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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


30. Januar 2011

„Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“

Jürgen Grässlin, Deutschands wohl hartnäckigster Rüstungskritiker, der häufig sein Recht auf Meinungsfreiheit in Karlsruhe einfordern musste, hat mich gebeten, folgende Pressemitteilung zu veröffentlichen:

Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK),
Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL)
und RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.)
vom 30. Januar 2011

++ Friedensorganisationen kritisieren „aktuelle Verdoppelung der Waffenexporte an das diktatorische Regime in Ägypten“ ++
++ „Ägypten ist als Entwicklungsland bedeutendster Empfänger deutscher Waffen“ ++
++ Grässlin und Russmann fordern „sofortigen Rüstungsexportstopp für Ägypten und alle anderen menschenrechtsverletzenden Staaten“ ++

Frankfurt / Freiburg / Stuttgart. In Ägypten ist seit dem Jahr 1981 die Notstandsgesetzgebung ununterbrochen in Kraft, die Menschenrechtslage katastrophal.[#1] Mit der Waffengewalt staatlicher Sicherheitskräfte, die selbst massiv an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren und sind, konnte sich das diktatorische Regime in Kairo drei Jahrzehnte lang an der Macht halten. Derzeit riskieren Ägypterinnen und Ägyptern ihr Leben, indem sie ihren Protest gegen das diktatorische Regime unter Hosni Mubarak öffentlich artikulieren. Ägyptische Polizisten schießen auf weit überwiegend friedliche Demonstranten, mehr als hundert Menschen sind bereits ums Leben gekommen.

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte, „der Weg zur Stabilität führt über die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte“.[#2] Erklärungen wie diese „wirken heuchlerisch angesichts der Tatsache, dass Deutschland zu den Hauptwaffenlieferanten der diktatorischen Machthaber in Ägypten zählt“, sagte Jürgen Grässlin, Bundessprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und Vorsitzender des RüstungsInformationsBüros (RIB e.V.). Der Freiburger Rüstungsexperte warf der Bundesregierung vor, dass sie 2009 gegenüber dem Vorjahr „mehr als eine Verdoppelung der Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern an Ägypten genehmigt“ habe. So sei der Genehmigungswert von 33,6 Millionen Euro (2008) auf 77,5 Millionen Euro (2009) „dramatisch gesteigert worden“.

„Die Einzelgenehmigungen für ‚Kleinwaffen’ sind aufgrund der hohen Opferzahlen besonders folgenschwer“, so Jürgen Grässlin. Die für ihre rücksichtslose Vorgehensweise bekannte ägyptische Polizei verfüge über Maschinenpistolen des Typs MP5, entwickelt von Heckler & Koch in Oberndorf. Allein im Jahr 2009 habe Ägypten weitere 884 Maschinenpistolen und Bestandteile im Wert von 866.037 Euro erhalten.[#3]

„Die Machthaber in Kairo erhielten Teile für Panzer, gepanzerte Fahrzeuge, militärische Landfahrzeuge und Kommunikationsausrüstung“, erklärte Paul Russmann, Sprecher der Kampagne gegen Rüstungsexport bei Ohne Rüstung Leben (ORL). Insgesamt sei „Ägypten mittlerweile sogar das bedeutendste Empfängerland in der Liste der aus Deutschland belieferten Entwicklungsländer“.

Die Gemeinsame Konferenz Kirche und Entwicklung (GKKE) stufte Ägypten in ihrem Rüstungsexportbericht 2009 als „problematisches“ Empfängerland ein. Die dortige Menschenrechtssituation sei laut Bericht der beiden großen christlichen Kirchen „sehr schlecht“, die Gefahr der Unverträglichkeit von Rüstung und Entwicklung sei „groß“.[#4] „Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage hätte Ägypten unter Diktator Mubarak niemals Waffen aus Deutschland und anderen Ländern erhalten dürfen“, erklärte ORL-Sprecher Paul Russmann.

Grässlin und Russmann forderten die Bundesregierung auf, „mit sofortiger Wirkung einen Rüstungsexportstopp gegenüber Ägypten und allen anderen menschenrechtsverletzenden Staaten zu verhängen“.

