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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


30. Oktober 2009

Pilotenfehler? Bald kommt das UL-Unfall-Blog!

Wie ein Kollege meldet, hat man mal wieder die Ursache für den Absturz eines Gyrocopters gefunden. Es soll mal wieder ein „Pilotenfehler“ gewesen sein. Den Piloten kann man nicht mehr befragen, denn der ist tot.

Ich vertrete Mandanten aus der Ultra-Leicht-Szene, die akribisch Material über solche Abstürze, seltsame Praktiken der Zulassung und interessante personelle personelle Verflechtungen zusammentragen. Dies UL-Szene schätzt meine Mandanten als Nestbeschmutzer nicht besonders. Wie nicht anders zu erwarten, kam es zu äußerungsrechtlichen Prozessen.

Wir spielen mit dem Gedanken, unsere eigene Öffentlichkeit in Form eines Blogs zu schaffen, das zeitnah die wirklich seltsamen Vorgänge im UL-Bereich dokumentieren und kommentieren wird. Schon irgendwie traurig, dass man so etwas heute praktisch nur noch im Verbund mit einem Medienrechtler machen kann, ohne sich aus Hamburg eine einstweilige Verfügung wegen angeblich unzulässiger Verdachtsberichterstattung einzufangen.

29. Oktober 2009

Priester P will nicht beichten (lassen)

Ein Pfaffe hatte vor einem Jahr seine sieben Sünden vor einem weltlichen Strafgericht gar bitterlich bereut. Jetzt kam sein gepeinigte Geliebte auf die Idee, ein Buch über ihren Seelsorger zu schreiben, wobei auf Namensnennung verzichtet wurde. Nun ist dem gefallenen Engel aufgegangen, dass er zwar im Fegefeuer brennen muss, auf der Erdoberfläche jedoch ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht genießt. Da ist ihm plötzlich eingefallen, dass er sich wohl bei seinen Geständnissen geirrt haben muss und die Frau gar lügt. Bei Kirchens weiß man ja schon seit Evas Zeiten, was man vom Weibe zu halten hat! Zur Strafe will er nun die gute Frau ins Loch werfen lassen.

Bei ihrem Buchprojekt steht dem Opfer kein großer Verlag zur Seite, sie hatte es als Book on Demand veröffentlichen wollen.

27. Oktober 2009

Buskeismus.de nunmehr zitierfähig

Also krawallig ist es ja schon, das Blog des zähen Chronisten der Hamburger Pressekammer Rolf Schälike. Doch der Ausdauer des passionierten Bergsteigers und Pilzesammlers sowie seinen Experimente mit der Justiz können sich inzwischen weder Journalisten verschließen, wie vor einiger Zeit die Sonntags-FAZ, gerade Die Zeit, und auch in der aktuellen Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ gibt kein geringerer als Prof. Dr. Karl-Heinz Ladeur in seinem lesenswerten Beitrag „Mediengerechte Spzifizierung des Schutzes von Persönlichkeitsrechten gegen Beeinträchtigung durch Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik“ als Fundstelle etwa eine URL von buskeismus.de an – übrigens ein Urteil in Schälikes eigener Sache. Bekanntlich leistet sich der Mann Fehden mit Berliner Presseanwälten, die sich durch seine Berichterstattung „belästigt“ fühlen und bisweilen sogar im Duo bis u.a. nach Köln fliegen, um den Hamburger  an der Ausübung seiner Grundrechte aus Art. 5 GG zu hindern. Die meisten Presserechtler haben übrigens längst erkannt, dass man sich mit Schälike besser nicht anlegt.

Mir fiel vor zwei Jahren die Ehre zu, Deutschlands wohl ungewöhnlichsten Gerichtsreporter einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Sicher, es dauert ein bisschen, bis man die Qualität seiner Arbeit erkennt, und viele Kollegen äußern sich abschätzig über den manchmal etwas kauzig wirkenden Herrn. Aber man muss einem Vogel auch dann zuhören können, wenn er nicht singt (Michael Ende). Wie im obigem Video von Zapp zu sehen ist, zeigen Schälikes Dokumentationen der Hamburger Absurdidäten Wirkung. Man spricht inzwischen im Bezug auf die Hamburger Pressekammer auch im Printbereich ganz offen von „Zensur“, der Kollege Prof. Weberling von

„grottenfalscher Interpretation der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts.“

Prof. Ladeur äußert sich ein bisschen vornehmer und beendet seinen aktuellen Beitrag wie folgt:

„Zur Zeit wird die Rechtsprechung ihrer Rolle bei der Herausbildung von Regeln nur in Grenzen gerecht.“

26. Oktober 2009

Kai Dieckmann macht Buskeismus.de Konkurrenz!!!

