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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. Dezember 2011

Nürburgring-Forum wieder im Rennen

Wie mehrfach berichtet, sah sich Michael Frison vom Nürburgring-Forum wegen anwaltlicher Attacken eines fragwürdigen Geschäftsmannes letztes Jahr veranlasst, sein Projekt vom Netz zu nehmen. Nachdem nun die juristischen Gefechte in Köln ausgestanden sind, die von Fans mit 11.767,48 Euro unterstützt wurden, ist das Forum nun wieder am Start. Glückwunsch!

Interessant ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln, 15 U 91/11 vom 22.11.2011 hinsichtlich des Laienprivilegs:

Da der Beklagte die Rechtmäßigkeit der Äußerung hier ungeachtet des “Laienprivilegs” auch deshalb verteidigt hat, weil sie ihrem Aussagegehalt nach nicht in dem von den Verfügungsklägern angegriffenen objektiv unrichtigen Sinne verstanden werde, war nicht ohne Unterlassungsverpflichtungserklärung sichergestellt, dass der Verfügungsbeklagte die Tatsachenbehauptung künftig nicht erneut verbreiten wird. Indessen war diese zur Beseitigung der Begehungsgefahr erforderliche Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht mit einer Strafbewehrung zu versehen, weil im Streifall mangels einer bereits in der Vergangenheit begangenen Verletzungshandlung eine bloße Erstbegehungsgefahr vorlag. Denn der Verfügungsbeklagte hat ohne schuldhaftes Zögern auf die Abmahnung der Verfügungskläger vom 13.01.2011 reagiert und den Beitrag aus dem Netz genommen. Bis dahin ließ sich nach den Grundsätzen des “Laienprivilegs” eine Sorgfaltspflichtverletzung des Verfügungsbeklagten nicht erkennen, so dass mit der Verbreitung der Behauptung durch den Verfügungsbeklagten noch keine Rechtsverletzung begründet war. Es ging daher nicht um die Wiederholung einer Rechtsverletzung, sondern um deren künftige erstmalige Begehung. (…) Denn angesichts des Umstandes, dass der Verfügungsbeklagte die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Ausssage in der Sache verteidigt hat und dies – was im Berufungstermin erötert wurde – auch nicht lediglich zum Zwecke der Rechtsverteidigung geschehen ist, bestanden konkrete Anhaltspunkte für die Annahme einer Erstbegehungsgefahr (…).

17. Dezember 2011

Esogate?

Zur Zeit steht die Berliner Fraktionsgeschäftsführerin der Piraten in der Kritik, weil sie Seminare über Esoterik gibt und offenbar angeblich auch der „Germanischen Neuen Medizin“ anhängt. Bekanntlich vertrete ich ja Kritiker, denen einer dieser Germanen das Leaken verbieten wollte und kenne daher diese Herrschaften ein wenig.

UPDATE: Die Betroffene bestreitet, der GNM anzuhängen. (Das sah im Posting der Fraktion aber ein bisschen anders aus.)

Mit Religion und Weltanschauung ist das so eine Sache, insbesondere bei einer Partei, die sich nicht auf christliche Legitimation oder eine ideologische Weltanschauung beruft, sondern die Freiheit des einzelnen Menschen in den Mittelpunkt stellt.

Auf dem Landesparteitag der Piraten in NRW wurde kürzlich die Unvereinbarkeit der NRW-Parteimitgliedschaft mit den Lehren der Scientology beschlossen. Dies berührt natürlich Art. 4 GG, das Grundrecht auf Glauben von u.a. Unsinn. Wenn man mit einer Regulierung der Glaubensfragen erst einmal anfängt, stellt sich die Frage, wann man bei einer Gesinnungspolizei und politischen Hexenjagden landet, und ob man derartige faktische Glaubensverbote nicht auf andere Religionen und Weltanschauungen ausdehnen müsste, denn alle Religionen sind in ihrer Tendenz totalitär. Ich habe mich aber vom Antragsteller davon überzeugen lassen, dass eine Durchsetzung dieses Statements nicht beabsichtigt ist, sondern in erster Linie der in der Presse begonnenen Kampagne entgegengewirkt werden sollte, die einen unbedeutenden NRW-Pirat (von über 3.000 NRW-Piraten), der sich überraschend als Hubbard-Jünger entpuppt hatte, zu skandalisieren begann.

Religion und Esoterik haben sich politisch als Legitimation für Kriege, Machtansprüche, Rassismus, Sexismus, Sklaverei und Zensur bewährt und sind quasi das geistige Synonym für Unfreiheit. Sogar die Hiroshima-Bombe wurde von einem Geistlichen zuvor gesegnet. Soweit mir bekannt ist, hatte man auf Piratenschiffen für Pfaffen keinen Platz, und ich war 2010 auch alles andere begeistert darüber, dass in NRW ausgerechnet ein den GRÜNEN entlaufener Pfaffe als Landtagskandidat fungierte. Aber Piraten sind nun einmal toleranter als Glaubenskrieger.

