Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. Mai 2013

Verfassungsbeschwerde für 0,58 €!

Nachdem es den Gesetzgebungsorganen mal wieder nicht gelungen ist, verfassungsgemäße Gesetze zu erlassen, diesmal bzgl. der Bestandsdatenauskunft, müssen wir es halt selber richten. Genauer: Richten lassen, nämlich vom Bundesverfassungsgericht.

Sie haben die Möglichkeit, sich für die Kosten einer Briefmarke an einer möglicherweise historischen Verfassungsbeschwerde zu beteiligen. Wem Freiheit und Kampf gegen den Überwachungswahn etwas bedeuten, bitte einmal hier entlang!

3. Mai 2013

Maître Gaston Vogel: „Ich kultiviere Antipathie!“

Der in Luxemburg prominente Anwalt Dr. Gaston Vogel, der gegenwärtig als Strafverteidiger im Bombenlegerfall an den Festen des Großherzogtums rüttelt, scheint genau der richtige Mann für so einen Job zu sein. Vogel war bereits Anfang der 60er Jahre politisch aktiv, kämpfte auf Seiten der Algerier gegen den französischen Staat, engagierte sich für Kuba und gegen den Vietnamkrieg. Der temperamentvolle Advokat ist berüchtigt für pointierten, aber häufigen Gebrauch von Fäkalsprache. Der im konservativ katholischen Luxemburg beheimatete Vogel hasst Kirche, Monarchie und Justiz, was er jedermann oft und gerne wissen lässt. Auch Anwälte seien oft Banditen, deren Gesellschaft er meidet.

Eine Boulevardzeitschrift beklagt eine ihm gewährte „Narrenfreiheit“. Da in Luxemburg auch französisch gesprochen wird, steht dem Maître auch die Sprache zur Verfügung, in der man angeblich am elegantesten fluchen kann. Auf Sympathien legt er keinen Wert.

Während Vogel nicht mit Kritik an der Politik spart, vermied er selbst diesen Beruf, denn mit Unterordnung hat er ein fundamentales Problem. Neben Fachbüchern über Luxemburger Recht schrieb er auch über Christentum, Budhismus, Nietzsche und Marcel Proust. Der passionierte Kunstsammler gab auch einen Bildband über von ihm fotografierte Steine heraus.

Im Bommeleeër-Prozess verteidigt Vogel einen der angeklagten Polizisten, denen die mysteriösen Bombenanschläge zwischen 1984 und 1986 zur Last gelegt wird. Im Rahmen dieses Prozesses musste nicht nur der Luxemburger Geheimdienst Federn lassen, Vogel führte auch die Justiz vor und darf demnächst die Staatschefs Jean-Claude Juncker und Vorgänger Jacques Santer im Zeugenstand vernehmen, sowie möglicherweise auch Mitglieder des Hofs. In Luxemburg spricht man von einem Jahrhundertprozess.

Feigenblatt für feige Blätter

Zum heutigen Tag der Pressefreiheit inszeniert sich der Deutsche Journalistenverband mit diesem Heldenverehrungsvideo. Nun gibt es im Promillebereich tatsächlich Journalisten, die sich in Gefahr begeben, und es mag im Prozentbereich Journalisten geben, die jedenfalls ihre körperlich ungefährliche Arbeit tun. Aber falls das wenigstens ein Feigenblatt sein soll, dann wäre das außerhalb von FKK-Gelände eine Ordnungswidrigkeit.

NIX habt ihr Journalisten geleistet. Null. So gut wie niemand in Deutschland weiß, was sich hinter Bestandsdatenauskunft verbirgt, weil ihr das nicht bringt. Ihr seid zu blöd, um über Internet die Luxemburger Presse mitzulesen, wo gerade ein Jahrhundertprozess läuft, der uns Aufschluss über die NATO-Sauereien in Europa während der 1980er Jahre gibt. Schon einfaches Klicken überfordert euch. Ihr reicht Propaganda und Tittytainment durch. Und für eure verzerrten Ausschnitte der Realität beansprucht ihr auch noch ein „Leistungsschutzrecht“.

