Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.
Update: Ah, jetzt, ja!
Ich kann derzeit Kai Dieckmanns aktuelle Spitze auf den Kollegen E. nicht so recht einordnen, zumal das Bild leider zu klein ist, um den Träger des eindrucksvollen, äh, nunja, … zu identifizieren.
Update: Ah, jetzt, ja!
Da ich seit etlichen Jahren auf den Konsum von TV verzichte, kann ich nicht einmal erraten, welcher angeblich prominente TV-Moderator jüngst das Landgericht Hamburg bemühte.
Der TV-Mann hatte nichts dagegen, dass sein Neffe sich in seinem Licht sonnte, als dieser wiederum für ein Kunstwerk gerühmt wurde. Nachdem sich das Kunstwerk als Plagiat herausgestellt hat, ist das nun schwarze Schaf der Familie in Ungnade gefallen. Und da hat man natürlich nichts Besseres zu tun, als zur Hamburger Pressekammer zu rennen und entsprechende identifizierende Berichterstattung zu verbieten. Sehr schön!

Foto: Chris Kenner
Der Unbekannte rechts neben mir auf dem Bild ist zwar nicht mein Mandant, hat aber ab und zu mal Probleme mit der Presse, meistens dümmliche Gerüchte über sein Privatleben, die eher keiner Aufmerksamkeit bedürfen.
2007 hatte er eine junge Dame für ein paar Tage auf seine Privatinsel eingeladen, der er wohl mehr als ein paar Zaubertricks oder so zeigen wollte. Die gute Frau zeigte ihn hinterher wegen angeblicher Sittlichkeitsdelikte an. Zeugen gibt es keine, wie das bei einsamen Inseln nun mal so ist. Die Dame ging an die amerikanische Presse, die über den Gentleman mit gutem Ruf die ungeprüfte Geschichte verbreitete. Der Mann ließ sich nicht zu Schweigegeldern hinreißen und hält die Kampagne durch.
Die Frau hat wegen Sittendelikten und angeblicher Freiheitsberaubung, er könnte wegen versuchter Erpressung nachziehen. Er hätte die Angelegenheit locker aus seiner Portokasse bezahlen können, aber er hat den harten Weg gewählt. Im Juli hat die junge Dame Zivilklage auf Schadensersatz eingereicht.
Heute wurde berichtet, dass die Anhörung erst im März sein wird. Aus zuverlässiger Quelle habe ich erfahren, dass der Mann öffentlich lebendige Frauen zu zersägen, vierteilen und köpfen pflegt.
Seine rechte Hand, Chris Kenner, der ihn bei allem berät und die komplette Kontrolle über die Show ausübt, hat mir mal erzählt, er (Kenner) wäre eigentlich am liebsten Rechtsanwalt geworden. Entsprechend talentiert und trickreich ist Kenner alle mal.
Via Richter Ballmann habe ich dieses Kleinod journalistischer Satirekunst gefunden, das natürlich rein fiktiv ist, so fiktiv sogar, dass man es sicherheitshalber nachträglich anonymisierte …
Schlagwörter: SatireWie Blogger-Kollege Kai Dieckmann sportlich zum Besten gibt, hat der Axel Springer-Verlag gegen den meines Erachtens besten Presseanwalt Deutschlands verloren. Dessen Bildnis darf nicht einfach so gezeigt werden.
„Die Antragsgegnerin treibt ihre Scherze auf Kosten des Antragstellers, indem sie ihn ohne überwiegendes öffentliches Informationsinteresse als Opfer ihres Spotts ausgewählt hat.“
Dieckmann veröffentlichte bereits ein Steno-Protokoll.
Hier veröffentlicht sein Kontrahent eine Pressemeldung u.a. zur Abwehr einer pikanten Schmerzensgeldforderung Dieckmanns.
Wie der 6. Senat des BGH heute in einer Pressemeldung verlautbarte, will er im Wege einer Vorabentscheidung durch den Europäischen Gerichtshof die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern klären lassen.
Beim Kläger handelt es sich um einen seinerzeit medienbekannten Herrn, der als Mörder des Schauspielers Walter Sedlmeyer rechtskräftig verurteilt wurde und nun wieder auf freiem Fuße ist. Grundsätzlich ist Namensnennung nur bis ca. ein halbes Jahr nach Rechtskraft der Strafverurteilung zulässig. Sollten die Urteile der Vorinstanzen (selbstverständlich Hamburg …) halten, dann dürfte dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Archive haben, die dann geflöht werden müssten.
Wie man hört, soll der Kläger übrigens auch an meine Freunde von Wikipedia herangetreten sein, was natürlich die Solidarität mit der Electronic Frontier Foundation ausgelöst hat. Bevor mir noch ein übereifriger Linkhaft-Anwalt die Zeit stiehlt, verlinke ich den Beitrag der EFF nicht, denn da wird der böse Name des Mörders genannt. Googlen soll helfen … ;-)
Das eigentlich Seltsame ist: Wenn sich ein Straftäter, der übrigens aus dem Knast heraus ja gerade die Medien gesucht hatte, wieder in die Gesellschaft integrieren möchte, wäre der erste Schritt, seinen Namen zu ändern, denn der ist nun einmal im Weltgedächtnis. Stattdessen klagt man – übrigens mit Prozesskostenhilfe! – durch alle Instanzen und darüber hinaus.