Kontakt:
Jürgen Grässlin, Freiburg, Tel.: 0761-76 78 208, j.graesslin@gmx.de
Paul Russmann, Stuttgart, Tel.: 0176-28 04 45 23, orl-russmann@gaia.de

Websites:
Informationen über Rüstungsexporte siehe www.rib-ev.de (alle Rüstungsexportberichte), www.dfg-vk.de, www.juergengraesslin.com; Rüstungsexporte an Ägypten siehe auch
http://www.bicc.de/ruestungsexport/pdf/countries/2010_aegypten.pdf

Quellen:
#1 AMNESTY INTERNATIONAL REPORT 2010, Ägypten, S. 67 ff.
#2 Focus Online vom 26.01.2011
#3 Bericht der Bundesregierung über ihre Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter im Jahre 2008 (Rüstungsexportbericht 2008), S. 106
und Rüstungsexportbericht 2009, S. 15, 24, 34, 110
#4 GKKE-Rüstungsexportbericht 2009, Fachgruppe Rüstungsexporte, S. 40

29. Januar 2011

Der Pharao und das Internet

Der Künstler ist mir leider gleichermaßen unbekannt wie der Schöpfer der Sphinx. Genialer hätte man es nicht auf den Punkt bringen können.

Medienversagen im Afghanistan-Krieg

Wenn die Medien ihren Job gemacht hätten, so hätte die Bevölkerung gestern nicht ihren Parlamentariern gestattet, den Afghanistankrieg zu verlängern. Wie gerufen, platzierte gestern SPIEGEL ONLINE eine Story über ein von den Taliban gesteinigtes Pärchen. Zufall oder Propaganda? ;-)

Und auch im Iran wird in der Perspektive von SPON gesteinigt. Nicht bei SPON habe ich von den 40 Hinrichtungen vor einem Monat in Saudi Arabien durch Köpfen, darunter ein 15jähriger Junge. Offenbar war es der, der bei seiner Festnahme gerade einmal 12 Jahre alt war. Stattdessen wurde Saudi Arabien als Märchenwelt aus 1000 und einer Nacht präsentiert. Der Erbauer der Anlage um die Kaba in Mekka hat übrigens einen prominenten Sohn, einen gewissen Bin Laden, der in den 80ern mit religiösen Fanatikern und Nichtsnutzen das Land verließ, um unter CIA-Anleitung Afghanistan zu infiltrieren. Die Investition hat sich gelohnt, denn das CIA-kontaminierte Land wird unter diesem Vorwand nunmehr im 10. Jahr besetzt.

Der Krieg dort ist jedoch offensichtlich allenfalls dann zu gewinnen, wenn die Army potentielle Feinde abballert wie seinerzeit die Rothäute bei der „Befreiung“ der USA. Ein Land, das die mittelalterliche Todesstrafe praktiziert, keine Krankenversicherung hat und eine grotesk hohe Kriminalitätsrate aufweist, will der Welt „Frieden“ bringen.

Hoffen wir mal, dass die Taliban nicht auf die Idee kommen, Afghanistan am Brandenburger Tor zu verteidigen. Mit Blick auf Ägypten dürfte klar werden, warum unsere Mächtigen das Internet unter ihre Kontrolle bringen wollen. Kein Vorwand ist dem Pack schäbig genug.

UPDATE: Na also, geht doch!

28. Januar 2011

Khaled Said – Martyrium eines Bloggers

Der politische Blogger Khaled Said wurde von Polizisten in einem Internetcafé aufgegriffen und brutal zu Tode geprügelt.
-> Süddeutsche

In Ägypten hat man übrigens inzwischen das Internet abgeklemmt.

Mich würde die Meinung von Stephanie zu Guttenberg interessieren. Hm, möglicherweise doch nicht.

27. Januar 2011

OpenLeaks ist da!

OpenLeaks 101 from openleaks on Vimeo.

