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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


12. April 2010

SPIEGEL schießt auf WikiLeaks – und dabei einen Bock nach dem anderen

Einen weiteren journalistischen Offenbarungseid leisteten sich die Spitzenkräfte vom SPIEGEL. Es wirkt irgendwie überhaupt nicht cool, wenn man über einen altklugen „Wir sind die geilsten Journalisten“-Artikel sowas kleben muss:

In der aktuellen Ausgabe (15/2010) des SPIEGEL wurde auf Seite 63 nicht Daniel Schmitt von WikiLeaks abgebildet.

Abgebildet ist stattdessen Alexander Schill.

Dieser steht in keiner Verbindung zu WikiLeaks.

Wir bedauern diese Verwechslung.

Ignoranz und Arroganz pur leistet sich das so eben der eigenen Unfähigkeit überführte „Nachrichtenmagazin“ dann, wenn es herablassend schreibt:

WikiLeaks begnügt sich jedoch nicht mit der reinen Veröffentlichung geheimer Unterlagen, sie will diese auch journalistisch einordnen. Dem Bagdad-Video stellte WikiLeaks ein George-Orwell-Zitat voran, angekündigt werden die Bilder mit den Worten, man bekomme ein „wahlloses Töten“ zu sehen. Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre.

Hallo? Haben die Damen und Herren „Qualitätsjournalisten“ möglicherweise übersehen, dass WikiLeaks parallel auch das unkommentierte, ungeschnittene Originalvideo in Rohfassung online gestellt hat? Wie kann ein „Qualitätsjournalist“ diese wesentliche Tatsache unterschlagen?

In der bekannteren Version, in der sie dem Leser authentischen Kontext vermitteln, haben sie ein paar Wertungen einfließen lassen, die wohl kaum den Konsens humanitär orientierter Zeitgenossen verlassen. Die Bezeichnung von wahllosem Töten als wahlloses Töten ist ein schlechter Witz gegen Wertungen, die uns der selbsternannte „Qualitätsjournalismus“ des SPIEGEL konstant unterjubelt. Die effizienteste Wertung ist übrigens die, uns nur den Ausschnitt der Realität zu zeigen, den wir sehen sollen – etwa die Verbreitung des unkommentierten Videos zu unterschlagen.

Ich wüsste auch ganz gerne vom zitierten Herrn Schirrmacher von der FAZ, was er damit meint, wenn er sagt:

„Es ist ein perfekter Geheimagentenspielplatz.“

@ Schirrmacher: In drei Jahren hat WikiLeaks noch keinen einzigen Bock geschossen und Desinformation ventiliert. Anders als die FAZ, die früher solche obskuren „Geheimdienstexperten“ wie den einst BND-nahen Udo Ulfkotte beschäftigt hat, arbeitet WikiLeaks offenbar sorgfältig.

Bislang waren bei WikiLeaks Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eher Petitessen. Und bitte, liebe „Qualitätsjournalisten“ aus Hamburg: Wie kann ein Magazin, das solche manipulativen Cover bringt, gegenüber den zurückhaltend kommentierenden WikiLeakern so weit die Klappe aufreißen? Schade, dass ich euch nicht abonniert habe – wäre ein Anlass, das Abo zu kündigen.

7. April 2010

Bundesverfassungsgericht erlaubt wörtliche Wiedergabe einer E-Mail aus der Sozialsphäre

Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!

Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.

Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.

Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:

„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“

Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …

… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.

Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.

UPDATE: Beitrag des siegreichen Beschwerdeführers.

6. April 2010

Netzpolitik.org weist auf eine eigenartige Jugendschutzpraxis der ARD hin. Der auch in diesem Blog mehrfach thematisierte Scientology-Spielfilm des SWR wird im Internet aus Gründen des Jugendschutz nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr angeboten, weil es sich um “entwicklungsbeeinträchtigende Angebote” handele.

Da hätte ich jetzt mal ein paar Fragen:

  1. Müsste die ARD dann nicht konsequenterweise SÄMTLICHE Informationsangebote mit religiösem Inhalt ins Nachtprogramm verlagern (“entwicklungsbeeinträchtigende Angebote”)?
  2. Wie verhält es sich mit deutschsprachigen Kindern im Ausland, die sich in anderen Zeitzonen befinden? Die armen Kindlein sind schutzlos den ARD-Informationen ausgeliefert!
  3. Sollten die Kindlein denn nicht auch von der Berichterstattung über die Summe an Einzelfällen über Missbrauch in der Katholischen Kirche ferngehalten werden?
  4. Wie sieht es den GEZ-mäßig aus, wenn das Qualitätsprogramm nur zu ca. einem Drittel des Tages (eher wohl der Nacht) zum Abruf bereit steht? Muss ich dann für meinen internetfähige/n/s Computer/Handy/Registrierkasse nur ein Drittel GEZ-Gebühr zahlen?
  5. Kann man denn auch von der Scientology-Church verlangen, dass deren operierende Thetane tagsüber ebenfalls Ruhe geben und wie Vampire erst nachtaktiv werden?

2. April 2010

Kirchenkritisches Plakat soll exkommuniziert werden

Die Katholische Kirche gedenkt heute dem Martyrium des Religionsgründers, anstatt sich dem der Religionsopfer zuzuwenden. Die geohrfeigte Glaubensfirma möchte nicht die andere Backe hinhalten, sondern reagiert mal wieder äußerst empfindlich, wenn es ums Geschäft geht. So möchte in Biberach ein Gottesmann gegen ein Plakat vorgehen, das unter Hinweis auf die aktuellen Skandale für Kirchenaustritte wirbt.

