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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


19. Oktober 2010

„Die Wahrheit über die Lüge“ darf doch erscheinen

Der portugiesische Chefermittler Gonçalo Amaral, der im Fall „Maddie“ die Eltern des vermissten Mädchens verdächtigte und darauf hin von dem Fall abgezogen wurde, darf nun doch sein Buch veröffentlichen. Dies war ihm Anfang des Jahres verboten worden.

Pentagon bittet US-Medien, WikiLeaks-Dokumente zu unterdrücken

Ja, Sie haben richtig gelesen. Das Pentagon bittet, die von Wikileaks angekündigten neuen geheimen Militärdokumente nicht zu bringen.

Dies ist militärstrategisch evident sinnlos, denn jedes Kind kann die Informationen aus dem Internet ziehen, insbesondere auch Talibankinder. Tatsächlich jedoch geht es gar nicht um den außenpolitischen Feind, sondern um die inländischen Kriegskritiker.

Die US-Medien, die im Mutterland der Pressefreiheit operieren, haben eine unrühmliche Tradition, „unpatriotische Nachrichten“ einfach zu unterdrücken. Dieses Ergebnis wird auf vielfache Weise erreicht. Chefs von CIA und NSA haben Jahrzehnte über Herausgeber großer Medienhäuser aufgesucht und an Verantwortung für die „nationale Sicherheit“ appelliert. Wer während des Kalten Kriegs die Sowjets nicht als Monster darstellte, machte sich verdächtig. Hinzukommt, dass die großen US-Medienhäuser durchweg mit Konzernen verbunden sind, die sich mit der Rüstungsindustrie überschneiden.

Ausgerechnet amerikanische Enthüllungsjournalisten hatten stets große Schwierigkeiten, unrühmliche Storys über amerikanisches Kriegsgebaren oder paramilitärische Aktionen der CIA zu platzieren. Selbst Michael Moore wollte den Skandal um Abu Ghuraib, als man ihm das Material anbot, nicht selbst bringen, um nicht als „unamerikanisch“ zu gelten. In gleicher Sache waren sogar Seymour Hersh zunächst die Hände gebunden. Während des Kalten Kriegs hielten die US-Medien sogar eine ganze Stadt geheim, weil sich dort die größte Munitionsfabrik befand. Nicht einmal auf Landkarten durfte das zu finden sein.

Wenn man um diese Zusammenhänge weiß, kann man sich einen Reim darauf machen, was wir noch so alles nicht erfahren.

18. Oktober 2010

Mit 66 ist noch lange nicht Schluss! (Schälike ./. Anwälte)

Und wieder darf der experimentelle Rechtsforscher Schälike seiner Liste gewonnener Auseinandersetzung mit Medienanwälten einen weiteren Sieg hinzufügen – den 66.sten! Die Ironie ist, dass es diesmal um ebendiese Liste ging.

Ein Berliner Anwalt hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Aufführung seines Namens erwirkt. Der Blogger lässt sich jedoch schon lange nicht mehr auf Gefechte im einstweiligen Rechtsschutz ein, sondern fordert prinzipiell Hauptsacheverfahren. Heute wurde bekannt, dass der Kollege den Verzicht auf die Rechte aus der einstweiligen Verfügung erklärt hat.

Finanzvertrieb will Urteil zensieren – „Beraten und Verkauft“

Ein großer deutscher Finanzstrukturvertrieb, der seinen Mitmenschen durch Vermögensberatung behilflich ist, hatte Mitte der 90er Jahre versucht, das Enthüllungsbuch eines abtrünnigen Drückers zu unterdrücken. Die Revision des dreisten Zensurbegehrens, das auch beim OLG Frankfurt keine Freunde fand, wollte selbst der BGH nicht einmal zur Überprüfung annehmen. Der SPIEGEL hatte am 05.02.1996 aus dem Buch zitiert.

Nunmehr schießt das an Dreistigkeit schwerlich zu überbietende Unternehmen gegen Websites und Blogs, die das Urteil veröffentlichen, etwa mittels Abmahnungen am Fließband, Schubladenverfügungen usw. Man „argumentiert“, das Urteil sei doch 15 Jahre alt, da müsse die ehrenwerte Firma nun anonymisiert werden. Resozialisierung eines Finanzvertriebs?!?

