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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


BND vor dem BVerwG

Als Zaungast begleite ich schon länger die Klage der Enthüllungsjournalistin Gaby Weber gegen den BND auf Herausgabe der Akten im Fall Eichmann, der sich wohl anders zugetragen haben dürfte, als es uns die Geschichtsbücher erzählen wollen. Zwischenzeitlich hatte sich die Kanzlerin eingeschaltet und ihren Schlapphüten eine Sperrerklärung spendiert. Nun ist der Fall auch bei den konventionellen Medien angekommen.

Die aktuelle Geheimwaffe des BND sind die Persönlichkeitsrechte eines betagten Agenten die geschützt werden müssten.

« Die Fruchtkremfüllung lügt! – Durchsetzung von Leistungsschutzrechten von US-Magiern »

Autor:
admin
Datum:
13. März 2010 um 10:58
Category:
Allgemein,Beweise,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Persönlichkeitsrecht,Zensur
Tags:
 
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