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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


31. Juli 2015

Geheimer Freundschaftsdienst

Zu den bekannten Witzen im Geheimdienstbereich gehört der Klassiker mit dem Agent, der seinem Kontaktmann mehrfach am Telefon über einen im Garten vergrabenen geheimen Gegenstand berichtet. Infolgedessen suchen diverse Geheimdienste das Objekt, allerdings erfolglos. Dem Agent ging es jedoch in Wirklichkeit darum, dass jemand den Garten umgräbt.

Ähnlich könnte sich die Geschichte von netzpolitik.org abgespielt haben. Deren Spendenmodell hat nämlich bislang nicht so richtig funktioniert. Doch mit der Hilfe der Spitzenagenten aus Köln-Chorweiler dürfte das Projekt nunmehr seine Geldsorgen los geworden sein.

-> Neulandesverrat

22. Juli 2015

Arbeitsprobe des Piraten-BSG

Es besteht leider Anlass, die Arbeit des Piraten-Bundesschiedsgerichts etwas detaillierter zu würdigen. Es geht um die Frage, ob juristisch vertretbar gearbeitet wird. Ich gebe eine Arbeitsprobe des BSG, die für sich selbst spricht. Ich beschränke mich dabei auf einen Fall, nämlich ein faktisch seit 2013 (!) andauerndes Parteiausschlussverfahren. Möge sich jeder selbst ein Urteil bilden.

(more…)

Geistiges Eigentum an Parteiprogrammen?

Die AfD bezichtigt die Abspaltung ALFA des Plagiats ihres Parteiprogramms. Laut BILD jammerte AfD-Sprecher Christian Lüth, es sei „erstaunlich, wie viele Programmpunkte schlichtweg von unserem Programm kopiert wurden“. Daher würden „rechtliche Schritte wegen Diebstahls geistigen Eigentums“ geprüft. Lucke verwies auf Anteile, die von seiner Kollegin Ulrike Schütt stammten, die auch am ALFA-PRogramm mitgebastelt habe.

Rein inhaltlich sind Parteiprogramme nicht schutzfähig. So viel politische Freiheit darf sein.

Schützen könnte man allenfalls die konkrete Formulierung oder Anordnung, wie das ausmahmsweise etwa bei allgemeinen Geschäftsbedingungn möglich ist. Etwa ein besonders gelungener Wortlaut könnte theoretisch den Charakter eines Sprachwerks nach § 2 UrhG annehmen. (Um dies beurteilen zu können, müsste ich mir das AfD-Programm durchlesen, was ich allerdings nur für viel Geld machen würde …)

Unterstellen wir einmal brillante Formulierungen, dann stellt sich die nächste Frage: Wer sollte denn Träger eines Urheberrechts sein? Die Partei schon einmal nicht, sondern allenfalls die Urheber der einzelnen Passagen. Liegen Miturheber nach § 8 UrhG vor mit der Rechtsfolge einer Gesamthandsgemeinschaft? Dann müssten mehrere ein Werk gemeinsam geschaffen haben, ohne dass sich ihre Anteile gesondert verwerten lassen. Soweit man bei Übernahme in ein neues Programm überhaupt von „Verwertung“ sprechen möchte, dann scheint eine gesonderte Übernahme vorliegend möglich zu sein.

Es ist nicht davon auszugehen, dass Frau Schütt der AfD an ihren Formulierungen ein exklusives Nutzungsrecht einräumen wollte. Daher steht es ihr frei, ihren Müll einer Resteverwertung durch ALFA zuzuführen.

Für die AfD bedeutet dies, dass ihr Programm „verschütt“ gegangen ist … ;-P

19. Juli 2015

Sarrazin möchte Oberbürgermeister werden

Der Kandidat der PARTEI für das Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Münster dürfte ein breites Wählerspektrum ansprechen:

Viel Sympathien bei konservativen Wählern wird der Nachname von Jörg Sarrazin erzeugen. WählerInnen von Grünen und Linke werden sich von seinem Jesus- und Che Guevara-artigen Antlitz ansprechen lassen. Mit 2.02 m Länge weiß er sich auch durchzusetzen, allerdings nicht womit, denn er ist nur dauernd am Lachen.

Leider hat Jörg die benötigten wohl 300 Unterstützerunterschriften erst zu einem Drittel zusammen, was sich in der kommenden Woche hoffentlich ändert. Wer Jörg unterstützen will, kann im Stadthaus das Wahlamt aufsuchen und dort eine Unterstützerunterschrift leisten. Dann wäre der junge Mann endlich von der Straße.

