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Rechtsanwalt Markus Kompa
Blog zum Medienrecht


9. Juli 2011

Maschmeyer macht Kuhhandel mit NDR

Eine Woche, nachdem Maschmeyer nicht, wie zwischenzeitlich abgekündigt, beim Jahrestreffen von Netzwerk Recherche aufgelaufen ist, wird nun bekannt, dass man sich zur „Nichtverfolgung“ der Rechtsstreite entschlossen hat.

Die Süddeutsche deutet an, es sei Maschmeyer gelungen, etliche Kräfte im NDR zu binden. Andere Vorteile aus dem Deal sind kaum erkennbar. So wird der Judge’s Cut entfernt und das Häuschen von Machmeyer darf nicht mehr gezeigt werden – was lächerlich ist, denn zum Protzen ist es doch wohl da. Wenigstens scheint seine Villa, in der unser Bundespräsident zu urlauben pflegte, falls dies nicht ebenfalls mit „Privathaus“ gemeint ist. Für einen öffentlich-rechtlichen Sender, der sich als eines der wenigen Medien einen solchen Rechtsstreit leisten könnte und die Aussichten günstig waren, ist das eher schwach.

Auch Maschmeyer selbst will nun – kein Witz – ins TV-Geschäft einsteigen: Papagei-TV.

UPDATE: Wer trotzdem sehen will, wie der Maschi schön wohnen tut, kann ja bei Google-Streetview die MaschmeyerRürup AG Independent International Consultancy, Hanebuthwinkel, Hannover suchen … :-P

7. Juli 2011

Rezension zu Maximilian von Ah: „Geld fressen Seele auf“

Vor einigen Jahren brachte ein Anonymus unter dem Pseudonym „Till Freyberg“ den Schlüsselroman „Die Abzocker“ heraus, in welchem er offenbar autobiographisch seine Erfahrung als Drücker in einem Allfinanzvertrieb verarbeitete. Etwa zur gleichen Zeit veröffentlichte ich mein sarkastisches Pamphlet „Eine Beraterkarriere“, zu dem mich Informanten aus einem Finanzvertrieb inspiriert hatten. Nun erschien ein weiterer Schlüsselroman aus der finsteren Welt der Finanzstrukkibuden, das erneut von einem Anonymus verfasst wurde.

„Maximilian von Ah“ schildert den Aufstieg eines Finanzberaters, der einem Tycoon auf den Leim geht und Kritik wagt. Der Mann wird nach allen Regeln der Kunst fertig gemacht, auch ein Neustart in einem konkurrierenden Unternehmen wird durch Dienstleister fürs Grobe wie Detektive und gewisse Anwälte sabotiert und abserviert. Anders als die vorgenannten Werke spielt Ah’s Geschichte jedoch ein, zwei Stockwerk höher: Der Protagonist war mit der Leitung der Schweizer Dependance beauftragtund rollte einen größeren Ball. Der Schweizer Finanzjongleur, der am Schluss jedoch reichlich Finanzprobleme hat, erleidet zudem den Schicksalsschlag, dass seine Frau an einer Geisteskrankheit erkrankt und im Wahn die Kinder gefährdet. Eine Auswahl ausführlicherer Rezensionen findet man hier.

An dem Detailreichtum und der Sachkenntnis erkennt man schnell, dass man es weniger mit Fiktion zu tun hat, als vielmehr mit einer anonymisierten wie verfremdeten Autobiographie. Bei einem Bösewicht namens „Carl Meyer“ sowie anderen Hinweisen etwa in seinem Blog (den ich mit Rücksicht auf meine Freunde beim Landgericht Hamburg nicht verlinke) muss man auch nicht lange raten, wen der Autor da wohl aufs Korn genommen haben mag. Mich erinnerten die geschilderten Intrigen frappierend an Begebenheiten, die mir die beiden Whistleblower erzählt hatten, welche einen anderen Finanzvertrieb vor ein paar Jahren in Bedrängnis brachten. Die Methoden der Drecksarbeit sind die gleichen. Der Fischer-Verlag begibt sich auf eine juristische Gratwanderung, aber vielleicht hat der Betreffende ja inzwischen gelernt, wie das mit Frau Streisand so läuft …

Wer wissen will, mit welchen Ränkespielen gekränkte Finanzfalschspielerwelt an Abtrünnigen Exempel statuieren, für den bietet das Buch eine Fülle von Anekdoten. Für einen Romanleser jedoch ist die Detailverliebtheit auf die Dauer eher anstrengend. Zweifellos ist das Buch eher eine persönliche Aufarbeitung als ein fiktiver Kriminalroman mit Unterhaltungsambitionen. Aber für Kenner ist nichts spannender als die Wirklichkeit.

