Zum Inhalt springen


Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Dunkle Geldtöpfe sollen unbeleuchtet bleiben

Der Blogger Andreas Ammer, der sich sicherlich völlig zu Unrecht für mögliche Korruption der CSU interessiert, konnte sich zum Teil gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München wehren.

Nach einer Verhandlung am Montag entschied das Gericht nun, dass nur „dunkle Geldtöpfe“ zu beanstanden sei, die Wortwahl Ammers im Zusammengang mit der Versteuerung der Spende aber zulässig sei.

Dass dunkle Geldtöpfe verboten sind, wussten schon die Simpsons.

« LG Hamburg: Bushido hat geklaut! – „IM Schubert“ war säumig »

Keine Kommentare

No comments yet.

Kommentar-RSS: RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.