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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Regensburg Digital erzeugte keine falschen Eindrücke

Man ist nicht nur für eigene Tatsachenbehauptungen verantwortlich und beweispflichtig, sondern auch dann, wenn Leser durch an sich zutreffende Äußerungen einen Eindruck bekommen, also objektiv eine Schlussfolgerung angedeutet wird. Geschickte Anwälte finden in unklaren Äußerungen häufig irgendetwas, das sie missverstehen wollen.

Die Rechtsprechung in Karlsruhe findet zwar auch, dass ein Autor dran ist, wenn er zwar etwas nicht ausdrücklich schreibt, aber andeutet. Allerdings fordert man in Karlsruhe, dass ein solcher falscher Eindruck zwingend erweckt wird.

Die am Dienstag gewonnenen Berufungen von SPIEGEL und Regensburg Digital gegen die Diözese Regensburg, die ich mir live vor Ort angesehen habe, zeigen nahezu schulmäßig, welche Farce am Landgericht Hamburg geboten wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht war nämlich der Ansicht, dass die vom Landgericht „ausgemachten“ Eindrücke gar nicht erweckt werden – oder jedenfalls nicht falsch sind.

Ich halte diese Entscheidungen, auch wenn sie nur für den Einzelfall greifen, für sehr wichtig. Es war eine gute Sache, dass die Berufung durchgezogen wurde, was laut Regensburg Digital-Macher Stefan Aigner nur durch Spenden möglich war.

Freunde, das Geld war gut angelegt!

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