Ich hatte mal den Vorsitzenden des DJV, Michael Konken, kennen gelernt. Bevor der mit mir überhaupt ins Gespräch kommen wollte, war es ihm wichtig, seine Verachtung für die Piraten zu kommunizieren. Über unsere Positionen wusste der ignorante Journalistenfunktionär offenbar nahezu gar nichts, sondern käute nur den Müll wieder, den er bei den Polit-Boulevardjournalisten gelesen hatte. Ich achte die Journalisten, die aus echtem Schrot und Korn sind. Aber Konken & Co. haben den Schuss nicht gehört. Jedenfalls keine echten Schüsse.

Der Bundesrat wird heute die „Bestandsdatenauskunft“ durchwinken

Falls Sie nicht wissen, was das ist: Macht nix! Ein Großteil der Politiker weiß es auch nicht. So hatte neulich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin keinen Schimmer, worum es ging. Die Medien haben total versagt. Das sogenannte „Leitmedium“ DER SPIEGEL/SPIEGEL ONLINE etwa hat noch immer keinen brauchbaren Beitrag zum Thema gebracht. Querelen beim Vorstand der Piratenpartei sind ja ein ungleich wichtigeres Thema für Qualitätsjournalisten. Die wahre Macht der Medien liegt nach wie vor im Verschweigen.

2. Mai 2013

Wollen Sie das netzpolitische Programm der GRÜNEN kaufen?

Die Bündnis-Grünen haben nunmehr ihr netzpolitisches Programm vorgestellt. Es liest sich auf den ersten Blick beinahe so, als sei es bei den Piraten abgeschrieben worden.

An sich ist es ein Grund zur Freude, wenn es gelingt, die etablierte Politik zu beeinflussen. Doch dieser Eindruck vermag nicht über die Erfahrung mit den Grünen hinwegtäuschen, wenn sie denn erst einmal an der Macht sind. Wir erinnern uns an die grüne Rückgratlosigkeit während der Regierung Schröder/Fischer: Kein Veto gegen die VDS Richtlinie der EU eingelegt, einem Angriffskrieg mit deutscher Beteiligung zugestimmt, Otto Schily bei seinem Amoklauf als Innenminister geduldet …

Gerade haben die Grünen der Musikindustrie zuliebe für die Verlängerung der Schutzfristen für Tonträgerhersteller zugestimmt, in Baden-Württemberg hat Kretschmer Spaß an Überwachung, und im Bundestag sitzt im Kulturausschuss ausgerechnet die GEMA-Lobbyistin Agnes Krumwiede, die bislang nur selten durch Sachverstand aufgefallen ist.

Gewogen und für zu leicht befunden.

30. April 2013

Mein erster Effekt im Bundestag

Wie mir heute durch das Protokoll des Bundestags vom 24.04.2013 bekannt wurde, musste die Bundesregierung in Gestalt von „Geheimdienst-Staatssekretär“ Ecki von Klaeden eine Anfrage beantworten, die sich auf meinen Telepolis-Beitrag vom 09.04.2013 bezog:

Antwort
des Staatsministers Eckart von Klaeden auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE)(Drucksache 17/13171, Frage 29):
Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zur Beteiligung des Bundesnachrichtendienstes an Bombenanschlägen auf Strommasten in Luxemburg mitteilen, was lauteines deutschen Zeugen im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung für einen gegenwärtig in Luxemburg stattfindenden Prozess gegen zwei Polizeibeamte erklärt wird und demnach über seinen Vater, den mittlerweile verstorbenen J. K. K., im Auftrag einer geheimen „Gladio/Stay-behind“-Truppe der NATO vorbereitet wurde (junge Welt, 13. April 2013, Telepolis, 9. April 2013), und welche eigenen Anstrengungen hat die Bundesregierung in den letzten 20 Jahren unternommen, um die Beteiligung ihrer Behörden an weiterenTätigkeiten der besagten „Gladio/Stay behind“-Truppe derNATO auszuschließen oder zu bestätigen?
Antwort:
Eine Prüfung der einschlägigen Unterlagen hat bislang keine Hinweise ergeben, die die in Ihrer Frage angesprochenen Sachverhalte bestätigen könnten. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung eine weitere Prüfung der Vorwürfe veranlasst, unter anderem die Prüfung, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Infolge der weltpolitischen Veränderungen hat der Bundesnachrichtendienst in Abstimmung mit seinen alliierten Partnern zum Ende des 3. Quartals 1991 die Stay-behind-Organisation vollständig aufgelöst.
Heute wurden in einem Gerichtssaal in Luxemburg sieben vom dortigen Geheimdienstchef freigegebene Aktenordner zu Stay Behind präsentiert. So etwas müsste hier auch möglich sein.
25. April 2013

Ist Eckart von Hirschhausen ein Pirat?

1990 gewann ich auf einem Fachkongress in Berlin mit einer experimentellen Zauber-Darbietung die „Ken Brooke-Medaille“. Ich hatte den Anspruch, neue Tricks, neue Effekte und eine neue Form der Präsentation zu entwickeln. Nicht ein einziges Detail meiner Performance hatte vorher irgendein anderer Künstler so gezeigt.

Zwei Jahre wurde Eckart von Hirschhausen Träger der Ken Brooke-Medaille. Seine Darbietung war alles andere als originell. Zu jedem Kunststück und zu jedem Gag könnte ich den Urheber benennen. Auch wenn seine Leistung unkreativ war, so war sie dennoch hervorragend gut. Auch David Copperfield ist mehr ein Interpret als ein Erfinder, auch Goethe hat sich bei anderen bedient. Da Eckart aber die Künstler, die er kopierte, nicht bezahlt hat, darf man ihn wohl einen „Piraten“ nennen.

Eckart hat inzwischen zu Ende studiert und promoviert, wurde zwischendurch Profi-Zauberkünstler, entdeckte dann die Sparte medizinisches Kabarett und ist auch als Buchautor äußerst erfolgreich. Er gehört zu dem homöopathisch gering dosierten Bruchteil von Autoren, die von ihren Schreibkünsten tatsächlich leben können. Da er sogar mehr Geld verdient, als er sinnvoll ausgeben kann, spendet er einen Großteil seiner Einkünfte. So weit, so sympathisch.

Um so erstaunter bin ich nun, dass sich Eckart, der es absolut nicht nötig hätte, in die unterirdische Kampagne der VG Wort einspannen lässt. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dieser Propaganda möchte ich mir ersparen, dazu habe ich bzgl. des ähnlich unsäglichen ZEIT-Aufrufs „Wir sind die Urheber“ eigentlich schon alles gesagt. Interessant ist aber die Mentalität der Leute, in deren Gesellschaft sich Eckart begibt. Das muss man sich schon im Original ansehen, bevor man das glaubt:

Ach, übrigens: Die VG Wort erwartet demnächst ein wohl peinliches Urteil. Sie hat nämlich ihre Urheber zugunsten von Verlagen über den Tisch gezogen. Pharisäer eben …

 

23. April 2013

Sind Telekommunikationsunternehmen „frei“?

Der hummeldümmste Text, den ich seit den Uhl/Friedrich-Äußerungen der letzten Woche gelesen habe, ist

Die Deutsche Telekom ist trotz ihrer Historie ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und hat damit jedes Recht der Welt, Produkt- und Vertragsangebote nach eigenem gusto zu gestalten. Ebenso hat jeder Kunde zumindest theoretisch die Möglichkeit, solche Verträge abzulehnen.

Offenbar ist dem Schwätzer, dem dieser hanebüchene Unsinn aus der Feder geflossen ist, nicht bekannt, dass sogar in den freien USA marktbeherrschende Unternehmen seit über einem Jahrhundert an die Kette gelegt oder sogar zerschlagen werden, weil Monopole und Oligopole Märkte kaputt machen. Dies passiert in der konventionellen Wirtschaft durch Kartellrecht, in einigen Branchen wie eben in der Telekommunikation wird dieser Bereich durch Sonderkartellrecht reguliert.

