Das Bundesverfassungsgericht hat sich mal wieder zum Persönlichkeitsrecht geäußert, das nicht nur durch Äußerung von Privatleuten, sondern auch durch die von staatliche Institutionen beeinträchtigt werden kann. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte sich von einem Autoren distanziert, mit dessen Artikel sie nachträglich dann doch nicht so ganz einverstanden war. Diese öffentliche Distanzierung stand dem Staat so nicht zu, meint man in Karlsruhe.
Die Entscheidung kommentiert – wie immer fundiert – der Kollege Stadler.