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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


18. März 2010

Sex. Lügen. Fußball.

Eigentlich wollte ich den Fall ja nicht kommentieren, aber gegenwärtig ruft die Chronistenpflicht.

Der geschätzte Kollege Promi-Anwalt Dr. S., der offenbar mit dem Abmahnen von Gerichtsbloggern nicht so recht ausgelastet ist, hat einem Herrn Amerell untersagt, Emails eines Herrn Kempter zu verbreiten. Hierzu hatte sich Dr. S., der beim „Fliegenden Gerichtsstand“ offenbar miles&more bekommt, des Landgerichts Köln bedient, die offenbar besonders gerne Emails verbieten.

Der Herr Amerell wiederum fand es nicht witzig, dass sich ein Herr Zwanziger Anspielung auf die aktuell ins Blickfeld geratene etwas zu nahe Nächstenliebe bei Gott&Sohn leistet – und hatte nichts Dringenderes zu tun, als gegen Zwanziger eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Dies tat er irritierenderweise nicht in Hamburg oder Berlin, sondern bei sich zu Hause in Augsburg, wo man offenbar auch die Lehre des Eindrucks verinnerlicht hat. Harald Schmidt scheint den Vergleich ja noch machen zu dürfen.

16. März 2010

Hackerparagraph in der Diskussion

Der Kollege Stadler weist in seinem stets lesenswerten Blog auf die aktuelle Diskussion zum Hackerparagraphen hin. Auf dem 26C3 hatte der Kollege Dominik Böcker vom AK Vorrat im Dezember einen Vortrag zu diesem Thema gehalten, siehe Video. Dort gab es auch ein Panel, bei dem Hacken mit Kunst verglichen und eine entsprechende Freiheit gefordert wurde.

Gemeinsam mit Böcker hatte ich 2008 den Frontberichterstatter in Pressesachen vor dem Landgericht Köln gegen einen bekannten Medienanwalt vertreten, der sich durch den Gerichtsblogger verfolgt sieht. Nach etlichen Grabenkämpfen zwischen den Berliner Anwälten und dem Blogger steht morgen eine Entscheidungsschlacht am Landgericht Berlin zu der Frage an, ob man gegen Blogger das Gewaltschutzsgesetz fruchtbar machen kann. Der Anwalt hatte sich gestalkt gefühlt und daher einen 50 m Mindestabstand durchgesetzt. Das erinnert ein bisschen an den Milliardär, der einmal Michael Moore eine ähnliche Abstandsverfügung aufgebrummt hatte.

15. März 2010

WikiLeaks im Visier der US-Geheimdienste

WikiLeaks hat heute ein geheimes Gutachten des amerikanischen Militärgeheimdienstes über Wikileaks vom Februar 2008 geleaked. Der Autor analysierte, was WikiLeaks ist und wo dessen Schwachpunkte liegen. Unterhaltungswert hat das Dokument insoweit, als dass der Schlapphut WikiLeaks Fehlschlüsse ankreidet, selbst jedoch diverse Irrtümer verbreitet. So glaubte man etwa, WikiLeaks habe keine Redaktion usw.

Am meisten fürchtet sich der Geheimdienstmann davor, WikiLeaks könnte als Propagandainstrument zur Desinformation eingesetzt werden, was nun mal Geheimdienste lieber selber machen (lassen). Eine Möglichkeit, WikiLeaks zu bekämpfen, wäre das Outen von Quellen, weil der Schutz von Informanten konstituierend für WikiLeaks sei. Bislang ist jedenfalls derartiges noch nicht gelungen. Auch sonst hat niemand mit Erfolg WikiLeaks in Misskredit bringen können.

Das Dokument ist für WikiLeaks natürlich eine gewisse Trophäe, man will ja schließlich ernst genommen werden. Von den informationstechnischen Fähigkeiten der WikiLeaker zeigen sich die Schlapphüte beeindruckt. Soweit der Autor bezweifelt, WikiLeaks habe Zugang zu Dokumenten des Department of Defense (DoD), wird er durch die Tatsache widerlegt, dass sein eigenes Dokument inzwischen seinen Weg zu WikiLeaks gefunden hat … ;-)

UPDATE: Heise über das Dokument.

13. März 2010

BND vor dem BVerwG

Als Zaungast begleite ich schon länger die Klage der Enthüllungsjournalistin Gaby Weber gegen den BND auf Herausgabe der Akten im Fall Eichmann, der sich wohl anders zugetragen haben dürfte, als es uns die Geschichtsbücher erzählen wollen. Zwischenzeitlich hatte sich die Kanzlerin eingeschaltet und ihren Schlapphüten eine Sperrerklärung spendiert. Nun ist der Fall auch bei den konventionellen Medien angekommen.

