlinken auf geleakte E-Mails

Auch SPIEGEL ONLINE wurde nunmehr vom Landgericht Braunschweig gestattet, auf geleakte interne E-Mails von Burschenschaften zu linken.

* Räusper * Ich darf mal schwer vermuten, dass in dem Verfahren ständig mit meinem Urteil LG Stuttgart 4 U 96/10 vom 27.10.2010 argumentiert wurde … * /Räusper *

15. September 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (8)

Der verkannte Krebs-Behandler Herr Dr. Nikolaus Klehr verklagt gerade eine Person sowie Google auf Unterlassung, weil diese angeblich ein Zitat des vormaligen Präsidenten der Bayerischen Landesärztekammer, Herrn Dr. Hans Hege ventilierten, der den werten Herrn Dr. Nikolaus Klehr „ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer“ und einen „Scharlatan genannt haben soll.

In der Sendung Panorama“ vom 10.12.1998 soll Herr Dr. Hege angeblich gesagt haben:

“Wir sind der Überzeugung, dass ein Mensch, der sich so verhält wie Herr Dr. Klehr, entweder ein Ungeheuer ist, ein – ich sage bewusst: ein erwerbsgetriebenes Ungeheuer ist, oder aber – nämlich dann, wenn er wirklich eine wirksame Methode haben sollte – oder aber schlicht und einfach, und das ist meine persönliche Überzeugung, ein Scharlatan, der mit der Hoffnung von Krebskranken Geld macht.”

Man hat mir gesagt, im Internet seien diese Worte unter

http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.mpg
http://www.esowatch.com/media/Klehr/klehr.wmv

bei Minute 1:20 bis 2.01 zu finden. Ich wage es jedoch gar nicht, mir diese Sendung überhaupt anzusehen, erst recht nicht, sie zu verlinken, weil ich mir nach Meinung meiner Leser in Hamburg dann möglicherweise Inhalt zu eigen machen würde. Das möchte ich aber nicht, weil es anscheinend irgendwelche Details gibt, die Herrn Dr. Klehr stören. Wer sich für das Zitat des Herrn Dr. Hege interessiert, möge den Panorama-Beitrag bitte nur von Minute 1:20 bis 2.01 zur Kenntnis nehmen und ansonsten sie Sendung auslassen, in der vermutlich von vorne bis hinten gelogen wird und die Persönlichkeitsrechte und unternehmerischen Interessen des Herrn Dr. Klehr mit Füßen getreten. Ich distanziere mich ausdrücklich von diesem möglicherweise verleumderischen Panorama-Beitrag, insbesondere von den Behauptungen über angebliche Endotoxine, davon verstehe ich nichts. Und ich mache mir insbesondere auch nicht das Zitat des Dr. Hans Hege zu eigen. Herr Dr. Niklaus Klehr ist kein Ungeheuer, sondern humanoid. Der Erwerb ist sicherlich nur ein Nebenprodukt von Herrn Dr. Klehrs unermüdlichem Kampf gegen den Krebs, dem seine missgünstigen Mitbewerber die Anerkennung versagen. Und nur, weil etliche Ärzte Herrn Dr. Klehr öffentlich einen Scharlatan genannt haben, muss das ja nicht stimmen, so dass ich mich auch von dieser wertungsgeprägten Äußerung distanziere, denn ich bin kein Mediziner.

13. September 2011

Blogger-feindlicher Zensurversuch im Untersuchungsausschuss zur Hessischen Steuerfahndungsaffäre abgewehrt

Gestern tagte der Untersuchungsausschuss zur unsäglichen Intrige, bei der vier Steuerfahnder durch „psychologische Gutachten“ kaltgestellt werden sollten.

Guido Strack vom Whistleblowernetzwerk e.V. wohnte dem Termin bei und vermittelte die Öffentlichkeit mittels Liveblogging. Gegen 12 Uhr thematisierte der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses das Liveblogging und forderte Unterlassen des gebloggten Wortprotokolls, das er für eine „Übertragung“ hielt.

Die Frankfurter Rundschau berichtet:

Zu einem weiteren Eklat kam es dann um einen Besucher, der live aus dem Ausschuss auf der Seite whistleblower-net.de berichtete. Ein Vertreter des Whistleblower-Netzwerks hatte live im Internet über die Vernehmung Rudolf Schmengers berichtet. Das stieß auf den Unmut der Koalitionsfraktionen CDU und FDP: Die Veröffentlichung gebe fast den Wortlaut wieder und komme einer ebenfalls verbotenen Tonaufzeichnung gleich, entschied Blum. Er bat den Blogger, seine Arbeit einzustellen. Sonst müsse er Zwangsmaßnahmen ergreifen.

Der Vorsitzende drohte an, den Blogger identifizieren oder den PC beschlagnahmen zu lassen. Der Blogger ließ sich nicht beirren, zog den Vergleich mit Stenographie, die am Ergebnis ja nichts ändere. Der Vorsitzende drohte unbestimmt mit „Maßnahmen“. Die Presseleute im Raum unterdessen solidarisierten sich mit dem Blogger und sagten zu, bei einem Rausschmiss die Lücke zu schließen.

