Und das einst verbotene Video ist nun wieder da!
Und das einst verbotene Video ist nun wieder da!
Nachdem der Anwalt des sympathischen Krebsbehandlers Herrn Dr. Nikolaus Klehr in der mündlichen Verhandlung am Landgericht Hamburg erklärte, er habe nicht ausreichend Zeit gehabt, auf die jüngsten Schriftsätze der Beklagten zu antworten, gewährte ihm die Pressekammer eine Schriftsatznachlassfrist. Knapp 11 Monate nach Einreichung der Klage, die man in Hamburg als unschlüssig bewertete, fallen dem Herrn Dr. Nikolaus Klehr nun plötzlich noch 1,997 kg ein, mit denen er seiner Klage zum Erfolg verhelfen möchte. Allerdings scheinen Masse und Qualität vorliegend in einem umgekehrt proportionalen Verhältnis zu stehen.
Herrn Dr. Nikolaus Klehr erzürnten Websites, die man bei Google-Suchen findet, weshalb er jemanden sowie Google verklagt. Nun ja, wenn man heute nach „Dr. Nikolaus Klehr“ googelt, findet man in der Top Ten nunmehr neue Seiten, die Herrn Dr. Nikolaus Klehr vermutlich nicht gefallen werden. Das haben Sie aber gut hingekriegt, Herr Doktor!
Der medienrechtliche Großkunde Herr Kachelmann stritt sich mit BILD über eine Verdachtsberichterstattung. Das Landgericht Köln hatte zunächst entschieden, BILD habe mit einem Bericht über mögliche DNA-Spuren an einem Messer den Eindruck erweckt, Herr Kachelmann sei überführt. Das OLG Köln teilte diese Ansicht jedoch nicht und sah die Berichterstattung als zulässig an.
Abbildungen der Briefmarken, die Motive aus den legendären Loriot-Sketchen „Das Frühstücksei“, „Herren im Bad“ und „Auf der Rennbahn“ und „Sprechender Hund“ sowie den Schriftzug „Loriot“ zeigt, dürfen einstweilen nicht mehr in der Wikipedia öffentlich zugänglich gemacht werden. Das hat die 15. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.
Die Kammer führte es, es handele sich bei den Briefmarken insbesondere nicht um öffentliche Werke nach § 5 UrhG. Sie sieht in der Wiedergabe des väterlichen Werks mit dem bekannten Schriftzug „LORIOT“ eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Tochter.
Wikimedia International in San Francisco hat die deutsche Verfügung umgesetzt und entsprechend gelöscht. Die Begründung, warum man sich dem teutonischen Gericht beuge, bezieht sich allerdings nicht auf Persönlichkeitsrecht, vielmehr ist man der Ansicht, dass die Motive auch in den USA Urheberrechtsschutz genießen.
UPDATE: Hier ist die Rechtsansicht der Kanzlei von Wikimedia Deutschland.
Das Landgericht Hamburg hatte 2009 wegen eines FRONTAL-Beitrags (sinngemäß) geurteilt:
1. Die Beklagte darf über das vom Antragsteller hergestellte Trustlock nicht behaupten, dieser ließe sich durch einen herkömmlichen im Baumark erhältlichen Werkzeug in 20 Sekunden entfernen, ohne die Waffe zu beschädigen.
2. Die Beklagte darf nicht durch Äußerungen den Eindruck erwecken, die Landeskreditanstalt wäre an der Entwicklung der Sicherungssysteme von Armatix beteiligt.
Als Streitwert wurden üppige 200.000,- Euro ausgeworfen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat der Berufung offenbar stattgegeben. Warum nicht gleich so?
Glückwunsch, die Herren Kollegen Dr. Lehr und Dr. Mensching!
Der als „Maximilian von Ah“ schreibende Buchautor und Blogger bezeichnet sich als den vielleicht einzigen ehemaligen Führungsmanager des AWD, der keine Geheimhaltungsklausel unterzeichnet habe. Derartiges vereinfacht natürlich das Whistleblowing ungemein …
Von der Expertise des Insiders profitiert in Österreich auch der Verein für Konsumenteninformation, der eine Sammelklage organisiert hat, wie der ORF berichtet. Der in der Schweiz lebende „von Ah“, der seinerzeit 500 AWD-Strukkis unter sich gehabt zu haben scheint, stand dem VKI bei einer öffentlichen Veranstaltung Rede und Antwort zu den Praktiken des AWD. Eine besondere Rechnung hat der Mann mit Carsten Maschmeyer offen.
