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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


23. November 2010

Siegfried Kauder terrorisiert Pressefreiheit

Ein ängstlicher Mensch namens Siegfried Kauder will uns so viel Angst einjagen, dass wir die Pressefreiheit aufgeben. So will dieser Mitmensch der Presse verbieten, über „terrorgefährdete Orte“ zu berichten und ist ausgerechnet sauer auf den SPIEGEL, der mit seiner Terrorpanik so treudoof den Unrechtsstaatlern in die Hände spielt. Es handelt sich bei Siegfried Kauder nicht etwa um einen Hinterbänkler, sondern um den Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Bundestags.

Der Deutsche Journalisten Verband hat nicht lange gefackelt und dem Mann sofort eine klare Absage erteilt.

Ich zitiere den gelernten Arzt Eckhard von Hirschhausen, der darauf hinweist, dass in Deutschland 10.000de Menschen jährlich an ärztlichen Kunstfehlern sterben, an islamischem Terrorismus jedoch hierzulande noch nicht ein einziges menschliches Opfer zu beklagen ist. Ferner weise ich auf den Publizisten Mathias Bröckers hin, der die ungleich größere Gefahr einer Stehleiter kabarettistisch in Relation zur Terrorparanoia setzt.

Vor Terroristen müssen wir keine Angst haben, schon statistisch nicht. Vor Gestalten wie Siegfried Kauder hingegen schon.

Strengeres Pornographierecht

Der Kollege Dörre, besser bekannt als der „Pornoanwalt“, weist auf interessante Entwicklungen in der EU hin, mit denen wir und unsere Kinder besser vor der Darstellung von Unzucht geschützt werden können. Parallel zu den Bürgerrechten, die mit der „Begründung Terror“ kontinuierlich abgebaut werden, bewegen wir uns in Sachen Freizügigkeit stramm wieder auf das Adenauer-Deutschland zu. Wenn schon der Papst Gummis erlaubt, dann soll doch wenigstens noch unsere fähige Politik Werte vermitteln!

Wenn also konventionelle Pornographie kriminalisiert wird, für die es nun einmal eine exorbitante Nachfrage gibt, so wird sich zwangsläufig ein illegaler Markt bilden, der dann in Sachen Kinderpornographie ungleich schwieriger zu regulieren sein dürfte. Aber erklären Sie das mal einem konservativen Politiker, der den sozialen Mechanismus von kriminalisierten weichen Drogen nicht verstanden hat. Am besten bei einem guten Schluck Alkohol …

20. November 2010

„Gutsdamenart“

Schwarzer über Birkenstock, Höcker über Schwarzer, Kachelmann nicht übers Wetter.

19. November 2010

Schwarzer keift gegen Kachelmanns Medienanwalt

Laut BILD-Leserreporterin Alice Schwarzer will Kachelmanns Anwalt ihr künftiges Buch verhindern/beeinflussen/verhexen.

18. November 2010

Bombe Surprise!

Die Staatsanwälte müssen wohl diesen Film gesehen haben, als sie das hier anklagten …

Terror-Panik-Paranoia

Der zeitliche Zusammenhang zwischen den jüngsten Begehrlichkeiten, die Vorratsdatenspeicherung wieder zu restaurieren, und den jüngsten „Terrormeldungen“ wird hauptsächlich von Bloggern gesehen. Trotz aller Meldungen von Leitmedium SPIEGEL online hat es hierzulande noch keinen islamistischen Anschlag gegeben. Null. Nada. Real ist allerdings die – selbstgemachte – Panik davor.

Einen lesenswerten Beitrag hat die Süddeutsche Zeitung.

17. November 2010

Juraforum Münster u.a. zu Wirtschaftskriminalität

Gestern ging das Juraforum Münster im hiesigen Schloss über die Bühne. Diese Tagung wird ehrenamtlich von Studierenden jeweils zu juristischen Schwerpunkten gestaltet, zu denen hochkarätige Referenten eingeladen werden – diesmal zum Thema Wirtschaft und Recht, wobei ein Panel Wirtschaftskriminalität beleuchtete.

Schlossherrin Prof. Ursula Nelles, selbst eine Kapazität für Wirtschaftsstrafrecht, begrüßte bei der Eröffnungsveranstaltung die Gäste. Was diese Gäste und Schirmherren betrifft, so kennen die sich mit Wirtschaftskriminalität aus, so etwa der Bischof von Münster, der die kriminellste Organisation vertritt, welche dieser Planet je gesehen hat, vgl. Deschner: „Kriminalgeschichte des Christentums“, Band 1-10.

So richtig Humor bewies man aber, in dem man als Hauptredner dem ehemaligen Chefökonomen der Deutschen Bank(!) ein Plenum bot. Der Mann mit Hang zum Predigen redete ohne erkennbaren Bezug zur Veranstaltung einen Stuss mit konservativem Glaubensbekenntnis daher, dass man nicht weiß, wo man mit der Kritik anfangen und wo aufhören soll. Der gläubige und gutgläubige Walter beschwor sogar das Wirtschaftswunder und pries dessen „Vater“, den damaligen Wirtschaftsminister und späteren Kanzler Ludwig Erhard.

Lieber Norbert, jemand in deiner Position, der auch mit Josef Abs („IG FARBEN“) auf gutem Fuß stand, sollte eigentlich informiert sein, was es mit dem „Wirtschaftswunder“ offensichtlich auf sich hat. Triebfeder für das geheimnisvolle „Wirtschaftwunder“ waren aus dem „Nichts“ in Südamerika aufgetauchte Berge von Bargeld, die sich seltsamerweise ausschließlich für deutsche Güter interessierten und hierdurch sowohl die Wirtschaft ankurbelten, als auch das Steuersäckel füllten. Woher dieses germanophile Geld kam, ist unbekannt – so unbekannt wie zuvor der Verbleib des als „Nazigold“ bekannten größten Raubzugs der Geschichte, nämlich die die Beutezüge der Nazis in Osteuropa.

Ebenfalls dubios ist der Verbleib von unschätzbaren Gütern der deutschen Wirtschaft, die nach dem Fall von Stalingrad ins Ausland verbracht wurden, vorwiegend in die Schweiz. Auf einem damals geheimen Treffen in Straßburg hatten Eliten der deutschen Wirtschaft erkannt, dass der Krieg nicht mehr zu gewinnen war, und wollten aufgrund der Erfahrung nach dem Ersten Weltkrieg einen Zugriff der Siegermächte auf deutsches Kapital diesmal vermeiden. Man wollte mit dem Geld nach Abzug der Siegermächte „ein viertes Reich“ finanzieren, wie sich der Koordinantor der Aktion ausdrückte – eben jener Herr Ludwig Erhard.

Da die Siegermächte nach dem Zweiten Weltkrieg jedoch etwas länger blieben, das Geld aus dem Ausland also nicht zu repatriieren war, entschloss man sich offensichtlich zur Geldwäsche, wobei ein großer Deutscher Autokonzern eine wesentliche Rolle spielte. Erhards Schwiegersohn leitete praktischerweise in Südamerika dessen Filiale. Es ist für Nicht-Wundergläubige offensichtlich, dass das „Wirtschaftswunder“ eine gigantische Geldwäsche-Aktion gewesen ist, organisiert vom Reichsgeldwäscher Ludwig Erhard.

Lieber Prediger Norbert, willst du uns wirklich das Märchen erzählen, das Wirtschaftswunder beruhe auf „deutschen Tugenden“ und „deutschen Fleiß“? Und warum ging es dann so plötzlich zu Ende, wie es begann? Der Vortrag des Dampfplauderers endete glücklicherweise bereits nach knapp einer Stunde.

Geistreiches Heilen vor dem Kadi

Ein Gesundbeter, der beim Kranken lediglich dessen eigene Heilungskräfte stimulieren will, unterfällt nicht dem Heilpraktikergesetz und begeht auch keinen Betrug bzw. keine irreführende Heilmittelwerbung, solange er keine eigenen Heilkräfte anbietet, Amtsgericht Meldorf, 29 DS 315 Js 27580/09. Bzgl. des Heilmittelgesetzes kam dem Anbieter eine mangelhafte Beweissicherung zugute.

Die Entscheidung ist konsequent, denn andernfalls müssten die Pfaffen den Staatsanwalt fürchten, fiele der Rosenkranz unter das Heilmittelgesetz, ebenso Heiligenbildchen, Weihwasser usw. Wir haben nun einmal in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit. Das wirklich fette Geschäft mit dem Glauben machen nicht fliegende Händler mit obskuren Dienstleistungen, sondern das das Bodenpersonal von Gott&Sohn. Und dazu bedarf es nicht einmal der Gläubigen!

16. November 2010

Drohnen-Fotos und das Persönlichkeitsrecht (UPDATE)

In Lüchow-Dannenberg setzte die Polizei u.a. mit Kameras ausgestattete Minihubschrauber ein, was anfangs – angeblich aus Unkenntnis – abgestritten wurde. Bei SPON kann man lesen:

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg kritisiert, die Proteste gegen den Atommüll-Zug seien mit Hilfe der leisen Drohne ausgespäht worden. Dies ist ihrer Auffassung nach rechtlich äußerst problematisch, weil „Fotos und Videoaufnahmen das Persönlichkeitsrecht von Demonstranten verletzen“. Eine Sprecherin der niedersächsischen Polizei entgegnete, es sei noch nicht sicher, ob Menschen abgelichtet worden seien.

Bei öffentlichen Veranstaltungen dürfen Menschen grundsätzlich fotografiert werden, auch aus der Luft.

UPDATE: Laut § 12a Versammlungsgesetz Niedersachsen darf nur gefilmt werden, „wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.“

Problematisch ist allenfalls ebenfalls, inwiefern – wie bei anderen öffentlichen Kameras auch – ein Hinweis auf die fliegenden Augen erfolgen müsste, typischerweise durch Schilder, was bei fliegenden Drohnen unpraktikabel erscheint. Ansonsten wäre das nämlich „verdecktes Fotografieren“, was in § 32 Abs. 2 des niedersächsischen Polizeigesetzes nur

zulässig [ist], wenn die offene Anfertigung dazu führen kann, dass die Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten an anderer Stelle, zu anderer Zeit oder in anderer Weise begangen werden.

Da hier der zuständige Einsatzleiter zunächst dementierte, wird man wohl kaum von Hinweis auf die Kamera reden können.

Der Vorgang des Fotografierens allerdings ist grundsätzlich zulässig, außer in militärischen Sicherheitsbereichen, in Gerichtsverhandlungen, sowie an Orten, die dem höchstpersönlichen Lebensbereich zuzuordnen sind, § 201a StGB. Aufgrund des § 201a StGB wäre es illegal, mit solchen fliegenden Augen in Wohnungen im zweiten Stock hineinzufilmen, wo sich die Bewohner unbeobachtet fühlen, wie es im SPON-Artikel anklingt. Der Staat (also die Polizei) hätte zusätzlich die grundgesetzlich (im Prinzip) garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung gemäß Art. 13 GG zu beachten.

Inwiefern die Polizei solche Fotos archivieren und nutzen darf, ist eine andere Frage, die durch die Polizeigesetze der Länder zu klären ist. Das hier einschlägige Polizeigesetz von Niedersachsen war „zur WM 2006“ verschärft worden, wobei man das Entschärfen dann wohl „vergessen“ hat.

Eine ganz andere Frage ist wiederum, ob diese Bilder öffentlich verbreitet oder zur Schau gestellt werden dürfen, was der Staat etwa zu Fahndungszwecken darf, vgl. § 24 KunstUrhG. (Fotos von Demonstrationen darf übrigens jedermann veröffentlichen, § 23 Abs. 1 Nr.3 KunstUrhG, soweit nicht ein berechtigtes Interesse des Betroffenen gemäß Abs. 2 verletzt wird.)

Es ist allerdings polizeitaktisch höchst fragwürdig, Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf Demonstration zu filmen, denn das provoziert Vermummung, die man ja auch nicht haben will. Und was besonders ärgerlich ist: Wenn solche Aufnahmen Polizisten bei Straftaten zeigen, gehen die auffällig oft verloren … Und wenn man dann solche fliegenden Spione gegen das eigene Volk einsetzt und das dann noch kackfrech dementiert, dann schafft das nun einmal kein Vertrauen. Warten wir ab, bis es der erste Innenminister für „unverzichtbar“ hält, die Drohnen zu bewaffnen!

Siehe auch bei Stadler.

15. November 2010

„Call-In-TV“-Forum gewinnt gegen Call-In-TV-Shows

Der Betreiber des Forums Call-in-TV, Marc Döhler, hatte sich kritisch zu entsprechenden Shows geäußert, was ihm Ärger entsprechender Firmen einbrachte, denn die Branche ist gegen Kritik bekanntlich sehr empfindlich.

Das Landgericht Hamburg hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Döhler erlassen. Inzwischen ist Döhler seine damalige Domain los und befindet sich insoweit im niederländischen Exil.

Die Münchner Richter waren den Zensurwünschen in einem ähnlichen Verfahren gegen Döhler nicht ganz so aufgeschlossen. Schließlich konnte Döhler nun auch die Hamburger Landrichter umstimmen. So richtig glücklich ist Döhler nicht:

So sehr mich dieses Urteil freut, so sehr befremdet mich dann doch die offensichtliche Willkür des Landgerichts. Zur Erklärung: Wir haben damals die fast wortgleiche Einstweilige Verfügung vom Landgericht Hamburg erhalten – und uns wurde in einer mündlichen Anhörung seitens der Richter deutlich gemacht, dass es keinen Zweck habe, dagegen vorzugehen.

Das machen die Hamburger eigentlich immer so.

(…) Das ist das glatte Gegenteil von dem, was uns gesagt wurde – wohlgemerkt von der selben Kammer des Landgerichts! Unsere damalige Anerkennung der Einstweiligen Verfügung führte schließlich angesichts des hohen Streitwertes von 100.000 Euro zu den fünfstelligen Kosten, für die Sie dann erfreulicherweise so fleißig gespendet haben. Dass mich das Ganze dadurch nicht finanziell ruiniert hat, bedeutet aber nicht, dass ich das so auf sich beruhen lasse: Wir werden nun mit allen Mitteln dagegen vorgehen und eine Wiederaufnahme des Verfahrens verlangen.

Hm. Naja, so ähnlich halt.

Glückwunsch, Herr Döhler! Man darf sich von den Hamburger Richtern nicht einschüchtern lassen, sondern muss Stehvermögen beweisen.

Mich fasziniert die Kritik Döhlers an den Game-Show-Veranstaltern besonders, weil es da um den Vorwurf des Falschspiels ging. Ich hatte 2005 eine Publikation zu dieser in Deutschland kaum bekannten Kunst des Glücksspielbetrugs verfasst und verfolge das Genre mit Leidenschaft.

UPDATE: „Animösen“-Kritiker Stefan Niggemeier hat das Ding schon besprochen.

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