Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung ist Geldvergeudung und unnötig. Die Widerspruchsverhandlungen sind Schnellverfahren. Als Beweis genügen eidesstattliche Versicherungen und bei non liquet (Gleichstand) obsiegt der Antragsteller. Die Richter legen sich umsonst fest und es wird schwieriger im Hauptsachverfahren zu obsiegen. Unnötige Nerven- und Zeitverschwendung.
Siehe das Schulbeispiel in der Sache 324 O 117/10 vom 26.04.2010.
Mit Spendengeldern sollte man vorsichtiger umgehen. Eile ist nicht geboten. Alles rechtlich vorab prüfen, Beweise sichern, Zeugen finden und dann Antrag auf Einleitung des Hauptsacheverfahrens stellen.
Auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht über OLG, BGH wird leichter, schneller und billiger. Im Verfügungsverfahren gibt es keine Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzusprechen, es sei denn, die Veröffentlichung ist eilig und absolut nötig. In diesem streitgegenständlichen Fall ist diese Eile allerdings nicht geboten.
Gruß
Rolf
Mit seiner Einschätzung liegt Pragmatiker Schälike nicht ganz unrichtig. Einstweilige Verfügungen heben die Hamburger Zivilkammern 24 und 25 nur in rechtlich evidenten Fällen auf, bei Wertungsfehlern allenfalls unter beträchtlichem öffentlichen Druck (würde ich aber nicht überschätzen).
Die Strategie, bei einer einstweiligen Verfügung die Faust in der Tasche zu ballen und lieber gleich zur Klage in der Hauptsache aufzufordern, bietet beachtliche Vorteile und erspart die prozessualen Tücken des Eilverfahrens. Die Kanzlei, welche die hier vorliegende einstweilige Verfügung durchgesetzt hat, ist in diesem Geschäft erfahren.
Bis es zu einer Widerspruchsverhandlung kommt, können etliche Monate ins Land gehen. Die Handhabung des Widerspruchsverfahrens ist in Hamburg eine Farce. Wenn die einstweilige Verfügung bestätigt wird, lassen sich die Hamburger Richter bis zu fünfeinhalb Monaten Zeit, bis sie die Begründung schicken, gegen die man dann „im Eilverfahren“ vor das Hanseatische Oberlandesgericht ziehen kann. Da kann man genauso gut sofort zur Hauptsacheklage auffordern, der Zeitgewinn eines Widerspruchs fällt unter den Tisch und wiegt die Nachteile des Eilverfahrens nicht auf.
Im Gegenteil verdoppeln sich bei Widerspruch im Eilverfahren die finanziellen Forderungen der Gegenseite und Gerichtskosten, auch der eigene Anwalt möchte seine Gebühren – zzgl. der Reisekosten zum Sievekingplatz. Ökonomisch denkende Parteien (ohne Rechtsschutzversicherung oder ähnliches) sollten es sich daher gut überlegen, ob sie sich den Risiken des Verfügungsverfahrens aussetzen möchten und nicht lieber gleich Nägel mit Köpfen machen.
UPDATE: Der Kommentar wurde inzwischen freigeschaltet.
Einen lesenswerten Artikel über eine kalkulierte Zensurprovokation bietet die Süddeutsche Zeitung. Der Sohn des politischen Filmemachers Costa Cavras hat auf Youtube einen verstörenden Film platziert, den man dort nicht haben wollte.
Schade nur, dass der Autor des Artikels die Filme von Cavras senior offenbar aus einer sehr bürgerlichen Perspektive wahrnimmt. Vielleicht sollte sich der SZ-Schreiber mal etwas näher mit den Militärdiktaturen in Griechenland und in Südamerika befassen, wenn er die Cavras-Filme in der Weise einordnet, wie er es tut.
Über die oben genannte Tagung findet sich ein lesenswerter Bericht in der FAZ, der viele Themen im Konfliktfeld zwischen Staat und Presse streift.
Mir hat am besten der Schluss gefallen:
Im Übrigen, so Degenhardt, sei „angesichts aktueller Ereignisse“ zu fragen, „ob wir im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht schon längst einen mittelbar staatlichen Rundfunk haben“. Die verfassungsrechtliche Brisanz des Falles Brender liege schließlich nicht in der Zusammensetzung der Anstaltsorgane, die noch den Karlsruher Vorgaben entsprechen dürfte. Vielmehr mache der Fall „eine systemimmanente Schwäche des Anstaltsfunks“ deutlich: das „symbiotische Abhängigkeitsverhältnis von Staat und Anstalten mit seinem stillschweigenden Agreement: publikumswirksame Darstellung und auch sonst mediales Wohlverhalten gegen großzügige Gebührenalimentation, milde Aufsicht und plein pouvoir für Online-Medien“.
Für Kirchen – Stichwort Missbrauch – gilt der Auskunftsanspruch des Einzelnen übrigens nicht; sie haben eine verfassungsrechtliche Sonderstellung. Doch Degenhardt nannte wohl nicht ohne Grund die Rundfunkanstalten und die Kirchen „öffentlich-rechtliche Dinosaurier“.
