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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Sind Telekommunikationsunternehmen „frei“?

Der hummeldümmste Text, den ich seit den Uhl/Friedrich-Äußerungen der letzten Woche gelesen habe, ist

Die Deutsche Telekom ist trotz ihrer Historie ein privatwirtschaftlich organisiertes Unternehmen und hat damit jedes Recht der Welt, Produkt- und Vertragsangebote nach eigenem gusto zu gestalten. Ebenso hat jeder Kunde zumindest theoretisch die Möglichkeit, solche Verträge abzulehnen.

Offenbar ist dem Schwätzer, dem dieser hanebüchene Unsinn aus der Feder geflossen ist, nicht bekannt, dass sogar in den freien USA marktbeherrschende Unternehmen seit über einem Jahrhundert an die Kette gelegt oder sogar zerschlagen werden, weil Monopole und Oligopole Märkte kaputt machen. Dies passiert in der konventionellen Wirtschaft durch Kartellrecht, in einigen Branchen wie eben in der Telekommunikation wird dieser Bereich durch Sonderkartellrecht reguliert.

TK-Unternehmen müssen spezielle Auflagen erfüllen. So muss etwa Mitbewerbern Zugang zu den eigenen Netzen gewährt werden, und zwar diskriminierungsfrei. Ansonsten etwa könnte die Telekom, der nach wie vor die meisten Leitungen zwischen den Endgeräten und dem letzten Netzknotenpunkt gehört, den Konkurrenten das Mitspielen verweigern. Man darf Mitbewerbern auch nicht Leistungspakete aufdrücken, sondern muss Angebote entbündeln. Auch Tarife gegenüber Endkunden werden gesetzlich überprüft.

Die Bundesnetzagentur hat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass solche mächtigen Unternehmen weder ihre Mitbewerber gängeln noch die Verbraucher. Das ist bereits seit Ende der 1990er Jahre gesetzlicher Standard in der gesamten EU.

Offenbar ist landläufig auch nicht bekannt, dass die Sozialbindung von Eigentum sogar im Grundgesetz verankert ist. Offenbar haben einige Herrschaften noch nie davon gehört, dass Eigentümerrechte nicht grenzenlos sind, im öffentlichen Interesse sogar enteignet werden kann.

Wie man bei den GRÜNEN sieht, ist Netzneutralität für die Medien gerade ein Riesenthema. Schade, dass die Piratenpartei noch immer keine Themenbeauftragung für Netzpolitik vergeben hat. Zuständig hierfür ist übrigens der politische Geschäftsführer, dem ich damit seit Monaten vergeblich in den Ohren liege. Vielleicht könnte ja die Themenbeauftragte für Landwirtschaft dieses Randthema vorläufig mitbetreuen …

« Bundeswehr schießt mit urheberrechtlichen Abmahnungen – Ist Eckart von Hirschhausen ein Pirat? »

Autor:
admin
Datum:
23. April 2013 um 12:29
Category:
Allgemein,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Politik,PR
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Ein Kommentar

  1. Wochenspiegel für die 17. KW., das war der Uli, das NSU-Verfahren und die Finanzaufsicht beim BvB (?) - JURION Strafrecht Blog

    […] die Telekom und die Flatrate – gut, dass ich da nicht mehr bin, dazu auch hier, […]

    #1 Pingback vom 28. April 2013 um 11:06

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