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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


7. Oktober 2010

Stuttgart 21: Derselbe Planet, verschiedene Welten

Selbst Schuld, sagt Karin from Eddy Edwards on Vimeo.

6. Oktober 2010

Astroturfing bei Stuttgart 21

Weil jemandem in Stuttgart langsam gedämmert sein muss, dass erblindete Rentner und arrogante Politiker keine sonderlich zielführende PR für verbuddelte Bahnhöfe sind, scheinen die jetzt Spin Doctors engagiert zu haben, um die Kritiker in Misskredit zu bringen. Was man früher „schwarze PR“ nannte, schimpft sich heute „Astroturfing“.

Solche Desinformationskampagnen hatte auch das Ministerium für Staatssicherheit unternommen, in dem die „Abteilung X“ gefälschte Dokumente u.a. an Zeitungen im Westen lancierte usw. Dies kann man heute gut nachhalten, denn zwei letztes Jahr verstorbene Offiziere der Abteilung X, die ihrem Dienstherren zunehmend kritisch gegenüberstanden, hatten 1993 in ihrem Buch „Auftrag Irreführung“ über ihre Desinformations-Operationen berichtet. Während man früher kunstvoll fälschen musste, erledigt man so etwas heute per Internet. Ein Problem ist jedoch nach wie vor das gleiche: Man fällt mit solchen Nummern leicht auf, oft genug geht der Schuss nach hinten los.

Lesenswerter Beitrag in der Süddeutschen.

5. Oktober 2010

EGMR zur Verdachtsberichterstattung

Der Kollege Lehofer aus Österreich weist auf eine interessante Entscheidung des EGMR hin, bei der es um den reklamierten Schutz des Privatlebens vor Verdachtsberichterstattung wegen einer behaupteten Schwarzgeldsache ging.

Der Artikel in El Mundo betraf eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses und nach Ansicht der Mehrheit des Gerichts wurde auch die erforderliche journalistische Sorgfalt eingehalten: auch das Dementi des betroffenen Unternehmens wurde wiedergegeben und die anonym zugespielten Daten waren durch ein Gespräch mit dem (allerdings entlassenen) Buchhalter des Unternehmens gegengeprüft worden. Damit hatte der Journalist nach Ansicht des EGMR alle effektiven Möglichkeiten ausgeschöpft, die Information zu verifizieren.

Der einzig abweichende Richter berief sich auf die Caroline-Entscheidung des EGMR. Damals hatten zwei Herschaften, die auf Kosten von Generationen von Menschen (Untertanen) unverdient zu exorbitantem Reichtum und Status gelangt sind, sich das Recht erstritten, nicht nur in ihren Privatschlössern und Ländereien ihre Privatsphäre ungestört ausleben zu dürfen (was Sie und ich heute nicht einmal mehr am heimischen Computer dürfen), sondern auch in der Öffentlichkeit bei öffentlichen Veranstaltungen etc. unsichtbar zu werden. Wenn die Frau C. ein Reittournier ihres hochwohlgeborenen Töchterleins besucht, darf Mami nicht abgebildet werden, weil das ja etwas sehr schreckliches wäre, wozu Durchlaucht den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bemühen geruhen.

4. Oktober 2010

Frau Slomka ist sauer

Wenn sogar der traditionell CDU-nahe Sender ZDF so kritisch berichtet, wie es gegenwärtig Frau Slomka vom heute-journal tut, sind wir vielleicht auf einem guten Weg.

Noch spannender berichtet das Deutschlandradio, nämlich über die Nutznießer des Stuttgart 21-Projekts. Dreimal dürfen Sie raten, in welchem Dunstkreis sich die entsprechenden Unternehmer tummeln … Ein wichtiger Zulieferer der Bahn ist übrigens die Firma Siemens, mit diesem Mitarbeiter

Und zum 20. Jahrestag der Wiedervereinigung sendet Mappus dieses schöne Bild in die Welt.

(Anregungen via fefe)

3. Oktober 2010

200.000 Straftaten gegen die Ehre – Zensur?

Der Kollege Andreas Fischer weist in seinem Blog darauf hin, dass 2009

„laut Statistik des Bundeskriminalamts die statistisch wichtige Zahl 200.000 der wegen angeblicher “Straftaten gegen die Ehre” in Deutschland strafrechtlich verfolgten Personen klar überschritten“

wurde. Er stellt infrage, dass das Korrektiv “Wahrnehmung berechtigter Interessen” (§ 193 StGB) wirkungsvoll sei. In einem anderen Posting hält er die Beleidigungsgesetze für Zensur.