Heute habe ich einen sachlich hervorragenden Beitrag über die Zustände bei Wikipedia und vor allem über die Arroganz bei Rechtsstreiten gefunden. Das medienrechtliche Problem ist, dass die Wikipedia-Beiträge in den USA gehostet werden, wo man von Deutschland aus nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten klagen kann. Um deutsches Recht schert man sich folglich nicht.
Auf der deutschen Seite von Wikipedia wird zwar die Möglichkeit angeboten, sich im Konfliktfall per eMail „auf informeller Basis auch an eine Gruppe von aktiven deutschsprachigen Benutzern zu wenden“, wie wir aber aus eigener Erfahrung bestätigen können, erfolgt von dort nicht einmal eine Antwort.
Ich kann diese Erfahrung leider aus eigener Erfahrung mit Wikimedia e.V. bestätigen. Zwar hatte ich anfangs wenigstens Antworten bekommen, die jedoch ziemlich laienhaft waren und ab Überforderung ausblieben. Diese Vereinsmenschen scheinen sich auch in der Realität für Admins zu halten, die nach Gutsherrenart auf Normalsterbliche mitleidig herabblicken. Sofern überhaupt eine Kommunikation erfolgte, war diese häufig unprofessionell, im Falle des bezahlten(!) Wikimedia-Geschäftsführers denkbar unsouverän.
Selbst der provinziellste Verein muss kommunizieren, solange sich der Gegner an den Kodex der Höflichkeit hält. Diese Kulturtechnik darf ich für meine anwaltlichen Schreiben beanspruchen. Was von Wikimedia kam und wie sie derzeit schweigen, kann man höflich nur noch als „dumpf“ bezeichnen.
In der Presse verlautbaren die Wikimedia-Leute, sie hätten auf Inhalte keinen Einfluss. Das ist jedoch allenfalls formal richtig, um das Wort „Heuchelei“ mal zu vermeiden. Mindestens einige der Wikimedia-Leute – wenn nicht sogar die meisten – sind nämlich zugleich auch Administratoren, haben also durchaus Kontrollmöglichkeiten, zumal ihr Wort in der Oligarchie-Clique der Wikipedia zwangsläufig Gewicht hätte.
Doch gerade das Ansehen von Admins, also Laien, die sich durch Edits (Löschen!) zu Wächtern emporgedient haben, tendiert immer mehr Richtung Nullpunkt, zumal als Arbeitston dort Gossensprache Usus ist. Mehr noch:
Auch ist bei Wikipedia seit längerem zu beobachten, dass gerade von „Administratoren“ Vandalismus an Artikeln in Form von Desinformation und der Verletzung von Marken- Urheber- und Persönlichkeitsrechten betrieben wird.
Welche Abgründe sich bei Wikipedia auftun, kann man sehr gut aufbereitet bei dem Benutzer „Brummfuß“ lesen, der sich Gedanken über das Mobbing im Wiki-Biotop macht. Es ist bezeichnend, dass dieser Benutzer inzwischen „indefinit gesperrt“ ist.
Wie resistent bzw. hysterisch man bei Wikipedia auf Kritik reagiert, zeigte ja mein „Besuch“ letzte Woche, wobei mich das karikaturhafte Gebaren eher amüsierte als betrübte.
Symptomatisch für die Wikipedia ist, dass man dort zwar 2007 ein „Schiedsgericht“ installierte, dieses sich jedoch kürzlich wegen Arbeitsunfähigkeit selbst aufgelöst hat. Die wussten nicht mal, was genau sie eigentlich sollten. Wikipedia ist Scheitern auf einem sehr, sehr niedrigen Niveau und scheint auf Führungsebene für Personen entsprechender Mentalität attraktiv zu sein.
Bei der Quelle für die oben genannten Zitate handelt es sich um einen ausgesprochen sachlichen Beitrag, den vermutlich jedoch viele nicht lesen möchten, da er aus einer politischen Ecke kommt, die sich verhältnismäßig leicht verbrämen lässt. Toleranz ist ja gerade nicht die Stärke des gegenwärtigen Wiki-Adels. Man sollte den Artikel trotzdem sehr genau studieren.
Schlagwörter: WikipediaDen Plastinator Dirk Piper hatte der Altmeister Gunther von Hagens „billigen Trittbrettfahrer“ genannt, der „Dauerpräparate von schlechter Qualität“ zeige. Doch Piper wollte kein billiger Trittbrettfahrer sein, sondern ein teurer und besorgte sich beim LG Hannover eine einstweilige Verfügung gegen den berühmten Anatomen.
