Das OLG Dresden hat entschieden, dass die Oberbürgermeisterin auch künftig wieder im Schambereich nackt und ansonsten in Strapsen gemalt werden darf. Das LG Dresden hatte zuvor eine einstweilige Unterlassungsverfügung bestätigt, da es das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerin höher gewichtete als die Kunstfreiheit.
Da sowohl Persönlichkeitsrechte als auch die Kunstfreiheit Grundrechte ohne definiertes Rangverhältnis sind, muss bei Kollision beider Rechtsgüter in jedem Einzelfall eine Abwägung gemacht werden. Es handelt sich in jedem Einzelfall um eine Wertung, die man so oder so sehen kann. Grundsätzlich müssen sich Gerichte allerdings an vorbestehender Rechtsprechung orientieren, die bislang nahezu eindeutig war.
Auch, wenn ich die ausufernde Ausdehnung des Persönlichkeitsrechts oft und laut kritisiere und mich grundsätzlich Künstlern näher als Berufspolitikern fühle, habe ich persönlich Zweifel, ob das sein muss. Eine Frau vorgerückten Alters als nackt zu darzustellen und im Stile einer Prostituierten zu portraitieren, sogar noch mit geöffneten Schamlippen, ist nach meinem Geschmack ein sehr billiger Einfall, etwa auf dem Niveau, Polikern Hitler-Bärtchen zu malen. Gegen Lügen könnte man sich mit der Wahrheit wehren, aber dagegen, dass ein Gegner jemanden obszön durch ein Kunstwerk beleidigt – und die Pose ist nun wahrlich kein Kompliment – das empfinde ich rein persönlich als unfair.
Bislang galt in der Rechtsprechung, dass der nackte Unterleib zur Intimsphäre zählt und nicht gegen den Willen der betroffenen Person thematisiert werden darf. Wenn die aktuelle Dresdner Entscheidung das Dogma des Tabubereichs aufweicht und endlich das Ungleichgewicht der Abwägung Persönlichkeitsrechte zu Meinungsfreiheit aufweicht, dann begrüße ich die Entscheidung.
Für mein Verständnis für die ursprüngliche Entscheidung des Dresdner Landgerichts habe ich übrigens einiges an persönlicher Anfeindung bezogen – erstaunlicherweise von Leuten, die für die Meinungsfreiheit eintreten. Dass auch ich eine eigene Meinung haben und äußern darf, scheint manche in ihrer sendungsbewussten Toleranz zu überfordern. Toleranz ist halt immer die des anderen … Den seltsamen Vorwurf aber, ich persönlich sei prüde, sollten meine Leser als inzwischen entkräftet ansehen dürfen: Mein Beitrag Feuchtgebiete 2.0 führte fünf Tage lang die Liste der „most wanted“-Artikel bei Telepolis.de. ;-)
UPDATE:
Die SZ weiß etwas mehr: Ausschlaggebend für das OLG Dresden war die Satirefreiheit. Mit dieser Begründung war es ein guter Tag für die Meinungsfreiheit. Es wird langsam einsam rund um Hamburg … :P
Eine bekannte Pokerspielerin wurde in einem Klatschmagazin als scheinbar halbnacktes Luder mit Spielkarten im Bikinihöschen dargestellt, wobei es sich auf einem Foto offenbar um ein Model handelte. Das sollte einen Flirt mit einem bekannten Ex-Tennisspieler illustrieren. Durch derartiges Falschspiel fühlte sich die einen eigenen Po besitzende Pokerqueen abgezockt und verlangte eine Gegendarstellung. Dabei wollte sie auch, dass das fragliche Bild in der Gegendarstellung abgedruckt wird, damit diese für den Leser besser nachvollziehbar wird.
(1) 1 Der verantwortliche Redakteur und der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift sind verpflichtet, zu Tatsachen, die darin mitgeteilt wurden, auf Verlangen einer unmittelbar betroffenen Person oder Behörde deren Gegendarstellung abzudrucken. 2Sie muss die beanstandeten Stellen bezeichnen, sich auf tatsächliche Angaben beschränken und vom Einsender unterzeichnet sein. 3 Ergeben sich begründete Zweifel an der Echtheit der Unterschrift einer Gegendarstellung, so kann die Beglaubigung der Unterschrift verlangt werden.
