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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


23. November 2010

Siegfried Kauder terrorisiert Pressefreiheit

Ein ängstlicher Mensch namens Siegfried Kauder will uns so viel Angst einjagen, dass wir die Pressefreiheit aufgeben. So will dieser Mitmensch der Presse verbieten, über „terrorgefährdete Orte“ zu berichten und ist ausgerechnet sauer auf den SPIEGEL, der mit seiner Terrorpanik so treudoof den Unrechtsstaatlern in die Hände spielt. Es handelt sich bei Siegfried Kauder nicht etwa um einen Hinterbänkler, sondern um den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags.

Der Deutsche Journalisten Verband hat nicht lange gefackelt und dem Mann sofort eine klare Absage erteilt.

Ich zitiere den gelernten Arzt Eckhard von Hirschhausen, der darauf hinweist, dass in Deutschland 10.000de Menschen jährlich an ärztlichen Kunstfehlern sterben, an islamischem Terrorismus jedoch hierzulande noch nicht ein einziges menschliches Opfer zu beklagen ist. Ferner weise ich auf den Publizisten Mathias Bröckers hin, der die ungleich größere Gefahr einer Stehleiter kabarettistisch in Relation zur Terrorparanoia setzt.

Vor Terroristen müssen wir keine Angst haben, schon statistisch nicht. Vor Gestalten wie Siegfried Kauder hingegen schon.

Strengeres Pornographierecht

Der Kollege Dörre, besser bekannt als der „Pornoanwalt“, weist auf interessante Entwicklungen in der EU hin, mit denen wir und unsere Kinder besser vor der Darstellung von Unzucht geschützt werden können. Parallel zu den Bürgerrechten, die mit der „Begründung Terror“ kontinuierlich abgebaut werden, bewegen wir uns in Sachen Freizügigkeit stramm wieder auf das Adenauer-Deutschland zu. Wenn schon der Papst Gummis erlaubt, dann soll doch wenigstens noch unsere fähige Politik Werte vermitteln!

Wenn also konventionelle Pornographie kriminalisiert wird, für die es nun einmal eine exorbitante Nachfrage gibt, so wird sich zwangsläufig ein illegaler Markt bilden, der dann in Sachen Kinderpornographie ungleich schwieriger zu regulieren sein dürfte. Aber erklären Sie das mal einem konservativen Politiker, der den sozialen Mechanismus von kriminalisierten weichen Drogen nicht verstanden hat. Am besten bei einem guten Schluck Alkohol …

18. November 2010

Bombe Surprise!

Die Staatsanwälte müssen wohl diesen Film gesehen haben, als sie das hier anklagten …

Strafanzeige gegen frösischen Prügelpolizisten „verschwunden“

Die deutsch-französische Freunschaft wird offenbar im Wendland besonders hochgehalten. Der Kollege Christoph Müller hatte Strafanzeige wegen Amtsanmaßung und Verstoß gegen das Waffengesetz gegen den französischen Polizisten erstattet, die anscheinend nicht mehr zur Hand ist. Der Einsatz des Flics wird nun im Europaparlament diskutiert. Vielleicht haben die Drohnen, die keine Drohnen sind, schöne Fotos gemacht …

Terror-Panik-Paranoia

Der zeitliche Zusammenhang zwischen den jüngsten Begehrlichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung wieder zu restaurieren, und den jüngsten „Terrormeldungen“ wird hauptsächlich von Bloggern gesehen. Trotz aller Meldungen von Leitmedium SPIEGEL online hat es hierzulande noch keinen islamistischen Anschlag gegeben. Null. Nada. Real ist allerdings die – selbstgemachte – Panik davor.

Einen lesenswerten Beitrag hat die Süddeutsche Zeitung.

17. November 2010

BGH lässt Prinzessinnen auf dem Rosenball tanzen!

Eine Monegassin, die auf öffentlichen Bällen tanzt, aber unbeobachtet bleiben möchte, scheiterte mit ihrem Begehr nach Diskretion am BGH. SPON meldet:

Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse „die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (…) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person“, urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.

Für Praktiker interessant ist, dass der Hamburger Anwalt der Monegassen für die unteren Instanzen offenbar nach Berlin gegangen war, statt das bewährte Gericht vor Ort in Anspruch zu nehmen. Da solche Verfahren im Stadium einer einstweiligen Verfügung beginnen, kann es gut sein, dass eine solche etwa in Hamburg vergeblich versucht wurde und man es dann in Berlin erfolgreicher versucht hat.