Heute ist definitiv der verrückteste Tag, seit ich zum Medienrecht blogge!!!

Jetzt übt sich Kai Dieckmann in der Kunst der Gerichtsreportage und BILDet im Stile von Buskeismus.de das Wortprotokoll eines presserechtlichen Gerichtstermin ab, und zwar in der Alien-Sache, in der Dieckmanns Lieblingsgegner geklagt hatte. Der Lieblingsgegner ist wiederum ein TAZ-Mitbegründer und außerdem ein von mir in fachlicher Hinsicht sehr verehrter Presseanwalt. Er wurde von seiner von mir in jeglicher Hinsicht verehrten Kanzleikollegin vertreten.

„Sauber“ – Analyse zu BGH VI ZR 19/08 (Daimler, Schrempp ./. Grässlin)

Der lange Arm aus Karlsruhe reicht bis zum Sievekingplatz in der Freien- und Hansestadt Hamburg. Und dort klatschte dessen Hand vor einem Monat so laut auf die Backen der hanseatischen Richter, dass es nur so knallte …

Wir berichtet (und vorher gesagt), war dem Rüstungskritiker Jürgen Grässlin vom BGH der seltsame Maulkorb abgenommen worden, den ihm in Schrempps und Daimlers Auftrag die Hamburger Pressekammer angelegt hatte. Heute ist endlich die Urteilsbegründung veröffentlicht worden.

Man hatte Grässlin verboten, den dubiosen Rücktritt des vormaligen Daimler-Häuptlings Schrempp mit diesen Worten zu kommentieren:

„a) Ich glaube nicht, dass der Rücktritt (des Klägers zu 2 als Vorsitzender des Vorstands der Klägerin zu 1) freiwillig war. Ich glaube, dass er dazu gedrängt und genötigt wurde.
b) … und das muss damit zusammenhängen, dass die Geschäfte nicht immer so sauber waren, die Herr S. geregelt hat.“

Kontext nicht beachtet, Wertungen als Tatsachenbehauptungen gedeutelt

Diese Ausschnitte aus einem Interview hat sich die Hamburger Pressekammer rausgepickt, ohne den Kontext hinreichend zu beachten – das Standard-Verfahren am Sievekingplatz. Und die Hanseaten wollten darin einen Eingriff in Persönlichkeitsrecht und „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ (muhahaha!) erkennen, da die Äußerungen als Tatsachenbehauptungen einzustufen seien. Selbst bei Einordnung als Verdachtsberichterstattung seien die Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt. Diesem Unsinn wollte der BGH jedoch nicht folgen. (more…)

Die Wikipedia igelt sich ein

Heute erschien auf Telepolis meine Glosse zu den aktuellen Vorgängen der Wikipedia. Sehr gefreut habe ich mich über das Kompliment von fefe (was über 200.000 Hits bescheren dürfte) und eine Email eines von mir sehr geschätzten Publizisten.

In dem Wikinger-Fachblatt „Kurier“ weist ein Autor darauf hin, dass die Wikipedia Bestandteil von Web2.0 sei. Um zu zeigen, wie man mit seinem Gegenüber auf Augenhöhe diskutiert, geht er gleich mit gutem Beispiel voran:

Begriffe wie „Willkür“, „Blockwarte“, „Adminpedia“ und „Löschnazis“ sind sicherlich primär der Tatsache geschuldet, dass auf beiden Seiten genug Idioten mitdiskutieren …

„Idioten“ – wenn ich sowas in der Wikipedia gesagt hätte, dann wäre stante pede eine Sperre verhängt worden – ohne Diskussion. Das vulgärste, was mir mal entfleucht ist, war „Neurotiker“ im Bezug auf hochneurotisches (oder heuchlerisch-ignorantes) Handeln.

Im Rahmen eines aktuellen Rechtsstreits wegen einer Rufmord-Sache haben mir die Brüder und Schwestern der Adminpedia gestern indirekt mit dem Streisand-Effekt gedroht, wollen „Ruhe in die Sache bringen“ und weigern sich, einen privilegierten User wegen einer knallharten Verleumdung anzugehen! Liebe Admins, glaubt ihr wirklich, dass ich ein Interesse an Ruhe in euerm Laden haben könnte? Publicity ist mir im Gegenteil hochwillkommen!!! „Controverse you can’t buy!“ pflegt ein weltbekannter Mandant von mir stets zu sagen. Also, ihr Wikinger, soll ich erst zurücksperren und euch die Domain kappen lassen, oder kapiert ihr auch so, dass der Admin-Corpsgeist außerhalb eurer Wikiwelt keine Bedeutung hat und nicht über dem Recht steht? Fortsetzung folgt!