Einen Schwachpunkt möchte ich jedoch nicht verschweigen: Der Autor hält seine Künste, die Finanzberatung und den Aufbau von Strukturvertrieben, bei denen 80% der geworbenen Strukkis scheitern, anscheinend ernsthaft für eine sinnvolle Tätigkeit. Offenbar hat er zu seiner Branche an sich ein erstaunlich unkritisches Verhältnis. Finanzvertriebe benötigt die Menschheit jedoch nach meiner Auffassung so dringend wie die Nacktputzagentur.

Bayern-Fans fordern Meinungsfreiheit ein

Der FC Bayern hat ein Problem mit einer Meinungsäußerung von Ultra-Fans, die die den von Schalke gewechselten Torwart Manuel Neuer nicht akzeptieren. Grund soll dessen Bekenntnis zu den Schalker Ultras und sonstige starke Identifikation sein. Der vaterlandslose Geselle hat es auch auch nicht besser verdient.

Nun will der Verein das Präsentieren eines unangemeldeten Spruchbandes mit Strafen und Stadionverbot ahnden. Das können die Bayern natürlich kraft Hausrecht. Frau Streisand indes wird sich nicht aussperren lassen.

Einen Sieg für die Meinungsfreiheit konnte aktuell ein Basketballportal einfahren, das die Berichterstattung der Neuen Osnabrücker Zeitung kritisiert hatte, was diese erfolglos verbieten lassen wollte. Das Internetportal durfte die Frage aufwerfen, ob die Zeitung als werbender Medienpartner und Sponsor der Ballers aus wirtschaftlichem Eigeninteresse Informationen über Zahlungsrückstände verschwiegen habe, weil nach Meinung des Landgerichts Osnabrück entsprechende Verflechtungen erwiesen seien.

UPDATE: Kollege Möbius kommentiert.

UPDATE: Der Kollege Stadler erinnert zu recht an die Einschränkungen des Hausrechts, bei dessen Ausübung die Grundrechte grundsätzlich zu beachten sind, wie der BGH für Fußballstadien entschied. Aber wenn schon, dann sollten wir in diesem Zusammenhang das halbwegs aktuelle BGH-Urteil zur Demonstrationsfreiheit am Frankfurter Flughafen erwähnen.

5. Juli 2011

Energiefeld-Beschwörer mit Professorentitel gefeuert

Nach eineinhalb Jahren Stellungskrieg an den Hamburger Gerichten und etlichen Klagen und Verfügungen muss nun ein weiterer Gegner die Waffen strecken: Der eigenartige Sozialpädagoge, der einen offenbar „anthroposophischen“ Doktortitel führt und von der Evangelischen Hochschule Dresden aus dubiosen Gründen zum Honorarprofessor gemacht wurde, hat die längste Zeit eine Einrichtung für ehemalige Drogenkranke geleitet. Zwar hatte der gute Mann u.a. vor Gericht beteuert, alles sei 100% wissenschaftlich abgesichert, er arbeite nur nach anerkannten Therapien. Aber solch esoterische Methoden wie die „Energiefeldtherapie“ sind nun einmal definitiv keine vom wissenschaftlichen Rat nach § 11 PsychThG anerkannten Verfahren. Und der Rest, den er da veranstaltet hatte, entspricht wohl eher auch nicht dem Stand der Kunst, sondern erinnert an überkommene Konzepte aus den 70ern – und an Schwachsinn vom Feinsten.

Darüber, wie dieser unglaublich dreiste Hochstapler in die Position eines „Leiters eines Fachkrankenhauses“ gelangen und als vermeintlicher Halbgott in Weiß die Zivilkammer 25 des Landgerichts Hamburg und den 7. Senat des Hanseatischen Oberlandesgerichts so blenden konnte, dass sie meinten, Beweise gar nicht erst erheben zu müssen, könnte man getrost einen Schelmenroman schreiben. Der Mann hatte jedenfalls das Gesundheitssystem und den Umgang mit den Behörden perfekt verstanden. Nun aber musste der Professor das Energiefeld räumen.