TK-Unternehmen müssen spezielle Auflagen erfüllen. So muss etwa Mitbewerbern Zugang zu den eigenen Netzen gewährt werden, und zwar diskriminierungsfrei. Ansonsten etwa könnte die Telekom, der nach wie vor die meisten Leitungen zwischen den Endgeräten und dem letzten Netzknotenpunkt gehört, den Konkurrenten das Mitspielen verweigern. Man darf Mitbewerbern auch nicht Leistungspakete aufdrücken, sondern muss Angebote entbündeln. Auch Tarife gegenüber Endkunden werden gesetzlich überprüft.

Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass solche mächtigen Unternehmen weder ihre Mitbewerber gängeln noch die Verbraucher. Das ist bereits seit Ende der 1990er Jahre gesetzlicher Standard in der gesamten EU.

Offenbar ist landläufig auch nicht bekannt, dass die Sozialbindung von Eigentum sogar im Grundgesetz verankert ist. Offenbar haben einige Herrschaften noch nie davon gehört, dass Eigentümerrechte nicht grenzenlos sind, im öffentlichen Interesse sogar enteignet werden kann.

Wie man bei den GRÜNEN sieht, ist Netzneutralität für die Medien gerade ein Riesenthema. Schade, dass die Piratenpartei noch immer keine Themenbeauftragung für Netzpolitik vergeben hat. Zuständig hierfür ist übrigens der politische Geschäftsführer, dem ich damit seit Monaten vergeblich in den Ohren liege. Vielleicht könnte ja die Themenbeauftragte für Landwirtschaft dieses Randthema vorläufig mitbetreuen …

18. April 2013

Bundeswehr schießt mit urheberrechtlichen Abmahnungen

Die WAZ-Mediengruppe hatte im November 2012 Dokumente geleaked, die als Verschlusssache nur für den Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags bestimmt waren. Mitte März diesen Jahres hat das Bundesverteidigungsministerium der WAZ eine Abmahnung geschickt. Der Verlag sollte das Veröffentlichen unterlassen, weil er * Trommelwirbel * gegen Urheberrecht verstoße.

Bei der WAZ blieb man standhaft und ließ das Datum verstreichen. Die Fraktion der NRW-Piraten fackelte nicht lange und stellte heute einen Mirror der Dokumente auf ihre Website, der heute präsentiert wurde. Im Rahmen einer Pressekonferenz erläuterte ich heute im Landtag die Rechtslage, die ich hier kurz skizziere.

Das Bundesverteidigungsministerium konnte die Dokumente nicht mehr mit Geheimhaltungsbedürfnissen einfangen, denn geleakte Dokumente sind nun einmal nicht mehr geheim. Daher versuchen es die Strategen nunmehr mit der Wunderwaffe Urheberrecht. Das Urheberrecht ist aber eigentlich zu dem Zweck bestimmt, die Interessen der eigentlichen Urheber (Urheberpersönlichkeitsrecht) und die Interessen der Verwerter zu schützen. Ersichtlich dienen die Berichte jedoch keinen künstlerischen Zwecken, ebenso wenig sind sie für eine urheberrechtliche Verwertung bestimmt. Im Gegenteil werden die Dokumente eines Tages nach Ablauf von Geheimhaltungs- und Archivfristen zu Zwecken der Forschung veröffentlicht und in diesem Moment zu „amtlichen Dokumenten“ im Sinne von § 5 UrhG werden, also gemeinfrei sein.