Ich bin mir nicht sicher, ob es wirklich die Gesetze sind, oder ob die Probleme nicht eher auf der Ebene der Rechtsanwendung liegen. Ich mache allerdings ganz überwiegend nur Zivilrecht, auch bei Beleidigungen, so dass ich seine Sicht auf den strafrechtlichen Ehrenschutz nicht beurteilen kann. Mein Eindruck ist der, dass bei strafrechtlichen Beleidigungen die Messlatte bedeutend höher liegt, so dass ich eher die Privatrechtsstreite (und die hiermit generierte Selbstzensur) als Zensur ansehe. Immerhin kann man ja Staatsanwälte, die nur ihren Job tun, ungestraft als „durchgeknallt“ bezeichnen.

2. Oktober 2010

Boies Preview auf den Film über Mark Zuckerberg

Wie ich neulich schon schrieb, warte ich auf den Filmstart von „500 Millionen Freunde“ („The Social Network“). Heute erschien ein interessanter Kommentar von Johannes Boie in der SZ-Schaltzentrale, der auf die zu den Deutschen bemerkenswert unterschiedliche Mentalität der Nordamerikaner zu Datenschutz eingeht. Außerdem weist Boie darauf hin, dass der Film gegen das Einverständnis der lebenden Personen gedreht wurde, was aufgrund des grundlegend anderen Verständnisses von Meinungsfreiheit in den USA möglich ist – auch gegen einen Milliardär.

1. Oktober 2010

Agents Provocateurs bei Stuttgart 21-Demo?

Die CDU hatte Kinder instrumentalisiert, um der Content-Industrie die Internetsperren zu geben. Und nun sagt ausgerechnet ein CDUler das hier:

Die Tagesschau wird ihrem öffentlich-rechtlichen Auftrag gerecht. Auch n-tv leistet solide Arbeit.

Nicht nur, dass Sanitäter und Journalisten nicht auf das Gelände gelassen wurden, die haben offenbar sogar Quarzhandschuhe eingesetzt. Schade, dass die Polizisten noch nicht nummeriert sind. Filesharer finden ist einfacherer. Neu ist allerdings, dass die Demonstranten nun zurückfilmen können und vor allem in Echtzeit twittern können.

Im Tagesspiegel sagt der Autor Wolfgang Schorlau:

Durch meine Arbeit als Krimiautor habe ich gute Kontakte zu Polizisten. Aus diesem Umfeld habe ich Hinweise erhalten, dass es im Innenministerium Überlegungen geben soll, Provokateure einzuschleusen, die Gewalttaten begehen, die man den Demonstranten in die Schuhe schieben kann. Möglicherweise eine Gewalttat an Bereitschaftspolizisten.

Das Foto des älteren Demonstranten, dessen rechtes Auge gestern heraushing, war heute in den Medien offenbar nicht zu sehen, es wurde über ihn auch nicht berichtet. Wir hatten es gestern bei einer kurzfristig organisierten Mahnwache am Rathaus in Münster ausgestellt. Im dort befindlichen Friedenssaal wurde seinerzeit der Westfälische Friede ausgehandelt. Gerne geben wir insoweit Know How an die Politiker in Stuttgart weiter. UPDATE: Foto.

Ein Kollege hat mich für den Vergleich zwischen S 21 und den Leipziger Montagsdemonstrationen gerügt. Tatsächlich gibt es Unterschiede: Mir ist nicht bekannt, dass es damals Schwerverletzte gab oder Kinder und Senioren zusammengeknüppelt wurden. Bemerkenswert, denn damals ging es immerhin um den Selbsterhalt eines Staates, während hier gerade mal ein Bahnhof verbuddelt werden soll. Die StaSi hatte etliche V-Leute in die Bürgerrechtsbewegung einzuschleusen versucht. Ob sie auch Agents Provocateurs einsetzte, ist mir zumindest nicht bekannt (müsste man mal recherchieren).

(Mit diversen Anregungen bei fefe.)

UPDATE: Erstaunliche Schwärzungen des Timecodes im Polizeivideo.

29. September 2010

David Schraven macht künftig „Post von Wagner“

Der Ruhrbarone-Blogger und Möchtegern-Leyendecker David Schraven war mir schon mehrfach als pöbelnder Zeitgenosse aufgefallen. Als Enthüllungsjournalist ist man allerdings nur unwesentlich mehr wert als seine Informanten, die einem Vertrauen schenken, weil man ihnen ein Sprachrohr gibt. Man ist ein besserer Briefkasten, selten mehr. Natürliche Bedrohung dieser gefühlten Position des Alpha-Journalisten ist WikiLeaks, die den Job ungleich effizienter machten.