Das Projekt WikiLeaks scheiterte unter anderem daran, dass täglich ca. 30 Einsendungen kamen, die Betreiber jedoch in erster Linie Informatiker waren, und zwar offensichtlich nur sehr wenige. Daher bildete sich ein enormer Rückstau, der das Projekt bei der Überprüfung der Echtheit blockierte und zu redaktionellen Entscheidungen wie Priorisierung zwang.

Das neue Projekt OpenLeaks spezialisiert sich nur auf den Prozess der Eingabe von Informationen. Der Informant soll geschützt werden, die Information soll von Spuren beseitigt werden, damit sie möglichst nicht zurückverfolgt werden kann. Anders als „Deep Throat“ bei der Watergate-Affäre müssen sich geheime Informanten nicht mehr nachts in Tiefgaragen treffen. Nach einer aufwändigen Phase der Programmierung durch ehemalige Leute WikiLeaks beginnt heute nun die Testphase.

OpenLeaks wird selbst nichts leaken, sondern nach Wunsch des jeweiligen Einsenders die Information an bestimmte Redaktionen, Gewerkschaften, NGOs usw. zuleiten. Dort können jeweils kompetente Leute die Informationen auf Authentizität prüfen.

Außerdem schießen gerade etliche Leak-Plattformen aus dem Boden. Auch an solche kann das durch OpenLeaks anonymisierte Material gehen.

Es wird spannend!

25. Januar 2011

Wikipedia offline – nicht geheime Briefwahl ist doof

Etwa einmal im Jahr entsteigen die Wikipedia-Krieger ihrer digitalen Matrix und materialisieren sich in der realen Welt, um sich bei der Hauptversammlung des Vereins „Wikimedia Deutschland e.V.“ in Berlin gegenseitig zu zerfleischen.

Während es die Wiki-Mächtigen im Vorfeld der MV gegenüber kritischen Anträgen mit Förmlichkeiten und angeblichem Datenschutz sehr genau nahmen, ließ man es umgekehrt eher lax angehen. So kam es nicht nur bei der Versendung von Wahlunterlagen zu eigenartigen Pannen, sondern auch bei der Wahl selber: Der mit 17 bezahlten Angestellten ausgestattete Verein, der in neureicher Manie etliche seiner Schritte seit Jahren mit einer großen Berliner Anwaltskanzlei eng abstimmt, war nicht in der Lage, eine brauchbare Briefwahl durchzuführen.

Wahlen unterliegen aus gutem Grund strengen Formvorschriften: Durch die Formstrenge soll die Autorität einer authentischen Wahl garantiert werden. Zudem kommen Manipulationen bei Wahlen häufiger vor, als man in zivilisierten Gefilden annehmen sollte. Daher gibt es Wahlrechtsgrundsätze. Im Zweifel ist eine formwidrige Stimme als ungültig anzusehen.

Die Wahlordnung von Wikimedia sieht zwei antagonistische Wahlformen vor: offene und geheime Abstimmungen. Da die Wahl offensichtlich nicht offen war, sollte sie logischerweise geheim sein. Aus dem Wahlgeheimnis folgt, dass dieses auch kein Wähler eigenmächtig unterlaufen darf, damit kein psychischer Druck entsteht, sich zur Wahl bekennen zu müssen.

Wie man eine Briefwahl zünftig gebacken kriegt, hätte Wikimedia locker in der Wikipedia nachlesen können. Oder in § 75 Bundeswahlordnung, wo erklärt wird, dass

  • sowohl der Wahlbrief (äußerer, postalischer Umschlag)
  • als auch der Stimmzettelumschlag (innerer Umschlag mit Stimmzettel)

von den entsprechenden Wahlvorständen geöffnet werden – und von niemandem sonst.

Die Authentizität (Unmittelbarkeitsgrundsatz) einer Briefwahl ist nur dann gewährleistet, wenn ersichtlich der Umschlag des Wählers mit dem Stimmzettel seinen Weg in die Wahlurne findet. Das Wahlgeheimnis ist nur dann gewährleistet, wenn die Wahl hierdurch anonymisiert wird. Daraus folgt, dass der Wahlbrief, der den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag enthält, nur vom Wahlvorstand geöffnet werden darf. Briefwahlen sind übrigens auch durch das Postgeheimnis geschützt.