Die aktuelle Geheimwaffe des BND sind die Persönlichkeitsrechte eines betagten Agenten die geschützt werden müssten.

12. März 2010

Die Fruchtkremfüllung lügt!

Wie uns die Nahrungsmittelindustrie nicht nur im Supermarkt, sondern auch vor Gericht vor der Wahrheit schützen will, weiß TELEPOLIS.

9. März 2010

Verkehrte WELT

Das Springerpresse-Organ DIE WELT kommentiert die Barnabas-Affäre selbstentlarvend, demonstrierend, wie provinziell dieses überflüssige Blättchen ist. Wenn man schon den Bogen zu China spannt, sollte man ruhig auch die Parallele zur seltsamen Zensur des Bayrischen Rundfunks ziehen, die sich im Internetzeitalter als Farce ausnimmt.

Wie kommen eigentliche unsere Zeitungen auf das schmale Brett, Iran und China Zensur vorzuwerfen, wenn wir nicht einmal anspruchsvolles politisches Kabarett ungefiltert dem Plebs zumuten wollen? DIE WELT versucht, einen Keil zwischen dem Strauß-Darsteller (Reflex?) und „Barnabas“ daherzuschreiben – doch auch dieser Kabarettist will im kommenden Jahr nicht ohne Lerchenberg derblecken. Michael Lerchenberg ist mein neuer Held!

Gut, dass die DIE WELT die Pressefreiheit hat, ihren reaktionären Stuss zu verbreiten – und gut, dass ich die Freiheit habe, mir solche Ergüsse zu sparen.

Kommentar der Süddeutschen Zeitung, der wohl lesenswertesten Printzeitung überhaupt.

8. März 2010

Plattmacher plattgemacht: juristisches Buch zensiert

Ein kritisches Buch über die Realität des Insolvenzrechts wurde in der gegenwärtigen Auflage durch einstweilige Verfügung verboten, weil da jemand ein Bild mitgenommen haben soll, das ihm angeblich geschenkt worden sei, das er aber wieder zurückgegeben habe … Mal wieder ganz großer Sport!

Ich werde es mir wohl demnächst mal anschaffen!

Andree Wernicke: Kartell der Plattmacher.

OLG Düsseldorf erlaubt versteckte Kamera in Arztpraxis, wenn verfremdet

RTL konnte in der Berufung einen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind bei Dreh mit versteckter Arztpraxis offenbar dann nicht rechtswidrig, wenn der Arzt nicht individualisiert werden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Problematisch dürfte sein, dass künftig Ärzte mit entsprechenden Drehs rechnen müssen, was sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken könnte.

UPDATE

RTL versuchte es auch mit einer anderen hier bereits thematisierten Sache mit der Berufung, machte jedoch eine Bauchlandung. Darüber gab es freilich keine so laute Pressemeldung.

Kabarettist Jürgen Beckers Auftritt in Brilon juristisch attackiert

Der durch seine regelmäßigen Auftritte im WDR bekannte Kabarettist Jürgen Becker trat im Provinznest Brilon auf. Im Vorfeld hatten Frömmler offenbar allen Ernstes versucht, mit einstweiligen Verfügungen gegen den kirchenkritischen Kabarettisten vorzugehen. Tatsächlich hatte ein Kölner Pfaffe mal Becker erfolgreich etwas untersagen lassen. In Sachen Zensur haben die Index-Leute ja eine reichhaltige Erfahrung.

5. März 2010

Barnabas derbleckt nicht mehr

Beim Nockerberg verglich Kabarettist Michael Lerchenberg alias „Barnabas“ geunkt, Westerwelle wolle nun alle Hartz-IV-Empfänger in einem mit Stacheldraht umgebenen Lager in Ostdeutschland sammeln. Über dem Eingang stehe „in eisernen Lettern: Leistung muss sich wieder lohnen“. Anschließend überreichte er die Bayrische Verfassung, die in Art. 168 Arbeitsunfähigen Fürsorge garantiert.

Bei Nazi-Vergleichen versteht die ehemalige Spaßpartei, in der nach dem Krieg viele fragwürdige Gestalten unter noch fragwürdigeren Ritualen untergekommen waren, natürlich keinen Spaß. Barnabas blieb nur der Rücktritt.

Eine Veranstaltung, bei der sich Spitzenpolitiker direkt mit scharfem politischen Kabarett konfrontiert werden und den Spott sportlich ertragen, wäre in Hamburg nahezu unvorstellbar. Selbst der in der Karnevalshochburg sozialisierte Spaßpolitiker Westerwelle scheint überfordert zu sein, hat sich nicht einmal hingetraut. Umgekehrt kann man den eigentlich nur noch mit Humor ertragen …