Gestern traf ich ihn auf dem LandesPARTEItag in Köln, wo wir Sozialpunkte sammelten. Dort berichtete vor allem der Büroleiter von Martin Sonneborn übder die Erfolge der politischen Arbeit, welche die PARTEI im Europaparlament leistet.

 

Piraten: Parteigerichtsbarkeit oder Peergroup-Tentakel?

Während ihres Bundesparteitags in Würzburg am 25./26.07. wählen die Piraten neben dem Vorstand auch ihr neues Bundesschiedsgericht. Für die acht Sitze kandidieren bislang nur neun Piraten, darunter vier nicht durchgehend überzeugende Amtsinhaber und ein weiterer Pirat, den man in einer solchen Position eher nicht sehen möchte. (more…)

17. Juni 2015

Gerhard Schröder ./. DER SPIEGEL: Coverstory – Update

Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder soll gegenwärtig die Autorität genommen werden. Wer ein Putinversteher ist, muss nun einmal damit rechnen, dass z.B. Geheimdienstinformationen und ähnliches an die Presse gespielt wird. Das ehemalige Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, das Putin nicht jetzt stoppte, aber das vielleicht ja mal später schaffen wird, ist sich natürlich nicht für eine entsprechende Medienoperation zu schade. So bildete man den Kanzler neben zwei weiteren Gestalten des Berliner Politbetriebs auf dem Cover ab.

Dabei bediente sich DER SPIEGEL als Stilmittel in einer Fotomontage der Optik von erkennungsdienstlichen Fotos. Dies ist natürlich insoweit problematisch, als dass die Printmedien dem Kodex des Deutschen Presserats (ha-ha!) zufolge nicht vorverurteilend berichten sollen. Kanzler Schröder ist bekanntlich sehr sensibel und lässt am Landgericht Hamburg schon mal Haare spalten.

Nun hat Schröder den SPIEGEL abgemahnt. Der Schritt dürfte eher ein Pressegag des ehemaligen Medienkanzlers sein, denn als Politiker aus der ersten Reihe muss man eben etwas abkönnen und ein dickes Fell haben. Andererseits muss man ja in der Hamburger Pressekammer mit allem rechnen …

Den Titel „Die Verführung – Das Kasachstan-Komplott. Wie sich deutsche Politiker von den Millionen eines Diktators und seiner Diener locken ließen“ wird man bei entsprechend aufgebotenen Anlasstatsachen als zutreffende Tatsachenbehauptung oder zulässige Meinungsäußerung bewerten dürfen. Allerdings sind meine Erfahrungen mit dem SPIEGEL bei der Recherche nicht durchgehend überzeugend.

Schröder könnte sich indes gegen die Darstellung mit schwarzen Haaren wehren, falls diese sich inzwischen dem Weiß eines berühmten Hamburger Richters angepasst haben sollten. ;)

UPDATE:

Habe jetzt die SPIEGEL-Story durch. Meine Skepsis über die Qualität der SPIEGEL-Recherche war berechtigt. Die Story ist sehr gut (auch wenn mich die vermutlich unappetitliche Quelle interessieren würde), aber einen Gehalt, der eine Kriminalisierung Schröders tragen könnte, habe ich da nicht gefunden.

27. Mai 2015

Geheimdienst-Anstalt

 

Bei der aktuellen Ausgabe der Anstalt hatte ich mal wieder ein Dé-jà Vue. Zu den Themen passen meine folgenden Telepolis-Beiträge, die in aktualisierter Form in Cold War Leaks zu finden sind:

 

22. Mai 2015

Bombenstimmung am Karnevalssonntag

 

Erinnern Sie sich noch an den Karnevalssonntag, als in Braunschweig der Umzug abgesagt werden sollte – wegen einer Terrorwarnung? Nach drei Monaten ist nunmehr amtlich, dass die Polizei auf Klönschnack hereingefallen war.

Ich war damals nicht irgendwo, sondern in der terrorgefährlichsten Zone Deutschlands überhaupt: Ich begab mich in den Kölner Karneval und war auf dem Weg in dessen Epizentrum. Beim Nutzen von Massenverkehrsmitteln inmitten von vermummten Gestalten verfolgte ich am Smartphone, ob es denn in Braunschweig nun knallen oder in Köln eine Massenpanik ausbrechen würde. Denn es stand unmittelbar die Kölner Schull un Veedelszöch bevor. Ich entschied mich für „Freiheit statt Angst“ – und der Rest der Stadt auch.