Was also machen wir jetzt mit dieser Esoterik-Enthusiastin, die der Presse Angriffsfläche bietet und die Piraten als Vertreter der Aufklärung in Verruf bringt? Von mir aus darf jeder glauben, woran er will, so lange das sozialverträglich ist und er oder sie mir nicht auf die Nerven geht. Ob Heilpraktiker schädlicher sind als etwa Schulmediziner und deren Pharmaindustrie, mögen andere beurteilen. Die Berliner Piraten jedenfalls distanzieren sich zwar von der Germanischen Neuen Medizin, sehen aber keinen Handlungsbedarf. Positiv hieran ist zu vermerken, dass sich die Berliner Piraten von der Presse nicht zu Reflexen einschüchtern lassen und das Grundrecht auf Glaubensfreiheit ehren.

Trotzdem: In einer repräsentativen Position der Piraten möchte ich für meinen Teil vorzugsweise Leute sehen, die zuvor ihren Verstand bewiesen haben. Sorry, aber wenn man ausgerechnet zu den rechtsbraunen Germanischen Medizinmännern findet, dürfte allein schon die erforderliche Basic Brain Power für ein Piraten-Amt an politischen Schalthebeln deutlich unterschritten sein. Die Politikerin war übrigens schon in ihrem früheren Leben als FDP-Frau durch „Pyramiden-Energie“ aufgefallen. Da ich gerade mit einem Anthroposoph die Klinge kreuze, der mit mystischen Energiefeldern hantiert, ist mein Bedarf an Eskapisten derzeit sehr begrenzt.

15. Dezember 2011

Die Mailing-Liste der Schrumpfgermanen

Die Vertreter der „Neuen Germanischen Medizin“ hatten darüber gejammert, dass jemand ihre Mailing-Liste veröffentlichte und damit das Landgericht Stuttgart erstinstanzlich von einem Persönlichkeitsrechtsverstoß überzeugen können. Die dann von meiner Wenigkeit vertretene Berufung zum OLG Stuttgart hatte Erfolg. Die Entscheidung hatte in der Fachpresse und bei investigativen Journalisten ein gewisses Echo gefunden.

Der von mir verehrte VI. Senat des Bundesgerichtshofs hat nunmehr entschieden, den Fall nicht zur Revision anzunehmen. Fall erledigt!

(Danke an alle Journalisten, die uns mit Material versorgt haben!)

 

12. Dezember 2011

Die Politiker und die Finanzwirtschaft

Gerade erschien auf TELEPOLIS mein Beitrag über den Ex-Verteidigungsminister Rupert Scholz, den der BGH mit der Prospekthaftung für ein faules Anlegerprodukt in die Pflicht nimmt. Das Ganze hat eine unrühmliche Tradition …

7. Dezember 2011

Glosse zur Versteigerung der Filesharing-Ansprüche

Meint Rant auf die aktuelle Online-Versteigerung der Filesharing-Ansprüche jetzt auf TELEPOLIS.

6. Dezember 2011

Spezialdemokraten beschließen Vorratsdatenspeicherung

Das muss ich jetzt nicht auch noch kommentieren, oder?

1. Dezember 2011

Entscheidungsschlacht in der Berliner Pressekammer

Ein bekannter Berliner Medienanwalt, der Showstars, Spitzensportler und ehemalige Bundeskanzler zu vertreten pflegt, störte sich an einer illustrierten Liste von damals 102 Entscheidungen, die zugunsten eines Gerichtsbloggers ausgegangen waren, sowie an einer Presseerklärung. Die Berliner Pressekammer wies die Klage ab, sodass sich die Anzahl der „schönen Entscheidungen“ nunmehr auf 113 erhöhte:

(…) Der Beklagte bezweifelt die Prozessfähigkeit des Klägers. Dieser habe in den Jahren 2008 von dem Beklagten ca. 51.000,00 EUR erstreiten können, zugleich aber hätten der Kläger und „seine Mitstreiter im System XXX & Co.“ in den gegen den Beklagten gerichteten Verfahren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten von ca. 105.000,00 EUR zahlen müssen. Daraus ergebe sich, dass bei dem Kläger der seltene Fall der „querulatorischen Prozesssucht“ vorliege.

