In den letzten Wochen sind auf Telepolis.de mehrere Artikel von mir zum BND erschienen, gestern einer zum umstrittenen Finanzvertrieb DVAG, der mit Kohls Ex-Kabinett verflochten ist und allen Errungenschaften des Arbeitsrechts Hohn spricht.
Heute habe ich Ehre und Vergnügen, mit einer Frau ein Interview zum von ihr gewählten Thema „Bürgerrechte“ zu führen, die von Geheimdiensten, dem Kampf um Meinungsfreiheit, aber auch von Kohl und seinen Freunden eine Menge erzählen kann. Sie hatte in einem totalitären System gelebt, jedoch mit ihrer Zivilcourage ein Feuer entfacht, das sich zu einem friedlichen Flächenbrand entwickelte und die erste gelungene Revolution auf deutschem Boden auslöste – gewaltlos.
Heute, 20 Jahre nach dem Herbst 1989, werden wir über das Deutschland von 2009 sprechen, und ich bin schon sehr gespannt, was meine Gastgeberin, die ich letztes Jahr persönlich kennen lernen durfte, mir erzählen wird. Sie hat diesen Monat einen bemerkenswerten Text auf Ihrer Website veröffentlicht.
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In Leserforum meines gestrigen Beitrags zur DVAG postete jemand dieses Gedicht von 1848(!), das offenbar zeitlos zu sein scheint, und hier als Handreichung für Wahlunentschlossene dienen soll: (more…)
Bzgl. des Verfahrens Dr. Gabriele Weber ./. Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, (siehe hier), hat das Bundeskanzleramt nun eine Sperrerklärung abgegeben, die ich auf Telepolis.de kommentiert habe.
Wenn wir schon nicht einmal über die Geschichte von Nazis informiert werden dürfen, dann kann man sich einen Reim darauf machen, was noch so alles im Dunkeln bleiben soll. Wie werden gerne regiert …
Der BGH hat heute (wie hier angekündigt) in einem wichtigen Urteil die konstant vom Landgericht Hamburg beschnittene Meinungsfreiheit gestärkt. Wie die Financial Times Deutschland berichtet, war Grässlins Interview, in dem er die Umstände des Rücktritts von Schrempp kommentierte, laut Karlsruhe eine zulässige Meinungsäußerung.
Grässlin musste sich die Zulassung zur Revision hart erstreiten. Mich persönlich verbindet mit Grässlin, dass auch sein Name auf der „Gästeliste“ von Buskes Freitagssitzung stand, als ich vor drei Jahren dort das erste mal meinen Fuß in die berühmt berüchtigte Pressekammer setzte.
Herzlichen Glückwunsch und meinen tiefen Respekt für Ihre Hartnäckigkeit, die nun belohnt wurde! Verbunden fühle ich mich allen Spendern, die Grässlin bei diesem für die Meinungskultur in Deutschland richtungsweisenden Urteil unterstützt haben.
Heute war ein großer Tag für die Meinungs- und Pressefreiheit!
Sowie das Urteil vorliegt, werde ich es eingehend kommentieren. Schöne Grüße nach Hamburg!
ein Gericht in Kopenhagen am Montag den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Buchverlag abgewiesen hat. Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, für dänische Soldaten oder der Beziehungen zu Verbündeten konnte das Gericht schon deshalb nicht erkennen, weil der Buchinhalt mittlerweile sowieso öffentlich zugänglich geworden sei.
Ein dänischer Elitesoldat, der aus erster Hand vom Krieg von den friedenserhaltenden Maßnahmen in Afghanistan berichtet, soll zensiert werden. Angeblich wegen der erforderlichen Geheimhaltung – doch ganz so geheim ist der Inhalt nicht mehr, denn viele Rezensenten kennen es, Teile kursieren im Internet.