(2) 1 Der Abdruck muss unverzüglich, und zwar in demselben Teil des Druckwerks und mit derselben Schrift wie der Abdruck des beanstandeten Textes ohne Einschaltungen und Weglassungen erfolgen. 2 Der Abdruck darf nur mit der Begründung verweigert werden, dass die Gegendarstellung einen strafbaren Inhalt habe. 3Die Gegendarstellung soll den Umfang des beanstandeten Textes nicht wesentlich überschreiten.4 Die Aufnahme erfolgt insoweit kostenfrei.
(3) Der Anspruch auf Aufnahme der Gegendarstellung kann auch im Zivilrechtsweg verfolgt werden.
Zwar hat es durchaus solche Gegendarstellungen mit Bildillustration gegeben. Aus dem Gesetz lässt sich ein solcher Anspruch aber nicht unmittelbar herleiten, auch wenn die Verpflichtung zur gleichen Schrift eine solche Analogie nahe legen mag. Aber selbst in dem Fall sah es das Landgericht München als wesentliches Überschreiten des zuzubilligen Umfangs und gab nur einen Anspruch auf Abdrucken eines Textes.
Off Topic:
Wem die oben verlinkte Pokerrunde gefallen hat, der hat vielleicht auch Spaß am Wilsberg-Krimi „Royal Flusch“ (2007). Am Ende der Folge ist eine Pokerrunde mit einem Geber zu sehen, der ähnliche Kartenkunststückchen wie (scheinbar) Terence Hill macht. Gerüchten zufolge soll es sich bei diesem Darsteller um einen Münsteraner Anwalt mit Hang zum Falschspiel gehandelt haben … ;-)
Das Landgericht Hamburg scheint langsam zu verstehen, dass die grotesk weite Haftung für User Generated Content nicht uferlos bleiben kann. Während die 24. Kammer (Pressekammer) noch vor zwei Jahren ein Wiki nicht von einem „Tagebuch“ unterscheiden konnte (ich hatte den Fall selbst vertreten), scheint die 25. Kammer („Internetkammer“) da flexibler zu sein.
Viel Neues hat die Entscheidung nicht gebracht, weil Wikimedia e.V. ein feiger Laden ist: Die distanzieren sich von der deutschsprachigen Wikipedia, das wäre alles Sache der Wikimedia Foundation in den USA. Faktisch gesehen Heuchelei auf hohem Niveau, aber juristisch haltbar. Hier mein aktueller Bericht bei Telepolis.de.
Haften tut Wikimedia e.V. allerdings für Einträge in deren Blog. Da gibt es zur Zeit zwei aktuelle Entscheidungen der Landgerichte Hamburg und München. ;)
Einen weiteren journalistischen Offenbarungseid leisteten sich die Spitzenkräfte vom SPIEGEL. Es wirkt irgendwie überhaupt nicht cool, wenn man über einen altklugen „Wir sind die geilsten Journalisten“-Artikel sowas kleben muss:
In der aktuellen Ausgabe (15/2010) des SPIEGEL wurde auf Seite 63 nicht Daniel Schmitt von WikiLeaks abgebildet.
Abgebildet ist stattdessen Alexander Schill.
Dieser steht in keiner Verbindung zu WikiLeaks.
Wir bedauern diese Verwechslung.
Ignoranz und Arroganz pur leistet sich das so eben der eigenen Unfähigkeit überführte „Nachrichtenmagazin“ dann, wenn es herablassend schreibt:
WikiLeaks begnügt sich jedoch nicht mit der reinen Veröffentlichung geheimer Unterlagen, sie will diese auch journalistisch einordnen. Dem Bagdad-Video stellte WikiLeaks ein George-Orwell-Zitat voran, angekündigt werden die Bilder mit den Worten, man bekomme ein „wahlloses Töten“ zu sehen. Die im Qualitätsjournalismus angestrebte Objektivität gilt für WikiLeaks ebenso wenig wie der Schutz der Privatsphäre.
