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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


23. Oktober 2011

Neues altes vom Oktoberfest-Attentat

Es klingt wie eine Verschwörungstheorie, aber nun meldet der SPIEGEL unter Berufung auf Geheimdokumente, das Oktoberfestattentat, dessen Urheber sich in rechten Kreisen bewegt hatten, habe eine Inszenierung von linken Terror werden sollen. Der Bombenleger habe Strauß unterstützen wollen.

Damit wäre dann wie beim Celler Loch mal wieder ein „linksterroristischer“ Anschlag als PsyOp geklärt. Warum werden solche Akten eigentlich erst mit 31 Jahren Verspätung aufgemacht …?

19. Oktober 2011

Geschmacklose Satire zum Bundestrojaner

NDR-Extra3 hat einen Doppelgänger von Uhl in den Bundestag geschickt, der heute eine so unterirdische Rede hielt, dass … Ach ne, sehen Sie sich dieses Dokument selbst an.

18. Oktober 2011

Regensburg Digital erzeugte keine falschen Eindrücke

Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.

Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.

Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.

Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.

Freunde, das Geld war gut angelegt!

17. Oktober 2011

50 Jahre Massaker von Paris

Während sich am Wochenende die Occupy-Demonstranten darüber ärgerten, dass die Polizei sie aus der Berliner Bannmeile vertrieben, hatten genau vor 50 Jahren freiheitsliebende Demonstranten in Paris ein ungleich existenzielleres Problem: Menschen, welche die Folter und Morde im französischen Algerienkrieg, der Mitte der 50er Jahre eskaliert war, für kritikwürdig befanden, hatten am 17. Oktober 1961 in Paris demonstriert. Polizeichef Maurice Papon, der schon zu Vichy-Zeiten mit den Nazis kolaborierte und etliche Juden nach Auschwitz geschickt hatte, ließ in die Menge feuern. Leichen kippte man einfach in die Seine. Die genaue Zahl der Todesopfer der Demo ist bis heute unbekannt. Manche schätzen sie auf um die 200.

Trotz dieser Opfer ist das „Massaker von Paris“ erstaunlich un bekannt, in Frankreich sogar ein Tabu-Thema. Schade, wenn von der Pressefreiheit so wenig Gebrauch gemacht wird. Wenigstens bekam Papon eines Tages noch seinen verdienten Prozess wegen der Kolaboration.

Mit dem Algerienkrieg hate ich mich neulich beschäftigt, weil ein deutscher Geheimagent darin eine nicht unbedeutende Rolle spielte.

15. Oktober 2011

Tödliche Tricks

DER SPIEGEL bringt derzeit die wohl bizarrste Geschichte aus der Frühzeit der CIA, nämlich die Indienstnahme des damals gefeierten US-Zauberkünstlers John Mulholland, dessen Anleitungsbuch für tödliche Tricks Jahrzehnte später ruchbar wurde, jedoch bis vor zwei Jahren als Urban Legend galt.

Was der SPIEGEL diese Woche bringt, konnten TELEPOLIS-Leser aus berufener Feder bereits vor knapp zwei Jahren nachlesen … ;-)

(Als ich mich mit der Mulholland-Story vor ca. 10 Jahren das erste Mal befasste, war dies übrigens der Beginn meiner Faszination für die Welt der Geheimdienste.)

12. Oktober 2011

Diözese Regensburg darf Springer nicht zensieren

Wie mir unser Mann in Hamburg gerade berichtet, sind seine Eminenz Bischof Müller der Diözese Regensburg gestern gegen die Axel Springer AG mit ihrem Zensurbegehren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Seine Scheinheiligkeit wollten die Vorwürfe „Vertuschung“ und „Schweigegeld“ vertuschen und beschweigen zu lassen. Beim Landgericht des protestantisch geprägten Hamburg hatte der sensible Kirchenfürst noch entsprechenden Seegen bekommen.

Kommenden Dienstag stehen beim OLG Hamburg die Berufungen

Diözese Regensburg ./. DER SPIEGEL und

Diözese Regensburg ./. Stefan Aigner (Regensburg Digital)

auf dem Programm.

UPDATE: Prozessbericht

BND-Geheimagent für spezielle Aufträge

Wer hätte es gedacht: Deutschland hatte tatsächlich einmal einen Geheimagent mit James Bond-Qualitäten! Diese Woche erscheint eine Biographie über den Doppelagenten Richard Christmann, der als BND-Resident in Tunesien u.a. beim Algerienkrieg mitmischte und an Adenauers Doppelspiel gegen die Franzosen beteiligt war. Christmann war es auch, der seinerzeit im damaligen Saar-Protektorat die Pressezensur unterlief und das Einschmuggeln von Propaganda-Material organisierte.