Bei der Schicksalswahl der Wiki-Warriors, in der es um u.a. ein Misstrauensvotum sowie das Generieren von lukrativen Pöstchen (hauptamtlicher Vorstand mit bis zu 5 Jahren Amtsdauer!) ging, wurden die Wahlumschläge seltsamerweise vor der Hauptversammlung durch die Geschäftsstelle geöffnet.

Mir wurden die Briefwahlunterlagen von Pavel Richter übergeben. Ich habe die verschlossene Stimmzettel erhalten, und ein Ordner mit den geprüften Wahlscheine.

WiseWoman

  1. Damit ist es der Mitgliederversammlung unmöglich geworden, zu beurteilen, ob der beigefügte Stimmzettelumschlag tatsächlich vom Absender stammte.
  2. Sofern der Stimmzettelumschlag nicht zugeklebt war, wäre eine Kenntnisnahme möglich und daher das Wahlgeheimnis verletzt worden.

Ob eine Manipulation oder Kenntnisnahme tatsächlich erfolgte, ist irrelevant, denn der Formfehler schließt eine nachprüfbare Authentizität der Wahl sowie das zu garantierende Wahlgeheimnis aus.

Sofern die Behauptung zutreffen sollte, man habe es in den Vorjahren genauso gemacht, dann macht es das nicht besser.

Doch haben wir noch einige schöne Einzelfälle:

Martin Zeise, der wie WiseWoman auszählte als ein Versammlungsleiter fungierte, schreibt:

Da gab es einerseits einen vor Ort vorhandenen Briefumschlag, der drei Stimmumschläge enthielt und (weil äußerlich nicht als Briefwahl erkennbar) bereits geöffnet war.

Das hört sich aber verdammt nach drei ungültigen Stimmen an …

Weiterhin gab es fünf Briefe, die keinen Wahlschein enthielten..

Na sowas …?! Es wäre interessant, zu erfahren, ob das Umschläge von den 66 Kritikern waren, welche die außerordentliche MV erzwungen hatten.

Bei zwei Briefen war durch die Angabe eines Absenders eine solche Zuordnung möglich (die eingelegten Stimmumschläge waren verschlossen)

Damit waren die Stimmzettel nicht mehr anonymisiert, da diese nach dem Urnengang dem Absender zugeordnet werden konnten. Sie wurden trotzdem als gültig bewertet.

Der „Wahlexpertin“ WiseWoman“ aber sollte irgendjemand mal den Unterschied zwischen Rechtsanwalt und Notar erklären.

Für den Misstrauensantrag fanden nur 58 als gültig bewertete Stimmen ihren Weg in die Wahlurne. Erstaunlich, denn immerhin hatten sich vorher 66 Mitglieder namentlich dazu bekannt, indem sie die außerordentliche Hauptversammlung erzwangen. Die seltsamen Vorfälle werden im offiziellen Wikimediablog in einer Rhetorik marginalisiert, die erstaunlich an die gute, alte DDR erinnert. Besonders gut gefällt mir die Stelle:

Der Rechtsanwalt war die ganze Zeit anwesend, es war ja eine offene Auszählung. Er wurde vor allem gebraucht, als nachgerechnet werden musste, ob der zweite Antrag – die von Sebastian Moleski eingebrachte Satzungsänderung – nun erfolgreich war oder nicht, weil ganz genau in der Wahlordnung nachgeschaut werden musste, wie Enthaltungen zu zählen sind.

Das steht doch in der Wikipedia … ;-)

Die Abstimmung leidet an einem schwerwiegenden Formfehler. Irrelevant ist die Frage, ob über die Möglichkeit der Manipulation hinaus ein entsprechender Verdacht besteht. Führt man sich die Tendenz des Wikimedia-Vorstands vor Augen, hinter dem Rücken der Vereinsöffentlichkeit zu konspirieren und bezahlte Vorstandspöstchen zu backen, so wäre es manchem wohl lieber, wenn die Wahlbriefe künftig von einem Notar verwaltet würden.

(Der Autor ist Mitglied im Schiedsgericht eines großen deutschen Vereins.)