Hallo? Haben die Damen und Herren „Qualitätsjournalisten“ möglicherweise übersehen, dass WikiLeaks parallel auch das unkommentierte, ungeschnittene Originalvideo in Rohfassung online gestellt hat? Wie kann ein „Qualitätsjournalist“ diese wesentliche Tatsache unterschlagen?
In der bekannteren Version, in der sie dem Leser authentischen Kontext vermitteln, haben sie ein paar Wertungen einfließen lassen, die wohl kaum den Konsens humanitär orientierter Zeitgenossen verlassen. Die Bezeichnung von wahllosem Töten als wahlloses Töten ist ein schlechter Witz gegen Wertungen, die uns der selbsternannte „Qualitätsjournalismus“ des SPIEGEL konstant unterjubelt. Die effizienteste Wertung ist übrigens die, uns nur den Ausschnitt der Realität zu zeigen, den wir sehen sollen – etwa die Verbreitung des unkommentierten Videos zu unterschlagen.
Ich wüsste auch ganz gerne vom zitierten Herrn Schirrmacher von der FAZ, was er damit meint, wenn er sagt:
„Es ist ein perfekter Geheimagentenspielplatz.“
@ Schirrmacher: In drei Jahren hat WikiLeaks noch keinen einzigen Bock geschossen und Desinformation ventiliert. Anders als die FAZ, die früher solche obskuren „Geheimdienstexperten“ wie den einst BND-nahen Udo Ulfkotte beschäftigt hat, arbeitet WikiLeaks offenbar sorgfältig.
Bislang waren bei WikiLeaks Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte eher Petitessen. Und bitte, liebe „Qualitätsjournalisten“ aus Hamburg: Wie kann ein Magazin, das solche manipulativen Cover bringt, gegenüber den zurückhaltend kommentierenden WikiLeakern so weit die Klappe aufreißen? Schade, dass ich euch nicht abonniert habe – wäre ein Anlass, das Abo zu kündigen.
Die Piratenpartei und ihr Umfeld hatte es schon immer geargwöhnt, nun zeigt sich am Beispiel der Briten, dass die angebliche „Verschwörungstheorie“ 100% richtig lag: Unter dem Vorwand der Bekämpfung der Kinderpornographie usw. haben sich die Engländer von ihren Politikern kastrieren lassen.
Auf der Insel redet künftig der Staat ein Wörtchen dabei mit, wer welche Informationen bekommen soll. Das fängt bei der Content-Industrie an, die künftig wieder ihre klebrigen Finger ausstreckt und wird bei politisch unerwünschten Datenschleudern wie WikiLeaks kaum halt machen. Zum Regieren benötigt man Propaganda und Beschiss, da stört das Internet halt nur.
Derzeit will man uns diese Augenwischerei durch die Hintertür via ACTA bringen. Wie kommentierte der Lobbyist der Musikindustrie vor zwei Wochen beim LawCamp zu ACTA? „Verschwörungstheorie“.
Falls Sie den etablierten Politikern genauso vertrauen wie ich, hätte ich hier für die Wahlberechtigten in NRW für Mai eine Alternative:
Herzlichen Glückwunsch an den Kollegen Reinecke aus Köln!
Der aktuelle Anwalt des Buskeismus.de-Betreibers hatte nun für einen anderen Mandanten, der ebenfalls gelegentlich Händel mit gewissen Berliner Medienanwälten ausficht, Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde.
Anlass für den Kontakt zu den Anwälten war Werner Rügemers ungebetener Nachruf auf einen Bankier eines berühmten (heute jedoch nicht mehr so recht glänzenden) Kölner Bankhauses, der in für die Pressefreiheit bedenklicher Weise mit juristischen Angriffen bedacht wurde. Die Betroffenen hatten Gegenwehr geleistet und ihrem Unmut über die Zensurwünsche Luft verschafft. Exakt diese Luft wurde ihnen ebenfalls von den Medienanwälten streitbar gemacht, was das BVerfG so angekotzt hat, dass sie den Kollegen heute kräftig auf die Fingerchen gegeben hat.
