Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.
Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.
Dass dunkle Geldtöpfe verboten sind, wussten schon die Simpsons.