Da dachte unsereins schon, das real-satirische Potential des presserechtlichen Phallus Diekmann sei inzwischen erschlafft, da hagelt es eine neue einstweilige Verfügung des mit dem Diekmannschen Organ seit Jahren befassten Landgerichts Berlin.
Christian Bommarius, leitender Redakteur der Berliner Zeitung, war von Nachwuchs-Satiriker Diekmann scherzhaft als möglicher Protagonist der monumentalen Plastik von Peter Lenk „verdächtigt“ worden, denn Diekmann hatte anfangs bestritten, der Dargestellte zu sein. So entglitt dem gegelten BILD-Chefredakteur folgender pennälerhafte Unflat:
„Wer ist Phall? …bleiben nach meinem Dafürhalten nur noch …Christian Bommarius, Sexexperte der Berliner Zeitung, der sich so gerne in einschlägigen Kleinanzeigen (,naturgeile Nymphen’, ,megaheiße Citymäuse’) vertieft“.
Dem war auch ein Bildnis des Geschmähten beigefügt.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, soll die Spitze gegen den Amtskollegen von der B.Z. eine Vergeltung für einen bereits Jahre zurückliegenden kritischen Beitrag über die Arbeitsmethoden der BILD sein.
Die Unterstellung des inzwischen Satire-affinen, Bommarius vertiefe sich in schlüpfrige Anzeigen – die sich übrigens in ähnlicher Form bei BILD bisweilen auf der Titelseite finden lassen – fand Bommarius dann offenbar nicht ganz so witzig. Prompt wurde Diekmanns Blog wieder um etliche Zentimeter kastriert. Diekmann wird insoweit eine Vorrat von 16 Metern nachgesagt … ;-)
Während man manchen Beiträgen aus seinem Blog ja einen gewissen Witz nicht absprechen kann, ist fiktionale Satire bisher nicht die Stärke Diekmanns gewesen. Man erinnere sich an die Plattheit, diverse Leute als Aliens zu klassifizieren. Hier nochmal als Anregung die weitaus gelungenere Umsetzung des gleichen Themas durch Kabarettist Günther Butzko:
UPDATE:
Der in Sachen BILD belesenere Blog-Kollege Niggemeier weist auf den Originalbeitrag von Bommarius hin, auf den Diekmann mit seinen Formulierungen offenbar angespielt hatte.
Für diejenigen, die noch nicht von Diekmanns Schwanz die Schnauze voll haben – also BILDlich gesprochen, meine ich – für solche Kunstfreunde habe ich die jüngste Wendung des Phallus bei Telepolis.de pornographiert.
Falls es wirklich eine TAZ-Diekmann-Party geben sollte, könnte das lustig werden, denn inzwischen hat bloggin‘ Kai ja zu Satire eine deutlich liberalere Einstellung entwickelt. Vielleicht spielen Henschel, Bröckers und Diekmann den TAZ-Werbespot nach, den BILD lange hatte verbieten lassen …
UPDATE:
Das neue Berliner Wahrzeichen, das übrigend bereits eine Touristen-Attraktion sein soll, wird nun international gerühmt. Ob Diekmann darauf bestehen wird, dass es beim nächsten Länderspiel beflaggt wird? ;-)
Saudi Arabien, ein enger Verbündeter der Menschenrechtspfleger USA, die gegen islamistischen Terror usw. vorgehen, hat einen TV-Sprecher zum Tode verurteilt, weil er Vorhersagen machte, die man als Hexerei qualifiziert. Der in Saudi Arabien gepflegte Wahabitismus, die wohl restriktivste Form des Islam, wird in den westlichen Medien gerne ausgeblendet, obwohl von hier die Kämpfer rekrutiert wurden, die man man später als „Taliban“ bezeichnete. In Afghanistan ist das natürlich etwas sehr, sehr schlimmes, in Saudi Arabien jedoch kein Problem für die USA.
Da ich die meisten hierzulande auftretenden Mentalisten und viele Zauberkünstler vertrete, interessiert mich das ganz besonders, denn dann dürften selbst Reisen solcher Künstler in dieses Land nicht ohne Risiko sein.