Beim Anwalt war um Erlaubnis für den Abdruck eines Fotos von ihm ersucht worden, worauf der Kollege so antwortete:
„…wir widersprechen ausdrücklich jedweder Nutzung von Bildnissen von Herrn H. und meiner Person. Sollten Sie hiergegen verstoßen, werden wir eigenständige rechtliche Schritte einleiten. Wir weisen darauf hin, dass wir unlängst auch anderen Medienunternehmern die Veröffentlichung von Bildnissen unsererseits verboten haben.“
Als dieser Text veröffentlicht wurde, wetterte der sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wähnende Kollege gegen seine angebliche „Anprangerung“, die das BVerfG jedoch bei Widergabe der eigenen Texte nicht erkennen konnte – im Gegensatz zu den Berliner Vorinstanzen. Die Entscheidung schließt mit der Banalität, dass …
… die Äußerung wahrer Tatsachen, zumal solcher aus dem Bereich der Sozialsphäre, regelmäßig hingenommen werden muss.
Warum man für diese simple Erkenntnis in Deutschland drei Jahre lang den Rechtsweg beschreiten muss, verstehe, wer will.
Netzpolitik.org weist auf eine eigenartige Jugendschutzpraxis der ARD hin. Der auch in diesem Blog mehrfach thematisierte Scientology-Spielfilm des SWR wird im Internet aus Gründen des Jugendschutz nur zwischen 20.00 und 6.00 Uhr angeboten, weil es sich um “entwicklungsbeeinträchtigende Angebote” handele.
Da hätte ich jetzt mal ein paar Fragen:
Müsste die ARD dann nicht konsequenterweise SÄMTLICHE Informationsangebote mit religiösem Inhalt ins Nachtprogramm verlagern (“entwicklungsbeeinträchtigende Angebote”)?
Wie verhält es sich mit deutschsprachigen Kindern im Ausland, die sich in anderen Zeitzonen befinden? Die armen Kindlein sind schutzlos den ARD-Informationen ausgeliefert!
Sollten die Kindlein denn nicht auch von der Berichterstattung über die Summe an Einzelfällen über Missbrauch in der Katholischen Kirche ferngehalten werden?
Wie sieht es den GEZ-mäßig aus, wenn das Qualitätsprogramm nur zu ca. einem Drittel des Tages (eher wohl der Nacht) zum Abruf bereit steht? Muss ich dann für meinen internetfähige/n/s Computer/Handy/Registrierkasse nur ein Drittel GEZ-Gebühr zahlen?
Kann man denn auch von der Scientology-Church verlangen, dass deren operierende Thetane tagsüber ebenfalls Ruhe geben und wie Vampire erst nachtaktiv werden?
Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich verfügen, dass dieses Buch des australisch-britischen Journalisten Phillip Knightley
auf Deutsch herauskommt,
im Geschichtsunterricht einmal durchgearbeitet wird.
jeder Journalist nachweislich gelesen haben muss, der irgendwas zu Kriegen kommentieren will.
Im diesem mehrfach aktualisierten Werk hat Knightley, ein profunder Kenner und Kritiker außenpolitischen Falschspiels, allerhand über Kriege und ihre manipulierte Rezeption in den Medien zusammengetragen. Wer glaubt, die Leute würden durch die Medien auch nur annähernd zuverlässig über tatsächliche Kriegsgründe, -Verläufe und und saubere Kriege informiert, weiß nicht, wovon er spricht.
