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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (9)

Die BR-Journalistin Claudia Gürkov hat mein Ansehen ihres Berufsstandes entscheidend gehoben. Mehr als ein halbes Jahr recherchierte sie intensiv zu den Machenschaften des sympathischen Krebsbehandlers Dr. Nikolaus Klehr, der von der Lokalzeitung bis hin zu TV-Sendern und Google etliche Kritiker verklagt hat. In drei Verfahren kreuze ich gerade an Hamburger Gerichten mit diesem streitlustigen Zeitgenossen die Klingen.

Herr Dr. Nikolaus Klehr wehrt sich vehement dagegen, dass seiner Therapie die Wirksamkeit abgesprochen wird. Sein Anwalt ist der Meinung, die Beweislast für die Unwirksamkeit seiner Methode läge beim Kritiker: Persönlichkeitsrecht ./. Meinungs-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit.

Der BR-Beitrag, der hier als Podcast herunter zu laden ist, wirft ein erschreckendes Licht auf die lückenhaften rechtlichen Möglichkeiten, einem fragwürdigen – „Mediziner“ möchte ich ihn eigentlich nicht nennen –  das Handwerk zu legen.

5. November 2011

111 schöne Entscheidungen

Der Richter- und Anwaltsschreck Rolf Schälike hat den Counter seiner „Schönen Entscheidungen“ nunmehr auf „111“ gesetzt. Bei den jüngsten Entscheidungen ging es unter anderem um die Frage, ob er gegen sich ergangene Unterlassungsverfügungen veröffentlichen durfte.

Grüner Entwurf zum Whistleblower-Schutzgesetz

Die GRÜNEN haben offenbar verstanden und richten zu ihrer Version/Vision des Whistleblower-Schutzgesetzes sogar ein eigenes Blog ein. Außerdem laden Konstantin von Notz und Ingrid Hönlinger die juristische Beck-Community zur Diskussion ein.

Die Initiative behinaltet:

4. November 2011

NORA hat es geschafft

Am Landgericht Koblenz lief Nora sogar persönlich auf, um ihre begehrte einstweilige Verfügung gegen Thomas Anders durchzusetzen, der nach eigenem Bekunden nichts ausgeplaudert haben will, was nicht ohnehin schon bekannt war.

Medienberichten zufolge soll das Gericht auch gleich die Höhe einer Ordnungsstrafe für den Fall der Zuwiderhandlung auf 100.000,- Euro festgesetzt haben. Ob da die Medienvertreter etwas missverstanden haben?

3. November 2011

Seltsame PR-Partnerschaft des Handelsblatts

Gestern brachte ZAPP (NDR) einen Beitrag über die seltsame Partnerschaft des Handelsblatts mit Unternehmen, die PR in Schulen lancieren. Darunter befand sich auch die Deutsche Vermögensberatungs AG (DVAG), die das von mir protegierte Handelsvertreter-Blog.de nicht so recht zu lieben versteht. Mein Kollege Herr Kai Behrens, der etliche Aussteiger gegenüber der DVAG vertritt, hat im Filmbeitrag einen Kurzauftritt.

Beim Interview-Termin war ich dabei, um juristische Anfgriffsflächen zu vermeiden. Die DVAG ist nämlich seeeeehr empfindlich. Weil das Thema des Beitrags weniger die DVAG als die PR-Partnerschaft war, wurde nur ein Bruchteil gesendet. Dafür gab es gestern im ZDF eine ausführliche Doku über die Tricks im Versicherungsgeschäft. Dort nannte man vorsichtshalber nicht den Namen der DVAG, sondern spricht lieber von einer Vertriebsgesellschaft.

Zum Thema hatte ich vor Jahren einmal eine Website finanzparasiten.de gebastelt, die mir meinen ersten Termin in der Hamburger Pressekammer einbrachte – der Beginn einer wundervollen Freundschaft …

NORA macht wieder Ärger

Herr Bernd Weidung, bekannt als Barde „Thomas Anders“, hatte einst ein Weib namens Nora geehelicht, das fürchterlich nervte. Sie legte den Gatten derart an die Kette, dass er ein dämliches NORA-Kettchen um den Hals tragen musste, das ihn als Eigentum der mächtigen Nora auswies.

Seit seiner Scheidung dürfte Herr Weidung wieder ein glücklicher Mann sein. In dem Scheidungsvertrag war jedoch offenbar eine Schweigepflicht ausbedungen worden. Als nun Herr Weidung es seinem einstigen Bardenkollegen Herr Bohlen gleich tat und ein Buch schrieb, auf das die Welt gewartet hatte, berichtete Herr Weidung von der Verschwendungssucht der ehemaligen Gattin, die wie eine Irre Luxusprodukte gekauft habe. Nörchen ist von der Mitteilsamkeit des Herrn Weidung nicht angetan und klagt nun.

Ich könnte mir vorstellen, welcher Richter in diesem schönen Lande das nun wieder auf den Tisch bekommt. Der musste sich übrigens dieses Jahr häufig Gedanken darüber machen, ob das Persönlichkeitsrecht des Herrn Bohlen verletzt wird, wenn über die Schwangerschaft seiner Freundin berichtet wird – mit der er sich im Bett ablichten ließ und öffentlich seinen Kinderwunsch bekundet hatte. Probleme haben die Leute …

25. Oktober 2011

Schertz ./. Schälike

Eine der erbittertsten Gerichtsfehden, die Deutschland je gesehen hat, neigt sich offenbar dem Ende zu.