Erstaunlich ist, dass

  • die sächsische Oberkirchenrätin Almut Klabunde sowie der Rektor der evangelischen Hochschule Dresden, Prof. Ralf Evers, kein Problem damit hatten, als Tendenzbetrieb einem Anthroposophen den Professorentitel zu gewähren, der sich zum Karma-Gedanken bekennt, diesen für Wissenschaft hält und eine mystische Verbindung der Sippe propagiert;
  • u.a. die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen trotz unserer Eingaben keinen Anlass sah, dem wunderlichen Treiben des Quacksalbers, der offenbar keine Erlaubnis für Heilberufe hat, Einhalt zu gebieten;
  • im Ergebnis auch die evangelischen Sektenbeauftragten sowie die „Experten“ einer gewissen Rentenversicherung versagten.

Nun macht den Job dann hoffentlich wohl (endlich) der Staatsanwalt.

Zur Ehrenrettung des Landgerichts Hamburg sei gesagt, dass der seltsame Professor bei der inzwischen wieder für solche Fälle ausschließlich zuständigen Zivilkammer 24 dieses Jahr keinen Blumentopf mehr gewann. In einer Klageerwiderung, in der es um das geheimnisvolle Energiefeld ging, welches der Professor zu beschwören versprach, benannte ich spöttisch als sachverständige Zeugen die Herren Catweazle, Uri Geller und Mr. Spock. Eine Beweisaufnahme war jedoch entbehrlich.

Das Karma des Sozialpädagogen dürfte durch die mit unapetittlichen Methoden geführten Klagen nunmehr verunreinigt sein.

4. Juli 2011

Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Kachelmann-Berichterstattung

Dieses Video mit dem wesentlichen Ausschnitt zum Kachelmann-Panel bei Netzwerk Recherche kann ich jedem Strafverteidiger empfehlen. Ab Minute 25 berichtet Gerichtsreporterin Sabine Rückert über die Einrichtung des Rechtsmediziners Prof. Püschel, der in Hamburg eine Anlaufstelle für Opfer sexueller Gewalt leitet. Dorthin können sich Opfer begeben, um unabhängig von der Erstattung einer Strafanzeige die medizinischen Beweise zu sichern und Beratung zu erhalten.

Einen großen Teil seiner Fälle ordnet Püschel tatsächlichen Vergewaltigungen zu, bei einem anderen Teil kann er sich keine eindeutige Meinung bilden, aber bei 27 % der Fälle gelangt Püschel zu dem Schluss, dass entsprechende Spuren simuliert wurden. In einem Vier-Augen-Gespräch pflegen die vermeintlichen Opfer dies sogar häufig einzugestehen und die Einrichtung zu verlassen, als sei nichts gewesen.

Wer um diese bemerkenswert hohen Fälle weiß, der bewertet die Glaubhaftigkeit von Verdächtigen, welche die Tat abstreitet, durchaus etwas anders, als Frau Schwarzer das sieht.

Der Medienjournalist Stefan Niggemeier sieht Frau Rückert eher kritisch und verweist auf einen Beitrag des Kollegen Udo Vetter. Auch andere hatten einen anrüchigen Kontakt zwischen Rückert und Schwenn ausgemacht, die mal gemeinsam ein Buch geschrieben hatten. Anders als viele Kommentatoren war ich bei dem gesamten, hier im Video nur teilweise wiedergegeben Panel anwesend, wo Frau Rückert bekannt gab, dass sie von Schwenn überhaupt nichts bekommen hatte – sie hätte die Akte ja bereits von Birkenstock bekommen (was der bestreitet). Ich halte Frau Rückert für eine professionelle Gerichtsjournalistin (erheblich besser als Gisela Friedrichsen).

Ja, sie hat sich nicht nur auf die Beobachterrolle beschränkt hat, sondern Haltung gezeigt und sich eingemischt. Damit verstieß sie gegen ein unter anderem von den Netzwerk Recherche-Leuten gepriesenes Dogma, dass sich ein guter Journalist nicht mit einer Sache gemein macht, auch nicht mit einer guten. Aber mal Hand aufs Herz: Glaubt denn irgendjemand, dass es neutralen Journalismus gibt? Seit Heisenberg wissen wir, dass die Beobachtung das Objekt beeinflusst, eine Wechselwirkung unvermeidbar ist.

