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Rechtsanwalt Markus Kompa – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Köln
Blog zum Medienrecht


NDR widerspricht Maschmeyer

Der NDR hat eine Chronologie der Interviewanfragen ins Netz gestellt. Maschi hatte sich ja in der BILD („Verhör“) darüber beklagt, dass man ihn nicht ordentlich um ein Interview gebeten hätte.

Maschis Anwalt moppert, weil die Bildrechte beim letzten Interviewversuch verletzt worden seien. Hier stellt sich wieder die alte Frage, ob das widerspruchslose Dulden einer TV-Aufnahme als stillschweigende Einwilligungserklärung zu werten ist (eher nicht), und ob Berichtsinteresse der Öffentlichkeit an Aufnahmen besteht, bei denen der prominente Interviewpartner Desinteresse signalisiert. Darüber wird zu reden sein.

So verdienstvoll der Film sein mag, man hätte die Sendezeit auch mit einer Analyse des AWD-Systems verwerten können, das aus Menschen Drücker macht, die fähig sind, ihre Mitmenschen hemmungslos in den Ruin treiben. So etwa der ORF – Report vom 21.10.2008:

« „Man soll nicht alles glauben, was in der Wikipedia steht!“ – Maschmeyer hat es schon wieder getan! »

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