Heute nun beleidigt Schraven die Leser mit einer unterirdischen Story in „Der Westen“ über WikiLeaks-Aussteiger Daniel „Schmitt“ Domscheit-Berg. Eigentlich nicht einmal über ihn, sondern über dessen Frau. Der Möchtegern-Leyendecker hat nämlich spitz gekriegt, dass Domscheit-Berg verheiratet ist, was unter professionellen Journalisten eigentlich als Privatleben gilt und von keiner journalistischen Relevanz ist. Eine solche könnte man mit Fussnägelrollen noch konstruieren, weil sich die politisch interessierte Frau per Twitter usw. positiv über WikiLeaks geäußert hat, was allerdings nicht wirklich ein Thema ist.

Nun hat Jahrhundert-Journalist Schraven jedoch „recherchiert“, dass die Frau des Ex-WikiLeakers für ein weltbekanntes Softwarehaus arbeitet und dort mit PR befasst ist. Und da Schraven noch immer nicht der großen Coup für seine Leyendecker-Karriere zugeflogen ist, saugt er sich den heute aus den Fingern und beginnt eine Karriere als Verschwörungstheoretiker:

Fördert [Firma] WikiLeaks?

Die Frage ist, ob eine [Firma]-Lobbyistin auf diese Weise WikiLeaks öffentlich unterstützen kann? Hat sie eventuell sogar noch mehr gemacht? Ist sie etwa im Auftrag von [Firma] eine der heimlichen Unterstützerinnen im Hintergrund von WikiLeaks?

Meine Fresse … Dass sich selbst ein Schraven noch unter sein Niveau begeben kann und „Post von Wagner“ zu unterbieten versucht, also ne, wirklich …

Was der Super-Journalist NICHT schreibt: Beide hatten ihre Berufe bzw. Positionen schon sehr lange, bevor sie einander per Zufall kennenlernten.

Kompa an Schraven:

  • Auch die Frau eines WikiLeakers darf privat Twittern und von ihrer Meinungsfreiheit Gebrauch machen. Es gibt keinen Anlass, ihren Arbeitgeber oder ihr Arbeitsverhältnis in Misskredit zu bringen.
  • Behauptungen in Frageform sind presserechtlich trotzdem Behauptungen, für die man ggf. Beweis erbringen muss. Auch für Verdachtsberichterstattung gibt es gewisse Regeln.
  • Die WikiLeaker sind Kollegen von Journalisten, die euch kostenlos zuarbeiten. Gewisse Dinge tut man einfach nicht.

Die Firma, die Schraven gnädigerweise befragte, blieb locker: Privatsache ist Privatsache, soziales Engagement von Mitarbeitern wird sogar geschätzt. Warum Schraven zur Hetzjagd aufruft und hirnrissige Verschwörungstheorien ausgibt, muss man nicht verstehen.

UPDATE: Schraven ist offenbar nicht mehr bei den Ruhrbaronen.

BVerfG zur Meinungsfreiheit der Bundeszentrale für politische Bildung

Das Bundesverfassungsgericht hat sich mal wieder zum Persönlichkeitsrecht geäußert, das nicht nur durch Äußerung von Privatleuten, sondern auch durch die von staatliche Institutionen beeinträchtigt werden kann. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte sich von einem Autoren distanziert, mit dessen Artikel sie nachträglich dann doch nicht so ganz einverstanden war. Diese öffentliche Distanzierung stand dem Staat so nicht zu, meint man in Karlsruhe.

Die Entscheidung kommentiert – wie immer fundiert – der Kollege Stadler.

28. September 2010

CDU-Zoff

Feind – Todfeind – Parteifreund.

An Landgericht Essen hatte ein CDU-Bonze nichts Besseres zu tun, als seine Parteifreundin wegen einer belanglosen – angeblichen – Äußerung vor den Kadi zu zerren. Die verpflichtete sich schließlich, die angeblich ohnehin nicht gemachte Äußerung auch in Zukunft nicht zu äußern.

Wenn unsere Gerichte dazu beitragen, das solche Peinlichkeiten offen ausgetragen werden, ist das nur zu begrüßen. Dann weiß der Wähler wenigstens, was das für Gestalten sind, die da um seine Stimme buhlen … ;-)