Ich kenne exzellente Journalisten, die durchaus ein Anliegen transportieren und andernfalls auch kaum das Vertrauen von Informanten gewonnen hätten – Recherche macht man nicht aus Leidenschaft um ihrer selbst Willen, sondern weil man ein Motiv hat. Demgegenüber beobachte ich jedoch etliche Schreiber, die PR transportieren. Warum hätte Frau Rückert Kachelmann, den sie beim falschen Anwalt wähnte, ins offene Messer rennen lassen sollen? Selbstverständlich tauschen sich recherchierende Journalisten mit Anwälten aus. Ich jedenfalls habe dabei sehr gute Erfahrungen gemacht.

(Ich halte allerdings den Kollegen Birkenstock durchaus für einen exzellenten Strafverteidiger, der offenbar die richtige Strategie gefahren hat und habe umgekehrt derzeit wenig Anlass, mich mit der gewiss professionellen Kanzlei Schwenn&Krüger zu identifizieren, die auch einen gewissen Herr Dr. Nikolaus Klehr vertritt. Ich kann und will mir aus der Distanz kein Urteil über Schwenns Künste erlauben; beeindruckt haben mich die Mätzchen fachlich jedenfalls nicht.)

BGH zur vermeintlichen Veröffentlichungspflicht der Presse über Einstellung des Ermittlungsverfahrens bei Verdachtsberichterstattung

Berichterstattung über den Verdacht von Straftaten ist bei prominenten Tatverdächtigen eine riskante Sache. Findige Promi-Anwälte drehen, wenden und „verstolpen“ die Worte, um geltend zu machen, ein Bericht erwecke einen falschen oder unvollständigen Eindruck. Von Journalisten wird bisweilen Hellsichtigkeit oder ein Rechercheaufwand gefordert, der jenseits von Gut und Böse ist.

Grundsätzlich ist es ja völlig in Ordnung, wenn Journalisten zur Sorgfalt diszipliniert werden, statt willkürlich Rufmord zu betreiben. Was die Advokaten aus dieser an sich respektablen Rechtsprechung gemacht haben, ist allerdings mehr als fragwürdig. Man riskiert z.B. bereits eine Menge Geld, wenn man über eine strafrechtliche Verurteilung berichtet, ohne darauf hinzuweisen, dass diese noch nicht rechtskräftig ist. Medienanwälte betuchter Klientel feuern häufig ein ganzes Bündel an unverschämten Anträgen dieser Art in der Hoffnung auf Zufallstreffer ab.

Der IV. Senat des Bundesgerichtshofes, der den zensurfreudigen Gerichten gerne die Leviten liest, hat nun im Bereich der Verdachtsberichterstattung ein Signal gegen diesen Trend gesetzt: Ein Barde hatte sich erfolgreich gegen einen aus einer Strafanzeige resultierenden Verdachtbericht gewehrt, der fortan zu unterlassen war. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Doch das reichte dem Barden nicht: Er begehrte Geldentschädigung vom Verlag und wollte im Wege des Folgenbeseitigungsanspruchs auch einen Bericht über die Verfahrenseinstellung durchsetzen. Bis rauf zum BGH leisteten die Gerichte dem Ansinnen keine Folge:

(…) Das Berufungsgericht hat zu Recht darauf hingewiesen, dass in dem beanstandeten Artikel nur mitgeteilt wird, gegen den Kläger sei eine Anzeige erstattet, nicht aber über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berichtet worden. Zudem wurde in dem Bericht darauf hingewiesen, dass eine frühere Anzeige gegen den Kläger ohne Erfolg geblieben ist. Im Hinblick darauf ist – insbesondere auch nicht bei Zugrundelegung der vom Kläger angeführten Äußerungen im Schrifttum – offensichtlich kein äußerungsrechtlicher Folgenbeseitigungsanspruch gegeben. Dem Bericht ist nicht mehr als die Erstattung einer Strafanzeige und die Meinung der Anzeigenden zu entnehmen, ohne dass eine Prognose über den weiteren Verlauf aufgestellt wurde. (…)

Damit war eine korrigierende Folgeberichterstattung nicht angezeigt. Hätte das Blatt selbst Verdächtigungen aufgestellt oder sich den Verdacht zu eigen gemacht (bzw. den Eindruck des Zu-Eigen-Machens nach Hamburger Art erweckt), wäre es natürlich anders gelaufen.