Die Begründung liegt derzeit nicht vor, wobei im vorliegenden Fall die Kontrahenten in einem Wettbewerbsverhältnis stehen, sodass neben dem „konventionellen Äußerungsrecht“ die Äußerungen auch als unlauterer Wettbewerb aufgefasst werden könnten. In der Sache dürfte der Fall recht spannend sein, denn die Bezeichnung „Trittbrettfahrer“ dürfte dem Pressebericht zufolge durchaus den Sachverhalt zutreffend beschreiben, ferner wird ein Piper vermutlich preiswerter sein als das Original. Spannend wird die Frage, ob die Bewertung von Plastinationen als „schlechte Qualität“ durch einen Fachmann als Werturteil oder als Tatsachenbehauptung eingestuft werden wird. Gute Leichen, schlechte Leichen …
Ob die streitenden Anatomen wohl noch die eine oder andere Leiche im Keller haben …?
Ende 2006 hatte Freddy‘ Hühnerhof am Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen „Die Tierfreunde e.V.“ erwirkt, welche unschöne Bilder über die wenig idyllischen Zustände bei Freddy sogar im Wege des Hausfriedensbruchs erlangt hatten. Die Tierfreunde ließen sich nicht einschüchtern und ließen es auf ein Hauptverfahren ankommen. Nach drei Jahren und der Befragung von Zeugen, was in der Pressekammer Seltenheitswert hat, wurde Freddys Unterlassungsansprüchen am 28.08.2009 eine Absage erteilt. Dass man für die Freiheit der Bilder in einer einzigen Instanz über mehrere Jahre hinweg verhandeln musste, während das Verbieten derselben per einstweiliger Verfügung praktisch durchgerutscht ist, steht auf einem anderen Blatt.
Die siegreichen Tierfreunde vermieden es jedoch, in die nächste Falle zu tappen, denn selbst Gerichtsurteile darf man nicht ohne weiteres 1:1 veröffentlichen. Gegenwärtig wird ja bekanntlich der „Hausjournalist“ der Hamburger Pressekammer von Berliner Anwälten mit einer Klagewelle überzogen, die ihm die Gerichtsberichterstattung aus den seltsamsten Gründen verbieten lassen wollen.
Den Luxus einer eigenen Veröffentlichung in Reichweite deutscher Gerichte wollten sich die Tierfreunde dann doch nicht leisten. Seit ein paar Tagen ist das Originalurteil bei Wikileaks zu finden, die außerhalb deutscher oder sonstiger Gerichtsbarkeit operieren und daher unzensierbar sind. Künftig bleibt es also dem Finderspitzengefühl der Leute bei Wikileaks (oder Nachahmern) überlassen, ob Urteile anonymisiert werden, ob zu unterlassene Äußerungen unzensierbar und in Medienöffentlichkeit wieder auftauchen.
Die Rechtsanwälte aus Berlin wären sehr gut beraten, ihre Aktivitäten entsprechend zu überdenken, denn der Trend kontroverser Websites, den deutschen Rechtskreis nach Erfahrung mit gewissen Pressekammern zu verlassen, ist so neu und ungewöhnlich ja nicht. Und wenn künftig jedes Urteil bei Wikileaks abgegeben wird, genügt insoweit die Absendung einer Email.
Sicherheitshalber distanziert sich der Autor von der Verbreitung des ungeschwärzten Urteils auf Wikileaks, nicht aber von dem schönen Urteil. Das obige Video mit Michael Moores Crime Fighting Chicken hat mit dem Fall selber nichts zu tun und soll auch keinen entsprechenden Eindruck erwecken.
Schlagwörter: Unternehmenspersönlichkeitsrecht, WikileaksDer Textilhersteller Mediatex GmbH, dessen Marke „Thor Steinar“ laut Presse (2008) im Bundestag nicht getragen werden darf, hat per einstweiliger Verfügung vor dem Landgericht Köln gegen den KiWi-Verlag die Unterlassung („Schwärzung“) folgender Passage mit Bezug zu dem alten Logo der Marke „Thor Steinar“ durchsetzen können:
„Die Rechtssprechung darüber ist bis heute nicht einheitlich, in einigen Bundesländern darf es nicht öffentlich gezeigt werden.“
Der KiWi-Verlag konnte sich nicht mit seiner Auffassung durchsetzen, es habe sich bei der fraglichen Formulierung um eine bloße Meinungsäußerung gehandelt, vielmehr qualifizierte sie das Landgericht Köln als falsche Tatsachenbehauptungen – und solche sind grundsätzlich nicht geschützt. Jedenfalls der zweite Teil der Aussage ist definitiv nachprüfbar, also eine Tatsachenbehauptung.
Auch in anderer Hinsicht hat der Thor Steinar-Markeninhaber Gerichtserfahrung gesammelt: So hat Norwegen „Flagge gezeigt„.
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Um die Frage, ob eine Äußerung im Bezug auf das Verhältnis zu Nazis eine Tatsachenbehauptung oder eine freie Meinungsäußerung sei, macht sich auch die konservative Zeitung Junge Freiheit Gedanken und hat erneut das Womblog abgemahnt. Angesichts dieses Urteils scheint mir die Abmahnung unverständlich zu sein.
Update:
Korrektur: Nicht das Womblog wurde diesmal abgemahnt, sondern Autor Mark Seibert.