Ob die Dokumente strukturell tatsächlich vom Urheberrecht geschützt sind, ist zweifelhaft. Hierzu müsste es sich um Werke im Sinne von § 2 UrhG handeln, was eine persönlich geistige Schöpfung erfordert, die ein Mindestmaß an Individualität und sog. Gestaltungshöhe aufweisen muss. Die vorliegenden Dokumente sind aber überwiegend Berichte, die festgelegten Strukturen folgen. Die Autoren haben gerade keine Spielräume für Kreativität und Formgebung, sondern erfüllen einen militärischen Standard. Die enthaltenen Daten genießen schon gar keinen urheberrechtlichen Schutz. Auch die hieraus erstellten Graphiken sind keine individuellen Kunstwerke. Zur Orientierung: Gerichte halten anwaltliche Schriftsätze im Regelfall auch nicht für urheberrechtlich geschützt, denn diese dienen keinem ästhetischen oder wissenschaftlichen Zweck.

Man kann jedoch nicht ausschließen, dass ein Gericht zu einer anderen Bewertung gelangt. Riskant ist insoweit, dass einige der unsorgfältig eingescannten Dokumente unleserlich sind und daher der mögliche Inhalt nicht beurteilt werden kann. Daher ist von einem Risiko auszugehen, dass die Berichte als urheberrechtlich relevant eingestuft werden können.

In diesem Fall würden die im Urheberrecht statuierten Ausnahmen nicht greifen. Zwar dürfen Journalisten urheberrechtlich geschützte Werke bei der Berichterstattung über tagesaktuelle Ereignisse verwenden (§ 50 UrhG), auch ansonsten darf man sie zitieren, wenn man sich geistig mit den Werken auseinandersetzt (§ 51 UrhG). Dies gilt aber nur für veröffentlichte Werke. Außerdem stellt Leaken von Dokumenten keine inhaltliche Befassung dar, die für die genannten Ausnahmen aber erforderlich sind. Nach bislang herrschender Meinung sind die Ausnahmen, die im Urheberrechtsgesetz geregelt werden, abschließend.

Damit wäre das Urheberrecht stärker als das Presserecht. Anders als im Spannungsverhältnis zwischen Presse-, Meinungs-, Informations- und Wissenschaftsfreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht andererseits, die jeweils Grundrechte sind, ist im deutschen Recht keine Abwägung zum Urheberrecht anerkannt. Daher dürfen die Zivilgerichte nicht ohne weiteres eine solche einführen. Aus diesem Grund bleibt entweder der Rechtsweg, der bis zur Verfassungsbeschwerde ausgeschöpft werden muss, oder aber ein Richter verfährt nach Art. 100 GG und legt die Sache bereits früher dem Bundesverfassungsgericht vor.

Allerdings gab es vor einigen Monaten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der sich zum Spannungsverhältnis zwischen Presserecht und Urheberrecht äußerte. Geklagt hatten dort Modeschöpfer, die das Verbreiten von Fotos über ihre Modenschauen verbieten wollten. Zwar gaben die Richter den Klägern recht, allerdings war ausschlaggebend, dass die Beklagten die Fotos auf ihrer Website zu kommerziellen Zwecken benutzten. Sie bereicherten sich also an der Kreativität der Schneider. Hätten die Beklagten jedoch über einen Missstand im Modebereich berichtet, etwa über magersüchtige Models, so hätte ein solch ideeller Bericht nicht durch Rückgriff auf Urheberrecht verhindert werden dürfen.

Exakt so liegt der Fall hier. Dem Bundesverteidigungsministerium geht es nicht um den Schutz kreativer Leistungen, sondern um das Prinzip. An dem Material besteht aber ein legitimes, sogar überragend wichtiges Interesse der Öffentlichkeit, denn solange deutsche Soldaten in Afghanistan eingesetzt werden, sollten wir schon wissen, wie das gegenüber der Politik wirklich begründet wird. Insoweit greift das „Lex Wallraff“, das bei Berichten über eklatante Missstände auch das Verbreiten rechtswidrig beschaffter Informationen erlaubt.