„Im Schatten des Dritten Reiches“ basiert u.a. auf dem Privatarchiv des Geheimagenten, über das der Politikwissenschaftler Matthias Ritzi promovierte. In Co-Autorenschaft des Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom entstand eine bemerkenswerte Dokumentation zur Frühgeschichte des BND. Die Autoren haben mit gestattet, eine Zusammenfassung bei Telepolis zu veröffentlichen.

Der oben genannte Film „Schlacht um Algier“, dreifach Oscar-nominiert, wurde übrigens in Frankreich lange zensiert.

11. Oktober 2011

Störerhaftung des Nüburgring-Forums am OLG Köln

Der Betreiber des Nürburgring-Forums war vom Landgericht Köln wegen der Wiedergabe eines Presseartikels („Zur Not frisst ein ,Deubel‘ auch Fliegen“) vom Betroffenen auf Unterlassung in Anspruch genommen worden, siehe hier. Das Landgericht Köln hatte seine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt. Die Pressekammer führte aus:

Der Verfügungsbeklagte kann sich nicht auf das sog. Laienprivileg berufen. Unter das Laienprivileg fallen Behauptungen einzelner, die sich zu nicht transparenten Bereichen von Politik und Wirtschaft oder zu sonstigen Vorgängen von öffentlichem Interesse äußern (vgl. Burkhardt in Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl. 2003, Kap. 12 Rn. 136). Nach der Rechtsprechung sollen Privatpersonen, die Presseberichte anderer in gutem Glauben aufgreifen, zur Unterlassung oder zum Widerruf nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn die Berichterstattung erkennbar überholt war oder widerrufen worden ist (BVerfG NJW 1992, 1439 – Bayer Beschluss; NJW-RR 2000, 1209, 1211). Diese Grundsätze können nach einem Teil der Rechtsprechung grundsätzlich auch bei Übernahme einer ehrverletzende Pressemitteilung auf eine private Webseite Anwendung finden (LG Berlin MMR 2009, 62; bestätigt KG Berlin MMR 2009, 482).

Der Betreiber machte sein Forum sicherheitshalber mal dicht, denn solche Prozesse kosten eine Kleinigkeit und er fürchtete nach eigenem Bekunden Ordnungsgelder. (Letzteres ist allerdings zu relativieren, denn Ordnungsgelder können nur bei nachweislich schuldhaftem Verstoß verhängt werden. Dennoch bergen natürlich auch solche Verfahren Risiken und machen Stress.)

Der Forenbetreiber Michael Frison störte sich also am Tenor, dass er nicht nur für eigene Verstoße haften solle, sondern auch für solche durch Dritte in seinem Forum (user generated content). Dem Oberlandesgericht Köln ging das nun auch zu weit, zudem reduzierte es den Gegenstandswert von 40.000,- Euro auf 30.000,- Euro und brummte der Antragstellerin 1/3 der Kosten auf. Laut Frison habe ihm das OLG Köln in der mündlichen Verhandlung zudem das Laienprivileg zuerkannt.

Forenbetreiber konnte sich seinen Rechtsstreit nur leisten, weil von dieser Zensur empörte Menschen über 11.000,- Euro spendeten. Manchmal gebe ich die Hoffnung nicht auf, dass Zivilcourage und Solidarität nicht völlig aus der Mode gekommen ist. Glückwunsch nach Köln!

Niedersächsische Behörden zensieren Trojaner-kritisches Podcast

In Folge 19 des CCC-nahen Podcasts „Alternativlos“ besprachen Berliner Hacker den Bundestrojaner. Wie nun gemeldet wird, können Leute in niedersächsischen Behörden den Podcast anscheinend nicht hören, weil dieser als „Hate Speech“ gelabelt werde. Erinnert an die Zensur von WikiLeaks bei US-Behörden.

Ab Minute 18 wird es witzig!

9. Oktober 2011

Bundestrojaner

Am Samstag veröffentlichte der Chaos Computer Club eine Analyse des Bundestrojaners, bei der einem die Spucke wegbleibt. Alles, was in dem Film „Das Netz“ (1995) gezeigt wurde, ist anscheinend wahr geworden. Aufs Bundesverfassungsgericht scheinen unsere Schnüffel-Behörden offensichtlich zu s*******.

Sonntags-FAZ

Tagesschau

Telepolis