Protagonisten sind alte Bekannte, nämlich der empfindliche Herr Schrempp sowie dessen Anwalt Dr. S., der sich mit Schälike seit Jahren gerichtliche Gefechte liefert, weil er sich durch die Gerichtsberichterstattung belästigt fühlt. Gegenseite ist BILD online.
Für mich absolut unglaublich ist die Tatsache, dass Rechtsanwalt S. ein Begehren auf Gegendarstellung selbst unterzeichnet hat – das muss aber laut Pressegesetzen jeweils der Betroffene. So kann man etwa in Schertz/Götting/Seitz (2008) unter § 48 Randnummer 51, 52 (Seitz) nachlesen:
„In Pressesachen nicht erfahrene Anwälte achten zum Teil nicht hinreichend auf die Einhaltung der Formalien. Das kann zur Abweisung eines gerichtlichen Antrags führen. Die Gegendarstellung muss vor dem Gang zum Gericht beim Betroffenen konkret geltend gemacht werden. (..)
Die Gegendarstellung muss vom Betroffenen selbst oder seinem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein.“
Eine rechtsgeschäftliche (ungleich gesetzliche wie Erziehungsberechtigte usw.) Vertretung kommt Seitz zufolge nur bei Vorlage einer Originalvollmacht infrage. Für die erforderliche Vorlage von Gegendarstellungsbegehren und ggf. Originalvollmacht dürfte nicht einmal ein Fax den Anforderungen genügen.
Wie häufig, wenn Kollege S. aufläuft, ging es mal wieder temperamentvoll zu. Genutzt hat es ihm nichts.
Unser lieber Kollege, der DigiProtect-Massenabmahner Herr Dr. Udo Kornmeier, kann auch individuell abmahnen: Heute hat Kornmeier den Kollegen Stadler abgemahnt, weil dieser so hässliche Dinge über ihn sagt. Ob das wirklich eine gute Idee gewesen war?
So, wie ich Stadlers Posting verstehe, liegt das Problem darin, dass DigiProtect/Kornmeier eine Zahlung X geltend machen und als Druckmittel hierzu die gerichtliche Geltendmachung in Aussicht stellen, die nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz einen Betrag >X generieren würde. Das bedeutet, dass Stadlers Aussage, Kornmeier mache Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend, tatsächlich falsch, weil ungenau wäre.
Nur: Worauf begründet sich dann die „Zahlungseinladung“ für den Betrag X? Anders gefragt: Darf ein Anwalt von einem Abgemahnten unter Drohgebärden eigentlich Kostenübernahme aus etwas anderem als aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen?
Ich kann es nicht völlig ausschließen, dass man mit solchen Spitzfindigkeiten bei einem mir ans Herz gewachsenen Landgericht im Großraum Norddeutschland sogar durchkommen würde. Aber ich fürchte, dass man sich selbst da mit der Bedeutung des Wörtchens „wertneutral“ auseinandersetzen wird. Was den Klassiker, nämlich eine Qualifikation eines Handelns als „Betrug“ betrifft, würde ein entsprechendes Urteil vermutlich kaum abseits des Sievekingplatzes Bestand haben. Denn inzwischen hat sich die obergerichtliche Verfestigung zum umgangssprachlichen Gebrauch von juristischen Fachtermini wie „Betrug“ verfestigt, was mitunter sogar an der Alster respektiert wird.
Ich hoffe allerdings, dass der Kollege Kornmeier nicht nur blufft, sondern die Sache gerichtlich durchzieht – stärkere Publicity kann Stadler nämlich kaum bekommen.
Interviews mit dem Konzernkritiker Grässlin sind immer eine riskante Sache, denn die von ihm thematisierten Manager sind sehr empfindlich und bemühen offensiv einschlägig bekannte Kanzleien.