Ich wohnte dem Umzug nicht von irgendwo bei, sondern auf der Ehrentribüne des Oberbürgermeisters, erste Reihe. Ich wäre also garantiert draufgegangen! (Wie es ein westfälischer Karnevalsmuffel geschafft hat, ausgerechnet den Kölschen Klüngel zu unterwandern, obwohl er nicht einmal so genau weiß, was genau die „Ehrengarde“ ist, soll vorläufig ein Geheimnis bleiben. :) )

In Köln interessierte sich allerdings genau niemand für die Terrorwarnungen. Ein Evakuieren hätte vermutlich zu Opfern oder zu Straßenschlachten zwischen radikalen Karnevalisten und der Polizei geführt. Stattdessen blieben die Narren gelassen. In den Thermoskannen befanden sich keine Bomben, sondern Kaffee. Statt Molotowcocktails gab es Sekt. Terrorwarnungen des Verfassungsschutzes weiß man in Köln einzuordnen, denn der Verfassungsschutz sitzt in Köln-Chorweiler und ist manchmal jeck.

Um das Sicherheitsgefühl meiner Umwelt zu erhöhen, hatte ich mich übrigens als Schlapphut verkleidet.

21. Mai 2015

Noch mal zu Blomes Abgang

Nato-Spion Rainer Rupp, dessen Bio ich mal skizziert hatte, hat letztes Jahr mal ein bisschen das Durchreichen von Kriegspropaganda an die Medien referiert. Als Nato-Insider hatte er selbst für den „Nato-Brief“ geschrieben und war verblüfft, als er die Nato-Meinung 1:1 in Leitmedien wiederfand. Damals hörte er auf, den SPIEGEL zu kaufen. Rupp zeigte auch auf, wie die Beeinflussung konkret funktioniert, etwa mit Abenteuerreisen für Entscheidungsträger und sonstige Annehmlichkeiten.

Nikolaus Blome steht der Nato noch näher, denn als Zeitsoldat hatte er im Nato-Hauptquartier SHAPE in Belgien Dienst geschoben und damit den dort damals arbeitenden Rupp bewacht (der dort die empflindlichsten Nato-Geheimnisse raustrug). Für den Tagesspiegel und dann den transatlantischen Axel Springer-Verlag hat Blome ebenfalls in Brüssel die Nato-Politik abgefeiert.

Wenn man solch einen Menschen an die Spitze des führenden politischen Nachrichtenmagazins setzt, dann muss ja so etwas rauskommen wie diese unfassbar plumpe Propaganda, die wir insbesondere während der Ukraine-Krise ertragen mussten.

Blome jetzt gestoppt!

Derzeit häufen sich die guten Nachrichten:

Ex-BILD-Mann Nikolaus Blome, in dessen Amtszeit das „Stoppt Putin jetzt!“-Cover fiel, ist nun auch ein Ex-SPIEGEL-Mann. Sein mitstoppender Chef Wolfgang Büchner war bereits gegangen.

Der Bahnstreik wird beendet. Damit endet dann auch die unfassbar plumpe Stimmungsmacher serviler Medien gegen GdL-Chef Weselsky.

DER SPIEGEL hat mir heute Geld überwiesen, und zwar mit Hilfestellung des Landgerichts Hamburg. Während des Bahnstreiks hielten es Blome & Co. nämlich für Journalismus, Gewerkschafter zu dissen, so auch im Fall meiner Mandantin, die aus altruistischen Motiven zur Überbrückung einer vorübergehenden Notlage aus ihren Privatmitteln ein Darlehen gewährt hatte. Dabei hatte sie auf Zinsen verzichtet und war auch in keiner Weise am Gewinn beteiligt. Als sie ein schillernder Zeitgenosse dann auch noch zum Verzicht auf die Rückzahlung bewegen wollte und mit schlechter Presse drohte, lehnte sie dankend ab. Schlechte Presse jedoch kann DER SPIEGEL gut und ließ sich in die unfassbar primitive Nummer einspannen. So bezeichneten Blomes Blattmacher das zinsfreie Darlehen als „stille Einlage“ und stellten die altruistisch handelnde Gewerkschafterin damit als Kapitalistin dar und schrieben noch anderen Dönekes.

DER SPIEGEL muss sich nun künftig ohne Blome blamieren.