Ich habe einige ehemalige Handelsvertreter dieser Firma kennen gelernt, manche vertreten, vom kleinen Strukki unten in der Nahrungskette bis hin zu einem Herrn, der es bis sehr weit oben in dieser Organisation gebracht hatte und bei den großen Jubelveranstaltungen immer mit besonderem Handschlag vom Big Boss geadelt wurde – bis er für die Firma nichts mehr wert war und geschnitten und verklagt wurde. Ich habe nicht den Eindruck, dass sich in dem Laden nennenswert etwas geändert hätte.

Hier ist das Urteil, das ich jedes Mal mit Genuss lese (am besten zu den von mir fett hervorgehobenen Stellen springen): (more…)

17. Oktober 2010

Sozialkunde in der Pressekammer

Eine Schulklasse fand ihren Weg in den Zuschauerraum der Hamburger Pressekammer. In dieser Funktion sind die Schüler „Gerichtsöffentlichkeit“ nach § 169 GVG. In einer Pause zwischen Terminen war das Gericht bereit, der Schulklasse zu erzählen, wie die Dinge hier so laufen. Der nicht ganz unbekannte Vorsitzende hieß jedoch den „Gerichtsschreiber“ Rolf Schälike, solange den Raum zu verlassen, denn es handele sich nicht (mehr) um eine Verhandlung.

Rechtsreferendaren wäre es gestattet, etwa am Beratungsgespräch der Richter teilzunehmen. Insoweit können Richter den Gerichtssaal außerhalb eines Termins zum Verhandlungszimmer erklären. Auch können Gerichtssäle ad hoc zu Unterrichtssälen erklärt werden. Hier aber waren es bloß konventionelle, also nicht privilegierte Schüler, so dass es quasi eine Privatsache war, ob der Richter diesen etwas erzählen wollte, oder nicht. Durfte der Vorsitzende spezifisch Vertreter der Öffentlichkeit rauswerfen, solange keine Verhandlung läuft (jedoch am Richtertisch Roben getragen werden)?

Der Gerichtsblogger weigerte sich, den Saal zu verlassen und beantragte eine Entscheidung analog § 174 GVG. Der Vorsitzende lehnte ab und drohte mit der Sitzungspolizei. Da der Gerichtsblogger jedoch sowohl in der DDR als auch in Hamburg für seine Bürgerrechte in den Knast gegangen war, vermochte die Drohung keine Wirkung zu erzielen.

Schließlich bot der Vorsitzende an, Schälike dürfe in seiner Abwesenheit fünf Minuten vor den Schülern sprechen, was allerdings dem zuständigen Pädagogen missfiel. Daraufhin verkündete der Blogger, er werde nun herausgehen, denn er habe sein Ziel, nämlich die Verhandlungsbereitschaft des Vorsitzenden, erreicht:

Gut. Herr Buske, Sie haben einen Vorschlag gemacht. Was war, das genügt. Ich denke, die Schüler haben mitbekommen, dass in diesem Saal Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Die Schüler haben mitbekommen, wie die Würde gewahrt werden, wie Widerstand gegen die Staatsmacht geleistet werden kann. Sie haben mitbekommen, dass man sich wehren muss, gegen den Abbau der inneren Freiheit, der in der Schule beginnt da k solcher Lehrer, wie der Herr hinter mir. Hier im Gerichtssaal wird die menschliche Würde, das Persönlichkeitsrecht missachtet. Ich brauchen keine Vortrag mehr zu halten. Die Schüler haben das in der Praxis erlebt, wie man als Persönlichkeit, von der Staatsmacht unterdrückt, trotzdem bestehen kann. Ich werde jetzt den Saal verlassen.

Den pädagogisch wertvollen passiven Widerstand, den Schälike da leistet, nannte ein bekannter indischer Rechtsanwalt Satyagraha. Mit Beharrlichkeit kennt Schälike sich definitiv aus.