Der dänlische Kommunikationsoffizier sagt:
„Wir machen ja keinen Spaß, wenn wir sagen, der Inhalt des Buches ist eine Gefahr für die Sicherheit des Königreiches und beeinträchtigt unserer Verhältnis zu anderen Staaten. Natürlich kann ich keine Details nennen, aber der Leser erhält ein sehr detailliertes Bild, wie unsere Soldaten und Spezialeinheiten in Afghanistan operieren und wie wir mit unseren Verbündeten zusammenarbeiten.“
Nachdem ich jetzt eine vielversprechende politische Karriere begonnen habe und in die Piratenpartei eingetreten bin, werde ich mich für den Fall der Regierungsbildung als Verteidigungsminister ins Gespräch bringen:
Wenn unsere Bündnispartner gute Gründe dafür liefern, dass deutsche Soldaten Massaker mit zivilen „Kollateralschäden“ befehlen, Kinder an Grenzposten totschießen und dass wir unsere Wehrpflichtigen nach Afghanistan schicken, um sich verkrüppeln oder töten zu lassen, dann soll die gute Sache an mir nicht scheitern!
Mir sind solche Gründe allerdings nicht bekannt. Afghanistan hat uns nie den Krieg erklärt, und soweit ich hörte, sollen die gefährlichsten Terroristen keine Afghanen (gewesen) sein, sondern Saudis, weshalb man möglicherweise das Aufmarschgebiet bei Gelegenheit korrigieren sollte. Im Gegenteil sind Afghanen, obwohl wir seit acht Jahren Krieg dorthin exportieren, bisher sportlich geblieben und haben darauf verzichtet, sich hierfür in Form von Attentaten in Europa zu rächen.
Falls man mich als Innenminister in Betracht zieht, würde ich jeden, der Sätze entäußert wie
„Unsere Freiheit wird am Hindukush verteidigt“
wegen des Verdachts auf Volksverhetzung, Vorbereitens eines Angriffskriegs, Bildung einer kriminellen Vereinigung u.ä. einem geordneten rechtsstaatlichen Verfahren zuführen.
Nachdem man neulich per öffentlicher Bild-Fahndung einen Kinderschänder in Rekordzeit durch eine Massenfahndung dazu bringen konnte, sich der Polizei zu stellen, hielt man es für eine gute Idee, das jetzt in Wahlkampfzeiten zur Masche zu machen. Schäubles BKA fahndete nun erneut öffentlich mit dem Bildnis eines Kinderschänders, dessen Taten allerdings ersichtlich schon etwas zurücklagen.
Nun mag sich der geneigte Leser so seine Gedanken machen, ob man dem so freigiebigen BKA wirklich seine Daten via Bundestrojaner usw. zur Verfügung stellen möchte. Und es erhebt sich die Frage, ob man dem BKA nicht lieber Mittel für die korrekte Auswertung der bereits bestehenden Informationen zur Verfügung stellt, anstatt es in neuen, zur Kriminalitätsprävention völlig sinnlosen Technologien wie die DNS-Sperren zu verbrennen.
Wie der Kollege Feldmann in seinem Feldblog berichtet, scheint Richter Mauck vom Landgericht Berlin langsam im digitalen Zeitalter angekommen zu sein. Wer bei einem Forenbetreiber Prüfpflichten auslösen will, muss schon präzise darlegen, was ihn stört.
Der Daimler-Kritiker Jürgen Grässlin ist ein Dauerkunde in der Hamburger Pressekammer, wenn es darum geht, dass Äußerungen mit Biegen und Brechen so ausgelegt werden sollen, dass sie dem „Unternehmenspersönlichkeitsrecht“ eines sensiblen Rüstungs- und Kfz-Konzerns abträglich sein könnten. Grässlin ist ein standhafter Gegner, dem gerade die Solbach-Freise Stiftung ihren mit 4.000,- Euro dotierten »Preis für Zivilcourage« 2009 zuerkannt hat. Die wird der Pazifist für seine Kriegskasse brauchen.