(…)

1. Das Vorliegen der Prozessfähigkeit und der weiteren Prozessvoraussetzungen prüft das Gericht in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen, § 56 Abs. 1 ZPO. Dies bedeutet indessen nicht, dass das Gericht von sich aus die zur Beurteilung der Prozessfähigkeit erforderlichen Tatsachen zu ermitteln und aufzuklären hat. Vielmehr setzt die Pflicht zur Überprüfung der Prozessfähigkeit erst dann ein, wenn hinreichende Anhaltspunkte für ihr Fehlen vorliegen (BGH NJW 2004, 2523, 2524). Solche Anhaltspunkte sind hier nicht vorhanden. Sie sind insbesondere nicht schon darin zu erblicken, dass der Kläger eine Vielzahl von Verfahren gegen den Beklagten angestrengt hat, von denen er nur einen Teil gewonnen hat. Es ist jedermann unbenommen, gerichtliche Verfahren unabhängig von ihren Erfolgsaussichten anhängig zu machen. So steht es auch dem Kläger frei, seines Erachtens unzulässige Äußerungen des Beklagten anzugreifen, zumal sich aus dem Verlauf der bisher zwischen dem Kläger und dem Beklagten geführten Rechtsstreitigkeiten nichts für die Erfolgsaussichten des hiesigen Verfahrens ableiten lässt.

(…)

An dieser [Begründetheit der Klage] fehlt es allerdings insgesamt. Dem Kläger stehen die geltend gemachten Unterlassungsansprüche gegen den Beklagten aus einer Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts, §§ 823, 1004 Abs. 1 Satz 2 analog BGB i. V. m. Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, weder hinsichtlich der Unterseite „102 schöne Entscheidungen“ (unten 1.) noch hinsichtlich der „Presseerklärung“ (unten 2.) zu.

(…)

Der Beklagte bezweckt mit der „Presseerklärung“ auch offensichtlich nicht die Herabsetzung der Person des Klägers. Er bedient sich nicht einmal besonders scharfer Formulierungen, sondern schildert in sachlicher Form den Ausgang verschiedener Rechtsstreitigkeiten, die 6er Kläger gegen den Beklagten angestrengt hat. Soweit der Beklagte mit Formulierungen wie „Zensoren“, „fragwürdige und umstrittene Gestalten“ und „Die Geheimzensur und deren Vertreter erlitten eine Schlappe“ Meinungen kundtut, verlassen diese nicht den Boden sachlicher Auseinandersetzung und sind daher nicht als Schmähkritik zu werten.

30. November 2011

Strafanzeige gegen AWD-Mächtige in Österreich – Whistleblowing spielte offenbar wesentliche Rolle

Während sich hierzulande abgehalfterte Politiker bei Carsten Maschmeyer schamlos die Klinke in die Hand geben, ermittelt die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in der Causa AWD „gegen rund 20 Personen aus dem Kreis des Managements“ wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs.

Als Verdächtige werden AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sowie aktuelle und frühere Geschäftsführer von AWD Österreich und das Unternehmen selbst ausgemacht.

berichtet der Standard.

Die Angelegenheit scheint nicht unerheblich mit den Enthüllungen des AWD-Whistleblowers Maximilian von Ah zusammen zu hängen, der dieses Jahr einen halbherzig getarnten Schlüsselroman über seine Zeit als offenbar AWD-Führungskraft veröffentlicht hat.

Weise Richter googeln sich nicht

Gestern hörte ich vom Vorsitzenden Richter der Stuttgarter Pressekammer eine Einsicht, die ich exakt in gleicher Weise vom Vorsitzenden der Münchner Pressekammer ein Jahr zuvor vernahm:

Es ist wahrscheinlich besser, wenn man professionell seinen Job macht und darauf verzichtet, im Internet nach sich zu googeln.

So isses. Man muss in diesem Job nun mal seinen Weg gehen und einiges (nicht alles) aushalten, wenn man als Richter oder Anwalt mit eigenartigen Menschen und Sachverhalten befasst ist. Hätten wir Harmonie gesucht, dann hätten wir Theologie oder so studiert. Ham wa aber nich!

Anwälte, die es nicht kapieren, kriegen notfalls Nachhilfe von Frau Streisand.

28. November 2011

Dr. Nikolaus Klehr – Klagen, bis der Arzt kommt (12)

Der sympathische Nicht-Onkologe Herr Dr. Nikolaus Klehr, der unglücklich darüber ist, dass viele Fachleute an seinen Krebsheilkünsten zweifeln und daher eine beachtliche Anzahl an medienrechtlichen Prozessen anstrengte, vermochte den Bayerischen Rundfunk offensichtlich nicht einzuschüchtern.

Heute nun lief ein neuer, nunmehr 30 Minuten langer Radio-Beitrag auf Bayern 2 über Herrn Dr. Nikolaus Klehrs erstaunliche PR-Gefechte. Auch medizinrechtlich zum Thema „Therapiefreiheit“ und Aufsicht hochinteressant. In den letzten fünf Minuten behandelt der Beitrag die Klagewut des Dr. Nikolaus Klehr.

Ob das alles im Beitrag stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen und erkläre hiermit zur Kenntnisnahme speziell der Zivilkammer 24 des Landgerichts Hamburg, dass ich mich von allen Behauptungen im Bericht distanziere. Man weiß ja nie, was die in Hamburg einem so zurechnen … ;)