„Von Ah“ spricht sogar von „mafiösen Methoden“, wovon ich mich jedoch unbedingt distanzieren muss, denn vor fünf Jahren hatte ich einen Finanzvertrieb indirekt als „organisiertes Verbrechen“ bezeichnet. Diese Wortwahl brachte mir meine erste Dienstreise nach Hamburg ein und war der Beginn so mancher wunderbaren Freundschaft … ;)
Die umfangreichen Schriftsätze der Klehr-Anwälte, die hier so über meinen Schreibtisch gehen, sind nun verfilmt worden. Letzte Woche sendete der Bayerische Rundfunk diese Reportage über eine erstaunliche Lücke in der Aufsicht über Mediziner – und Dr. Nikolaus Klehrs ausgelebtes Bedürfnis nach Schutz seiner Persönlichkeitsrechte.
Von den im Beitrag aufgestellten Tatsachenbehauptungen, Meinungsäußerungen und Andeutungen distanziere ich mich. Ich habe von Medizin keine Ahnung und kann auch die Echtheit der abgebildeten Dokumente nicht beurteilen.
Oskar Lafontaine schreibt schon seit langem Presserechtsgeschichte. Während seiner Alleinherrschaft als „Napoleon von der Saar“ knebelte er etwa die „Schweinejournalisten mit dem schärfsten Pressegesetz der Republik, das bei Gegendarstellungen den Redaktionen einen Kommentar versagte (von Nachfolger Peter Müller sofort gekippt). Wegen der obigen Anzeige sprach ihm das Landgericht Hamburg einst 100.000,- Euro Geldentschädigung zu, die ihm der BGH allerdings wieder wegnahm. Was der gute Mann sonst noch so alles an den Gerichten in Berlin und Hamburg verbieten lassen wollte, würde hier den Rahmen sprengen. Allerdings bietet er auch jede Menge Oscar-verdächtige Storys.
Auch Sarah Wagenknecht klagt schon mal in Hamburg. Die „schöne Kommunistin“ wollte sich nicht als Hummer schmatzend dargestellt sehen. Die Bezeichnung „Neo-Stalinistin“ durch Klaus Bednarz bewertete das Landgericht Hamburg als Meinungsäußerung.
Nun haben Lafontaine und Wagenknecht eine clevere PR-Strategie eingeschlagen, um die Gerüchte einzudämmen, sie seien ein Paar: Sie haben ihre Freundschaft öffentlich gemacht.
Vor zwei Wochen amüsierten sich die bloggenden Anwälte über einen Artikel in einer Lokalzeitung, in dem vom Widerstand der dortigen CDU gegen die sozialethische Rehabilitierung von zwei dort als angebliche Hexen verbrannten Frauen berichtet wurde. Dem Beitrag zufolge hatten sich die Christdemokraten auf einen Theologen gestützt, der das Urteil nach den früheren Maßstäben als rechtmäßig ansah und keine Zweifel an der Schuld der Frauen hatte. Es sah danach aus, als hätte die Düsseldorfer CDU das Thema beerdigt.
Die skurrile Sache war mir eine Glosse bei Telepolis für Halloween ein paar Tage später wert. Der Beitrag wurde erstaunlich oft angeklickt und scheint das Interesse der konventionellen Medien geweckt zu haben. WDR bis RTL produzierten Beiträge, auch BILD griff das Thema auf. Obwohl die „Hexen“ bei der Sitzung des Beschwerdegremiums gar nicht auf der Tagesordnung standen, beeilte man sich plötzlich, klar zu stellen, dass Düsseldorf natürlich nicht zu den Hexenverbrennungen stehe und beschloss fraktionsübergreifend einstimmig eine Vorlage, wie die sozialethische Rehabilitierung umgesetzt werden solle. In der Sitzung soll der Artikel bedauert worden sein. ;)
Über den Theologen, auf den sich die örtliche CDU anfangs anscheinend verlassen hatte, wurde indes bekannt, dass dieser offenbar der Bigotterie anhängt. Dessen kruder Gegenantrag scheint auch bei der CDU den Wunsch nach Distanz ausgelöst haben. Der NRZ zufolge spricht er sich auch für die Todesstrafe für Schwerstverbrecher aus, schon aus wirtschaftlichen Gründen. Die Zivilisationsdecke ist dünn …