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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


Aktuelles zu Filesharing-Massenabmahnern

Der Kollege Christian Müller weist auf einen WISO-Beitrag über die Filesharing-Abmahnseuche, in dem der Kollege Vetter das fragwürdige Geschäftsmodell kommentiert und Richter am OLG Prof. Hoeren die zögerliche Anwendung des seegensreichen § 97 Abs. 2 UrhG kritisiert.

Auch der Massenabmahner Dr. Udo Kornmeier kommt zu Wort. Was in dem Beitrag leider nicht untergebracht wurde, war der Aspekt, dass etliche Massenabmahn-Künstler mit der Abmahnung das eigentliche Geschäft machen. Und das, lieber Herr Kollege Kornmeier, hat mit Rechtsverteidigung nur wenig gemein.

Der Kollege Solmecke indes hat die Pappe auf wegen den Herschaften in der Kölner Urheberrechtskammer. Nunmehr hat er Befangenheitsanträge gestellt.

« Mosley fordert staatlich garantierte Zensurchance von Prominenten – Sony erwirkt einstweilige Verfügung gegen Playstation 3-Hacker »

Autor:
admin
Datum:
11. Januar 2011 um 18:06
Category:
Abmahnung,Allgemein,fliegender Gerichtsstand,Internet,Medienmanipulation,Medienrecht,Meinungsfreiheit,Urheberrecht,Zensur
Tags:
 
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