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Juraforum: Musikindustrie – „Die fetten Jahre sind vorbei!?“

Beim gestrigen Juraforum in Münster hatten die Veranstalter einen ansprechenden Mix an Gästen eingeladen: Unter Moderation von Manfred Gillig-Degrave, dem Chefredakteur der „Musikwoche“, schilderten folgende Referenten die Musikbranche der Gegenwart:

Der „Mann für alle Fälle“ Ralf Schroeter, ein ehemaliger Musiker, Radiomann, Universal-Angesteller, Indie-Kenner, usw. Schroeter managt den Indie-Künster Philipp Poisel, der in seinem Marketing neue Wege geht, sich nicht an ein Major-Label bindet, letztlich in einer Seitenlinie dennoch mit einem „Major“ zusammenarbeitet. Schroeter zufolge gibt man für ein Musik-Video heute keine 15.000 Euro mehr aus. Heute sei die Plattenfirma für den Erfolg eines Künstlers weniger entscheidend als das Team um den Künstler.

Dr. Florian Drücke, Deutschlands (neben Gorny) wohl oberster Musiklobbyist, erläuterte die Entwicklung der Musikindustrie und machte das Vorgehen gegen illegale Filesharer für den Rückgang entsprechender Downloads verantwortlich (Anzahl der Auskunftsverfahren). Ob seine Zahlen überzeugen, weiß man nicht. Inwieweit ist in den Statistiken das Anonymisierungstool „TOR“ berücksichtigt? So sympathisch Drücke seine Klientel zu repräsentieren vermag, so fragwürdig sind jedoch letztlich die Ergebnisse (aus Sicht eines Rechtsberaters der Piraten NRW …).

Bei aller Sympathie für Open Source: Mit ganz geringen Ausnahmen hat das Internet als Kommunikationsplattform noch keine Stars hervorgebracht. Echte Superstars werden nach wie vor von der Musikindustrie und den etablierten Kommunikationswegen „gemacht“.

Mit Blick auf Frankreich fand Drücke „Three Strikes“ interessant. Da hört es dann bei mir auf. Der Zugang zum Internet ist inzwischen eine fundamentale Angelegenheit, wie gerade die neu gekürte Verfassungsrichterin Dr. Susanne Baer erkannte. Es mag sein, dass die Franzosen mit der Amputation von für Kommunikation wesentliche Körperteile durch die Guillotine eine gewisse Tradition haben und die Kastration vom Internet eher hinnehmen. Hierzulande sollte dieser infamen Forderung der Content-Industrie entschieden der Mittelfinger gezeigt werden.

Der Musiker und Eigen-Manager Sascha Eigner der Band Jupiter Jones bot Einblicke in die geschäftliche Realität von Newcomern und empfahl wie schon Schroeter die frühzeitige Zusammenarbeit mit einem Medienanwalt.

Ein solcher war denn auch da: Prof. Dr. Ralf Höcker redete etwas von „geistigem Eigentum“ und wies darauf hin, dass halt alles sanktioniert würde. Wer auf dem Parkplatz sein Auto unverschlossen lasse, müsse für diese Ordnungswidrigkeit auch 30 Euro zahlen. Aha.

GEMA-Mann Dr. Till Evert referierte über CELAS.

Alles in allem eine hochinteressante Veranstaltung.

16. November 2010

Drohnen-Fotos und das Persönlichkeitsrecht (UPDATE)

In Lüchow-Dannenberg setzte die Polizei u.a. mit Kameras ausgestattete Minihubschrauber ein, was anfangs – angeblich aus Unkenntnis – abgestritten wurde. Bei SPON kann man lesen:

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg kritisiert, die Proteste gegen den Atommüll-Zug seien mit Hilfe der leisen Drohne ausgespäht worden. Dies ist ihrer Auffassung nach rechtlich äußerst problematisch, weil „Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzen“. Eine Sprecherin der niedersächsischen Polizei entgegnete, es sei noch nicht sicher, ob Menschen abgelichtet worden seien.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Menschen grundsätzlich fotografiert werden, auch aus der Luft.

UPDATE: Laut § 12a Versammlungsgesetz Niedersachsen darf nur gefilmt werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“

Problematisch ist allenfalls ebenfalls, inwiefern – wie bei anderen öffentlichen Kameras auch – ein Hinweis auf die fliegenden Augen erfolgen müsste, typischerweise durch Schilder, was bei fliegenden Drohnen unpraktikabel erscheint. Ansonsten wäre das nämlich „verdecktes Fotografieren“, was in § 32 Abs. 2 des niedersächsischen Polizeigesetzes nur

zulässig [ist], wenn die offene Anfertigung dazu führen kann, dass die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an anderer Stelle, zu anderer Zeit oder in anderer Weise begangen werden.