Der Anspruch auf Geldentschädigung, der ohnehin nur alle Jubeljahre gewährt wird, war jedenfalls nicht qualifiziert geltend gemacht worden:

(…) Den vom Kläger als übergangen gerügten Vortrag zu den schweren Folgen der Veröffentlichung hat dieser nur pauschal dargelegt, ohne dem Beweis zugängliche Tatsachen vorzutragen. (…)

Mutig vom Anwalt …

Via Kanzlei Prof. Schweizer.

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2. Juli 2011

Der Drückerkönig drückte sich – Maschmeyer kniff

Auf der Journalisten-Tagung von Netzwerk Recherche, die stets in den Räumen des NDR in Hamburg stattfindet, gab es eben ein Panel zur Sendung von Christoph Lütgert über den AWD.

Das Recherche-Team schilderte die Widerstände, auf welche man bei der Produktion stieß. So hatte nicht nur der Sender Abmahnungen bekommen, sondern auch den Journalisten persönlich – zum Teil freie Mitarbeiter – hatte man Angst einjagen wollen. Recherchefehler mussten sich die NDR-Leute nicht vorwerfen lassen. Das gegenwärtige (lächerliche) Verbot, die Interviewversuche mit Maschi zu zeigen, sind natürlich wieder dem Persönlichkeitsrecht geschuldet.

Im Vorfeld der Veranstaltung hatte Maschmeyer himself sein Kommen zugesagt, um sich in der Höhle des Löwen den Reportern zu stellen. Der gewievte PR-Profi hätte hieraus zweifellose eine Show gemacht. Seine Zusage wollte Maschi jedoch zurückziehen, als er hörte, auf dem Podium mit Lütgert konfrontiert zu werden. Als Netzwerk Recherche hierauf einging, drohte Lütgert mit seinem Austritt, falls die Journalistenvereinigung keine Haltung zeige. Den vollzog er dann auch, als Netzwerk Recherche Maschis Wunsch akzeptierte. Nachdem Maschi nun durch sein Manöver bei den kritischen Journalisten die größtmögliche Zwietracht gesäht hatte, zog er einfach seine Zusage zurück. Gut gespielt, Maschi! Die Journalisten hätten miteinander auch eine Spur gelassener umgehen können.

In dem Panel beklagte Lütgerts Rechercheur Sell völlig zu Recht, dass sich die anderen „Qualitätsmedien“ von Maschi hatten einwickeln lassen. So hatte der stets die Falschberatungen – wie in der Branche üblich – als Einzelfälle abgetan. Warum die Qualitätsjournalisten ihm diese feiste Nummer durchgehen ließen und auf Rückfragen verzichteten, hätte nicht nur Sell interessiert.

Fazit der Veranstaltung war, dass man eine solche Reportage eigentlich nur mit einem öffentlich-rechtlichen Sender im Rücken stemmen kann, weil die juristischen Risiken kaum anders gestemmt werden können. Der Autor dieser Zeilen kann dies bestens nachvollziehen, denn auch er hatte sich vor Jahren Gefechte mit einem großen Finanzvertrieb geliefert.

1. Juli 2011

11. Jahrestreffen von Netzwerk Recherche

Netzwerk Recherche 2011

Das Programm des ersten Tages des diesjährigen Jahrestreffens der Journalistenvereinigung Netzwerk Recherche war definitiv hochkarätig, jedenfalls in den Panels, die ich besucht habe. Die Veranstaltung war diesmal nicht so überlaufen wie im letzten Jahr. Sie begann mit einer Eefantenrunde aus Mascolo, di Lorenzo, Leyendecker und Pohl, die mit Tom Schimmeck über die Gegenwart des Journalismus räsonierten.

Im Kachelmann-Panel konnten mich ausgerechnet der Kollege Höcker und die Zeit-Journalistin Sabiene Rückert positiv beeindrucken. Neu war mir, dass Frau Rückert über den Kachelmann-Fall erst schrieb, als es ohnehin schon alle taten, obwohl sie zum Fall bereits Zugang hatte. Rückert behauptet, der ursprüngliche Kachelmann-Verteidiger Birkenstock hätte ihr Akteneinsicht angeboten, was der laut Höcker vehement bestreitet. Rückert hatte dann den Wechsel zu Schwenn empfohlen, mit dem Rückert gute Erfahrungen in einem von ihr journalistisch betreuten Fall gemacht hatte. Überraschenderweise hat Schwenn der Journalistin keine Informationen gegeben, was aufgrund Aktenkenntnis auch gar nicht nötig gewesen sei.