Herr Grässlin hat mich gebeten, auf die gegen harte Widerstände erkämpften Revisionsverhandlung beim Bundesgerichtshof hinzuweisen, die demnächst ansteht. Hier ist sein aktueller Pressetext zum Fall:
++ Meinungsfreiheitsprozess Schrempp gegen mich wird gegen den Willen der Hamburger Justiz am 22.09.2009 vor BGH öffentlich verhandelt – Einladung zur Teilnahme ++
Gegen den ausdrücklichen Willen der Hamburger Justiz geht der Meinungsfreiheitsprozess des früheren Daimler-Vorsitzenden Jürgen E. Schrempp gegen mich in die nächste Runde. Über den (more…)
Eine Kandidatin einer heute praktisch nur noch in Wahlspots präsenten Partei hat in einem bislang dreimal ausgestrahlten (und wie stets unfreiwillig komischen) Fernsehspot mit folgenden Sätzen geworben:
„Nein, mein Name ist nicht Schlämmer. Und ich kandidiere auch nicht für eine Spaßpartei. Politik ist nicht lustig. Aber seine 18 % würden auch uns gut stehen …“
„Wählen Sie die Republikaner (…) Frei nach Horst Schlämmer: Schlechter als die anderen sind wir auch nicht.“
Wie die BILD-Zeitung meldet, will Schlämmers Alter Ego HaPe Kerkeling sich diese Verreinnahmung seiner erfolgreichen Kunstfigur nicht bieten lassen und will nach erfolgloser Abmahnung nun die Parteiwerbung durch eine einstweilige Verfügung verbieten lassen.
Dieses Anliegen dürfte schwierig werden, denn Kerkelings Satire, die sich mit dem realen Wahlkampf überschneidet und dumpf-populistische Feierabendpolitiker parodiert, ist durchaus ein zulässiges Thema politischer Diskussion. Diese erschöpft sich vorliegend weitgehend mit der Ausnutzung des Aufmerksamkeitswerts von „Schlämmer“. Es wird insbesondere nicht der Eindruck erweckt, als unterstütze Schlämmer bzw. Kerkeling die Republikaner. Während solch billige Trittbrettfahrerei etwa bei Werbung für kommerzielle Produkte gegen Persönlichkeits- und Markenrechte verstoßen würde, kann sie durchaus im politischen Meinungskampf zu Wahlkampfzeiten zulässig sein, insbesondere das Zitat in der zweiten Äußerung.
Wie immer: PR-technisch kann der REP-Kampagne wenig besseres passieren, als dass ihr „Horst Schlämmer“ durch einen medienwirksamen Prozess Aufmerksamkeit beschert.
Die Dame, die im mäßig originellen Spot posiert, hat sich offenbar auch einer weitere Kunstfigur von Kerkeling bedient: Sie hört auf den Vornamen „Uschi“ uns scheint geistig ähnlich bemittelt zu sein.
UPDATE:
Wie der Tagespresse zu entnehmen ist, hat die Pressekammer des Landgerichts Köln zugunsten Kerkelings eine einstweilige Verfügung erlassen. Glückwunsch an die Kollegen, allerdings: Nach meiner Erfahrung mit der Kölschen Pressekammer sind die dortigen Rechtskenntnisse allenfalls als rudimentär einzuschätzen. Während man in Hamburg und Berlin nach allen Regeln der Kunst um sein Recht gebracht wird, scheitert die Kölner Pressekammer selbst an einfachsten Rechtsfragen. Die einstweilige Verfügung kann auf allem Möglichen beruhen.
Auch, wenn es weh tut: es spricht einiges dafür, dass die nicht affirmative Rufausbeutung einer Kunstfigur wie Horst Schlämmer im Wahlkampf von den Grundrechten des Art. 5 GG gedeckt ist. Ich bezweifle stark, dass der Rechtsstreit auf dieser Ebene bereits beendet ist.