Da hier der zuständige Einsatzleiter zunächst dementierte, wird man wohl kaum von Hinweis auf die Kamera reden können.

Der Vorgang des Fotografierens allerdings ist grundsätzlich zulässig, außer in militärischen Sicherheitsbereichen, in Gerichtsverhandlungen, sowie an Orten, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind, § 201a StGB. Aufgrund des § 201a StGB wäre es illegal, mit solchen fliegenden Augen in Wohnungen im zweiten Stock hineinzufilmen, wo sich die Bewohner unbeobachtet fühlen, wie es im SPON-Artikel anklingt. Der Staat (also die Polizei) hätte zusätzlich die grundgesetzlich (im Prinzip) garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG zu beachten.

Inwiefern die Polizei solche Fotos archivieren und nutzen darf, ist eine andere Frage, die durch die Polizeigesetze der Länder zu klären ist. Das hier einschlägige Polizeigesetz von Niedersachsen war „zur WM 2006“ verschärft worden, wobei man das Entschärfen dann wohl „vergessen“ hat.

Eine ganz andere Frage ist wiederum, ob diese Bilder öffentlich verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen, was der Staat etwa zu Fahndungszwecken darf, vgl. § 24 KunstUrhG. (Fotos von Demonstrationen darf übrigens jedermann veröffentlichen, § 23 Abs. 1 Nr.3 KunstUrhG, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Betroffenen gemäß Abs. 2 verletzt wird.)

Es ist allerdings polizeitaktisch höchst fragwürdig, Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf Demonstration zu filmen, denn das provoziert Vermummung, die man ja auch nicht haben will. Und was besonders ärgerlich ist: Wenn solche Aufnahmen Polizisten bei Straftaten zeigen, gehen die auffällig oft verloren … Und wenn man dann solche fliegenden Spione gegen das eigene Volk einsetzt und das dann noch kackfrech dementiert, dann schafft das nun einmal kein Vertrauen. Warten wir ab, bis es der erste Innenminister für „unverzichtbar“ hält, die Drohnen zu bewaffnen!

Siehe auch bei Stadler.

14. November 2010

Alter Schwede! Der Monarch und das schwedische Presserecht

Seine Durchlaucht, der König von Schweden, erfreut sich dieser Tage gesteigerter Präsenz in der Boulevardpresse. Der Sylvia ihr König soll beim außerehelichen Liebesspiel mit Mätressen gefilmt worden sein, auch habe er sich für die Smoerebroeds der Sängerin von „Army of Lovers“(!) interessiert.

Will man in Schweden eine Unterlassung durchsetzen, so muss man selbst die Karten auf den Tisch legen. So bürgerlich wird man sich bei Königs allerdings kaum geben wollen. Anders im deutschen Presserecht: Da ist der Äußernde beweisbelastet, der Betroffene kann einfach bestreiten, sich dann feist zurücklehnen und genüsslich zusehen, wie ein Hamburger Richter daraus eine Unterlassungsverfügung zimmert. (Es hat schon einen Grund, warum etwa WikiLeaks u.a. schwedisches Presserecht in Anspruch nimmt.)

Speziell in Angelegenheiten des Herzens und der Prinzenrolle kommt es in Deutschland allerdings nicht einmal darauf an, ob etwas stimmt oder nicht: Die Intimsphäre ist hierzulande grundsätzlich vollumfänglich geschützt. Zudem besteht unter den großen Verlagen Konsens, die Seitensprünge von Politikern nicht zu thematisieren, was jedenfalls in der Bonner Republik durchgehalten wurde. Hätten Sie gedacht, dass Brandt und Strauß die gleiche Mätresse hatten? Und dass Sie so eine fette Story NICHT in der BILD-Zeitung finden würden?

13. November 2010

CDUler beruft sich auf BILD-Zeitung

Eigentlich spricht die Medienkompetenz dieses Politikers für sich. Den meisten Menschen sollte inzwischen das Informationskartell zwischen BILD-Zeitung und CDU bekannt sein. Zu kommentieren ist lediglich noch, dass es Hinweise darauf gibt, dass diese Leute verdeckte agents provocateurs sein können.