Und demnächst startet hier eine Serie: „Der Kompa und das liebe Phi“! :P

Und in ein paar Wochen unterhalten wir uns nochmal über den Streisand-Effekt …

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22. Oktober 2009

Michael Jackson-Double-Show: Wo kein (berechtigter) Kläger …

Aus eher formalen Gründen ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen eine Michael Jackson-Gedenk-Show abgelehnt worden. Die von der Branche erhoffte Rechtsklarheit über solche Veranstaltungen konnte daher materiellrechtlich nicht herbeigeführt werden.

Wie in dem Video (Halbzeit Superbowl 1993) zu sehen ist, scheint der Mann ja schon zu Lebzeiten sogar eigene Doubles gehabt zu haben …

21. Oktober 2009

Landgericht Hamburg: Pressekammer geht mal wieder auf Zeitreise …

Das Aktienblog versteht die Welt nicht mehr: Inzwischen ist Begründung zur Bestätigung der einstweiligen Unterlassungsverfügung des „Börsen-Journalisten“ Markus Frick eingegangen, und darin kann man lesen:

“Dabei kommt es – jedenfalls wenn es sich, wie vorliegend, um rufbeeinträchtigende Behauptungen handelt – auch nicht darauf an, ob die Behauptung vormals zutreffend und zulässig war.”

Völlig zu Recht stellen die Aktienblogger hierzu fest:

Die Tatsache, dass es für Internetmedien in keiner Weise praktikabel ist, mögliche Änderungen von in Artikeln dargelegten Sachverhalten zu antizipieren, um täglich sämtliche Archivinhalte der Realität anzugleichen, ignoriert das Landgericht völlig. Auch die Verbannung älterer Artikel in ein Archiv, das weder mittels Suchmaschinen noch über Links erreichbar ist, kommt einem Berufsverbot für Onlinemedien und Blogger gleich.

(…) Die gängige Abmahnpraxis hinterlässt jedoch den Eindruck, als ginge es nicht um objektive Information, sondern darum, kritische Berichterstatter unter Geiselnahme des Persönlichkeitsrechts mundtot zu machen.

Dann aber werden die Aktien-Blogger irrational:

Wir glauben trotz der jüngsten Entscheidung auch weiterhin an die zweckgerichtete Abwägung zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht und blicken dem für November terminierten Hauptsacheverfahren vor dem Landgericht Hamburg mit Zuversicht entgegen.

Liebe Aktienblogger, ich habe jetzt eine ganz schlechte Nachricht für euch: beim Landgericht Hamburg wird NIE zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht abgewogen. Das passiert erst in Karlsruhe. Und es interessiert an der Außenalster auch niemanden, ob etwas im Internet praktikabel ist. In zwei Jahren dürft ihr dann vielleicht sagen, was ihr über Herrn Frick zu sagen habt.

Aber schön, dass euch aufgefallen ist, dass das Wort „Pressefreiheit“ im Urteil nicht ein einziges Mal auftaucht. Die spielt im Hamburger Landrecht nämlich keine Rolle …

19. Oktober 2009

Jan Ullrich ./. Werner Franke: Das Hauptverfahren dürfte peinlich werden

Seit 2006 streiten sich der Doping-Praktiker Jan Ullrich und der Doping-Experte Prof. Werner Franke vor Hamburger Gerichten – natürlich um die Wahrheit bzw. wer die gepachtet hat, genauer: Wer wem welche Wahrheit verbieten darf.

Franke hatte im Prinzip zutreffend behauptet, Ullrich habe an den Doping-Arzt Fuentes Geld gezahlt, was Ullrich in einer eidesstattlichen Versicherung bestritt und hiermit dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung aus dem Kreuz leiern konnte.

Werden wir mal etwas präziser: In einem TV-Interview hatte Franke erklärt,

Ullrich habe in einem Jahr dem spanischen Mediziner Eufemiano Fuentes 35.000 Euro für Dopingmittel überwiesen.

Franke meinte, damit lediglich die Presse zitiert zu haben. Doch in Zeiten der Stolpe-Rechtsprechung verwiesen ihn die Hamburger darauf, dass Franke als großer Doping-Experte, der auch im Fall selber recherchiere, so zu verstehen sei, als gebe er eigene Erkenntnisse zum Besten.