Foto: Zwei Sturköppe (via Schälike.de).

FBI-Whistleblowerin: Hätte WikiLeaks 9/11 verhindern können?

Das FBI war an einigen Schlüsselfiguren des 11. September dran, durfte aber offenbar nicht, wie es wollte. Eine ehemalige Analystin des FBI ist der Ansicht, dass seinerzeit frustrierte FBI-Ermittler durch Whistleblowing öffentlichen Druck gegenüber ihren Vorgesetzten hätten aufbauen können.

16. Oktober 2010

Sabotageseite zu Castor-Transport gesperrt

Die Billigung von Straftaten wie etwa dem Bereiten eines Hindernisses beim Bahnverkehr ist strafbar, vgl.  §§ 140, 138 in Verbidnung mit 315 StGB. Den „Schriften“ aus § 140 StGB stehen Datenspeicher gleich, vgl. § 11 Abs. 3 StGB, weshalb es keine wirklich clevere Idee ist, sich im Internet mit dem Vorhaben zu brüsten, man wolle Bahnstrecken sabotieren. Ggf. kann dadurch auch eine Anstiftung gesehen werden, was ebenfalls strafbar ist.

Die KriPo Rosenheim störte sich an einem Aufruf bzw. einer Ankündigung, Schotter unter Gleisen abtragen, um Castortransporte zu verhindern und bewirkte – offenbar durch gutes Zureden – beim Provider eine Sperrung, meldet Gulli.com. Ob das Zensur ist, oder eine nachvollziehbare Maßnahme zur Vermeidung von Straftaten, liegt im Auge des Betrachters.

Unstreitig hingegen dürfte sein, dass durch solches Vorgehen einmal mehr der Streisand-Effekt ausgelöst wurde – und dass wir langsam gewahr werden, dass der politische Wunsch nach Internetsperren nichts, aber auch gar nichts mit Kinderpornographie zu tun hat, sondern mit Kontrollbedürfnis. Gerne verweise ich immer wieder darauf, dass Frau von der Layen die Tochter des früheren niedersächsischen Ministerpräsidenten Ernst Albrecht ist – der Mann, in dessen Ägide der Verfassungsschutz das Celler Loch in eine Mauer sprengte, um Terrorismus vorzutäuschen. Die Angst vor Terrorismus ist das politische Brecheisen, um einen Rechtsstaat in einen Polizeistaat zu verwandeln.

UPDATE: Ein Leser wies auf folgendes hin:

§140 verweist nur auf § 138 Abs. 1 Nr. 1-4, also so nicht zu § 315. Und die Kette §§ 140, 126 verweist nur auf §315 Abs. 3 der hier m.E. auch nicht einschlägig ist.

15. Oktober 2010

Promi-Anwalt muss Karikatur und Urteilsveröffentlichung dulden

Der Blogger Rolf Schälike hat erneut Freiheiten zur Veröffentlichungsfreiheit von Urteilen erstritten.

Beim Landgericht Köln holte sich der Kollege Sch…, dem die Bezeichnung „Sch…“ nicht anonymisiert genug gewesen war, eine weiter Klatsche. (Die Bezeichnung „Klatsche“ für peinliche Urteil war in einem früheren Rechtsstreit ebenfalls erfolglos kritisiert worden.) Doch Sch… muss sich die Bezeichnung „Sch…“ gefallen lassen.

Auch das erstrebte Verbot einer Karikatur mit der Sprechblase „Ein Scher z zum Glück“ ging in die Wicken.


(Corpus Delicti, von dem sich der Autor mit dem Ausdruck der Entrüstung distanziert. Bild: Vermutlich Lurusa Gross via Buskeismus.de.)

Die Logik des Kollegen mutet eigenartig an:

Die Karikatur sei zu untersagen, weil – entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – durch Fotomontagen in bildlichen Darstellungen keine unwahren Tatsachen behauptet werden dürften. Wenn also über das Verfahren des Klägers nach dem Gewaltschutzgesetz unter Identifizierung des Klägers nicht berichtet werden dürfe, dann dürfe dies auch nicht unter Identifizierung des Klägers mittels einer Karikatur geschehen.

Das Landgericht Köln mochte dem nicht folgen.

In einem weiteren Urteil, das ebenfalls am Mittwoch erging, wiesen die Kölner auch den Zensurwunsch hinsichtlich einer „Drei-Jahres-Bilanz“ zurück, in welcher der Blogger die gegen seine Berichterstattung unternommenen Zensurversuche dokumentierte. Wahrheitsgemäße Berichterstattung im Rahmen der Sozialsphäre muss jedoch ein gestandener Anwalt hinnehmen.

Schälike konnte seine gefürchtete Liste an gewonnenen Auseineindersetzungen mit Presseanwälten auf die Zahl „65“ aufstocken. ;-)

Stuttgart 21: Medien betreiben Desinformation

Dieses (erstaunlicherweise) offenbar wenig bekannte Foto zeigt den angeblich so bösen „Protestopa“ (BILD) Wagner, kurz bevor ihm der Wasserstrahl „die Augen öffnete“. Angeblich hätte sich der 66jährige Mann vor dem Strahl wegducken können – was allerdings etwas schwierig ist, wenn auf dem Wasserstrahl genug Druck drauf ist, um Augenlider zu zerfetzen und Gesichtsknochen zu frakturieren.

Wozu in dieser konkreten Situation die Distanzwaffe eingesetzt werden musste, obwohl die Stormtroopers dem isoliert stehenden Menschen ohne Probleme hätten abführen können, gehört zu den Rätseln, die uns etwa die treudoof labernde Politikerin Karin Maag zumutet:

Selbst Schuld, sagt Karin from Eddy Edwards on Vimeo.

Selbst, wenn der Mann mit Kastanien geworfen haben sollte: Die Herrschaften mit den Helmen (die Demonstranten quasi verboten sind) waren gut eingepackt. Die hätten das kaum anders wahrgenommen als die Kamellen am Rosenmontag. Das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. das Demonstrationsrecht verlangt im Deutschland des Jahres 2010 offenbar gewisse Opfer.

Bild: Unbekannt, via Kritische-polizisten.de

12. Oktober 2010

Fox zensiert Simpsons-kritisches Video

Realsatire pur:

Der stets für eine gelungene Provokation gute Künstler Banksy parodierte den Simpsons-Vorspann und wies darauf hin, dass die Animation der beliebten US-Serie, welche die Amerikaner selbstkritisch wie keine zweite aufs Korn nimmt, von Billig-Kräften in Südkorea erledigt wird, die Merchandising-Artikel aus Sweatshops in China kommen. Da die Wahrheit nun einmal unerwünscht ist, ließ Fox die Satire bei Youtube löschen. Da wird sie jetzt offenbar im Minutentakt von Zensurgegnern wieder eingestellt.

Danke, Fox, denn ohne eure „Streisandisierung“ hätte ich von Banksy vermutlich nie erfahren!

-> SPIEGEL online

UPDATE:

Ein Leser schreibt mir:

Hallo, Betreff ihres Eintrags möchte ich darauf hinweisen, dass der Vorspann auf  http://www.kanzleikompa.de/2010/10/12/fox-zensiert-simpsons-kritisches-video/ ledigleich ein Storyboard von Banksy inkl Namensnennung  desselbigen als Grundlage hat und für die Serie produziert wurde. Dieser Vorspann wurde bei der letzten Simpsons Folge in den USA als offizieller Vorspann ausgestrahlt, also von FOX. Dass FOX sich und seine angeblichen Arbeitsbedinungen durchgehend parodiert, ist nichts neues. Der vermeintliche Streisand-Effekt sollte also dem ganzen nur dienlich sein. Die eigentliche (gewollte) Komik an der Sache ist nunmal, dass dann der Vorspann auch unter den gleichen spaßhaft „angeprangerten“ produziert wurde. Banksy hat übrigens selber eine nicht gerade kleine Historie, wo er Urheberreechtsverletzungen gegen ihn (u.a. youtube) sperren lässt.
Mfg