Die Zensoren kniffen. „Passiver Widerstand“ nannte so etwas der Kollege Herr Rechtsanwalt Mahatma Ghandi.

Zwischenzeitlich hatte mich Guido per E-Mail um meine Rechtsauffassung gebeten und diese mit „ist erlaubt“ wiedergegeben. Jein. Die Frage ist gerichtlich meines  Wissens noch nicht geklärt, jedoch sprechen die besseren Argumente dafür.

Jugend forscht: Ich selbst wurde mal in der Hamburger Pressekammer auf mein lautes Hacken auf die Tatstatur angesprochen, wobei der Vorsitzende wissen wollte, was ich denn da tippe. Meine Antwort, dass ich gerade eine Satire über die vorangegangene Verhandlung über „Ballacks Karriereende“ schreibe, stellte, den Vorsitzenden zufrieden. Auch gegen Twittern aus dem Gerichtssaal hat er nie etwas gesagt.

UPDATE: Der Hessische Rundfunk berichtet.

6. September 2011

Assange macht den Popstar

Die unqualifizierte Berichterstattung in Sachen WikiLeaks reißt nicht ab. Gestern hatte ein SPIEGEL-Schreiberling nach seiner Rückkehr von einer Audienz bei Papst Julian einen schon wegen fragwürdigen Auslassungen tendenziösen Artikel geschrieben, in dem seine Heiligkeit verhältnismäßig gut wegkommen. Dass es bereits im letzten Jahr bei Assange intern einen fragwürdigen Umgang mit den unredigierten Cables gab, und dass Assange laut James Ball von Anfang an vorgehabt hatte, die Cables langfristig unredigiert ins Netz zu stellen, scheint dem SPIEGEL noch nicht aufgefallen zu sein. Hatte Assange vor zwei Wochen noch vorwerfen lassen, wer über seinen Daten-GAU berichte, gefährde Menschenleben, verlautbart er heute, es wäre doch gar nicht so schlimm, die Informanten seien doch wohl längst umgezogen etc.

Zu den Leuten, die das Prinzip des aus WikiLeaks hervorgegangenen Projekts OpenLeaks noch immer nicht verstanden haben, gesellte sich auch Assange himself, der in den letzten Tagen mehrfach kundtat, OpenLeaks hätte noch nichts veröffentlicht. OpenLeaks ist jedoch überhaupt keine Veröffentlichungsplattform, sondern „nur“ ein sicherer elektronischer Briefkasten, der bei den jeweiligen Medienpartnern installiert wird, eingereichte Dokumente von Spuren filtert und nicht rückverfolgbar an die Medienpartner transportiert. Ob etwas über OpenLeaks an ein Medium gelangt, wird im Optimalfall nicht einmal bekannt. Daher „konkurrieren“ die beiden Plattformen auch nicht.

Unwidersprochen tat Assange heute wieder kund, der Programmierer „Architekt“ hätte das Submission-System „gestohlen“. Der Mensch hatte es jedoch selbst programmiert und bei seinem Weggang mehr oder weniger den von ihm vorgefundenen Zustand hergestellt. Dass der „Architekt“ und nicht jemand anderes der Urheber war, hat Assange indirekt durch einen Tweet eingeräumt, der auf den vermeintlichen Twitter-Account des Architekten verwies, wo dies erneut kundgetan wurde.

Selbst Jimi Wales, dessen Wiki-Software Assange für WikiLeaks nutzte, hat sich nunmehr zu Wort gemeldet und tadelt den unprofessionellen Umgang mit den unredigierten Cables. Während der SPIEGEL-Artikel vom Montag noch hündisch dem WikiLeaks-Boss huldigte, wird dem SPIEGEL-Boss von Blumencron die Nähe zu Assange dann doch etwas peinlich.

Kreativ fiel der STERN-Beitrag aus, der auf den Weggang des einstigen deutschen Sprechers eingeht:

„Der hatte die Depeschen-Datei mitgenommen, als er Wikileaks im Streit verließ.“

Die Depeschen-Datei hatte Assange damals doch längst an seine Medienpartner geliefert, lediglich seine eigenen Back Ups hatte er auf erstaunlich fahrlässige Weise verloren. Eine Kopie dieser Datei befand sich im ausgebauten WikiLeaks-Archiv, das an einen mit beiden Parteien persönlich bekannten IT-Sicherheitsexperten zu Händen Herrn Assange übergeben wurde. Warum jemand dann dieses Archiv inklusive Datei ins Torrent hochgeladen hat – angeblich ohne Rücksprache mit Assange – , wäre doch einmal ein Recherche-Thema.

Was mich aber am meisten nervt, ist dieser als Nachricht getarnte, völlig schwachsinnige Boulevardmist von wegen „Schlammschlacht“ und „Egos“. Mir ist genau einer der Kontrahenten aufgefallen, der mittels Twitter-Exzessen u.ä. ständig Schlamm verspritzt, während der andere außerhalb von Konferenzen, bei denen er als Referent geladen ist, nicht einmal Interviews gibt, für die Presse oft tagelang nicht zu erreichen ist. Pseudo-Journalismus ohne Ende …