Am besten hat mir die Stelle mit dem Patriot-System im ersten US-Golf-Krieg gefallen: Da hatte Feldherr Schwartzkopf vollmundig behauptet, es sei ja allgemein bekannt, dass die Patriot-Abfangraketen eine Leistungskraft von 100 % hätten. Nach dem Golfkrieg kam eine Militärkommission zu dem Ergebnis, dass nicht ein einziger Abfangtreffer nachgewiesen wurde. Im Gegenteil hatte in dem Army-Hospital eine Patriotrakete sogar die schlimmsten Schäden verursacht. Und die angeblich „intelligenten Bomben“ hatten in Wirklichkeit eine Fehlerrate, die jenseits von Gut und Böse lag. Ach ja, Kriegsgrund für diesen ersten Golf-Krieg war ja die Humanität gewesen, wegen der Brutkästen und so …
Wir können gerade wunderschön beobachten, wie unsere politische Medienlandschaft (nicht) funktioniert. Noch immer haben SPIEGEL online und die anderen selbsternannten Leitmedien keinen Hinweis auf das WikiLeaks-Video. Will man die Story beerdigen, oder was ist da los? Beim Tod von Michael Jackson ging es irgendwie flotter.
Politische Journalisten der Leitmedien warten bei der Bewertung solcher Themen häufig die Reaktion der ca. 20 deutschen „Edelfedern“ ab, welche die Interpretation und Lesart vorgeben, um dann ins Wolfsgeheul einzusteigen. Noch bequemer ist es, zu warten, bis die Nachrichtenagenturen die mundfertige Nachricht ausspucken, die man per drag&drop übernehmen kann. Selber denken oder wenigstens berichten ist nicht. Früher nannte man so etwas „Gleichschaltung“.
Wozu leisten wir uns eigentlich öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Unser auf Vielfalt angelegtes Mediensystem? Gerade machen es ausgerechnet die US-Medien vor.
Es berichten derzeit laut Google-News große Medien in Österreich und Schweiz (beides keine NATO-Länder) sowie das Handelsblatt und die Frankfurter Rundschau. Ausgerechnet die Süddeutsche bringt anscheinend lieber Frontberichterstattung.
@SZ-online: Ich gebe euch genau bis 15.00 Uhr Zeit, endlich die Story zu bringen. Ansonsten bestelle ich mein Papier-Abo ab. Ich bezahle doch nicht für Propaganda.
Dieses Video hier wurde nach wochenlanger Ankündigung ca. 15.00 Uhr von Wikileaks.org freigegeben. Es zeigt ein an Willkür schwer zu überbietendes Kriegsverbrechen unseres hierzulande häufig stationierten NATO-Partners in Bagdad, bei dem im Jahr 2007 GIs hemmungslos irgendwelche Menschen aus einem Helikopter heraus wie im Videospiel abballern und dumme Kommentare dazu ablassen.
Wenn man sich ansieht, welcher belanglose Mumpitz heute in den elektronischen Leitmedien ventiliert wird, müsste das eigentlich eine ungleich zentralere Bedeutung erfahren. Ironischerweise „konkurriert“ die Meldung mit einem anderen Kriegsverbrechen der USA, das man vertuschen wollte.
Führt man sich mal vor Augen, welch gigantische Medienpräsenz der Sniper von 2002 bekam, der 10 bis 13 Menschen in den USA tötete, und hier im Prinzip auch nichts anderes passiert, dann ist das publizistisch schon seltsam, zumal zwei Presseleute bei dem Bagdad-Massaker getötet wurden.
Zum Sniper-Fall von 2002 gäbe es aber auch eine andere juristische Parallele: Dort gab es auch eine Zivilklage gegen den Hersteller der Waffen, da dieser nicht sichergestellt hatte, dass sie nicht Vollidioten wie der Sniper (übrigens ein Golfkriegs-Veteran) in die Hand bekommen. Vielleicht sollte man den Ansatz doch mal auf militärisch-politischer Ebene fruchtbar machen – denn strafrechtlich ist den Schützen im obigen Video nichts passiert.
Unsere Justiz hat übrigens diese Woche auch ihren Senf zu WikiLeaks gegeben: Das Bundesverfassungsgericht fand offenbar nichts dabei, dass man mit Hausdurchsuchungen zu rechnen hat, wenn man auf WikiLeaks verlinkt.