„Grundlegendes Fehlverständnis des Gewährleistungsgehaltes der Meinungs- und Pressefreiheit“
Warum die sehr eindeutige Haltung der Karlsruher Richter zu Art. 5 GG in Hamburg nahezu völlig ignoriert wird und sich jeder seine Meinungsfreiheit selbst in Karlsruhe erstreiten muss, sollen andere erklären. Wie das Video hier zeigt, wohnen in Hamburg auch vernünftige Leute.
Johannes Heesters hatte sich am Landgericht Berlin zur Freude der Presse sowie gewisser Gerichtstouristen mit einem Kabaretthistoriker Volker Kühn über seinen Auftritt im KZ Dachau gestritten. Dabei war es darum gegangen,ob er bei diesem Auftritt, den Heesters als Fehler bedauert, auch vor SS-Leuten gesungen habe, wie es Kühn von einem Zeugen erfahren haben will. Die Berliner Pressekammer wies ab. Bei der Berufung vor dem Kammergericht Berlin schlossen die Parteien nun einen Vergleich: Kühn darf seine Überzeugung behalten, wird Heesters aber nicht mehr als Lügner bezeichnen. Heesters trug die Kosten. (Via log.handakte.de)
Auch Heesters hatte mit Äußerungen so seine Schwierigkeiten. Dass er 2008 mit 105 Jahren noch über seinen Schatten springen konnte (1:50 im Video), ist eine durchaus respektable Leistung.
Vor drei Wochen hatte mich ein Kamerateam von RTL besucht, um meine Meinung darüber zu hören, was ich von GEZ-Gebühren auf Registrierkassen halte. Ist möglicherweise inzwischen gesendet worden, ich selbst sehe kein fern.
Soeben hatte ich an der Haustür – erstmals in meinem Leben – Besuch von der GEZ. Ich wies den unangemeldeten Gast höflich auf das Hausverbot hin, das ich der GEZ erteilt hatte, nachdem sie mal mein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ (vulgo: „Computer mit Internetanschluss“) ungebeten angemeldet hatten. Der Mensch verabschiedete sich mit den Worten „Bis zum nächsten mal“ – nach dem Motto „I’ll be back!“
Ich konnte es mir gerade noch verkneifen, dem Ärmsten zu verraten, dass ich das medienrechtliche Wahlprogramm der Piratenpartei NRW formuliert hatte … ;-)
Die in Sachen Zensur erfahrenste Organisation auf diesem Planeten hat sich an das Landgericht Hamburg gewandt, um nicht nur sündhafte Blogger zu bannen, sondern auch das Häretiker-Magazin DER SPIEGEL. Medienblogger Stefan Niggemeier berichtet ausführlich über den Fall.
Ich hatte letzten Dienstag nach einem ätzenden Termin beim Landgericht Hamburg (zufällig in der Zivilkammer 25, die das zitierende Blog behandelte) einen alten Freund besucht, der in den 50er Jahren einen interessanten Job hatte: Er betreute alleinstehende Mütter im Auftrag einer gewissen Religionsgemeinschaft, deren Kleriker selbst nicht zur Human-Reproduktion befugt waren. Die alleinstehenden Mütter waren alle wie die Jungfrau zum Kind gekommen, und mein Kumpel hatte die dankbare Aufgabe, diese Mütter regelmäßig mit irdischen Gütern der Religionsgemeinschaft zu versorgen – wenn sie darüber schweigen.
Er hat sich dann irgendwann einen anderen Arbeitgeber gesucht. In seinem Bücherschrank befinden sich heute zahlreiche Werke von Karlheinz Deschner.
Habe gerade einen interessanten Vortrag der Enthüllungsjournalistin Petra Reski besucht, die aus Ihren Büchern über die italienische – auch Deutschland höchst aktive – Mafia berichtete. Dabei wies Reski auf die obskure Beziehung zwischen der Kirche und der Mafia hin, die man in Süditalien nicht als Widerspruch sieht. Im Gegenteil: Der bayerische Oberhirte in Rom verwehrt zwar Geschiedenen die Kommunion, wettert gegen Homosexuelle (ohne Talar) und hat lustige Ansichten über Verhütung. Aber gegen die Mafia hat Benedikt der Viertelvorzwölfte bislang nicht eine Silbe gesagt. Denn Kirche und Mafia machen seit Mitte des 19. Jahrhunderts (Vereinigung von Nord- und Süditalien) gemeinsame Sache: Negierung des italienischen Staates.
Auch, wenn es sich pittoresk anhört, so ist die Mafia durch und durch katholisch, sodass ihr ein Fundament wegbrechen könnte, wenn Protektion und Kooperation durch die kirchlichen Würden- und Überweisungsträger aufhören würde. Ebenso verhält es sich mit der organisierten Kriminalität und Politik: Was Reski mit am meisten schockiert hatte, war die Tatsache, dass in Germania Teile ihres Buches verboten wurden. Eine Äußerung betraf einen Politiker. Na, sowas?