In Hamburg glaubt man blind, was in eidesstattlichen Versicherungen gelogen wird. Aber im Hauptverfahren, wo man Beweise zu erheben pflegt, könnte es peinlich werden, denn die eidesstattliche Versicherung war offenbar erstunken und erlogen: Laut BKA (Tagesspiegel) hatte der Radfahrer schlappe 80.000,- Euro an Fuentes überwiesen und sich auffällig häufig in Madrid aufgehalten. Anders als bei seinem Frohlocken über das Hamburger Urteil hält sich Ullrich diesmal mit Kommentaren zurück.

Zur aktuellen Bild-Abmahnung der Ruhrbarone bzgl. Sahra Wagenknecht

Zur Zeit macht in der Blogosphäre die den Ruhrbaronen zugestellte Abmahnung die Runde, die ein PR-Foto der Politikerin verbreiteten (ist nicht das, welches hier zu sehen ist, sondern wohl das hier).

Gelegentlich liest man, es sei mit einem Schadensersatz von 20.000,- Euro zu rechnen. Nein, es gibt eine Art „Tarif“ für Bildnutzung im Internet, nämlich die Empfehlung der „Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing“, an der sich viele orientieren, und da kostet die Nutzung etwa einen dreistelligen Betrag. Der verdoppelt sich aber um den „Strafzuschlag“, wenn ein Foto genutzt wurde, ohne, dass man vorher gefragt hat. Bei der Zahl „20.000,- Euro“ dürfte es sich um den sogenannten „Streitwert“ handeln, der als Faktor für die durchsetzbaren Kosten des Anwalts dient. Bei Bildnissen in Massenmedien fangen die Streitwerte bei 10.000,- Euro an, der Anwalt bekommt davon jedoch nur einen Bruchteil. Also: Kein Grund zur Panik.

Die Ruhrbarone scheinen sich auf den Standpunkt „Einmal ist keinmal“ zu stellen und glauben, mit dem Löschen des Bildes hätte sich die Sache. Ich fürchte, dass die Rechtsprechung das böse Wörtchen „Wiederholungsgefahr“ anders definiert …

Vielerorts liest man, es habe sich doch bloß um PR-Fotos gehandelt. Nun ja, JEDES Foto, das nicht explizit zur Nutzung frei gegeben wurde (bzw. dessen Urheber 70 Jahr verblichen ist usw.), ist urheberrechtlich geschützt. Beweispflichtig für ein Nutzungsrecht ist der Nutzer. Frau Wagenknecht hat ihr Antlitz nicht vergesellschaftet, ihr Fotograf hält insoweit auch wenig von der kommunistischen Idee.

Eine andere Frage ist, ob es für die Nutzung als Bildzitat eine Rechtfertigung geben könnte (dann aber mit Urheberbenennung usw.). Dann müsste sich der fragliche Beitrag konkret mit dem Foto (nicht nur mit Frau Wagenknecht) auseinander gesetzt haben, worüber mir nichts bekannt ist.

Ob es charakterlich eine so tolle Idee ist, zu Werbezwecken Bilder ins Internet zu streuen und dann hinterher die Anwälte von der Kette zu lassen, darf ein jeder selbst beantworten. Mit einem politischen Blog sollte man geschickter kommunizieren. Aber wie man bei dem halbherzigen Abstimmverhalten der Linkspartei bzgl. der Internetsperren gesehen hat, ist da aus diesem Lager eher wenig Kompetenz zu erwarten. Wenn es der guten Frau lieber ist, in der Öffentlichkeit mit Amateurfotos wie dem oben eingelinkten dargestellt zu werden, dann nur weiter so! (Inwieweit der Politikerin das Verhalten ihres Fotografen recht ist, ist unbekannt.)

Dieses Bild da oben wurde unter den Bedingungen der „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“-Lizenz, in den Versionen 1.0, 2.0, 2.5 und 3.0 veröffentlicht.

UPDATE: Der Urheber der obigen Abbildung nennt sich „S1“, was ich irrtümlich für eine weitere technische Bezeichnung gehalten hatte. Man kann ihn durch Klick auf „dieses Bild“ sofort ermitteln.

UPDATE (15.01.2009):  Die Ruhrbarone konnten mit der Argumentation überzeugen, Die Urheberin habe ihr Rechtsschutzbedürfnis verwirkt, weil sie sie 11 Jahre untätig geblieben sei, obwohl sie vom Download wusste.