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Rechtsthemen!

22. Januar 2011

Schweigt DER SPIEGEL über „Schweigeabkommen“?

Niemand auf der Welt verfügt über mehr Erfahrung mit Zensur als die Katholische Kirche. Besonders in der Dösese Regensburg scheint man sich mehr um lästernde Worte als um lüsternde Prediger zu sorgen.

Nun hat das Landgericht Hamburg dem SPIEGEL erstinstanzlich verboten, von angeblichen „Schweigeverträgen“ zu schreiben: So ist dem Nachrichtenmagazin verboten,

die Berichterstattung in der bisherigen Form nicht weiter verbreiten. Der Grund hierfür liegt darin, dass nicht fest steht, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen. Derjenige, der Behauptungen aufstellt, die geeignet sind, einen anderen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, muss im Streitfall die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen. Dieser Nachweis ist den Beklagten nicht gelungen.

weiß der Pressetext des Landgerichts Hamburg, wie in Regensburg Digital wiedergibt.

Erfolglos blieb die Klage, soweit sie sich gegen die in der Berichterstattung enthaltene Äußerung richtete, die Familie habe eine “Schweigevereinbarung” unterzeichnet. Bei dieser Formulierung handelt es sich um eine zulässige Bewertung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung. Ein Bezug zwischen der Schweigeabrede und der Schmerzensgeldzahlung wird durch die verwendete Formulierung nicht hergestellt.

21. Januar 2011

Gaby Weber ./. BND (Fortsetzung)

Ich war vorletztes Jahr Zaungast beim Prozess der investigativen Journalistin Gaby Weber gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) wegen der Eichmann-Akten. Die Schlapphüte wehrten sich nach allen Regeln der Kunst, gaben irreparable Nachteile für Deutschland bei Aktenfreigabe usw. zum Besten. Nachdem sie den langwierigen Prozess gegen Widerstände aus BND und Bundeskanzleramt gewonnen hatte, legte der BND dem Bundesarchiv ein Dokument über eine „Notvernichtungshandlung“ vor. Ein interessantes Wort für Zensur.

Im Bundestag gab es zu Eichmann diese Woche eine spontane aktuelle Stunde.

Die Akte Gysi

Obwohl Gysi an der gestern gesendeten Doku noch kurzfristig hatte schnippeln lassen, ist der Indizienring erdrückend. Die Anzahl an Ex-Mandanten, die ihn für einen Verräter hielten und halten, lässt sich schwer ignorieren. Gysis Standard-Einlassung, er sei abgehört worden oder man habe in seiner Kanzlei spioniert, ist schwer nachvollziehbar. Wenn Gysi Zeit für Unterhaltungssendungen hat, wieso nicht für ein Interview für eine NDR-Doku?

BGH: Madeleine von Schweden erhält 400.000,- Euro

Während sich Familienministerin Schröder auf ihr erstes Bundesbaby freut, ziert sich der schwedische Hochadel und meidet sogar Scheinschwangerschaften. So hatte ein Fachorgan des Klambt-Verlags („Frau mit Herz“, „Welt der Fau“, „Frau mit Hirn“) von einer Schwangerschaft berichtet, von der die Glückliche nichts wusste, und damit offenbar viele Leserinnen von Klatschmagazinen glücklich gemacht. Und so etwas ist ja auch sehr, sehr schlimm, weshalb ein Prinz aus Hamburg 850.000,- Euro für die bedürftige Schwedin verlangte. Bekommen haben Hoheit nun 400.000,- Euro.

Vergleicht man den Schmerz, den eine vergewaltigte Frau hat, mit dem „Schmerz“, den eine Hochwohlgeborene hat, wenn dröge Hausfrauen eine Falschmeldung über eine Schwangerschaft lesen, und vergleicht man dann die Größenordnung des Schmerzensgeldes bzw. der Geldentschädigung, dann kann man eigentlich nur noch den Kopf schütteln.

Andererseits: Das schwedische Königshaus hat in letzter Zeit genug geliefert, um die Bedürfnisse der Boulevardpresse zu befriedigen … ;-)