RTL konnte in der Berufung einen Sieg für die Pressefreiheit verbuchen. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Arztes sind bei Dreh mit versteckter Arztpraxis offenbar dann nicht rechtswidrig, wenn der Arzt nicht individualisiert werden kann. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Problematisch dürfte sein, dass künftig Ärzte mit entsprechenden Drehs rechnen müssen, was sich auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient auswirken könnte.
UPDATE
RTL versuchte es auch mit einer anderen hier bereits thematisierten Sache mit der Berufung, machte jedoch eine Bauchlandung. Darüber gab es freilich keine so laute Pressemeldung.
Versteckte Kamera in Arztpraxis » Rechtsanwalt Markus Kompa
[…] ist eine Rechtsverteidigung durchaus möglich. RTL etwa wehrte sich erfolgreich gegen eine Unterlassungsverfügung, weil der dort betreffende Azrt anonymisiert […]
#1 Pingback vom 01. Oktober 2014 um 14:43