Im Ergebnis also spricht alles dafür, dass die Verbreitung der geleakten Dokumente nicht durch Urheberrecht eingeschränkt werden kann. Aus den genannten Gründen ist aber nicht auszuschließen, dass in den unteren Instanzen die Entscheidung des EGMR nicht angemessen umgesetzt wird. Am Landgericht Hamburg etwa brauchen die dortigen Richter erfahrungsgemäß häufig eine Extraeinladung. Sollte das Verteidigungsministerium die WAZ-Mediengruppe oder die NRW-Piraten verklagen, so gäbe es einen Musterprozess, der insoweit Rechtsklarheit erzeugen würde. Der Schuss dürfte daher nach hinten losgehen.

Auf der Hardthöhe wäre man gut beraten, den geordneten Rückzug anzutreten. Gegen das Piratenschiff wird auch die Marine nicht helfen … ;-)

Zur Vertiefung über das Verhältnis geleakter Dokumente zum Urheberrecht: Hoeren/Herring, MMR 2011, S. 143ff. und S. 500ff.

17. April 2013

Gesetzgeberischer Terror

Kurz nach den Anschlägen in Norwegen erklärten etliche „Experten“ zum Teil „mit Sicherheit“ Islamisten zu den Tätern. In Wirklichkeit war der Terrorist ein konservativ-katholischer Extremist. Das zivilisierte Norwegen hatte damals mit großer Besonnenheit reagiert und sich nicht psychologisch terrorisieren und in eine Überwachungsgesellschaft zwingen lassen. Ich verneige mich vor solchen Politikern.

Deutschland leidet ebenfalls unter einem konservativ-katholischen Extremist, nämlich unter dem Ex-Zeitsoldaten Hans-Peter Uhl. Nachdem die Rote Gefahr in den 1990er Jahren gebannt schien, betätigt sich der Mann bisweilen als Verschwörungstheoretiker und fordert immer neue Sicherheitsgesetze, mit denen Bürgerrechte eingeschränkt werden. Uhl, der nicht gerade durch IT-Kompetenz aufgefallenen war,  jedoch ausgerechnet die Leute vom CCC als „Pseudo-Computerexperten“ bezeichnet hatte, nannte seinerzeit „jede Rede von ‚Zensur‘ oder ‚Freiheitsbeschränkung‘ pervers.“ Leider ist dieser offenbar nicht ganz orientierte Mann nicht Vorsitzender eines oberbayerischen Stammtischs, sondern der Arbeitsgruppe Innenpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Wie sich nun in Italien herausstellt, wo man die Netzsperren tatsächlich eingeführt hat, bewahrheiteten sich die Horrorszenarien, vor denen die Bürgerrechtler gewarnt hatten: Die aufgebaute Netzinfrastruktur wird eingesetzt, um Urheberrechtsverstöße zu bekämpfen – und um politische Informationen zu zensieren, gestern etwa Indymedia. Es ist vor allem der Piratenpartei Deutschland zu verdanken, dass diese 2009 den konventionellen Parteien 2% ihres Machtanspruchs streitig machte, was zur parteiübergreifenden Rücknahme des im Übrigen wohl verfassungswidrigen Gesetzes führte.

Wie diese Übersicht verdeutlicht, hat die SPD jede Sauerei zum Abbau der Bürgerrechte mitgemacht, obwohl es hierzu keinen Anlass gab. Seit 20 Jahren gab es in Deutschland keine dem Linksterrorismus oder Islamisten zugeschriebenen Anschläge, solche hätten auch nicht durch Überwachungsgesetze verhindert werden können. Zur Aufklärung oder gar Verhinderung der NSU-Mordserie waren die Instrumente offensichtlich untauglich.

Nun also dürften die – nach wie vor nicht zugeordneten – Anschläge in Boston neuen Wind in die Segel der Terrorhysteriker blasen. Es wird daher schwierig sein, den Vertretern der beiden Volksparteien im Bundesrat ihre unsägliche Bestandsdatenauskunft auszureden. Wer sich noch nicht sein Hirn hat vergiften lassen, dem empfehle ich zur qualifizierten Meinungsbildung diese aktuellen Stellungnahmen: