Maschis Anwalt moppert, weil die Bildrechte beim letzten Interviewversuch verletzt worden seien. Hier stellt sich wieder die alte Frage, ob das widerspruchslose Dulden einer TV-Aufnahme als stillschweigende Einwilligungserklärung zu werten ist (eher nicht), und ob Berichtsinteresse der Öffentlichkeit an Aufnahmen besteht, bei denen der prominente Interviewpartner Desinteresse signalisiert. Darüber wird zu reden sein.
So verdienstvoll der Film sein mag, man hätte die Sendezeit auch mit einer Analyse des AWD-Systems verwerten können, das aus Menschen Drücker macht, die fähig sind, ihre Mitmenschen hemmungslos in den Ruin treiben. So etwa der ORF – Report vom 21.10.2008:
Heute um 17.05 Uhr sendet SWR 2 eine Diskussionsrunde zum Thema „10 Jahre Wikipedia“, bei der Wikimedia e.V.-Geschäftsführer Pavel Richter und meine Wenigkeit konträre Meinungen zu den Zuständen in der deutschsprachigen Wikipedia vertraten. Da ist mir unter anderem der Satz entglitten, dass es mich nicht wundern würde, wenn die in der deutschsprachigen Wikipedia eines Tages Gartenzwerge aufstellen.
Richter brachte das Standard-Beispiel mit der englischsprachigen Wikipedia, in der es für jede Simpsons-Folge einen eigenen Artikel gäbe. Bescheidene Frage: Warum denn nicht? Wenn das Leute interessiert, warum soll man sie daran hindern? Was hat eine Community, die 594 Pornodarsteller für so relevant hält, dass diese jeweils eines eigenen Artikels für würdig befunden werden, anderen Leuten vorzuschreiben, was sie zu interessieren hat? Diese Leute wollen eine Internetenzyklopädie wie eine Papierenzyklopädie aufziehen. * facepalm *
Was mich wunderte, ist die Tatsache, dass man bei solchen Anlässen nie die Pressesprecherin Frau Schoneville sieht, deren Job das doch eigentlich wäre. Also ist sie wohl nur eine Art Assistentin des Geschäftsführers. Nun aber stellt sich heraus, dass die assistierende Pressesprecherin, die übrigens nie eine Presseanfrage von mir beantwortete, sogar ihrerseits einen Assistenten hat. Was machen die eigentlich so den ganzen Tag lang? Professionelle Arbeit wohl kaum, denn beim Versand der Einladungen für die anstehende Hauptversammlung ist denen eine erstaunliche Panne passiert.
Hier ein interessanter Blogbeitrag von jemandem, der sich Gedanken zu den aktuellen Finanzen dieses Vereins gemacht hat. Bekanntlich hatte kürzlich der Schatzmeister von WikiMedia e.V. überraschend sein Amt hingeworfen, angeblich wegen „Verwechslungsgefahr mit WikiLeaks“ – was weder sonderlich plausibel klingt, noch der eigentliche Grund sein muss …
Wikimedia e.V. wäre dringendst zu raten, endlich das Deutsche Spendensiegel zu beantragen und ernsthafte Transparenz zu schaffen, will man nicht unter dem Generalverdacht der Vetternwirtschaft stehen. Gerade wieder ist ein Wiki-Funktionär mal eben nach San Francisco gejettet, um Hallo zu sagen. Warum eine „online-Community“ zur Kommunikation so viel reisen muss, soll mir mal jemand erklären. Naja, wenn man gerade Spenden in Millionenhöhe erbettelt hat – man gönnt sich ja sonst nichts!
Der Kollege Christian Müller weist auf einen WISO-Beitrag über die Filesharing-Abmahnseuche, in dem der Kollege Vetter das fragwürdige Geschäftsmodell kommentiert und Richter am OLG Prof. Hoeren die zögerliche Anwendung des seegensreichen § 97 Abs. 2 UrhG kritisiert.
Auch der Massenabmahner Dr. Udo Kornmeier kommt zu Wort. Was in dem Beitrag leider nicht untergebracht wurde, war der Aspekt, dass etliche Massenabmahn-Künstler mit der Abmahnung das eigentliche Geschäft machen. Und das, lieber Herr Kollege Kornmeier, hat mit Rechtsverteidigung nur wenig gemein.
Der Kollege Solmecke indes hat die Pappe auf wegen den Herschaften in der Kölner Urheberrechtskammer. Nunmehr hat er Befangenheitsanträge gestellt.
Über Herrn Mosley berichteten die Boulevardmedien, er fröne einem bizarren Sexualleben. Da Berichte über die Intimsphäre tabu und im Normalfall auch von keinerlei politischem Interesse sind, bekamen die Medien ihre gerechte Strafe. Auch BILD durfte latzen.
Davon hat der gute wie gut situierte Mann natürlich wenig, denn die Meldung ist nun einmal draußen und wird es bleiben (einfach mal nach „mosley“ und „nazi“ videogooglen …). Nun möchte Herr Mosley vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg erreichen, dass ihm die Medien eine solche Veröffentlichung ankündigen müssen, damit er Gelegenheit hat, eine einstweilige Unterlassungsverfügung zu erwirken.
Konkret verlangt Max Mosley in Strassburg, dass die britischen Medien künftig Personen von öffentlichem Interesse vorab informieren müssen, wenn eine Geschichte über sie veröffentlicht werden soll. Damit sollen diese die Möglichkeit erhalten, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Das wäre faktisch das Ende so genannter «Kiss and Tell»-Storys, doch auch «seriöse» Medien bekämpfen Mosleys Antrag. Sie fürchten Einschränkungen für den investigativen Journalismus und die Arbeit der Medien generell.
Privatrechtlich (Rechtsprechung) muss vor Veröffentlichungen bei problematischen Themen, wenn man sich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflichten berufen will, generell den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. In der Praxis birgt eine solche Stellungnahme die Gefahr, dass der Betroffene, der auf diese Weise vom geplanten Beitrag erfährt, diesen Beitrag vor Erscheinen unterbinden will. Bei garantiert rechtswidrigen Beiträgen (und es geht nun einmal niemanden etwas an, ob sich Mosley von Nazi-Dominas verdreschen lässt) fragt die Boulevardpresse erst gar nicht und hofft, dass die Mehreinnahmen die Rechtskosten kompensieren.
Im Grundsatz also haben die Medien „einen Schuss frei“ und müssen ggf. die Quittung zahlen. Nun aber fordert der Mann, der laut einer der fünf vom Gericht befragten Damen die deutsche Sprache so schätzt, eine staatliche Pflicht, dass „in der Öffentlichkeit stehende Personen“ kraft Gesetzes vorher befragt werden müssen, damit er eine „Gag-Order“ zur Bemaulkorbung beantragen könne. Da die britische Presserechtsprechung ohnehin als äußerst scharf gilt, wäre eine solche Einschüchterung ein weiterer Schritt, um die Pressefreiheit vollends zur Farce zu machen.
Mosley hätte sein Traumgesetz allerdings wenig geholfen:
Sein Antrag auf Verbot der Ausstrahlung des Videos wurde abgewiesen. Ein Zivilgericht gab ihm jedoch teilweise Recht und erkannte ihm Schadensersatz für den Nazi-Vergleich zu.
Der Weg, den der Kollege Prof. Prinz wählte, ist bemerkenswert: So schrieb der Anwalt offenbar sämtliche ARD-Anstalten an. Die allerdings scheinen unbeeindruckt zu sein. Der Streisand-Effekt ist indes schon an der Arbeit.
Auf dem Chaos Computer Congress in Berlin traf ich die US-Kollegin Tiffany Rad, eine Hackerin und Professorin. Auf dem Kongress hielt sie einen Vortrag u.a. über „Jurisdiction Hopping“. Sich lästigen Rechtsordnung durch Platzierung des Informationsangebots in anderen Rechtsordnungen zu entziehen, wer tut denn so was … ;-)
Sie erzählte mir, dass der deutsche Zoll ihren Computer aufzumachen versuchte, was ihr schon an diversen Flughäfen passiert sei. Die Kiste war natürlich fachfrauisch gesichert.
Bei ihrem Berlinbesuch wurde die Hackerin jedoch selbst Opfer der Maschinen: Die Lufthansa verschlampte ihr Gepäck, was die Amerikanerin zu Tiraden auf Twitter veranlasste. Vermutlich zog auch das Gepäck andere Rechtsordnungen als die hiesige vor …
Das Gericht beurteilte den Temperamentsausbruch des Hanseaten als von der Wahrnehmung berechtigter Interessen getragen.
Doch der Mann schießt auch gegen die Medien:
Die beiden Magazine, so der grundsätzliche Vorwurf der Verteidigung, sollen Zeuginnen dafür bezahlt haben, dass diese ihre Aussagen „nachschärften“ und Jörg Kachelmann vor Gericht belasten. Daher handele es sich nicht um die Frage der Pressefreiheit, sondern um strafbare Manipulation eines Verfahrens.
Offenbar will Schwenn demnächst auch Beweise einbringen, nach denen das Haus Burda und namentlich sein Verleger Hubert Burda angeblich schon länger gegen Jörg Kachelmann agieren. Das ließ der Anwalt bei der Vernehmung von MDR-Fernsehdirektor Wolfgang Vietze anklingen.
Die Begründung des angegriffenen Durchsuchungsbeschlusses des Amtsgerichts lässt eine Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Anordnung nicht erkennen.
THEN, AS NOW, WE TOOK NO POSITION ON THESE ARAB AFFAIRS.
Das war die US-Position, aber als der Saddam dann tatsächlich Kuawait im Handstreich okkupierte, wollte sich die US-Botschafterin Glaspie nicht mehr an ihr Placet erinnern. Iran angreifen gut, Kuwait angreifen böse.
Assange hat inzwischen einen weiteren namhaften Fürsprecher: Robert Meeropol, der Sohn der Rosenbergs, die unter rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Umständen in den USA der McCarthy-Ära wegen „Spionage“ hingerichtet wurden, setzt sich für Assange ein.
Die Verfassungshüter hoben dieses Verbot nun auf, weil es zu allgemein gefasst sei und damit „unverhältnismäßig“ in die Meinungsfreiheit des Neonazis eingreife. Die Einstufung einer Position als „rechtsextremistisch“ sei eine „Frage des politischen Meinungskampfes“ und unterliege damit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Einschätzungen, begründete das Gericht seine Entscheidung.
schreibt SPON.
Der erstmals wegen entsprechenden Veröffentlichungen (wohl aber offenbar wegen Volksverhetzung) belangte Beschwerdeführer sah seinen Anspruch auf Resozialisierung verletzt, wozu offenbar auch die Äußerungsfreiheit zu entsprechenden Themen gehört.
Lieber lese ich solche Urteile mit Bauchschmerzen, als dass ich Zensur ertragen wollte. Ich verweise an die jüdischen Rechtsanwälte der ACLU, die Neonazis vertreten, weil ihnen die Meinungsfreiheit ein wichtigeres Gut ist als Befindlichkeiten.