Der ungebetene Hamburger Gerichtsreporter Rolf Schälike, seines Zeichens Naturwissenschaftler, hatte sich mit seiner Beobachtung der Vorgänge in den Pressekammern einen mächtigen Feind gemacht: Prof. Dr. Christian Schertz, nach Prof. Dr. Matthias Prinz wohl der derzeit prominenteste deutsche Medienrechtler, hatte dem liebenswerten Herrn Schälike den Fehdehandschuh hingeworfen und gemeinsam mit Kollegen aus seinem Dunstkreis den lästigen Blogger unter juristisches Sperrfeuer genommen.

In einem der ersten Verfahren dieser Art war auch ich als Anwalt eingesprungen, wobei ich damals in der Kölner Pressekammer den erstaunlichsten Prozesstermin erlebte, den man sich nur irgendwie vorstellen kann. An die 100 Verfahren strengten die wackeren Anwälte gegen den nun einmal unwahrscheinlich zähen Mann an, die beide Seiten wohl ein Vermögen gekostet haben. Den Hauptanteil der Verteidigung erledigte in den letzten Jahren der Kollege Reinecke von Reinecke und Schön, einer der meines Erachtens qualifiziertesten Kollegen der medienrechtlichen Abwehr.

Da die Kollegen Herr Schertz & Co. reichlich aus dem Repertoire ihrer Anwaltstricks schöpften, lieferten sie damit unfreiwillig Know How an ihren wohl härtesten Gegner, der nun über eine Prozesserfahrung verfügt, wie sie nur wenige Medienanwälte aufweisen können. Besonders fuchste die Berliner Kollegen die Prozessstatistik des Kernphysikers, die wohl empfindlich am Nimbus der scheinbar unbesiegbaren Anwälte kratzte, die in der Realität dann doch nicht ganz so selten mal daneben hauen.

Der wesentliche Ertrag des Schertz ./. Schälike-Kriegs liegt in der nunmehr geschaffenen Rechtssicherheit, inwiefern über gerichtliche Verbote berichtet werden darf, die ohne die freundlichen Investitionen der eifrigen Kollegen nicht möglich gewesen wäre.

Mit einer gewissen Wehmütigkeit kündigt der Gerichtsblogger die letzten Rückzugsgefechte an, die sich in den kommenden Tagen in Berlin abspielen werden.

Nachdem die Schertz-Kriege wohl mehr oder weniger ausgestanden sind, bewirbt sich nun ein Hamburger Kollege um die Rolle des Buhmannes. Kann er haben! ;)

23. Oktober 2011

Und wieder eine „Akte Gysi“ …

Ein in der DDR tätiger Rechtsanwalt, der irgendwie mit der Kirche, aber auch mit der Partei zu tun hatte, vertrat seinerzeit Mandantschaft, die nicht durch übertriebene Systemtreue auffiel. Verständlicherweise hatte das Ministerium für Staatssicherheit ein großes Interesse an diesen Leuten. Immer wieder wurde daher in den vergangenen Jahren der Verdacht geäußert oder der Eindruck erweckt, der damalige Kollege hätte seine Mandantschaft verraten. Der NDR möchte gerne eine Dokumentation zum Thema wiederholen, was der gute Mann verhindern will und sein Persönlichkeitsrecht daher – mal wieder – in die Hände der Zivilkammer 24 zu Hamburg legt.

Von dem obigen Video und jeglichen dort enthaltenen Tatsachenbehauptungen oder möglichen verursachten Eindrücken distanziere ich mich. Herr Gysi und ich kennen uns nicht persönlich und ich kann nicht beurteilen, ob die NDR-Leute gut gearbeitet haben. Herr Gysi bestreitet, dem MfS bewusst zugearbeitet zu haben.

Eine Interview-Partnerin von mir, Bärbel Bohley, war allerdings nicht von ihrer Überzeugung abzubringen, auch nicht durch entsprechende Klagen. Ihr kann das Landgericht Hamburg nicht mehr gefährlich werden.

21. Oktober 2011

GVU freut sich über eine Bewährungsstrafe

Mit diesem unsäglichen Spot terrorisierte die Filmindustrie einst redliche Film- und Videokonsumenten, bevor sie ihre Filme genießen durften. Dem gegenüber zeichneten sich gepflegte „Raubkopien“ dadurch aus, dass sie den Genuss der Filmfreunde nicht mit einem solchen Propaganda-Machwerk trübten.

Heute nun rennt die GVU durchs Dorf und verkündet mit stolz geschwellter Brust – eine gerade einmal zur Bewährung ausgesetzte Strafe, die mit dem dramatisierten Gefängnisspot eher wenig zu tun hat:

Zu einem Jahr Haft hat das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein einen 42-Jährigen wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken verurteilt.

Zwei verschiedene Tatbestände wurden dem Angeklagten zur Last gelegt: 1. Das gemeinschaftliche Betreiben eines Trackers und damit der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes. 2. Die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC, die anlässlich einer Durchsuchung bei dem Mann sichergestellt worden waren. Für Punkt 1 erhielt der Ludwigshafener eine Einzelstrafe von 7 Monaten Gefängnis. Für Punkt 2  hielt das Gericht jeweils fünf Tagessätze zu je 40 Euro pro Titel für tat- und schuldangemessen.

Ein umfassendes Geständnis sowie Reue und Schuldeinsicht des Angeklagten wirkten strafmildernd. Die Strafe des zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung Getretenen wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist rechtskräftig.

18. Oktober 2011

Regensburg Digital erzeugte keine falschen Eindrücke

Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.

Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.

Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.

Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.

Freunde, das Geld war gut angelegt!