Höcker vermochte die Anzahl der von ihm erwirkten einstweiligen Verfügungen im Kachelmann-Fall nur zu schätzen, was er bei „über 100“ taxierte. Auch Höcker ist nur Anwalt, nicht PR-Berater seines Mandanten, dessen eigenmächtige Kommunikation ihm offensichtlich nicht durchgehend behagte.

Die für den Weser-Kurier tätige Journalistin Claudia Kröger berichtete über ihre Recherchen im Hannoveraner Rocker- und Rotlicht-Millieu, bei der ihr ein Wistleblower über einen Staatsanwalt berichtete, der in einem Etablissement in Naturalien geschmeidig gemacht wurde. Frau Kröger bereute, nicht Jura zu Ende studiert zu haben, was ihr das Aktenlesen erleichtert hätte.

Zum Thema „Früher war alles besser“ diskutierte über politische Magazin unter anderem Anja Reschke, die Talent zum temperamentvollen Streiten bewies. Altmeister Franz Alt stritt trotz seines Alters sehr schlagfertig und geistreich.

In einem viel zu kleinen Raum hatten die Veranstalter eines der brisantesten Panels untergebracht: Zu Information und Desinformation in Afghanistan diskutierten u.a. Ulrich Tilgner sowie ein Presseoffizier der Bundeswehr, nach dessen Angeben die Bundeswehr 1000 Leute mit Kommunikation beschäftigt – eine stolze Zahl.

Action gab es in einem Panel zur anrüchigen Welt der PR, die unter anderem von Klaus Kocks repräsentiert wurde, der die Show mit allerhand Sticheleien und geistreichen Bonmonts dominierte. Ausgerechnet Berufsschwindler Kocks beklagte die nachlassende Qualität im Journalismus – schließlich hätte die PR-Branche ein vitales Interesse an der Gesundheit des Wirtstieres. Der PR-Profi ärgerte sich über Journalisten, die PR-Dienstleistungen anböten, nannte sie gar „Schwarzarbeiter“. Man muss nicht immer seiner Meinung sein, unterhaltsam ist er in jedem Falle. Kocks äußerte die These, die Atomwirtschaft selbst habe das Atommoratorium herbeigeführt, weil sie durch ihre Zeitungsanzeigen Frau Merkel so plump als Erfüllungsgehilfin hingestellt habe, dass es der Frau peinlich gewesen sein müsse (sinngemäß zitiert).

Auch dieses Jahr stach die Analogheit der Journalisten ins Auge. Statt Notebookes und Tablets sieht man ganz überwiegend Leute, die mit Bleistift und Block hantieren.

UPDATE: Meedia

28. Juni 2011

Was ist es einem wert, die Welt zu verändern?

What Does it Cost to Change the World? from WikiLeaks on Vimeo.

Ich habe ja inzwischen so meine Probleme mit Mr. Großmaul, aber cool ist seine Kommunikation irgendwie ja schon …

26. Juni 2011

Gaby Weber verklagt das Bundesarchiv

Die Journalistin Gaby Weber, über die ich mehrfach berichtet hatte, hat nach ihrer zumindest im Prinzip erfolgreichen Klage nun das Bundesarchiv verklagt und den Deutsche Bank-Chef Ackermann angezeigt. Es geht ihr um die historische Aufarbeitung seltsamer Nachkriegsgeschäfte, die offenbar dem einen oder anderen peinlich sind.

Die Anzeigeerstatterin stört sich daran, dass die Papiere von Adenauers rechter Hand Hans Globke nicht öffentlich zugänglich sind, sondern sich im Besitz der Konrad Adenauer Stifung befinden. Auch ein gewisser Herr Hermann Abs, der die Bundesrepublik in sehr delikaten Angelegenheiten vertreten hatte, hat etliches Papier diesbezüglich hinterlassen, das einer ominösen Historisches Institut der Deutschen Bank befindet. Beide Einrichtungen erwiesen sich als unkooperativ.

Frau Weber ist der Auffassung, dass diese Papiere ins Bundesarchiv gehören, wo sie den Historikern zur Verfügung stehen sollen. Da sich das Bundesarchiv nicht zur Jagd tragen lässt, bemüht die resolute Klägerin nun erneut die Justiz.