Nicht nur ein Anwalt soll eine einstweilige Verfügung erwirken, auch andere weltliche Verbündete hat der Geistliche gefunden: das Ordnungsamt wünscht das Plakat ebenfalls zur Hölle, das jedoch steht auf dem Gelände der Bahn.

„Das Problem ist, dass bei diesem Fall zwei Rechte aufeinander treffen: das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Schutz der Religion“, sagt Tönnis. „Es ist schwer zu sagen, welches Recht man höher gewichtet.“

„Recht auf Schutz der Religion“? Ja, tatsächlich wird in Art. 4 Abs. 2 Grundgesetz „die ungestörte Religionsausübung gewährleistet“, die ggf. mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden müsste. Die Religionsausübung allerdings wird in dem Plakat in keiner Weise tangiert. Es enthält plausible Tatsachenbehauptungen und die Wertung, dass man das Bodenpersonal zur Religionsausübung und wohl auch sonst nicht braucht. Sollen die ruhig ihre Religion ausüben. Verächtlich machen die ihre Personal schon ganz alleine. Im Bistum Trier stehen gerade 20 heilige Männer unter Verdacht. Dass sich hier das Ordnungsamt auf die Seite der Zensoren stellt, ist schon ein starkes Stück (Mittelalter).

Selbst möchten die Kirchenfürsten nicht die andere Backe hinhalten, stattdessen halten sie gelegentlich Bäckchen, an den man eigentlich nicht herumzufingern hat.

1. April 2010

Simon Singh durfte „Bogus“ sagen

Der Wissenschaftler Simon Singh, der sich kritisch über Chiropraktiker geäußert hatte, hat seinen Fall gewonnen. Herzlichen Glückwunsch!

27. März 2010

Ciftlik ./. SPIEGEL: kein Stimmenklau?

Erstaunlicherweise verhandelt die Hamburger Pressekammer gerade einen Fall, bei dem beide Parteien sogar aus Hamburg kommen. SPIEGEL-Autor Gunther Latsch hatte nach Meinung des Vorsitzenden dein Eindruck erweckt, den Bürgerschaftsabgeordneten Bülent Ciftlik einer Beteiligung am Diebstahl der Briefwahlstimmen im Februar 2007 zu verdächtigen, was per einstweiliger Verfügung verboten wurde. Der Mann hat mit Verdächtigungen nicht zum ersten Mal Ärger.

26. März 2010

OLG Hamburg Gysi ./.ZDF

Am Dienstag hat das OLG Hamburg die Entscheidung bestätigt, der zufolge das ZDF nicht mehr die die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler verbreiten darf, Gregor Gysi habe über Robert Havemann „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“, soweit dies im Zusammenhang mit einer Berichterstattung wie im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 geschieht.

Das ZDF will nun den Gang nach Karlsruhe prüfen, wo man bekanntlich andere Auffassung als in Hamburg vertritt. Was Robert Havemann betrifft, so hätten LG-Richter Buske und OLG-Richterin Reske einen (stets!) präsenten sachverständigen Zeugen fragen können: Der Buskeismus-Betreiber war einer der engsten Vertrauten der Havemanns und weiß auch so einiges von der StaSi zu berichten.

Scientology filmt zurück

Wie bereits im Blog berichtet, wird die ARD kommenden Mittwoch den ersten Spielfilm zum Thema Scientology zeigen, in dem das Kind auch beim Namen genannt wird. Die Scientologen reagierten pampig und maulten, der SWR hätte den Laden zuvor konsultieren sollen. Konsultiert hatte der SWR stattdessen die Hamburger Sektenbeauftragte Ursula Caberta, einer Dauerkundin der Hamburger Pressekammer. Verklagen will man nicht den SWR, wohl aber Cabertas Arbeitgeber Stadt Hamburg.

Die von einem ehemaligen Marinegeheimdienstler und drittklassigen Science Fiction-Autor gegründete Sekte fährt statt Verbieten des unter Geheimhaltung produzierten Films und der bislang üblichen Anpöbelei von Kritikern nun eine andere PR-Strategie: Man will einen eigenen Film im Netz zeigen. Außerdem kündigte man eine Übersicht über Fehler im ARD-Film an.

24. März 2010

„IM Schubert“ war säumig

Trotz eines zwei Jahre andauernden Rechtsstreits, ob der Name eines früheren StaSi-Mitarbeiters genannt werden darf, erschien der Spion nicht zum Prozesstermin. Der Äußernde war abgemahnt worden, verweigerte jedoch eine Unterlassungserklärung und hatte schließlich negative Feststellungsklage erhoben.

In dem Fall hatte der beklagte Spitzel Kirchenkreise in der DDR ausgespäht. Letzten Herbst hatte ich das Privileg, die Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley zu interviewen, die anfangs mit Unterstützung der DDR-Kirche Opposition betrieb und von IMs ausspioniert wurde. Später fühlte sie sich jedoch von vielen Kirchenleuten verraten – unter anderem von einem Herrn Stolpe und einem Herrn Gysi, die beide immer ganz fuchsig werden, wenn man ihn mit der StaSi in Verbindung bringt. Sicherlich sind das nur böswillige Gerüchte, von denen sich jeder anständige Anwalt mit Empörung distanziert!

Dunkle Geldtöpfe sollen unbeleuchtet bleiben

Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.

Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.

Dass dunkle Geldtöpfe verboten sind, wussten schon die Simpsons.