So hatte Piech etwa Teile dieses Interviews per einstweiliger Verfügung vom – Überraschung! – Landgericht Hamburg untersagen lassen. Das Hanseatische Oberlandesgericht musste sich jedoch in der mündlichen Verhandlung mit den jüngsten Entscheidungen des BGH auseinandersetzen, der Grässlin in der Sache mit Schrempp eine zulässige Ausübung der Meinungsfreiheit attestierte und auch beim Willemsen über Markwort-Interview die Meinungsfreiheit weiter fasste, als die Leute vom Sievekingplatz. Die Hanseaten sind mit dem Kurs des BGH offensichtlich alles andere als glücklich, scheinen ihn aber erstaunlicherweise zu respektieren.
Wie der ehrenamtliche Stenograph der Hamburger Pressegerichte berichtet, wird/wurde die einstweilige Verfügung „höchstwahrscheinlich“ (größtenteils?) aufgehoben. Gut so.
DER SPIEGEL hatte behauptet, die Linkspolitikerin Ulla Jelpke hätte sich despektierlich über Hartz 4-Empfänger geäußert, diese als „Hartzies“ bezeichnet. Dies wurde ihr nun von einem „Kammergericht Hamburg“ untersagt. (Gemeint ist offensichtlich die Pressekammer Hamburg, ein Kammergericht gibt es nur in Berlin.)
Inzwischen ist Wikileaks dazu übergegangen, spektakuläre Leaks in konventionellen Medien anzukündigen. Morgen wird der geheimnisvolle Toll-Collect-Vertrag größtenteils veröffentlicht.
Indem Medien auf die international agierenden, praktisch unzensierbaren Wikileaker verweisen, können sie sich dezent aus der Schusslinie halten. Harte Zeiten für gewisse Industrie-Anwälte, deren Job es faktisch ist, die Öffentlichkeit dumm zu halten.
Aufgrund der gegenwärtigen Auslegung des § 32 ZPO kann man sich bei überregionaler Verbreitung angeblicher Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht den Gerichtsstand aussuchen und wählt daher zweckmäßig unter den 18 Landgerichten dasjenige aus, das für die schärfsten Urteile bekannt ist – meistens spricht es hanseatisch. Das nennt sich fliegender Gerichtsstand.
Die Süddeutsche bemüht krasse Fälle wie Robert Enke, der sich angeblich wegen Angst vor schlechter Presse nicht stationär behandeln lassen wollte.
Warum Prominente keine Angst haben müssen, mit ihren Krankheiten in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden.
EINSPRUCH, Herr Kollege.
Professionelle Redaktionen WISSEN, dass Berichte über den Gesundheitszustand, der nicht öffentlich sichtbar ist oder freiwillig bekannt gemacht wurde, nicht ohne weiteres zulässig sind. Entweder, die Redaktionen respektieren das, oder sie übertreten sehenden Auges das Verbot und kassieren eine einstweilige Verfügung – die sie dann aus der Portokasse zahlen.
DAFÜR brauchen wir keinen fliegenden Gerichtsstand, solche Evidenzfälle kriegen auch die anderen Landgerichte hin.
IM GEGENTEIL: Dadurch, dass eine einstweilige Verfügung erst Wirksamkeit entfaltet, wenn sie zugegangen ist, macht es in Eiligstfällen wenig Sinn, diese am Landgericht Hamburg zu beantragen, wenn sie in Köln zugestellt werden muss.
Unter dem fliegenden Gerichtsstand leiden insbesondere kleine Blogger, die alle nach Hamburg bemüht werden können, wenn jemand eine einstweilige Verfügung erschleicht. Vor allem aber widerspricht das Konzept des Forumshoppings dem Prinzip des gesetzlichen Richters, nach dem sich niemand seinen Richter aussuchen können soll. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes bekommen Hamburger Richter, die unverblümt in offenem Widerspruch zu den Vorgaben von BGH und BVerfG urteilen, eine unverhältnismäßige Macht. Davon aber steht im Artikel der Süddeutschen nichts.
Besonders weh tut es aber, wenn der Autor Rechtsanwalt Gernot Lehr von „erfahrenen Pressekammern“ schwärmt und dazu ausdrücklich die des Landgerichts Köln zählt. Erfahrungen habe ich in Köln vor Jahren gesammelt, allerdings definitiv keine guten …